Barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen beschäftigt sich mit der Thematik der eingeschränkten Mobilität und ist dabei nicht nur auf das Lebensalter oder die Berücksichtigung eines Rollstuhls in der Wohnraumplanung begrenzt. Menschen in jedem Alter können auf Barrierefreiheit angewiesen sein und auch beispielsweise kleine Kinder haben spezielle Bedürfnisse in Bezug auf das Wohnumfeld.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: August 23, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Barrierefreiheit ist für viele Lebensumstände notwendig und sollte möglichst frühzeitig beim Hausbau bzw. Wohnungsumbau berücksichtigt werden.
    • DIN-Norm 18040-2 regelt Mindestanforderungen zum barrierefreien Wohnen für Infrastruktur und einzelne Räume der Wohnung (zusammenfassend siehe PDF).
    • Küche, Schlafzimmer und Bad stellen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit.
    • Bestehende Barrieren in den einzelnen Räumen können durch gute Raum­planung und unter Verwendung von nützlichen Hilfsmitteln beseitigt werden.

    Barrierefreiheit in Wohnungen: Allgemeine Anforderungen

    Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, benötigen einen individuell auf sie zugeschnittenen Wohnraum. Es gilt Barrieren zu reduzieren, um eine Wohnumgebung zu schaffen, in der man auch mit der jeweiligen Einschränkung selbständig und selbstbestimmt leben kann. Mögliche Barrieren in einer Wohnung können in diesem Zusammenhang sein:

    • Zu enge Platzverhältnisse
    • Sanitärräume ohne Halterungen und andere Hilfsmittel 
    • Höhe der Lichtschalter und Steckdosen
    • Treppen und Schwellen
    • Fensterhöhe und -bedienung

    Der Neu- bzw. Umbau eines Hauses oder einer Wohnung zu einem barrierefreien Lebensraum bedarf einer sorgfältigen Planung und der Beteiligung von Fachpersonal. Je nach erforderlichen Maßnahmen und benötigten Unterstützungssystemen ist die Kostenspanne recht breit und nicht pauschal definierbar.

    Bei einem Hausneubau ist es lohnenswert, sich bereits im Vorfeld Gedanken zur Barrierefreiheit zu machen, da eine spätere Nachrüstung oft teurer ist. Die Mehrkosten zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Neubau eines Hauses wurden für eine Grundfläche von 70 m2 durch das Institut für Bauforschung e.V. auf 3,2 Prozent beziffert. Bei einem Bauprojekt von 200.000 Euro sind das 6.400 Euro. Bei einer späteren Nachrüstung ist von deutlich höheren Kosten auszugehen. 

    Während Eigentümer ihr Haus nach Belieben gestalten können, müssen Mieter bei größeren Änderungen an der Haussubstanz immer die Genehmigung des Umbaus beim Vermieter einholen. Dieser darf seine Zustimmung in der Regel nur verweigern, wenn durch den Umbau eine Einschränkung für die anderen Mieter des Hauses vorliegt.

    Um bestehende gesetzliche Vorschriften und Normen in Bezug auf barrierefreien Wohnraum richtig zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass diese Normen zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und sogenannten R-Wohnungen unterscheiden. R-Wohnungen müssen uneingeschränkt barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar sein und haben daher höhere Ansprüche an die Barrierefreiheit.

    Folgende Schritte sollten Sie auf dem Weg zum barrierefreien Wohnen beachten

    1. Barrieren in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus identifizieren.
    2. Sorgfältige Planung des Umbaus und aller notwendigen Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Wohnberatungen und Architekten.
    3. Beachtung der Mindestanforderungen der DIN-Norm 18040-2 zum barrierefreien Wohnen (wichtige Voraussetzung u.a. auch für Förderfähigkeit der Umbaumaßnahme).
    4. Über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten informieren.
    5. Beauftragung des Umbaus durch geeignetes Fachpersonal für die jeweilige Umbaumaßnahme.
    Rollstuhlfahrer mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit in der Küche

    Foto: AndreyPopov / iStock

    Qualitätskriterium DIN-Norm 18040-2

    Im Bereich der Barrierefreiheit existieren verschiedene sogenannte DIN-Normen. Eine Vielzahl davon beziehen sich auf den Bereich des öffentlichen Lebens (z.B. DIN 18040-1: Regelungen zu öffentlich zugänglichen Gebäuden).

