Autofahren ohne Versicherungsschutz: Das sollten Sie unbedingt wissen!

Im Jahr 2017 werden sich die Regionalklassen der deutschen Autoversicherer ändern. In einigen Bundesländern werden deshalb die Tarife für die Kfz-Versicherung steigen. Vermutlich mag die Erhöhung für manche Autofahrer ein Grund sein, auf den Versicherungsschutz verzichten zu wollen. Doch wer so handelt, begeht kein Kavaliersdelikt. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz wird in Deutschland als Straftat behandelt. Lesen Sie in diesem Ratgeber, welche Konsequenzen eine fehlende Kfz-Versicherung für Autofahrer haben kann.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne diese Absicherung dürfen Autos weder bei der Zulassungsstelle angemeldet noch im Straßenverkehr bewegt werden.

    Sie fahren ohne Versicherungsschutz, wenn:

    • Sie Ihr nichtversichertes Auto auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Parkplätzen nutzen. Hierzu zählen auch kürzeste Wegstrecken von wenigen Metern oder eine kurze Probefahrt ohne Überführungskennzeichen.
    • Ihre neue Autoversicherung nach der Kündigung der alten Versicherung noch nicht gültig ist.
    • Sie anderen Personen erlauben, Ihr nichtversichertes Auto zu fahren, auch wenn diese eine eigene Kfz-Versicherung für ihren PKW haben. Sie sind als Halter ebenso wie der Fahrer für einen gültigen Versicherungsschutz verantwortlich.

    Lückenloser Wechsel

    Achten Sie beim Versicherungswechsel unbedingt auf einen lückenlosen Übergang von alter zu neuer Police. So vermeiden Sie, dass Ihr Auto nichtversichert ist.

    Ist Autofahren ohne Versicherung strafbar?

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört in ganz Europa zu den Pflichtversicherungen für Autofahrer. In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz nach Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) eine Straftat.

    Deshalb ist die Pflichtversicherung so wichtig

    Durch eine Haftpflichtversicherung werden hohe Risiken abgedeckt, die durch Verkehrsunfälle entstehen. Geschieht ein Unfall und der Verursacher ist nicht versichert, muss er mit hohen Kosten rechnen, die er nicht mehr begleichen kann. Selbst kleinere Sachschäden können schnell mittlere vierstellige Summen erreichen.

    Zu typischen Schäden, die die Haftpflichtversicherung abdeckt, gehören Abschleppkosten, Reparaturkosten, Mietwagen oder Kauf eines gleichwertigen Autos im Falle eines Totalschadens. Ebenso werden die Kosten für den Rechtsanwalt des Unfallgegners übernommen. Zudem ersetzt die Haftpflicht auch Schäden an Gebäuden, die durch einen Unfall verursacht wurden.

    Zugleich sorgt eine Haftpflichtversicherung dafür, dass Geschädigte schnell einen Ausgleich für ihren Schaden bekommen. Dies gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden. Somit ist die Pflicht zur Kfz-Versicherung für Schadenverursacher als auch für Geschädigte nur von Vorteil.

    Das passiert, wenn kein Versicherungsschutz besteht

    Ist ein Kfz nicht mehr versichert, meldet der Versicherer den abgelaufenen Schutz an die zuständige Zulassungsbehörde. Diese prüft den Vorgang und der Versicherte muss sein Fahrzeug entweder abmelden oder eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen.

    Solle sich der Fahrzeughalter nicht melden und seiner Pflicht nachkommen, wird der Vollstreckungsdienst mit der Stilllegung des Autos beauftragt. Für diese Amtshandlung fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die sogenannte vorübergehende Kfz-Stilllegung, existiert jedoch heute in dieser Form nicht mehr. Es muss bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Außerbetriebsetzung durchgeführt werden. Die endgültige Stilllegung existiert nur im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs.

    Versicherungsschutz ist an ein bestimmtes Kfz gebunden

    Manch pfiffige Autobesitzer verwenden einfach ein fremdes Kennzeichen an ihrem Auto. Doch damit machen sie sich nochmals strafbar. Denn der Versicherungsschutz ist mit dem Kennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar.

    Für wen gilt das Pflichtversicherungsgesetz?

    Das Pflichtversicherungsgesetz regelt in Deutschland bereits seit dem Jahr 1940, dass jeder Pkw eine gültige Haftpflichtversicherung haben muss.

    Das Pflichtversicherungsgesetz ist für alle Fahrzeuge gültig, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und daran teilnehmen. Betroffen von der Pflichtversicherung sind demnach:

    • PKW
    • LKW
    • Mofas
    • Roller
    • Motorräder

    Die Versicherungspflicht gilt auch für Oldtimer, die am Straßenverkehr teilnehmen.

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    Strafen beim Fahren ohne Versicherungsschutz

    Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht nach Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Straftat. Die Bandbreite an möglichen Strafen ist groß und kann von einer Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. In welchem Ausmaß der Täter bestraft wird, hängt außerdem davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

    • Geldstrafen: Die häufigste Strafform ist die Geldstrafe. Sie kann zum Beispiel verhängt werden, wenn der Halter nicht auf einen lückenlosen Übergang zur neuen Kfz-Versicherung geachtet und das Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht abgemeldet hat. Denkbar ist eine Geldstrafe auch, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz geachtet und ein versicherungsloses Fahrzeug gefahren hat. Bei vorsätzlichem Handeln sind jedoch Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen möglich. Ab 90 Tagessätzen gelten Delinquenten als vorbestraft und es erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis.
    • Punkte in Flensburg: Eine mögliche Nebenstrafe bei Fahren ohne Versicherungsschutz sind Punkte in Flensburg. Hier sind bis zu sechs Punkte möglich.
    • Fahrverbote: Denkbar ist ebenso, dass das Gericht bei einer Verhandlung ein Fahrverbot ausspricht, wenn der Fahrer oder der Halter grob vorsätzlich gehandelt haben.
    • Freiheitsstrafen: Hat der Fahrer des nichtversicherten Fahrzeugs einen Unfall verursacht und andere Personen damit fahrlässig stark gefährdet, kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Liegt die Freiheitsstrafe über drei Monaten, ist der Täter vorbestraft.

    Möglicherweise noch weitreichendere Konsequenzen

    Wer im Öffentlichen Dienst oder als Beamter arbeitet, muss bei Vorstrafen zudem mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.

    Eintrag im Führungszeugnis

    Eine Vorstrafe durch fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz mit Vorsatz führt zu einem Eintrag im Führungszeugnis. Ein solcher Eintrag kann im Alltag zu vielen Beeinträchtigungen führen. Bei neuen Mietverträgen können Vermieter ablehnen, ebenso können Banken oder andere Vertragspartner eine Dienstleistung verweigern. Auch Arbeitgeber können nach der Prüfung eines polizeilichen Führungszeugnisses auf eine Anstellung verzichten.

    Haftung und Versicherung bei einem Unfall

    Ist ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz in einen Unfall verwickelt, haftet zunächst der Fahrer in vollem Umfang für die von ihm verursachten Schäden. Allerdings kann auch der Halter haftbar gemacht werden, weil er eine andere Person ohne gültigen Versicherungsschutz hat fahren lassen.

    Wenn ein Unfall von einem nichtversicherten PKW verursacht wird, kann der Verein der Verkehrsopferhilfe e. V. für die Schadensregulierung aufkommen. Dieser Verein wird seit 2003 von den deutschen Autoversicherern getragen. Ziel des Vereins ist es, Geschädigte angemessen zu entschädigen, auch wenn der Unfallverursacher keine gültige Kfz-Versicherung genutzt hat.

    Auch in der EU gültig

    Die Verkehrsopferhilfe ist nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa aktiv. Sollten Sie in einen Unfall mit einem nicht-versicherten Kfz innerhalb der EU verwickelt werden, können Sie sich zur Schadensregulierung an den Verein wenden. In jedem EU-Land gibt es darüber hinaus eigene Entschädigungsstellen, ebenso in Norwegen, Island und Liechtenstein.

    Begleitendes Fahren ohne Versicherung

    Auch beim begleitenden Fahren gilt, dass die Person für den Schaden verantwortlich ist, die das Fahrzeug steuert. In diesem Fall ist der Fahrer auch für einen gültigen Versicherungsschutz verantwortlich. Er kann ebenso wie der Halter zur Haftung herangezogen werden.

    Fahren ohne Versicherungsschutz in der Probezeit

    Wer in der Probezeit ohne Versicherungsschutz Auto fährt, muss über das gewöhnliche Strafmaß nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit weiteren Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Pflicht ist darüber hinaus ein Aufbauseminar. Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird in der Probezeit als A-Verstoß definiert. Dabei handelt es sich um Verkehrsverstöße, die schon beim ersten Mal Konsequenzen auf die Probezeit haben. Im Gegensatz dazu wäre Falschparken zum Beispiel ein B-Verstoß.

    So melde ich einen Versicherungsschutz an

    Wer Versicherungsschutz für sein Auto in Anspruch nehmen möchte, beantragt eine Kfz-Versicherung. Dieser Antrag kann telefonisch oder online erfolgen. Bei FinanceScout24 können Sie in Ruhe verschiedene Kfz-Tarife miteinander vergleichen und den für Sie passenden auswählen.

