Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsgesellschaften gehen beim Abschluss einer Versicherung immer ein Risiko ein. Schließlich sichern sie dem Versicherungsnehmer mit dem Vertrag verschiedene Leistungen im Schadensfall zu. Um jedoch das Risiko eines Leistungsfalls im Vorfeld besser einschätzen zu können, arbeiten die Versicherungsunternehmen besonders bei Personenversicherungen mit Gesundheitsfragen. Anhand eines Fragenkatalogs müssen die Versicherten vor der Aufnahme in die Versicherung ehrliche Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: December 10, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zu den Gesundheitsfragen

    • Begrenzter Zeitraum der Gesundheitsfragen
      Die Gesundheitsfragen beim Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich auf die vorangegangenen fünf bis zehn Jahre.
    • Wahrheitsgemäß und gewissenhaft antworten
      Vergessen Sie dabei auch keine vermeintlichen „Kleinigkeiten“. Geben Sie nur die Krankheiten und erfolgten Behandlungen an, nach welchen konkret gefragt wird.
    • Zeit für die Beantwortung nehmen
      Nehmen Sie nach dem Maklerbesuch oder dem Termin beim Honorarberater den Fragebogen mit nach Hause und füllen Sie ihn nicht vor Ort aus.
    • Beim Hausarzt / Ärzten nach Ihren Krankenakten fragen
      Dadurch können Sie erfahren, welche Gesundheitsdaten über Sie gespeichert sind.
    • Kopien bereithalten
      Sammeln Sie Kopien von Untersuchungsergebnissen und Krankenakten, um Ihre Angaben im Zweifelsfall eindeutig belegen zu können.
    • Krankenakte korrigieren lassen
      Bitten Sie Ärzte um Korrekturen in der Krankenakte, wenn dort Behandlungen aufgeführt sind, die so nicht stattgefunden haben.

    Millionen-Risiko Berufsunfähigkeit: Rund jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben. Glück im Unglück, wenn zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Damit die vereinbarte Rente auch fließt, muss der Versicherungsantrag unbedingt korrekt ausgefüllt worden sein.

    Denn wer Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat, geht im Zweifelsfall leer aus. "Um die Gesundheitsfragen gibt es sehr oft Streit", weiß Professor Wolfgang Römer. Als neutraler Schlichter vermittelt der Versicherungsombudsmann tagtäglich bei Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft.

    Hintergrund: Bevor die Versicherer Schutz gegen Berufsunfähigkeit anbieten, unterziehen sie ihre Kunden einem detaillierten und ausführlichen Gesundheitscheck. Neben Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, beruflichen Risiken (Giftstoffe, Unfallgefahr) und Lebensgewohnheiten (Rauchen, Sport) interessieren sie sich auch für sämtliche Vorerkrankungen, chronische Leiden und Unfälle. Kann die Gesellschaft später nachweisen, dass der Kunde im Versicherungsantrag gesundheitliche Probleme verschwiegen hat, muss sie im Ernstfall nicht zahlen.

    Das gilt sogar, wenn die Berufsunfähigkeit gar nichts mit den verschwiegenen Krankheiten zu tun hat, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil (Az. 12 U 391/04). Dabei ging es um eine Frau, die im Antrag einen Herzklappenfehler und erhöhte Cholesterinwerte unterschlug und später aufgrund eines Sturzes nicht mehr arbeiten konnte.

    Zeit nehmen beim Beantworten der Gesundheitsfragen

    Um bei Berufsunfähigkeit nicht plötzlich ohne Rente da zu stehen, sollten Sie die Gesundheitsfragen gründlich und gewissenhaft beantworten – auf keinen Fall unter Zeitdruck! Wer den Antrag zusammen mit einem Versicherungsvertreter ausfüllt, sollte die Eingaben genau prüfen.

    Was sind Gesundheitsfragen?

    Bei Gesundheitsfragen handelt es sich um einen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand, den Versicherungsnehmer für den Antrag auf eine Versicherung beantworten müssen. Anhand dieser Fragen ermittelt eine Versicherung das Risiko, das sie bei einer Absicherung des Antragstellers eingeht.

