Diplomatenkennzeichen: Privilegien für Kraftfahrzeuge

Mit einem sogenannten „Diplomatenkennzeichen“ werden Fahrzeuge von diplomatischen Vertretungen (Konsulate, Botschaften) oder überstaatlichen Organisationen ausgestattet. Auf diese Weise ist der besondere Status der Insassen für alle anderen Teilnehmer am Straßenverkehr sowie für Sicherheitsbehörden sofort erkennbar. Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen können von Botschaftern oder Konsuln sowie Mitarbeitern der diplomatischen Vertretungen genutzt werden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen genießen im deutschen Straßenverkehr eine Sonderstellung. Sie leitet sich aus der Immunität von diplomatischen Vertretern ab.

    Das Diplomatenkennzeichen steht nur Personen zu, die im diplomatischen Dienst stehen. Darunter fallen Regierungsbeauftragte, das Staatsoberhaupt, und Personen, die den Staat gegenüber anderen Staaten vertreten.

    Kurze Geschichte des Diplomatenkennzeichens

    Das Diplomatenkennzeichen wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1950 eingeführt. Zwei Jahre später wurden von diplomatischen Vertretern im Saarland genutzte Kfz mit speziellen Kennzeichen versehen.

    In der DDR führte die Regierung 1968 eigene Diplomatenkennzeichen ein. Sie enthielten ein Kürzel, das entweder das Konsularische oder das Diplomatische Korps des betreffenden Landes bezeichnete oder für die Mitglieder der Mission reserviert war (CC, CD oder CY). Nach den Unterscheidungszeichen folgten der Ländercode sowie eine weitere Zahlenkombination.

    Aufbau des Kennzeichens

    Der Aufbau eines Diplomatenkennzeichens unterscheidet sich von einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Zum einen beginnen Kennzeichen höherer Diplomaten mit einer Null, zum anderen entfällt die Buchstabenkombination als Unterscheidungszeichen. Dafür kann die Erkennungsnummer bis zu fünf Stellen betragen.

    Oldtimer-Diplomatenkennzeichen

    Deutsche Diplomatenkennzeichen können auch für Oldtimer ausgestellt werden. Die Kennzeichen führen dann am Ende ein „H“ (für „historisch“). Für die Zulassung gelten dann die gleichen Regeln wie für alle Oldtimer.

    Hohe Diplomaten

    Die Kennzeichen für hohe Diplomaten beginnen mit einer Null. Danach folgt wie bei einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen der Stempel des Zulassungsbezirks. Der zuständige Zulassungsbezirk liegt in der Regel in der Stadt, in welcher die diplomatische Vertretung ihren Sitz hat. Diplomatenkennzeichen in Deutschland tragen deshalb meist den Berliner Zulassungsstempel.

    Nach dem Stempel folgt der Ländercode. Mit einem Bindestrich getrennt schließt eine weitere Zahlenkombination das Kennzeichen ab. Die Ländercodes werden nach einer festen Liste zugeordnet. Je kleiner die Zahl hinter dem Bindestrich, desto höher ist der diplomatische Rang des Halters.

    Somit kann von einem Diplomatenkennzeichen sowohl das Land abgelesen werden, welchem es zugeordnet ist, als auch die Wichtigkeit des Fahrers.

    Die Ziffer 1 ist in der Regel dem Botschafter des jeweiligen Landes vorbehalten.

    Schild mit CD / CC notwendig

    Hohe diplomatische Vertreter müssen neben dem Kennzeichen auch ein Schild mit dem Kürzel CD an ihrem Fahrzeug anbringen. CD steht für das französische „Corps diplomatique“ und bezeichnet das diplomatische Korps. Die Bezeichnung ist auf Französisch gehalten weil es die Hauptsprache der Diplomatie ist. Möglich ist auch das Kürzel „CC“. Es steht für „Corps Consulaire“ und ist für Konsularbeamte vorgesehen. 