    Die für das barrierefreie Wohnen relevante Norm ist die DIN 18040-2. Diese regelt die Mindestanforderungen für eine barrierefreie Wohnung, die auch im Hinblick auf die Finanzierung und die Beantragung von Fördermitteln zu beachten sind. Prinzipiell wurde die DIN 18040-2 für neu gebaute Wohnhäuser und Wohnung erstellt. Es wird aber zu einer sinngemäßen Berücksichtigung der Regelungen bei Umbauten geraten.

    Die Norm befasst sich in zwei großen Kapiteln: Einerseits mit der barrierefrei gestalteten Infrastruktur außerhalb der Wohnung – Zugangs- und Eingangsbereich sowie Flure und Treppen zur Wohnung – und andererseits mit der Konzeption und den Anforderungen der einzelnen Wohnräume. Bei den Regelungen und Maßstabsangaben werden jeweils die besonderen Anforderungen für Rollstuhlfahrer berücksichtigt (Angaben unter R-Wohnungen à Erklärung siehe Absatz „Allgemeine Anforderungen“).

    Barrierefreie Flure, Fenster und Türen innerhalb der Wohnung

    Wohnungsflure sollten laut der DIN 18040-2 eine Mindestbreite von 1,2 m haben. Sofern eine Nutzung der Wohnung mit Rollstuhl notwendig ist, sollte der Flur zusätzlich eine Bewegungsfläche von 1,5 x 1,5 m haben, sodass Rangiervorgänge möglich sind. Je nach Art und Öffnungsrichtungen der Türen, die vom Flur in andere Räume der Wohnung führen, ist auch vor den Türen eine ausreichende Fläche für notwendiges Rangieren einzuplanen.

    Wohnungstüren müssen für Menschen mit Einschränkungen sowohl leicht zu öffnen und zu schließen, als auch barrierefrei zu passieren sein (keine Türschwellen). Die Handhabung der Tür sollte entweder mit leichtem Kraftaufwand oder per Bedienelement automatisch erfolgen können. Die Türen sollten für eine barrierefreie Nutzung eine Mindestbreite von 80 cm und eine Mindesthöhe von 2,05 m aufweisen. Bei der Nutzung eines Rollstuhls erhöht sich die Mindestbreite auf 90 cm.

    Laut DIN-Norm muss mindestens ein Fenster in jedem Raum auch durch eingeschränkte Personen zu öffnen und zu schließen sein. Die Norm setzt den Kraftaufwand zum Bedienen des Fensters auf 30 N fest (vergleichbar mit dem Heben eines 3 kg schweren Gegenstandes). Weiterhin ist darauf zu achten, dass es Fenster gibt, die auch aus einer sitzenden Position einen Ausblick auf die Umgebung zulassen.

    Fenstergriff- und Brüstungshöhe

    Der angegebene Richtwert liegt bei einer Brüstungshöhe von 60 cm und einer Fenstergriffhöhe zwischen 85 – 105 cm, damit dieser auch für Rollstuhlfahrer gut erreichbar ist.

    Spezielle Anforderungen an einzelne Räume der Wohnung

    In Wohn- und Schlafräumen sowie in der Küche ist vor allem auf eine ausreichende Bewegungsfreiheit zu achten, um das Wohngefühl der eingeschränkten Person nicht zu reduzieren. Es ist wichtig, dass in jedem Wohnraum auch mit Gehhilfen oder Rollstuhl die Möglichkeit eines Richtungswechsels gegeben ist. Dazu sind Bewegungsflächen von mindestens 1,2 × 1,2 m bzw. bei Rollstuhlnutzung von 1,5 × 1,5 m einzuplanen.

    Die oben beschriebene DIN-Norm 18040-2 enthält auch zu den Mindesttiefen der Bewegungsflächen vor Möbeln, Bett oder Kücheneinrichtungen entsprechende Maßangaben (Kapitel 5.4 der DIN 18040-2). Diese sind wichtig und gewährleisten zum Beispiel einen barrierefreien Zustieg aus dem Rollstuhl in das Bett.

    Flexibilität in der Küche

    Neben der ausreichenden Bewegungsfläche ist die Flexibilität in der Küche ein wichtiger Punkt. Drehen und Wenden mit entsprechenden Gehhilfen oder Rollstühlen muss demnach in der Küche möglich sein, damit die Einrichtungen senkrecht erreicht werden können.

