Hausratversicherung richtig kündigen

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung kündigen möchten, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln oder weil Sie den Versicherungsschutz nicht länger benötigen, gilt es einiges zu beachten. In der Regel können Sie mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Für eine außerordentliche Kündigung gilt eine Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, ab welchem Ihr Sonderkündigungsrecht besteht. In beiden Fällen sollten Sie das erforderliche schriftliche Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein versenden, um im Streitfall die Fristwahrung belegen zu können. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt es zusätzlich, auf Besonderheiten zu achten. So bedeuten Beitragserhöhungen bei Altverträgen nicht immer, dass daraus Sonderkündigungsrechte hervorgehen – zusätzlich können sich bei den verschiedenen besonderen Kündigungsgründen Fristen und Kündigungstermine unterscheiden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 18, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Hausratversicherung sichert Sie finanziell gegenüber Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen ab. Wenn Sie eine Wohnung kündigen, mehrere Haushalte zusammenlegen oder einfach zu einem günstigeren Versicherer wechseln möchte, wird es erforderlich, die bestehende Hausratversicherung zu kündigen. Hier erfahren Sie, wann, wie und warum Sie Ihre Versicherung kündigen können und was es dabei alles zu beachten gilt. Ein regelmäßiger Hausratversicherung-Vergleich kann Ihnen dabei helfen, Einsparmöglichkeiten und günstige Anbieter zu entdecken. Besonders wenn Sie seit längerer Zeit ein und dieselbe Hausratversicherung haben, können Sie durch einen Versicherungswechsel häufig viel Geld sparen.

    Die ordentliche Kündigung

    Ihre Hausratversicherung können Sie ganz regulär zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Dies ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. In der Regel sehen die Verträge für Hausratversicherungen dafür eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Wann genau der Kündigungstermin liegt, hängt davon ab, wann Sie Ihre alte Versicherung abgeschlossen haben und welche Vertragsperiode oder Laufzeit vereinbart wurde. Einen regelmäßigen Stichtag, wie zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung gibt es nicht, wenngleich sich auch bei der Hausratversicherung einige Verträge zum Ende des Kalenderjahres erneuern.

    Die Laufzeit einer Police umfasst meist ein bis drei Jahre. Entsprechend können zahlreiche Verträge genau ein bis drei Jahre nach ihrem Abschluss gekündigt werden. Haben Sie Ihre einjährige Hausratversicherung also zum Beispiel am 1. Mai eines Jahres abgeschlossen, könnten Sie im nächsten Jahr mit dem Kündigungstermin 30. April kündigen. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihr Kündigungsschreiben bereits drei Monate vorher bei der Versicherung vorliegen. Für das Beispiel bedeutet dies, dass bis zum 31. Januar gekündigt werden müsste. Bei dreijährigen Policen liegt der früheste Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung entsprechend zwei Jahre später.

    Prüfen Sie Ihren Vertrag

    Teilweise gelten bei einzelnen Verträgen oder Anbietern andere Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Ein Blick in den Vertrag Ihrer Hausratversicherung schafft Gewissheit. Alternativ können Sie sich auch einfach mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler in Verbindung setzen und die Termine erfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, denn wird die Kündigungsfrist oder der Termin verpasst, verlängert sich die Police in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr. Dies gilt auch bei Versicherungen, welche zuvor mit einer mehrjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen wurden. Dann können Sie erst im nächsten Jahr ordentlich kündigen oder benötigen ein Sonderkündigungsrecht. Informationen zum Sonderkündigungsrecht und der außerordentlichen Kündigung lesen Sie weiter unten.

    Kündigen Sie frühzeitig

    Frist und Kündigungstermin müssen Sie nicht zwingend bis zum letzten Tag ausreizen. Wesentlich einfacher und unkomplizierter ist es, die Kündigung bereits deutlich vor der beginnenden Dreimonatsfrist abzuschicken. Der Tag, an dem Ihr Vertrag gekündigt ist und der Versicherungsschutz erlischt, verändert sich durch eine frühzeitige Kündigung nicht, sondern liegt weiterhin am Ende der Vertragslaufzeit.

    So können Sie auch außerordentlich kündigen

    Neben der ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Hausratversicherung auch außerordentlich kündigen. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, welches aus bestimmten Umständen und Ereignissen hervorgehen kann. Bei Beitragserhöhungen oder Anpassungen des Selbstbehalts, bei jedoch der Umfang des Versicherungsschutzes nicht angepasst wird, hat der Versicherte in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). 

    Bei einer außerordentlichen Kündigung gilt nicht die gewohnte dreimonatige, sondern eine einmonatige Kündigungsfrist. Diese Frist beginnt an dem Tag, an welchem Sie Kenntnis über das Ereignis erlangen, welches zum Sonderkündigungsrecht führt. Dies kann zum Beispiel eine Rechnung oder ein Schreiben der Versicherung sein, in welchem Sie über eine Beitragserhöhung oder eine Schadensregulierung informiert werden.

    Nachdem Sie informiert wurden, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum Ende der Frist bei der Versicherung eingegangen sein. Ein rechtzeitiger Versand reicht für die Wahrung der Frist nicht aus. Der Kündigungstermin, an welchem der Vertrag dann aufgelöst wird und Ihr Versicherungsschutz nicht mehr länger besteht, liegt in den meisten Fällen einen Monat nach dem Eingang Ihres Schreibens bei der Versicherung.

    Die möglichen Gründe für eine außerordentliche Kündigung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

    Möglicher Grund Erläuterung
    Beitragserhöhung Wenn Ihr Versicherer Sie per Schreiben informiert oder Sie in Form einer erhöhten Rechnung von einer Beitragserhöhung erfahren, können Sie Ihre Hausratversicherung innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Bei älteren Verträgen gelten teilweise abweichende Regelungen. Diese finden Sie im folgenden Abschnitt: Sonderfälle bei der außerordentlichen Kündigung.
    Nach einer Schadensregulierung Egal ob Ihre Versicherung die Übernahme eines Schadens angenommen oder abgelehnt hat, nach jeder Form der Schadensregulierung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie entweder mit „sofortiger Wirkung“ oder innerhalb der einmonatigen Frist kündigen. Beachten Sie hierzu die unten stehenden Hinweise zu Sonderfällen bei der außerordentlichen Kündigung.
    Umzug ins Ausland Wenn Sie ins Ausland umziehen, sollten Sie den Umzug umgehend Ihrem Versicherer mitteilen und kündigen. Der Versicherungsschutz besteht anschließend noch für zwei Monate, bevor der Vertrag endet. Über das Auslaufdatum hinaus bereits bezahlte Beiträge werden Ihnen anteilig erstattet.
    Zusammenziehen Eine häusliche Gemeinschaft benötigt nur eine Hausratversicherung. Wenn Sie mit anderen Personen zusammenziehen, können jeweils die Policen mit Deckungssummen unter 10.000 Euro oder die jüngsten Verträge gekündigt werden. Die Versicherer sollten jeweils umgehend über Umzug und Kündigung informiert werden.
    Doppelte Versicherung Sollten Sie sich doppelt versichert haben, weil Sie zum Beispiel eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, obwohl Sie bereits bei Eltern oder Partner mitversichert sind, kann die später abgeschlossene Versicherung gekündigt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die doppelte Versicherung nicht wissentlich abgeschlossen wurde.
    Tod Wenn der Versicherte stirbt, endet die Hausratversicherung zwei Monate später automatisch. Dafür muss der Versicherer über den Tod informiert werden. Nutzt ein Erbe die versicherte Wohnung weiter, bleibt auch die Versicherung bestehen.

    Sonderfälle bei der außerordentlichen Kündigung

    Wenn Sie nach einer Beitragserhöhung oder nach einer Schadensregulierung Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen möchten, gilt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Erhöht Ihr Versicherer zum Beispiel den Versicherungsbeitrag, weil die Deckungssumme an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst wurde, können Sie nicht ohne Weiteres kündigen. Stattdessen haben Sie das Recht, der Preissteigerung zu widersprechen. In diesem Fall bleibt der alte Beitrag bestehen und die Deckungssumme wird nicht angepasst. Dies kann jedoch dazu führen, dass Sie fortan unterversichert sind und die Hausratversicherung im Schadensfall nicht alle entstandenen Schäden übernehmen muss. Den Widerspruch sollten Sie daher gut überdenken.

    Zusätzlich dürfen Versicherer die Beiträge von Altverträgen, die vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurden, innerhalb eines vorgegebenen Rahmens erhöhen, ohne dass Sie ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Außerordentlich kündigen dürfen Sie nur, wenn:

    • Beiträge für Hausratversicherungen, die vor dem 1. Januar 1991 abgeschlossen wurden, um mehr als 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 20 Prozent in den letzten drei Jahren erhöht, wurden.
    • Beiträge für Hausratversicherungen, die nach dem 1. Januar 1991, aber vor dem 28. Juli 1994 abgeschlossen wurden, im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 5 Prozent, oder im Vergleich zum ersten Versicherungsjahr um mehr als 25 Prozent erhöht wurden.

    Hat Ihr Versicherer den Beitrag für Ihre alte Hausratversicherung zu stark erhöht, können Sie wie bereits beschrieben aufgrund der Beitragserhöhung innerhalb einer einmonatigen Frist außerordentlich kündigen.

    Nach einer Schadensregulierung besteht die Besonderheit, dass Sie entweder mit „sofortiger Wirkung“ oder innerhalb der einmonatigen Frist kündigen können. Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung haben Sie allerdings keinen Anspruch darauf, bereits gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen. Daher kann es sich finanziell rechnen, wenn der Versicherungsvertrag doch erst zum Kündigungstermin einen Monat später aufgelöst wird. In Ihrem Kündigungsschreiben sollten Sie dabei auf eine genaue Formulierung achten und „fristgemäß zum nächstmöglichen Termin“ kündigen. Formulierungen wie „sofort“ oder „schnellstmöglich“ sollten nicht gewählt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Kündigungsform: Per Post ratsam, Fax auch möglich

    Sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Der Versand per Post bietet dabei den Vorteil, dass das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden kann. Dadurch erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist, und Sie können die fristgemäße Kündigung im Falle eines etwaigen späteren Streitfalls nachweisen. In Ihrem Kündigungsschreiben sollten in jedem Fall die folgenden Informationen enthalten sein: 

    • Ihr Name
    • Ihre Versicherungsnummer
    • Ihre vollständige Adresse
    • Der Kündigungstermin oder die Angabe: „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“

    Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist zudem der Grund anzugeben. Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten Ihres Versicherers können Sie aus Schreiben der Versicherung an Sie oder dem Versicherungsvertrag entnehmen. Hier finden Sie auch den Termin und die Frist für eine ordentliche Kündigung.