    Das Risiko bestimmt letztlich die Höhe der Versicherungsprämie. Darüber hinaus können Versicherungen anhand des Gesundheitsfragebogens bestimmte Leistungen einschränken oder ausschließen. Möglich ist auch, dass Versicherungsgesellschaften einen Antrag komplett ablehnen, weil ihnen das Versicherungsrisiko aufgrund der Antworten im Gesundheitsfragebogen zu hoch ist.

    In diesen Fällen werden Gesundheitsfragen gestellt

    Gesundheitsfragen kommen in der Regel bei privaten Personenversicherungen zum Einsatz. Wenn Sie eine der folgenden Versicherungen abschließen wollen, müssen Sie zuvor den Fragebogen ausfüllen:

    • Berufsunfähigkeitsversicherung
      Schon im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden Fragen zu vergangenen oder aktuellen Erkrankungen, Beschwerden, Störungen, Operationen, Medikamenten sowie Infektionen an den Antragsteller gerichtet. 
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
      Der Versicherer stellt hier einige Gesundheitsfragen und je nach Versicherung muss mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder Leistungsausschlüssen für bestimmte Erkrankungen gerechnet werden. 
    • Kapitallebensversicherung
      Vor Abschluss der Versicherung werden zunächst einige Fragen zur Gesundheit des Antragstellers abgefragt. Hier müssen Angaben zum Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys oder auch dem Konsumverhalten gemacht werden.
    • Risikolebensversicherung
      Die Gesundheitsfragen bei einer Risikolebensversicherung beziehen sich auf Vorerkrankungen sowie aktuelle chronische Erkrankungen des Versicherungsnehmers, die statistisch gesehen ein erhöhtes Sterberisiko bedeuten können.
    • Private Krankenversicherung:
      Meist überprüft die private Krankenversicherung die Gesundheitsangaben im Zuge eines Antrags erst, wenn ein auffälliger Versicherungsfall eintritt. Dann aber kann es vorkommen, dass die Krankengeschichte des mittlerweile Versicherten sehr weit zurückverfolgt wird.
    • Private Krankenzusatzversicherungen: Krankentagegeldversicherung, Pflegeversicherung, Brillenversicherung
      In der Regel müssen auch hier Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die körperliche Verfassung des Antragstellers entscheidet über die Höhe des Monatsbeitrags und kann in Extremfällen sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

    Die Gesundheitsfragen spielen vor allem beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine große Rolle, da die Versicherung hohe Kosten im Leistungsfall übernehmen muss.

    Fragenkatalog wird vom Versicherer bestimmt

    Wie umfangreich die Gesundheitsfragen letztlich ausfallen, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Den Fragenkatalog können die einzelnen Versicherer selbst bestimmen. Letztlich müssen sie auch das Risiko übernehmen.

    Das müssen Sie bei Gesundheitsfragen angeben

    Grundsätzlich dürfen Versicherungsunternehmen Sie nach allem fragen, was in ihren Augen nötig ist, um ein Krankheitsrisiko so genau wie möglich bestimmen zu können. In der Regel bilden die Fragen nach Gentests eine Ausnahme.

    Bei privaten Krankenversicherungen sind auch vorhandene Testergebnisse nicht anzugeben. Allerdings können Lebensversicherer bei hohen Deckungssummen auch solche Nachweise zum Gesundheitszustand verlangen. Als Versicherungsnehmer unterliegen Sie nach Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes der Anzeigepflicht.

    Sie müssen somit Angaben zu folgenden Sachverhalten machen:

    • Erkrankungen: Hier möchte der Versicherer wissen, welche Krankheiten zu einem Arztbesuch geführt haben. Dabei beziehen sich die meisten Gesellschaften auf einen Zeitraum zwischen fünf und zehn Jahren. Als „Krankheiten“ werden dabei meist alle Zustände gefasst, die vom normalen Gesundheitszustand stark abweichen und behandlungsbedürftig waren. Die Krankheiten können körperlicher oder psychischer Natur sein.
    • Beschwerden: Dabei kann es sich um körperliche oder psychische Beeinträchtigungen der Gesundheit handelt, die die Arbeitsfähigkeit beeinflusst haben. Das kann ein Hexenschuss sein, der nicht vom Arzt behandelt wurde, aber dennoch vorhanden war. Die Angabe von Beschwerden ist meist nicht ganz eindeutig, weil es zu diesen Symptomen meist keine Krankenakte gibt.
    • Störungen: Zu den sogenannten „Störungen“ gehören alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die noch keine Krankheit sind, jedoch nicht als belanglos eingestuft werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Störungen des Bewegungsapparats in Folge eines Unfalls oder starke Abnutzungen der Bandscheiben.
    • Medikamente: Versicherungsnehmer müssen dem Versicherer genau angeben, welche Medikamente ihnen in den letzten fünf bis zehn Jahren verschrieben wurden und welche Medikamente sie regelmäßig einnehmen müssen.
    • Allergien: Im Gesundheitsfragebogen sind genaue Angaben zu vorhandenen Allergien nötig.
    • Gewicht und Alter: Selbstverständlich spielen auch diese beiden Größen eine wichtige Rolle beim Antrag.
    • Süchte: Auf dem Gesundheitsfragebogen sind in der Regel ebenfalls Angaben zum Zigaretten- oder Alkoholkonsum zu machen. Darüber hinaus müssen Sie angeben, ob Sie bereits suchtkrank waren.
    • Infektionen: Sie sind verpflichtet, Angabe zu Infektionskrankheiten wie HIV, Hepatitis oder andere Krankheiten zu machen.
    • Operationen: Alle erfolgten Operationen, ambulant oder stationär, werden mit dem Fragebogen erfasst.
    • Zustand von Zähnen und Kiefer: Je nach Versicherungstarif müssen Sie auch Angaben zu Ihren Zähnen machen.
    • Angaben zu erfolgten Ablehnungen: Die Versicherer fragen in der Regel, ob Sie bereits von einer Versicherung abgelehnt wurden. Diese Angaben können Sie über die HIS ebenfalls abrufen.

    Die Versicherung kann im Gesundheitsfragebogen außerdem nähere Angaben zur einzelnen Fragen anfordern. Hierzu gehören konkrete Bezeichnungen von Krankheiten, Namen von behandelnden Ärzten sowie Ergebnisse von Untersuchungen.

    Beiblätter sind erlaubt

    Reichen die Felder im Fragebogen für die Angaben nicht aus, können Beiblätter beigefügt werden.

    Vorab Fragen zum Gesundheitsfragebogen stellen

    Auf den Homepages der Versicherungsgesellschaften können Sie sich in der Regel über die jeweiligen Tarifkonditionen sowie mögliche Gesundheitsfragen informieren. Allerdings geben die Versicherungen ihre Fragebögen üblicherweise nur heraus, wenn Sie einen konkreten Antrag stellen. Es ist davon abzuraten, die Fragen auf die Schnelle zu beantworten!

    Falsche Angaben: Was kann passieren?

    Der Versicherungsnehmer unterliegt bei Angaben für Versicherungsverträge laut Paragraph 19 des Versicherungsgesetzes der sogenannten „Anzeigepflicht“:

    19 VVG

    „Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“

    Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung besteht, wenn Sie bewusst Angaben zur Krankheiten oder Behandlungen verschweigen. So begehen Sie zum Beispiel eine Vertragsverletzung, indem Sie eine erfolgte Bauch-OP oder regelmäßige Rückenschmerzen nicht angeben.

    Zur Anzeigepflicht gehören nicht nur alle Krankheiten, die behandlungsbedürftig waren, sondern auch die Beschwerden, an welchen Sie regelmäßig leiden und die zum Beispiel zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben.

    Mögliche Konsequenzen bei Falschangaben

    Versicherungsnehmer müssen bei falschen Angaben immer mit Konsequenzen rechnen, unabhängig davon, ob bewusst oder unbeabsichtigt falsche Angaben gemacht wurden.

    • Änderung der Vertragsbedingungen: Stellt ein Versicherer fest, dass Ihre Angaben im Fragebogen falsch waren, kann er die Vertragskonditionen aufgrund des höheren Risikos anpassen und zum Beispiel Leistungen ausschließen oder die Beiträge erhöhen. Möglich ist auch eine Rückerstattung von bereits erfolgten Leistungen.
    • Kündigung: Bei einer bewussten arglistigen Täuschung hat der Versicherer das Recht, die Police zu kündigen. Sie müssen dann ebenfalls Leistungen zurückerstatten, die Sie bereits erhalten haben.

