Sinn und Unsinn von Rechtsschutzversicherungen

In der Finanz-Kolumne äußert sich Prof. Dr. Steffen Sebastian objektiv und kritisch zu Finanzthemen. Anlass dieser Kolumne sind Rechtsschutzversicherungen, die aus Sicht von Professor Sebastian in speziellen Situationen besonders notwendig erscheinen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: November 21, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Finanz-Kolumne von Prof. Dr. Steffen Sebastian

    Prof. Dr. Steffen Sebastian

    Prof. Dr. Steffen Sebastian

    "Rechtsschutzversicherungen braucht man nicht unbedingt. Manchmal lohnt es sich aber."

    Versicherungen sollen kein gutes Geschäft sein, sondern sollen schützen. Besonders vor Schäden, die so groß sind, dass der finanzielle Ruin droht. Rechtsschutzversicherungen fallen in der Regel nicht in diese Kategorie. Eine Privatperson hat meist keine Rechtsstreitigkeiten, bei denen Kosten in existenzbedrohender Höhe anfallen. Eigentlich muss man dieses Risiko also nicht versichern. Manchmal kann das aber doch eine gute Idee sein.

    Mit die größten rechtlichen Risiken werden beim Kauf eines Hauses und ggf. einer anschließenden Renovierung eingegangen. Gibt es rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer, betragen die Rechtskosten schnell einige zehntausend Euro, da sich die Kosten nach dem Kaufpreis richten. Eine umfassende Renovierung wird hingegen schnell sehr komplex und selbst mit erfahrenen Architekten und guten Handwerkern lässt sich manche Überraschung erleben. Hier können die Kosten durch Anwälte, Gutachter und Gericht schnell höher werden als die Handwerkerrechnung selbst.

    Das haben auch die Rechtsschutzversicherer erkannt und viele Anbieter schließen daher das Bauherrenrisiko komplett aus. Aber nicht alle. In manchen Verträgen sind Kauf, Planung und auch umfassende Renovierungsarbeiten von selbstgenutzten Immobilien abgedeckt. Einige wenige Gesellschaften versichern sogar Arbeiten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dann allerdings sind meist einmalig nur Rechtskosten bis etwa 10.000 Euro abgedeckt und es müssen Wartefristen eingehalten werden.

    Eine gute Investition ist eine Rechtsschutzversicherung gegen Baurisiken allerdings vor allem aufgrund der – im Verhältnis zum Risiko – geringen Kosten. Meist übersteigt die Jahresprämie kaum 200 Euro.

    Trotz allem Rechtsschutz ist es natürlich am besten, sich bereits vor dem Abschluss eines Architekten- oder Handwerkervertrags rechtlich beraten zu lassen, auch wenn dies keine Versicherung bezahlt. Mit seinem Anwalt vereinbart man allerdings besser ein Stundenhonorar, sonst kann das – siehe oben – sehr teuer werden.

    Und wer noch genauer rechnet kündigt seine Rechtsschutzversicherung gleich wieder, wenn Kauf und Renovierung abgeschlossen sind. Den Streit mit dem Nachbar über das Fallobst finanziert man dann doch besser selbst. Abschluss und anschließende Kündigung haben dann aber doch noch einen wesentlichen Nachteil: Wenn das in Zukunft alle so machen, werden die Versicherer diesen kostengünstigen Schutz wohl nicht mehr lange anbieten.

    Zur Person

    Prof. Dr. Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance) an der IRE|BS International Real Estate Business School und Direktor am Center of Finance der Universität Regensburg. Außerdem ist Professor Sebastian Mitherausgeber des European Journal of Real Estate Research und des German Journal of Property Research.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten