Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?

„Scherben bringen Glück“, sagt der Volksmund. Doch Glasschäden ohne Glasversicherung können für die Verursacher zu hohen Kosten führen. Viele Verbraucher vertrauen darauf, dass ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung eine umfassende Deckung für alle möglichen Schäden bietet. Allerdings übersehen viele dabei, dass die beiden genannten Policen in der Regel keine Glasversicherung enthalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Absicherung bei Glasbruch und warum eine Glasversicherung sinnvoll ist.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 26, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Haftung einer Glasversicherung deckt nur den Glasbruch. Schönheitsfehler wie Kratzer oder Schrammen sind jedoch vom Versicherungsschutz der Glasversicherung ausgeschlossen. Zudem wird Hohlglas wie Vasen, Lampen oder Trinkgläser nicht abgedeckt.

    Glasbruch kann durch viele verschiedene Ereignisse entstehen: Eben spielen die Kinder im Garten Fußball und schon kracht das Wohnzimmerfenster, weil ein Ball daneben ging. Sie schauen gerade nach draußen und im gleichen Moment knallt ein Vogel auf die großflächige Fensterscheibe der Terrasse. Tausend Splitter liegen danach im Raum. Handwerker streichen die Fassade Ihres Hauses. Durch eine unbedachte Bewegung stürzt ein Eimer ab und knallt direkt auf den Wintergarten.

    Dies sind nur drei Beispiel von vielen möglichen Szenarien, in denen sich eine Glasversicherung als sinnvoll herausstellt. Wer mit einer Glasbruchversicherung abgesichert ist, kann sich je nach Umfang des Schadens sehr glücklich schätzen. Denn Hausrat- oder Haftpflichtversicherung übernehmen den Schutz vor Glasschäden, die auch in einer Glasversicherung abgedeckt werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    Die Kosten für die Schadensregulierung umfassen in der Regel nicht nur das beschädigte Material. So können zum eigentlichen Sachschaden auch noch Kosten für Aufräumarbeiten der Glasscheiben oder weitere Reparaturen hinzukommen. So kostet der Austausch einer mittelgroßen Fensterscheibe je nach Handwerksbetrieb schon zwischen 200 und 400 Euro. Bei einem Wintergarten oder größeren Glasfronten mit Glasschaden müssen Sie mit deutlich höheren Kosten rechnen. Schon aufgrund der anfallenden Kosten lohnt sich der Abschluss einer Glasversicherung.

    Wann macht eine Glasversicherung Sinn?

    Eine Glasversicherung für Glasscheiben kann eine sinnvolle Ergänzung beim Versicherungsschutz für Wohnungs- oder Hauseigentümer sowie Mieter sein. Die zusätzliche Glasversicherung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn in einem Gebäude sehr viel Glas verbaut wurde und die Gefahr eines Glasschadens besonders hoch ist.

    Eine Absicherung gegen Glasschäden kann zwar in der Hausratversicherungenthalten sein, beinhaltet jedoch nur einen Teil der in der Glasversicherung abgedeckten Leistungen.

    Die Hausratversicherung bietet hauptsächlich nur Schutz gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Naturgefahren. Versichert ist hierbei der gesamte Hausrat.

    Grundsätzlich gilt somit: Wer sich gegen alle möglichen Arten von Glasschäden, auch selbstverschuldete Schäden oder Mobiliarschäden an Glas, absichern möchte, sollte eine Glasversicherung abschließen. Dies gilt auch für Verbraucher, in deren Wohnräumen es besonders viel Glas gibt. Dennoch sollten Sie im Vorfeld genau prüfen, welchen Versicherungsschutz Ihre bereits bestehenden Policen in der Hausrat-, Gebäude- und Haftpflichtversicherung bieten.

    Erstellen Sie einen Kostenvergleich

    Berechnen Sie den maximalen Schaden, der durch Glasbruch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus entstehen kann. Rechnen Sie diese Summe mit der Prämie gegen, die Sie für fünf Jahre für die Glasversicherung bezahlen müssen. Liegt die Prämie über dieser Summe, lohnt sich die Versicherung allein auf der Basis eines Kostenvergleichs in der Regel nicht. Vor Abschluss einer Glasversicherung sollten Sie diese zudem auf deren Produkte, den Schadenservice, die Übernahme und Entschädigung vom Bruchschäden sowie deren Selbstbeteiligung prüfen.

