Bußgeldkatalog: Auswirkungen auf Probezeit & Co.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet in ihrer Komplexität viel Raum für Verstöße. Egal ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Drängeln auf der Autobahn oder die Missachtung einer Vorfahrtsregel – welche finanziellen oder strafrechtlichen Folgen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zur Folge hat, ist im Bußgeldkatalog (BKat) festgehalten.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Kraftfahrer, die gegen die Regeln auf deutschen Straßen verstoßen und dabei erwischt werden, kommen unweigerlich mit dem Bußgeldkatalog in Berührung. Der deutsche Bußgeldkatalog, eine Anlage (§ 1) der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr– so der vollständige Name – trat in seiner ursprünglichen Fassung am 13. November 2001 in Kraft und wurde später durch die Neufassung der Verordnung ersetzt. Bevor es den bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog gab, galten die einzelnen Länderregelungen.

    Eine Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) trat am 1. April 2013 in Kraft. Es kann in Bezug auf den Bußgeldkatalog immer wieder zu Änderungen der einzelnen Sanktionen kommen, sodass die Vorschriften zur Erteilung von Verwarnungen, Bußgeldern, Punkten in Flensburg und anderen Folgen sich stets in einem verkehrsrechtlichen Prozess befinden.

    Bußgeldbeträge sind Regelsätze

    Die in der Anlage der Verordnung festgehaltenen Beträge sind Regelsätze, die im begründeten Einzelfall vonseiten eines Tatrichters oder einer Bußgeldbehörde in ihrer Höhe abweichen können. Wenn Sie zum Beispiel innerorts mehr als 30 km/h zu schnell fahren, sieht der Bußgeldkatalog zusätzlich zu einer Geldstrafe und zwei Punkten in Flensburg ein Regelfahrverbot vor, also ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten je nach Schwere der Tat. Dieses wird grundsätzlich ausgesprochen, kann aber im begründeten Einzelfall, etwa bei einer drohenden Existenzvernichtung, wegfallen. Grundsätzlich kann die Höhe der Beträge je nach Tatbegehung variieren.

    Bereiche des Bußgeldkatalogs

    Der Punkt Bußgeldkatalog in der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist dort unter § 1 Bußgeldkatalog beschrieben. Die genaue inhaltliche Beschreibung der Regelsätze sind in einer Anlage zu §1 der Verordnung aufgeführt. Deutlich übersichtlicher ist die Aufteilung der einzelnen Bereiche des Bußgeldkatalogs vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

    Hier die wichtigsten Bereiche in der Übersicht:

    • Geschwindigkeit: Klärt, welche Strafe bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten droht. Es wird zwischen außerorts, innerorts und spezifischen Verkehrssituationen wie etwa beim zu schnellen Fahren in einem verkehrsberuhigten Bereich oder während eines illegalen Kraftfahrzeugrennens unterschieden.
    • Alkohol und Drogen: Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Strafen für Alkohol, etwa der Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze und Strafen für Drogen beziehungsweise Verstöße gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr. Bei besonders schweren Verstößen, etwa das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss, sind auch Freiheitsstrafen möglich.
    • Abstand: Auch für Abstandsvergehen hat der Bußgeldkatalog Regelsätze. Die Höhe der Strafe für sogenanntes „Drängeln“ richtet sich dabei neben dem tatsächlichen Abstand zwischen den Fahrzeugen unter anderem auch nach der Geschwindigkeit, bei welcher der Verstoß begangen wird.
    • Rote Ampel: Ampelvergehen können nicht nur teuer werden, sondern auch empfindliche Strafen mit sich ziehen. Wer beispielsweise eine Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet, dem droht unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB.
    • Parken und Halten: Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf falsches Parken oder Halten haben in fast allen Fällen ein Bußgeld zur Folge. Nur wenn Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge behindert werden oder auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen geparkt wird, gibt es zudem jeweils einen Punkt in Flensburg.
    • Reifen: Wer mit ungeeigneten Reifen fährt beziehungsweise sein Fahrzeug mit Reifen betreibt, die beispielsweise nicht über die notwendige Profil- oder Einschnitttiefe verfügen, muss mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
    • Überholen: Für falsche Überholvorgänge sieht der Bußgeldkatalog je nach Tat sowohl Geldstrafen als auch Punkte in Flensburg sowie härtere Strafen wie Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen in besonders schweren Fällen mit Gefährdung vor.
    • Probezeit: Für Verstöße in der Probezeit, drohen Fahranfängern gesonderte Auswirkungen – so sieht der Bußgeldkatalog für diesen Bereich unter anderem eine Verlängerung der Probezeit in Folge bestimmter Vergehen vor.
    • Überladung: Ein überladenes Fahrzeug stellt eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Es drohen je nach Maß der Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg. Unterschieden wird zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen – so greifen für überladene Lkws beispielsweise strengere Vorgaben und Sanktionen wie für Pkws.