    Die in Deutschland akkreditierte Honorarkonsule sind in der Regel deutsche Staatsangehörige und erhalten ein normales Zivilkennzeichen. Sie dürfen aber an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild anbringen, was eine zusätzliche Kennung für den Diplomatenstatus bietet.

    Beispiele

    0 26-1: Dies wäre das Fahrzeug des Botschafters von Brasilien.
    0 75-14: Dies wäre das Fahrzeug eines diplomatischen Vertreters aus dem diplomatischen Korps Kanadas.

    Mitarbeiter einer Botschaft

    Die zweite Variante des Diplomatenkennzeichens ist ebenso wie die erste aufgebaut, nur dass hier zu Beginn die Kennung des Orts der Zulassungsstelle steht. Da die meisten Botschaftsfahrzeuge in Berlin zugelassen sind, beginnen diese Diplomatenkennzeichen mit einem „B“. Möglich ist auch ein „BN“ für Fahrzeuge, die über die Botschaft in Bonn angemeldet wurden.

    Mit dieser Variante des Diplomatenkennzeichens werden Kfz ausgestattet, die von Mitarbeitern der Konsulate oder Botschaften genutzt werden. Diese Mitarbeiter haben besondere Aufgaben und führen einen sogenannten „Blauen Ausweis“ mit sich, der sie als bevorrechtigte Personen ausweist.

    Fahrzeuge mit einem solchen Kennzeichen dürfen kein CD-Schild führen.

    Angehörige eines Konsulats

    Die dritte Variante des Diplomatenkennzeichens wird für Fahrzeuge von Berufskonsuln genutzt. Die Kennzeichen beginnen mit dem jeweiligen Kürzel für die Stadt, in der das Fahrzeug angemeldet wurde. Nach dem Zulassungsstempel folgt eine Ziffer, die mit einer Neun beginnt. In Berlin oder Bonn werden diese Kennzeichen nicht verwendet.

    Beispiel

    M-925: Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug eines Konsulats in München.

    Im Gegensatz zu den beiden anderen Diplomatenkennzeichen wird hier kein Länderkürzel verwendet.

    Kennzeichen bei Diebstahl

    Wird ein Fahrzeug mit einem Diplomatenkennzeichen gestohlen, erhält das neue Fahrzeug des diplomatischen Vertreters das gleiche Kennzeichen mit einem Unterschied: Hinter dem zweiten Ziffernblock folgt ein „A“. Sollte das zweite Fahrzeug auch gestohlen werden, folgt ein „B“. Bis auf den Buchstaben H können alle Buchstaben des Alphabets genutzt werden. H ist für Oldtimer reserviert.

    Berechtigte für ein Diplomatenkennzeichen

    Diplomatenkennzeichen sind für die Fahrzeuge von Staatsoberhäuptern, Staatsvertretern oder Regierungsbeauftragten reserviert. Jedes Diplomatenkennzeichen ist personengebunden. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nur von seinem Halter oder dessen Fahrer gesteuert werden darf. Nur in diesem Fall genießt der Fahrer alle Privilegien, die ihm im Rahmen seiner diplomatischen Mission zustehen.

    Familienangehörige können in manchen Fällen eigene Diplomatenkennzeichen erhalten. In der Praxis ist das allerdings unüblich. Voraussetzungen für den Erhalt eines Diplomatenkennzeichens sind, dass der Familienangehörige keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland keiner Arbeit nachgeht, bei der er oder sie einen Vorteil durch einen Diplomatenstatuts erhalten würde.

    Sonderrechte

    Das Diplomatenkennzeichen bewahrt vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung im Empfängerstaat. Durch die geprägte Zahlen-Kombination auf dem Kennzeichen können Polizeibeamte erkennen, dass es sich bei dem Fahrer beispielsweise um einen Botschafter oder Konsul handelt.

    Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen kommen in den Genuss vieler Vorrechte. So muss diesen Kfz trotz Absperrungen immer Durchlass gewährt werden. Zugleich muss den Insassen von Diplomatenfahrzeugen in besonderer Weise Schutz und Hilfe zugesprochen werden. Zu den weiteren Privilegien gehört es, dass Diplomaten keine Kfz-Steuer bezahlen müssen. Auch beim Kauf eines Autos sind in der Regel keine Umsatzsteuern oder Einfuhrsteuern zu bezahlen.

    Wird das Fahrzeug jedoch an eine Person veräußert, die nicht zum diplomatischen Korps gehört, kann der Staat Steuern nachfordern.

    Rechte der Diplomaten in Bezug auf Ihre Immunität

    • Diplomaten müssen keine Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bezahlen.
    • Es dürfen bei Polizeikontrollen keine Alkoholtests durchgeführt werden.
    • Fahrverbote können nicht erteilt werden.
    • Diplomaten sind zu großen Teilen nicht an die deutsche Gerichtsbarkeit gebunden.

    Über 24.000 Verkehrsdelikte

    In Berlin wurden im Jahr 2015 insgesamt mehr als 24.000 Verkehrsdelikte gezählt, für welche Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen verantwortlich waren. Gemäß den Regeln der internationalen Diplomatie wurden die Verstöße allesamt nicht geahndet, darunter über 70 Unfälle (Quelle: BILD).

    Ländercodes

    Im Folgenden werden die Ländercodes von Diplomatenkennzeichen in Deutschland in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.

    Ländercode Staat
    10 Vatikanstadt/Heiliger Stuhl
    11 Ägypten
    12 Angola
    13 Albanien
    14 Äthiopien
    15 Afghanistan
    16 Algerien
    17 Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
    18 Argentinien
    19 Australien
    20 Bangladesch
    21 Belgien
    22 Brunei
    23 Bulgarien
    24 Myanmar (ehemals Birma / Burma)
    25 Bolivien
    26 Brasilien
    27 Burundi
    28 Chile
    29 Volksrepublik China
    30 Costa Rica
    31 Weißrussland
    32 Bosnien und Herzegowina
    33 Äquatorialguinea
    34 Dänemark
    35 Benin (früher: Dahomey)
    36 Dominikanische Republik
    37 Ecuador
    38 Elfenbeinküste
    39 El Salvador
    40 Kosovo
    41 Estland
    42 Fürstentum Liechtenstein
    43 Montenegro
    44 Finnland
    45 Frankreich
    46 Gabun
    47 Ghana
    48 Griechenland
    49 Großbritannien
    50 Guatemala
    51 Guinea
    52 Lettland
    53 Litauen
    54 Haiti
    55 Honduras
    56 Indien
    57 Indonesien
    58 Irak
    59 Iran
    60 Irland
    61 Island
    62 Laos (Indochina)
    63 Kap Verde (Kapverdische Inseln)
    64 Israel
    65 Italien
    66 Jamaika
    67 Japan
    68 Jemen
    69 Jordanien
    70 Serbien (Nachfolge von Jugoslawien)
    71 Kuwait
    72 Kuba
    73 Katar
    74 Kamerun
    75 Kanada
    76 Kenia
    77 Kolumbien
    78 Kongo (Republik)
    79 Südkorea (Republik Korea)
    80 Libanon
    81 Liberia
    82 Libyen
    83 Lesotho
    84 Luxemburg
    85 Madagaskar
    86 Malawi
    87 Malaysia
    88 Mali
    89 Marokko
    90 Mauretanien
    91 Mexiko
    92 Malta
    93 Monaco
    94 Nepal
    95 Neuseeland
    96 Nicaragua
    97 Niederlande
    98 Niger
    99 Nigeria
    100 Norwegen
    101 Mongolei
    102 Mosambik
    103 Oman
    104 Burkina Faso (früher: Obervolta)
    105 Österreich
    106 Pakistan
    107 Panama
    108 Paraguay
    109 Peru
    110 Philippinen
    111 Polen
    112 Portugal
    113 Papua-Neuguinea
    114 Namibia
    115 Ruanda
    116 Rumänien
    117 Sambia
    118 Saudi-Arabien
    119 Schweden
    120 Schweiz
    121 Senegal
    122 Sierra Leone
    123 Singapur
    124 Simbabwe
    125 Somalia
    126 Spanien
    127 Sri Lanka
    128 Sudan
    129 Südafrika
    130 Syrien
    131 Tansania
    132 Thailand
    133 Togo
    134 Tonga
    135 Tschechien
    136 Tschad
    137 Türkei
    138 Tunesien
    139 Uganda
    140 Russland (ehemals UdSSR)
    141 Uruguay
    142 Ungarn
    143 Ukraine
    144 Grenada
    145 Nicht belegt
    146 Venezuela
    147 Vietnam
    148 Vereinigte Arabische Emirate