     Dabei gilt es u.a. folgende Gesichtspunkte zu beachten:

    • Höhe der Hängeschränke anpassen / durch eine Höhenverstellbarkeit individuell gestalten
    • Glasböden ermöglichen in den Hängeschränken die Einsicht von unten
    • Ausziehbare Unterschränke erleichtern den Zugang zu deren Inhalt
    • Individuelle Anpassung der Arbeitshöhe für die Arbeitsplatte, bei Rollstuhlfahrern sind die Reichweiten und Greifhöhen zu beachten
    • Möglichkeit der Unterfahrung der Arbeitsplatte oder des Kochfeldes erleichtern das Arbeiten für Rollstuhlfahrer (z.B. Unterschränke auf Rollen, um max. Flexibilität zu bieten)
    • Anordnung und Höhe der Küchengeräte an den individuellen Bedarf

    Sanitärräume: Einfache Bedienbarkeiten und nützliche Unterstützer

    Barrierefreies Bad mit ebenerdiger Dusche, freistehendem WC und unterfahrbarem Waschbecken

    Foto: Eviled / Shutterstock

    Auch in Bad und WC ist auf genügend Bewegungsfreiheit zu achten. Es wird zu einer Mindestgröße von 1,8 × 2,2 m geraten, um das Minimum an Bewegungsfläche zu bieten. Etwas mehr Platz ist ratsam, wenn eine zusätzliche Pflegeperson im Bad notwendig wird. Die Dusche sollte zwingend ebenerdig und mit einem Duschstuhl ausgerüstet sein. Sofern eine Badewanne vorhanden ist, kann diese mit einem Badewannensitz ausgestattet werden.

    Für WC und Badewanne sind Haltegriffe zu empfehlen, die als Unterstützung genutzt werden können. Vor der Anbringung ist abzuklären, ob die betroffenen Wände zusätzlich verstärkt werden müssen, um die nötige Stabilität zu gewährleisten.

    Um ein Blockieren zu vermeiden, muss die Badtür nach außen hin zu öffnen sein (alternativ: Schiebetür). Weiterhin muss die Tür von außen zu entriegeln sein, um im Notfall eingreifen zu können.

    Armatur als Einhebel mit Wärmebegrenzer

    Für eine einfache Bedienung können Wascharmaturen verwendet werden, die entweder als Einhebel oder komplett berührungslos funktionieren. Ein zusätzlicher Wärmebegrenzer verhindert Verbrühungen, zudem erhöhen schwenkbare Armaturen die Flexibilität.

    Das WC muss für Rollstuhlfahrer seitlich anfahrbar und in etwa höhengleich sein, damit ein Wechsel von Rollstuhl zum WC problemlos möglich ist. Eine Mindestbreite an der Zugangsseite von 90 cm wird empfohlen. Zusätzlich sollte eine Mindestbreite von 30 cm auf der gegenüberliegenden Seite für eine helfende Pflegeperson zur Verfügung stehen.

    In der Regel betragen die Kosten für ein barrierefreies WC zwischen 2.500 und 4.500 Euro.

    Schlafzimmer: Barrierefrei zu Bett und Kleiderschrank

    Hauptaugenmerk im Schlafzimmer wird auf den barrierefreien Zugang zum Bett und auf die Erreichbarkeit der Kleidung in den Schränken gelegt. Im besten Fall ist das Bett von drei Seiten für den Einstieg geeignet.

    Als Bewegungsflächen sollten vor dem Bett mindestens 90 cm, an einer Längsseite 1,2 m und an der gegenüberliegenden Seite 90 cm freigehalten werden (bei R-Wohnung: 1,5 m und gegenüber 1,2 m).

    Nach der generellen DIN-Norm 18040 wird ein barrierefreies Schlafzimmer in einer Größe von 15 bis 20 m² für zwei Personen empfohlen.

    Die Betthöhe kann an die individuellen Bedürfnisse und je nach Körpergröße und Art der Einschränkung angepasst werden. Eine Erhöhung ist dabei auf verschiedenen Wegen möglich:

    1. Erhöhungsblöcke unter den Bettfüßen
    2. Höhenverstellbare Lattenroste
    3. Elektrisch höhenverstellbares Bett

    Praktisch sind auch sogenannte Bettaufrichthilfen. Auch bei diesen gibt es verschiedene Varianten, von einfachen Haltegriffen über eine Boden-Deckenstange bis hin zum Deckenliftsystem.

    Für die Selbständigkeit im Alltag ist die Erreichbarkeit der eigenen Kleidung in den Schränken und das eigenständige Anziehen wichtig. Kleiderschränke mit Schiebetüren erleichtern vor allem Rollstuhlfahrern den Zugang zum Schrank. Um den oberen Bereich des Kleiderschrankes zu erreichen existieren nachrüstbare Systeme wie der Garderobenlift oder elektrische Absenkautomatiken. Diese Systeme bieten ein Absenken der oberen Schrankhälfte und damit einen leichteren Zugang zu allen Kleidungsstücken.

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