    Musterkündigungsschreiben nutzen

    Besonders bequem kündigen Sie Ihre Hausratversicherung mit unserem kostenlosen Musterkündigungsschreiben. Tragen Sie einfach die relevanten Angaben in das Dokument ein, drucken Sie es aus, unterschreiben Sie es und versenden Sie es anschließend an Ihre Versicherung.

    Wenn der Versicherer Ihnen kündigt

    Ähnlich wie Ihnen zu besonderen Ereignissen ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder Sie das Vertragsverhältnis zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich beenden können, kann auch Ihr Versicherer Ihre Hausratversicherung von seiner Seite aus kündigen. Zu einer solchen Kündigung durch den Versicherer kann es zum Beispiel kommen, wenn Sie zahlreiche oder besonders hohe Schadenssummen verursacht haben und so für den Anbieter kein rentabler Kunde mehr sind.

    In solchen Fällen kann der Versicherer Ihren Vertrag ordentlich mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Sie werden also drei Monate vor dem Kündigungstermin und dem Auslaufen Ihres Versicherungsschutzes informiert. Allerdings kann Ihr Versicherer auch außerordentlich kündigen. Das dafür erforderliche Sonderkündigungsrecht aufseiten des Anbieters besteht zum Beispiel stets nach einem Schadensfall. Die außerordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Schadensregulierung bei Ihnen eingegangen sein. Der Kündigungstermin liegt dann einen weiteren Monat später. Sie haben folglich einen Monat Zeit, auf die Kündigung zu reagieren oder sich einen neuen Versicherer zu suchen.

    Sie können versuchen, die Kündigung abzuwenden

    Wenn Ihnen die Hausratversicherung gekündigt wurde, kann es bei der Suche nach einem neuen Anbieter zu Problemen kommen. Im Rahmen eines neuen Vertragsabschlusses müssen Sie Ihrem neuen Versicherer mitteilen, dass Ihre vorangegangene Police vom Anbieter gekündigt wurde. Dieser Umstand kann dazu führen, dass der neue Versicherer Sie als Kunden nicht annehmen möchte. Aus diesem Grund sollten Sie stets versuchen, die Kündigung durch den Versicherer abzuwenden. Dies können sich durch zwei Vorgehensweisen erreichen:

    Kündigungsumkehr: Nachdem die Kündigung der Hausratversicherung bei Ihnen eingegangen ist, können Sie Ihre Versicherung nach der Möglichkeit der Kündigungsumkehr fragen. Dabei verzichtet der Versicherer auf seine Kündigung, wenn Sie dafür von Ihrer Seite aus kündigen. In der Folge können Sie bei Ihrem neuen Versicherer angeben, dass Sie gekündigt haben und so mögliche Probleme beim Vertragsabschluss vermeiden.

    Vertragssanierung: Die zweite Möglichkeit, der Kündigung durch den Versicherer entgegenzuwirken, besteht darin, eine Vertragssanierung anzubieten. Dabei wird Ihre Hausratversicherung durch höhere Beiträge oder reduzierte Leistungen im Interesse des Versicherers angepasst. Nach der erfolgreichen Vertragssanierung kann die Versicherung bestehen bleiben und der Versicherer verzichtet auf die Kündigung.

    Rund um die Kündigung

    Haben Sie Ihre Kündigung verschickt, aber die Versicherung lehnt diese ab, kann dies verschiedene Ursachen haben. In der Regel informiert Sie das Antwortschreiben über die Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung. Mögliche Gründe sind zum Beispiel unvollständige oder fehlerhafte Kündigungsschreiben, falsch angegebene Kündigungstermine oder auch nicht eingehaltene Kündigungsfristen. Auch wenn Sie außerordentlich kündigen wollten, aber kein Sonderkündigungsrecht hatten, wird die Versicherung Ihre Kündigung ablehnen.

    Überarbeiten Sie das Kündigungsschreiben

    Nach einer abgelehnten Kündigung sollten Sie zunächst den Grund für die Ablehnung erörtern. Anschließend können Sie ein neues überarbeitetes Kündigungsschreiben versenden, wenn Sie die entsprechenden Fristen noch einhalten können. Haben Sie das Fristende verpasst, lässt sich eine ordentliche Kündigung erst wieder vor der nächsten Vertragsverlängerung erwirken. Wer früher kündigen möchte, muss auf eine Gelegenheit warten, zu der sich ein Sonderkündigungsrecht ergibt.

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