    Unterschiedliche Kataloge für Pkw, Lkw und andere Fahrzeuge

    Der Bußgeldkatalog unterscheidet unter anderem die verschiedenen Kraftfahrzeuge in seinem Verordnungstext. Die Straßenverkehrsordnung sieht für Lastkraftwagen, Omnibusse und sonstige Nutzfahrzeuge andere Regelungen vor als für Autos oder Fahrräder.

    Dies schlägt sich auch auf die angesetzten Bußgelder und Strafen aus. So sind die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen für Lkw beispielsweise deutlich höher als die für Pkw. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. unterscheidet auf seiner Homepage zwischen Bußgeldkatalogen für Pkw & Krafträder, Lkw, Fahrräder, Umwelt und Tierschutz. Die beiden letzteren Bereiche beziehen sich unter anderem auf Bußgelder für falsche Müllentsorgung und Verletzungen der Naturschutzbestimmungen im Bereich Umwelt sowie auf Tierschutz- und Artenschutzgesetze.

    Unterschied liegt in Verhaltensweise

    Das Gesetz unterscheidet bei Verfehlungen im Straßenverkehr zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Für minderschwere Verstöße werden im Bußgeldkatalog festgeschriebene Verwarnungs- und Bußgelder ausgestellt. In dieses Segment fallen auch Verwarnungszettel beziehungsweise die sogenannten „Knöllchen“. Droht der Gesetzgeber dagegen für die Verhaltensweise im Straßenverkehr eine Strafe an, liegt eine Straftat vor. Der Unterschied ergibt sich demnach einzig und allein aus der Rechtsfolge. Als Straftat werden unter anderem behandelt:

    • Unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort
    • Alkohol- und Drogenmissbrauch am Steuer
    • Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Missachtung des Rechtsfahrgebotes)

    Sie würden sich auch strafbar machen, wenn Sie ohne Kfz Versicherung mit ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

    Verstöße in der Probezeit

    Grundsätzlich richtet sich das Strafmaß für Fahranfänger in der Probezeit wie auch für andere Fahrzeughalter nach dem allgemeinen Bußgeldkatalog. Je nach Verstoß können sich jedoch weitere Konsequenzen ergeben. Einfluss auf die Probezeit – etwa in Form einer Verlängerung dieser – haben nur Straftaten oder Verstöße, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden und somit einen Eintrag ins Fahreignungsregister nach sich ziehen – also Delikte, die nach StVO schwer wiegen oder wiederkehrend registriert wurden.

    Für Probezeit-Verstöße gibt es einen Unterschied in A- und B-Verstöße. Ein A-Katalog-Verstoß ist ein schwerwiegender Verstoß und führt direkt zu einer Maßnahme. Zu solchen zählen beispielsweise Trunkenheit am Steuer oder gefährliches Drängeln auf der Autobahn. Zu B-Katalog-Verstößen werden weniger schwerwiegende Verstöße gezählt, die erst bei der nächsten Auffälligkeit zu Probezeit-Maßnahmen führen. Wer beispielsweise mit unter 20 km/h zu viel auch dem Tacho geblitzt wird beziehungsweise geringfügig zu schnell fährt, muss erst bei Wiederholung mit Sanktionen rechnen, die über ein Bußgeld hinausgehen.

    VerstoßSanktion

    Verkehrsvergehen mit mehr als 60 Euro Bußgeld

    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

    Einmaliger A-Verstoß

    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars

    Einmaliger B-Verstoß

    Keine Verlängerung, Kein Aufbauseminar

    Zwei B-Verstöße

    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, Anordnung eines Aufbauseminars

    Detaillierte Informationen darüber, was während der Probezeit zu beachten ist, finden Sie in unserem Ratgeber Probezeit beim Führerschein.

    Punkte in Flensburg: Die Verkehrssünderkartei

    Statistisch gesehen sammelt jeder Autofahrer im Laufe der Jahre irgendwann den einen oder anderen Punkt in Flensburg. Der ungeliebte Eintrag in die sogenannte Verkehrssünderkartei dient dabei dem Zweck, die Straßen sicherer zu machen und insbesondere notorischen Verkehrsrowdys Einhalt zu gebieten.