    In der Hausratversicherung oft nicht enthalten

    Eine Hausratversicherung soll Mieter oder Eigentümer vor Schäden an ihrem Hausrat schützen. Zu diesem Hausrat zählt zwar das Mobiliar. Allerdings ist dieses in der Regel nicht bei selbstverschuldeten Sachschäden an Glas abgesichert, was wiederum in einer Glasversicherung gegeben ist. Ähnlich verhält es sich bei Glasbruch. Er ist üblicherweise nicht in der Versicherungspolice der Hausratversicherung enthalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hausratversicherung überhaupt keine Glasschäden abdeckt.

    Diese Glasschäden übernimmt die Hausratversicherung

    Grundsätzlich übernimmt die Hausratversicherung Glasschäden, wenn sie Folgeschäden eines Ereignisses sind. Somit zahlt die Hausratversicherung die Kosten, wenn die Schäden an Glasflächen im Haus oder in der Wohnung durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm oder Hagel verursacht werden.

    Ein Beispiel:
    Bersten die Fenster durch einen Brand im Gebäude, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur. Wird ein Fenster durch eine Unachtsamkeit beschädigt, zahlt die Versicherung nicht. Hierbei greift dann die Glasversicherung.

    Wie bei vielen Policen kann der Versicherungsumfang auch bei Hausratversicherungen erweitert werden. In diesem Fall müssen Versicherte einen sogenannten „Zusatzbaustein“ oder „Glasbaustein“ für eine Glasversicherung auswählen. Eine ähnlich umfangreiche Absicherung sowie Glasschutz wie bei einer separaten Glasbruchversicherung haben Sie danach dennoch nicht.

    Der Glasbaustein deckt üblicherweise nur Schäden am Mobiliar der Wohnfläche ab. Glasbruch am Gebäude oder an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen wird in der Regel nicht getragen. Prüfen Sie vor dem Vertragsabschluss jedoch Ihren Tarif. Besonders hochwertige Hausratpolicen enthalten auch einen Schutz bei der Gebäudeverglasung. Wer sich für den Glasbaustein entscheidet, sollte deshalb unbedingt auf einen großen Leistungsumfang achten, damit sich die Zusatzkosten für die Glasversicherung überhaupt lohnen.

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    In Gebäudeversicherung oftmals eingeschlossen

    Im Falle der Beschädigung oder Zerstörung einer Immobilie oder einer Wohnung tritt die Wohngebäudeversicherung ein. Die Grunddeckung dieser schützt gegen Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren. Es sind jedoch nicht alle optionalen Versicherungseinschlüsse sinnvoll.

    Wenn Vermieter oder Eigenheimbesitzer eine Wohngebäudeversicherungabgeschlossen haben, sind Glasschäden darin eingeschlossen. Allerdings müssen die Glasschäden durch ein Unwetter oder allgemein wetterbedingt entstehen, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Versicherte müssen demnach im Schadensfall nachweisen, dass tatsächlich ein Unwetter stattgefunden hat.

    Zu den möglichen Schadensverursachern zählen Hagel, Sturm oder Feuer.

    Ein Beispiel:
    Stürmt es stark und ein Ast drückt ein Fenster ein, bezahlt die Gebäudeversicherung den Schaden. Rammt der Besitzer den Wintergarten mit dem Rasenmäher und es geht Glas zu Bruch, übernimmt die Versicherung nichts.

    Vorteile für Vermieter

    Vermieter sind mit einer Gebäudeversicherung gut gegen Glasschäden abgesichert. Ihre Versicherung übernimmt dann alle Schäden, die durch Unwetter verursacht werden. Für alle anderen Schäden haften in der Regel die Vermieter.

    Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungspolicen

    Auch die Gebäudeversicherung kann mit einem Glasbaustein versehen werden. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie Glas nicht doppelt über die Hausrat- und die Gebäudeversicherung abdecken!

    In der Haftpflichtversicherung nur beschränkt enthalten

    Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die an Dritten verursacht wurden. Hinzu zählen hier sogar Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit an einer Wohnung oder einem Haus verursacht wurden. Ausgeschlossen sind hier lediglich Schäden, die absichtlich entstanden sind.

    Die meisten Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass sie mit einer Privathaftpflichtversicherung perfekt vor Schäden, auch Glasschäden geschützt sind. Allerdings gilt dieser Schutz nur, wenn sie Glasschäden bei Dritten verursachen. Schäden am Eigentum, also im selbstbewohnten Haus, gehören nicht dazu.

     

    Beispiel:
    Wenn Sie durch eine unbedachte Bewegung eine Glasflasche fallenlassen, die danach Ihren Glastisch im Wohnzimmer zerstört, wird die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht regulieren. Geschieht Ihnen das gleiche Missgeschick jedoch beim Urlaub im Hotel, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung.

    Was wird durch die Glasversicherung versichert?

    Wie umfangreich der Schutz Ihrer Glasversicherung ist, hängt von der ausgewählten Police ab. In den meisten Fällen übernimmt die separate Glasbruchversicherung ein breites Spektrum an Glasschäden – unabhängig davon, ob Sie selbstverschuldet sind oder nicht.

    Standardmäßig mitversichert in der Glasversicherung sind Schäden an:

    • Glasscheiben

    • Glasplatten

    • Spiegeln

    • Glasmöbeln

    • Duschkabinen

    • Wintergärten

    • Glasfronten

    • Glastüren

    • künstlerisch gestaltete Glasarbeiten

    Wichtig ist bei einem Schaden, dass die Sache auch tatsächlich zu Bruch gegangen ist. Schäden durch Absplitterung oder kleine Schrammen werden von der Glasversicherung nicht übernommen.

    Weitere Kosten werden ebenfalls abgedeckt

    Eine Glasbruchversicherung übernimmt nicht nur den reinen Sachschaden im Haushalt, sondern auch die Kosten für alle erforderlichen Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen. So zahlt die Glasversicherung auch für Aufräumarbeiten oder eine provisorische Reparatur.

    Zusätzliche Einschlüsse

    Gegen einen Aufschlag der Versicherungsprämie können mit der Glasbruchversicherung meist auch Aquarien, Glaskeramikplatten oder spezielle Glasbausteine abgesichert werden.

    Leistungsausschluss in der Glasversicherung

    Vom Versicherungsschutz der Glasversicherung ausgeschlossen sind in der Regel Gläser, die nicht fest installiert sind. Hierzu zählen:

    • Brillen

    • Geschirr

    • Beleuchtung

    • Elektronik mit Glaselementen, zum Beispiel Smartphones, Fernseher oder Tablets

    • Solaranlagen (Hier gilt auch ein Leistungsausschluss der Glasversicherung, obwohl die Anlagen fest montiert sind. Solaranlagen können stattdessen über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.)

    Die Deckungssumme bestimmen

    Die Versicherungssumme einer Glasversicherung können Sie in der Regel auf zwei verschiedene Arten ermitteln:

    • Pauschale Deckung: In diesem Fall schließen Sie die Glasversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme für Glasschäden ab. Prüfen Sie in diesem Fall genau, ob die Summe den Kosten entspricht, die für Schäden an Ihren Glaselementen entstehen würde. Bei höherem Glasanteil müssen Sie in der Regel auch eine höhere Prämie in der Glasversicherung bezahlen. In den meisten Fällen wir die pauschale Deckungssumme anhand der bewohnten Quadratmeterzahl berechnet. Hier lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Versicherer.

    • Individuelle Deckung: Eine Glasbruchversicherung können Sie für einzelne Glasobjekte abschließen. So ist es zum Beispiel möglich, nur einen Wintergarten zu versichern. In diesem Fall wird der Wert des Wintergartens als Grundlage für die Bemessung der Versicherungssumme verwendet.

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