    149

    Nicht belegt
    150 Nicht belegt
    151 Kongo (Demokratische Republik) (ehemals: Zaire)
    152 Zentralafrikanische Republik
    153 Zypern
    154 Kroatien
    155 Slowenien
    156 Aserbaidschan
    157 Slowakei
    158 Kasachstan
    159 Mazedonien
    160 Usbekistan (bis 1990 unter dem Ländercode der DDR)
    161 Eritrea
    162 Georgien
    163 Tadschikistan
    164 Bahrain
    165 Kambodscha
    166 Armenien
    167 Kirgisistan
    168 Moldawien
    169 Turkmenistan
    200 Mauritius
    201 Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
    202 Dschibuti
    203 Guinea-Bissau
    204 Südsudan
    205 Botswana

    Nicht jedes Land mit eigenem Kennzeichen

    Einige Länder haben zwar eine Vertretung in Deutschland, verfügen jedoch über keine eigenen Kennzeichen.

    Diplomatenkennzeichen in anderen Ländern

    Diplomatenkennzeichen werden in den meisten Ländern der Welt eingesetzt, um die Fahrzeuge von Diplomaten oder Konsulaten besonders zu kennzeichnen. Allerdings gibt es keine einheitliche Systematik bei Diplomatenkennzeichen. Gemeinsam haben jedoch viele dieser besonderen Kfz-Kennzeichen, dass die Lettern und Ziffern auf farbigen Hintergründen gedruckt werden. In Kanada sind die Diplomatenkennzeichen zum Beispiel rot, in Serbien hingegen Schwarz.

    Manche Länder fügen auf dem Kennzeichen zudem noch das Jahr ein, in welchem das Nummernschild gültig ist.

    • Schweiz
      In der Schweiz gibt es das Diplomatenkennzeichen erst seit 1969. Die Kennzeichen haben die gleiche Farbe wie die herkömmlichen „Kontrollschilder“. Vorangestellt auf dem Kennzeichen ist das „CD“ oder das „CC“ auf grünem oder blauem Hintergrund. Ein vorangestelltes „AT“ ist für Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen gedacht. Es folgt das Kürzel für die Stadt, in der das Fahrzeug angemeldet ist. Danach kommt die Ordnungsnummer, die anzeigt, welchen Grad der Halter hat. Erst dann folgt der Ländercode.
    • Österreich
      In Österreich wird das Diplomatenkennzeichen aus dem Kürzel für das Bundesland und dem Buchstaben D (Diplomat) oder WD (Wiener Diplomaten) zusammengesetzt. Danach kommt eine Ziffernabfolge. Handelt es sich um Fahrzeuge des Konsularkorps, wird anstelle des D/WD ein K auf dem Kennzeichen eingesetzt.
    • Frankreich
      Französische Diplomatenkennzeichen haben meist einen grünen Hintergrund. Sie beginnen mit dem Länderkürzel. Danach folgt das Kürzel für den diplomatischen Status, zum Beispiel „CD“ für „Corps Diplomatique“. Anschließend folgt die vierstellige Ordnungszahl von 1 bis 9999.

    D

    FS24

    Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

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