    Für Ordnungswidrigkeiten werden hier ein Punkt, für grobe Ordnungswidrigkeiten verbunden mit Regelfahrverboten und auch Straftaten werden zwei Punkte vergeben, und drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug eingetragen.

    Die Punkte werden hierzulande in Flensburg im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert. Einen Eintrag ins Register gibt es dann, wenn ein Verkehrsverstoß geleistet wurde, der die Verkehrssicherheit direkt beeinflusst hat oder der gemäß des Bußgeldkataloges mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wurde.

    Zum 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister im Zuge einer Reform in das Fahreignungsregister umbenannt. Eine Änderung sieht vor, dass nun nicht mehr maximal 18, sondern 8 Punkte möglich sind. Erfasst werden nur noch Verkehrsteilnehmer/-innen, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

    Übrigens: Eine Auswirkung auf die Höhe der Kfz-Versicherung hat die Verkehrssünderkartei nur indirekt – durch Schäden erfolgt nämlich eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

    Offizielle Bekanntgabe zum Fahreignungsregister

    „Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten eingetragen. Zwei Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten angesetzt. Mit drei Punkten werden Straftaten bewertet, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.“

    Je nachdem, wie viele Punkte in Flensburg gesammelt wurden, greifen drei Maßnahmestufen, so das BMVI:

    • 1 bis 3 Punkte
      Wer ein bis drei Punkte einfuhr, wird im Fahreignungsregister erfasst und per Bußgeldbescheid darauf hingewiesen.
    • 4 bis 5 Punkte: Erste Maßnahmenstufe
      Bei vier bis fünf Punkten kommt es zur ersten Maßnahmestufe – die Fahrerlaubnisbehörde informiert darüber. Es kann in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden, um einen Punkt abzubauen.
    • 6 bis 7 Punkte: Zweite Maßnahmenstufe
      Zur zweiten Maßnahmestufe kommt es bei sechs oder sieben Punkten. Eine Verwarnung folgt – es wird darüber informiert, dass die nächste Stufe mit einem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Der Besuch eines Fahreignungsseminars ist auf freiwilliger Basis möglich, kann aber nicht mehr zu einem Punktabzug führen.
    • 8 oder mehr Punkte: Dritte Maßnahmenstufe
      Die dritte Maßnahmestufe wird bei acht oder mehr Punkten erreicht. Jetzt wird die Fahrerlaubnis entzogen, vorausgesetzt eine Ermahnung oder Verwarnung bezüglich dieses Schrittes wurde zuvor erteilt.

    Alle Stufen können mehrfach durchlaufen werden.

    Punktestand online abrufen

    Sie können ihren aktuellen Punktestand jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen.

    Bußgeldbescheid

    Durch den Bußgeldbescheid wird das Bußgeldverfahren mit der Zahlung einer Geldbuße „vorläufig“ abgeschlossen. Wurde der Bescheid förmlich über den Postweg zugestellt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie zahlen das Bußgeld oder Sie legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Ob sich dieser Schritt lohnt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Fest steht: Es kommt immer wieder zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden – in jedem Fall sollten Sie überprüfen, ob Tatbestand und die Höhe des Bußgeldes korrekt sind. Hier empfiehlt sich ein Blick auf den aktuellen Bußgeldkatalog. Sollten die Angaben im Bußgeldbescheid falsch sein, können Sie innerhalb einer zweiwöchigen Frist ab Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.

    Diese Infos muss ein Bußgeldbescheid enthalten

    • Angaben zur Person des Betroffenen und ggf. weiteren Beteiligten
    • Namen und Anschrift des Verteidigers
    • Bezeichnung der zur Last gelegten Tat, Zeit und Ort der Begehung
    • Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
    • Beweismittel
    • Geldbuße und Nebenfolgen (z. B. Anordnung eines Fahrverbotes)

    Der Bußgeldbescheid muss Hinweise und Belehrungen enthalten. So muss u. a. gesagt werden, dass:

    • Der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, sofern kein Einspruch gemäß § 67 OWiG eingelegt wird.
    • Sich ein Einspruch auch nachteilig auf den Betroffenen auswirken kann.
    • Der Betroffene die Geldbuße spätestens zwei Wochen (oder einer anders bestimmten Fälligkeit) an die zuständige Kasse zu zahlen hat oder Gründe angeben kann, warum die fristgerechte Zahlung nicht zumutbar ist.
    • Die Anordnung einer Erzwingungshaft möglich ist.