    Hat der Versicherer den Vertrag geändert oder Ihnen gekündigt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder selbst vom Vertrag zurückzutreten.

    Schweigepflicht gilt nicht

    Mit der Unterschrift unter den Versicherungsantrag entbinden Sie in der Regel alle Ärzte, die Sie behandelt haben, von der Schweigepflicht. Die Versicherung wird somit alle falschen Angaben oder Fehler schnell entdecken.

    Anonymer Probeantrag oder Risikovoranfrage

    Mit Hilfe eines Versicherungsmaklers können Sie bei Versicherungen einen anonymen Probeantrag mit Ihren Gesundheitsfragen stellen. Auf diese Weise können Sie Angebote vergleichen, die konkret auf Ihren Gesundheitszustand zugeschnitten sind. Im Falle einer Ablehnung wird diese nicht in den HIS eingetragen, eine Auskunftei zu Risiken für Versicherer.

    Zeitraum beeinflusst Streitpotenzial

    Leider kommt es immer wieder vor, dass manche Vermittler aus Sorge um ihre Provision vor unbequemen Angaben zurückschrecken. Bei Vorerkrankungen oder chronischen Beschwerden wie beispielsweise Rückenproblemen oder Allergien empfiehlt es sich, eine Kopie der Krankenakte vom behandelnden Arzt beizulegen.

    Manche Gesellschaften wollen über die Krankheitsgeschichte der vergangenen zehn Jahre informiert werden, andere begnügen sich mit fünf. Als Faustformel gilt: Je kürzer der Zeitraum, desto geringer das Streitpotenzial!

    Zusätzliche Prüfung im Ernstfall: Viele Kunden wähnen sich sicher, sobald die Gesellschaft den Antrag angenommen hat. „Oft ein teurer Irrtum“, weiß Professor Römer: „Ob die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden, prüft die Versicherung in der Regel erst, wenn sie im Schadensfall zahlen soll.“ Wurde beim Ausfüllen geschummelt oder geschludert, zahlt der Kunde im Zweifelsfall jahrelang umsonst Prämie.

    Verjährungsfrist bei Falschangaben bei 10 Jahren

    Die Verjährungsfrist bei falschen Angaben beträgt zehn Jahre. Innerhalb dieser Zeit hat das Versicherungsunternehmen das Recht, Ihre Angaben erneut zu prüfen und bei Fehlern Konsequenzen zu ziehen. Oft kommt es vor, dass die Versicherung erst im Leistungsfall nochmals alle Angaben aus dem Gesundheitsfragebogen prüft. Wer dann vor vielen Jahren fehlerhafte oder falsche Angaben gemacht hat, kann mit einer Ablehnung der Versicherungsleistung rechnen.

    Es gibt Ausnahmen

    Ist der Antrag unvollständig ausgefüllt oder bestehen zwischen einzelnen Angaben offensichtlich Widersprüche, muss die Versicherungsgesellschaft das sofort monieren – oder später trotzdem zahlen. Auf die ärztliche Schweigepflicht können Versicherungskunden übrigens nicht bauen. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag wird der Arzt davon entbunden.

    Versicherung ohne Gesundheitsfragen

    Es gibt verschiedene Personenversicherungen wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die auch ohne Gesundheitsfragen angeboten wird. In diesen Fällen können Versicherte mit Vorerkrankungen dennoch vom Versicherungsschutz profitieren. Allerdings müssen sie dann mit höheren Prämien oder Ausschlüssen rechnen.

    Vereinfachte Gesundheitsfragen sind außerdem bei Kapitallebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen möglich. Dabei wird der Fragekatalog deutlich verkürzt. Auch in diesem Fall müssen Versicherte dafür höhere Prämien bezahlen.

    Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines verkürzten Abfragezeitraums für Versicherungsnehmer unter 30 Jahren. In diesem Fall beziehen sich die Gesundheitsfragen zum Beispiel nur auf Krankheiten der vorangegangenen drei Jahre.

    Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Weg für eine BU ohne Gesundheitsfragen mit zehnjähriger Wartezeit eröffnet.

    In dem Urteil ging es um einen Mann, der im Gesundheitsfragebogen eine Parkinson-Krankheit nicht angegeben hatte. Aufgrund dieser Erkrankung wurde er später erwerbsunfähig, sodass die Versicherung leisten musste. Sie hat die Leistung zunächst verweigert, da sie arglistig Täuschung vermutete. Die Witwe des in der Zwischenzeit verstorbenen Mannes klagte jedoch dagegen. Der Fall ging letztlich bis vor den BGH. Dort bekam die Frau Recht. Die Begründung des Gerichts: Die Zehn-Jahres-Frist zum Einspruch sei verstrichen, und das obwohl der Leistungsfall bereits früher eintrat.

    Auf der Basis dieses Urteils haben sich nun Überlegungen entwickelt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung einzuführen. Dafür müssen die Versicherungsnehmer hingegen eine zehnjährige Wartezeit berücksichtigen, innerhalb derer sie keinen Versicherungsschutz genießen.

    Wann es so weit ist, dass dieses Produkt erhältlich ist, ist noch offen. Bis dato (Stand: Oktober 2016) gibt es noch keinen entsprechenden Anbieter.

    Fragen und Antworten

    Wie wird vorgegangen, um nichts Wesentliches zu vergessen und die Gesundheitsfragen der Versicherer richtig zu beantworten?

    Kontaktieren Sie alle Ärzte, die Sie in den letzten fünf bis zehn Jahren aufgesucht haben und bitten Sie diese um die Zusendung oder Kopie Ihrer Krankenakten. Lassen Sie sich für die Beantwortung der Fragen außerdem viel Zeit. Je mehr Details Sie konkret angeben können, desto besser.

    Kann nicht einfach der Versicherer bei Antragsstellung alle Informationen für den Kunden einholen?

    Für den Versicherer würde das Einholen aller Daten einen sehr großen Verwaltungsaufwand bedeuten, den es durch die Fragebögen ohnehin schon gibt. So müsste er zunächst selbst alle Ärzte ermitteln, bei denen Sie zur Untersuchung waren. Hierfür würde das Versicherungsunternehmen jeweils eine Freigabe von Ihnen benötigen. Durch Paragraph 19 des VVG wird die Arbeit der Versicherungsunternehmen zusätzlich vereinfacht, da Sie dann verantwortlich für die richtigen Angaben sind.

    Was muss ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen beachten?

    Beantworten Sie alle Fragen ausführlich und mit allen wichtigen Details. Antworten Sie jedoch nur auf die gestellten Fragen und nicht darüber hinaus.

    Was sind nicht offene Gesundheitsfragen?

    Nicht offene Gesundheitsfragen lassen sich mit einem Ja oder Nein beantworten. Zum Beispiel: Hatten Sie in den letzten Jahren eine OP?

    Was sind vereinfachte Gesundheitsfragen? Welche Vor- und Nachteile haben diese?

    Vereinfachte Gesundheitsfragen bedeuten einen deutlich abgespeckten Fragenkatalog, in dem nur zentrale Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Für den Versicherungsnehmer ist das ein Vorteil, da er weniger zu seiner Gesundheit preisgeben muss. Ein Nachteil besteht in meist höheren Prämien. Für das Versicherungsunternehmen bedeuten die verkürzten Gesundheitsfragen weniger Administration. Im Gegenzug gehen sie ein höheres Risiko ein, das sie sich auch mit Risikoaufschlägen bezahlen lassen.

    Habe ich das Recht, meine Patientenakten anzufordern beziehungsweise einzusehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Krankheiten behandelt wurden?

    Ganz gleich, wo Sie behandelt wurden, Sie haben ein Anrecht darauf, Ihre Krankenakten zu erhalten oder einzusehen. Hierzu zählen zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen, Logopäden, Physiotherapeuten oder Krankenhäuser.

    Wo bekomme ich Hilfe oder Auskunft, wenn ich Fragen dazu habe?

    Wenn Sie Fragen zu Ihren Gesundheitsfragebögen haben, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden oder Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.

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