    Nach dem Antrag auf Versicherungsschutz erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Mit dieser eVB-Nummer können Sie nachweisen, dass Sie eine Versicherungszusage durch Ihren Versicherer haben und Ihr Fahrzeug damit anmelden.

    Die eVB-Nummer erhalten Sie bei manchen Versicherern per SMS oder E-Mail. Sie können die Nummer jedoch auch per Telefon erfragen und sich selbst notieren. Sobald Sie die Nummer erhalten, ist Ihr Kfz vorläufig voll versichert. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Versicherungspolice, die als vollständiger Versicherungsnachweis gilt. Sie ist in der Regel ein Jahr gültig und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

    Welchen Versicherungsschutz brauche ich?

    Über den Schutz durch die Kfz-Haftpflicht hinaus können sich Autofahrer und -halter weiter absichern. Während die Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden Autofahrer ist, sind weitere Versicherungsmöglichkeiten optional. Hier stehen zunächst Teil- und Vollkaskoversicherungen zur Auswahl:

    • Teilkasko: Mit der Teilkaskoversicherung sind weitere Schäden durch Dritte sowie Schäden durch Unwetter abgesichert.
    • Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben. Aus diesem Grund bietet sich diese Versicherung zum Beispiel für Neuwagen an. Die Versicherung greift beispielsweise auch bei Vandalismus.

    Ratgeber

    Teilkasko und Vollkasko: Ein Überblick

    Bei Autofahrern besteht oft eine gewisse Unsicherheit: Was zahlt die Teilkasko, wann ist eine Vollkasko sinnvoll? Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen.
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    Um den Versicherungsschutz noch weiter zu verbessern, können folgende Zusatzversicherungen ausgewählt werden:

    • Insassenversicherung: Bei der Insassenversicherung sind zusätzlich die Mitfahrer bei Schäden abgesichert. Allerdings greift bei Unfällen entweder die Haftpflichtversicherung des Gegners oder die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Somit gilt die Insassenschutzversicherung häufig als überflüssig.
    • Diebstahlversicherung: Wer eine Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt, kann den Schutz um eine Diebstahlversicherung erweitern. In einer Vollkaskopolice ist dieser Schutz meist schon enthalten. Verbraucher sollten deshalb prüfen, ob eine Vollkasko insgesamt nicht günstiger ist als ein zusätzlicher Schutz mit einer Diebstahlversicherung.
    • Schutzbrief: Mit einem Kfz-Schutzbrief können Versicherte gegen einen geringen Aufpreis Unterstützung bei Unfällen oder Pannen durch den Versicherer erhalten. Für Menschen, die viel mit dem Auto fahren, kann sich ein Schutzbrief lohnen, wenn sie nicht Mitglied in einem Automobilclub sind.
    • Auslandsschadenschutz: Wenn die Versicherung des Unfallgegners im Ausland eine zu geringe Deckung aufweist, greift diese Versicherung. Sie ist in vielen Kaskotarifen bereits enthalten.
    • Mallorca-Police: Die Mallorca-Police deckt Schäden, die innerhalb der EU mit einem Mietwagen verursacht werden. Viele Kasko-Policen bieten diesen Zusatzschutz bereits mit an.
    • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit: In vielen Kaskopolicen ist dieser Aspekt bereits mitversichert. Wenn die Police den Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit nicht enthält, sollten Versicherungsnehmer überlegen, ob sich dieser Zusatzschutz lohnt. So zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Fahrer zum Beispiel bei Rot gefahren ist und danach einen Unfall verursacht hat.

    Ratgeber

    Wann zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

    Wann darf die Kfz-Versicherung eine Zahlung überhaupt verweigern? Und mit welchen Konsequenzen?
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    Gültigkeit der Autoversicherung in der EU

    In der EU ist die Haftpflichtversicherung für alle Kfz vorgeschrieben, die am Straßenverkehr teilnehmen. Die Regelung gilt für PKW, LKW, Wohnmobile, Motorräder oder Leichtkrafträder.

    Die Versicherungspolice aus dem Heimatland kommt in der gesamten EU für Personen- oder Sachschäden auf, die Sie anderen zufügen. Ausgenommen sind Schäden, die Ihnen als Fahrer durch Ihren selbstverschuldeten Unfall zustoßen. Ebenfalls nicht abgedeckt sind Schäden, die an Ihrem Auto entstehen.

    In diesem Fall können Zusatzversicherungen für eine erweiterte Deckung im Schadensfall innerhalb der EU sorgen. 

    Nehmen Sie immer alle Dokumente mit

    Nehmen Sie Ihre Versicherungsanlagen bei Fahrten innerhalb der EU stets mit. So können Sie bei einem Unfall immer alle wichtigen Dokumente vorlegen.

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