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – so läuft es ab

    Legen Sie Einspruch innerhalb der zweiwöchigen Frist ein, geht das Bußgeldverfahren quasi von der Verwaltungsbehörde zum Richter über. Tipp: Bewahren Sie den Briefumschlag auf, um im Fall der Fälle den Zustellungszeitpunkt beweisen zu können. Einspruch legen Sie am besten bei der Behörde ein, die auch das Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet hat. Empfohlen wird der Einspruch via Brief oder Fax. Eine Begründung für den Einspruch ist nicht verpflichtend – haben Sie jedoch handfeste Argumente, können Sie diese im Schreiben an die Behörde aufführen.

    Der Einspruch wird im nächsten Schritt von der jeweiligen Verwaltungsbehörde geprüft. Hält diese weiterhin an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides fest, gehen die Akten weiter an das zuständige Amtsgericht. Von diesem geht eine Einladung an Sie aus, der Sie persönlich folgen müssen. Vor Gericht können Ihre Argumente vorgetragen werden, mit oder ohne Rechtsanwalt.

    Rechtsschutzversicherung hilft bei Bußgeldverfahren

    Denken Sie unter Umständen über eine Rechtsschutzversicherung nach, um etwaige Kosten zu vermeiden. Generell sollten Sie bedenken, dass das Gerichtsurteil zu Ihrem Vorteil oder aber auch zu Ihrem Nachteil ausfallen kann.

    Die häufigsten Verstöße gegen die StVO

    Einige Verstöße kommen besonders häufig vor. Wir haben für Sie die Top 5 der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zusammengestellt.

    Falsches Parken und Halten

    Egal ob das Parken im Parkverbot, das Behindern anderer durch falsches Halten oder das Parken ohne Parkschein – Autofahrer, die sich in Sachen Parken und Halten falsch verhalten, bringen den Kassen das meiste Geld ein. In den Top 5 der häufigsten Verstöße nimmt falsches Parken und Halten mit großen Abstand den ersten Platz ein.

    Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Sie haben es eilig und drücken aufs Gaspedal, um rechtzeitig zum Termin zu kommen? Oft endet solch ein Vorhaben mit einer geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitung und einem darauffolgenden Bußgeldbescheid. Platz 2 für das zu schnelle Fahren.

    Verstoß Bußgeld

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts bis 10 km/h

    10 Euro

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts bis 10 km/h

    15 Euro

    …über 70 km/h außerorts

    600 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

    …über 70 km/h innerorts

    680 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

    Vorfahrt Missachten

    Platz 3 geht an das Missachten der Vorfahrt. Trotz Ampel-, Schilder- und Rechts-vor-Links-Regelungen bereiten die Vorfahrtsregeln deutschen Autofahrern offenbar große Schwierigkeiten.

    Sicherheitsabstand

    Immer wieder kommt es auf deutschen Straßen zu Situationen, in dem ein zu geringer Sicherheitsabstand eingehalten wird. Wer zu nah auffährt, riskiert Unfälle und gefährdet somit nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Drängler gibt es dabei überall – sowohl auf Parkplätzen als auch auf Landstraßen und Autobahnen.

    Falscher Überholvorgang

    Das Überfahren durchgezogener Fahrbahnmarkierungen, die Missachtung von Überholverbotsschildern oder das Gefährden anderer während des Überholvorgangs – falsche oder illegale Überholmanöver gehören zu den häufigsten Verstößen gegen die StVO.

    Weitere Spitzenreiter

    Zwar nicht unter den Top 5 der Verstöße, aber immer noch erschreckend weit oben: Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der Bußgeldkatalog ahndet derartige Vergehen besonders streng – so sind in der Regel immer hohe Bußgelder und Fahrverbote zu erwarten. Es handelt sich meist zudem nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

    Verfallen Punkte in Flensburg mit der Zeit automatisch?

    Die Eintragungen im Fahreignungsregister verfallen mit der Zeit automatisch, wobei die Tilgungsfristen von der Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes abhängig sind. Unabhängig ist der Punkteverfall von Neueintragungen. Kommen neue Verstöße hinzu, wirken sich diese also nicht auf die Tilgung der alten aus.

    Wichtig für Probezeitler: Innerhalb der Probezeit verfallen Punkte nicht.

    VerstoßVerfall nach…
    Schwere Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2,5 Jahren
    Besonders schwere Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten 5 Jahren
    Verkehrsstraftat mit 3 Punkten 10 Jahren

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