Versicherungen beim Hausbau nach Bauphase

Ein Hausbau ist mit vielen Risiken verbunden. Damit im Falle eines Schadens der große Traum vom eigenen Haus nicht platzt, müssen Sie gut versichert sein. 

Bei den meisten Sach- und Personenschäden, die auf einer Baustelle passieren oder durch eine Baustelle verursacht werden, muss der Bauherr aufkommen. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Bauhelfer-Unfallversicherung und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtig für Versicherungen beim Hausbau

    • Versicherungsschutz während der Bauzeit kann Bauherren im Schadensfall vor hohen Kosten bewahren.
    • Wichtige Bauversicherungen sind die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie die Wohngebäudeversicherung. Optional kann der Versicherungsschutz mit einer Baufertigstellungsversicherung ergänzt werden.
    • Ohne Versicherungsschutz drohen Bauherren bei Schäden enorme Kosten, die zum finanziellen Ruin führen können.
    • Einige Beiträge für Bauversicherungen wie für die Bauherrenhaftpflicht können steuerlich geltend gemacht werden.

    Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle Versicherungen, die Bauherren für den Hausbau abschließen können. Sie sind nach Phase und Priorität geordnet.

    Hausbauversicherungen vor der Bauzeit
    • Bauherrenhaftpflicht: Ab Beginn des Baus haftet der Bauherr für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle zugefügt werden können. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die gegenüber Dritten entstehen.
    • Personenversicherungen: Optionale Produkte wie eine Restschuldversicherung mit Kreditausfall oder eine Risikolebensversicherung können den Baukredit absichern.
    • Rechtsschutz: Um bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Bau abgesichert zu sein, bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an.
    Hausbauversicherungen während der Bauzeit
    • Bauleistungsversicherung: Diese Versicherung deckt die Kosten bei Schäden, Diebstahl oder Vandalismus auf der Baustelle. Auch der Transport von Werkzeugen oder Baumaterialien ist abgesichert.
    • Bauhelferversicherung: Damit sind alle Unfälle von privaten Bauhelfern gedeckt.
    • Rohbaufeuerversicherung: Der Versicherungsschutz umfasst alle Schäden, die durch ein Feuer entstehen.
    • Baufertigstellungsversicherung: Bauherren können sich mit diesem Produkt im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers absichern.
    Hausbauversicherungen nach der Fertigstellung
    • Wohngebäudeversicherung: Die Deckung umfasst Schäden am Haus, die durch Leitungswasser oder Feuer entstehen können.
    • Glasversicherung: Hiermit können Hausbesitzer alle Schäden an Glasfenstern oder Glastüren abdecken.
    • Gewässerhaftpflichtversicherung: Mit diesem Produkt sind Schäden abgedeckt, die zum Beispiel durch ein Leck im Öltank verursacht werden.
    • Gebäudeversicherung: Dabei handelt es sich in der Regel um eine Kombination aus Hausrat-, Wohngebäude- und Neubauversicherung.
    • Elementarschadenversicherung: Diese Zusatzabsicherung kann eine Wohngebäudeversicherung ergänzen.
    • Hausratversicherung: Mit der Hausratversicherung werden Schäden an der Inneneinrichtung und dem Haushalt abgedeckt.
    • Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist nötig, wenn Hausbesitzer ihre Immobilie vermieten. Die Versicherung greift bei der fahrlässigen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. 

    Ausführlichere Beschreibungen finden Sie im Folgenden.

    So können Sie die Versicherungen kombinieren

    Viele Hausbauversicherungen können miteinander kombiniert werden. So ist es üblich, die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung zu verknüpfen. Die Feuerrohbauversicherung ist in vielen Fällen Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung. Nach der Fertigstellung des Hauses wird sie in eine reine Wohngebäudeversicherung überführt.

    Wer eine Hausratversicherung abschließt, profitiert häufig schon von einer Absicherung bei Glasbruch. Ansonsten können die meisten Hausratversicherungen um eine Glasbruchklausel erweitert werden.

    Versicherungsnehmer sollten darüber hinaus ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung prüfen. Vielfach ist dort bereits eine Bauherrenhaftpflicht sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht integriert. Allerdings ist es wichtig, dabei auf die eingetragene Bausumme zu achten, damit der Versicherungsschutz der vorhandenen Police ausreicht. Andernfalls können im Schadensfall hohe Kosten auf Sie zukommen.

    Sind einige Versicherungen auch schon während des Hausbaus sinnvoll?

    Während des Hausbaus kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll sein. Spielen zum Beispiel Kinder auf dem Grundstück und verletzen sich, greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Dies gilt auch dann, wenn das Gelände erst erworben und nicht sofort bebaut wird. In diesem Fall sind die Besitzer bei Sach- und Personenschäden abgesichert, die anderen auf ihrem Grundstück entstehen. Es kann während der Bauphase jedoch auch eine Bauherrenhaftpflicht ausreichen, wenn Personen oder Sachen in direkter Folge durch die Baustelle beschädigt werden.

    Eine Hausratversicherung ist während der Bauarbeiten weniger sinnvoll, da damit lediglich der Hausrat abgesichert ist, der im Rohbau aber noch nicht vorhanden sein wird.

    Unterschiedliche Prämien für Massiv- oder Fertighäuser

    Wer ein Fertighaus baut, kann vor allem bei der Bauherrenhaftpflicht sowie bei der Bauleistungsversicherung im Vergleich zum Bau eines Massivhauses kräftig sparen. Da für die Bauphase weniger Arbeit veranschlagt wird und somit das Unfall- oder Ausfallrisiko geringer ist, geben die Versicherungsunternehmen bis zu 50 Prozent Nachlass auf die Versicherungsprämie, wenn ein Fertighaus gebaut wird.

    Versicherungen vor dem Hausbau

    Bauherrenhaftpflicht

    Jeder Bauherr ist verantwortlich für alle Dinge, die auf der Baustelle geschehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Personen oder Sachen. So deckt die Police zum Beispiel die Schäden, die durch einen heruntergefallenen Dachziegel an einem vor dem Grundstück parkenden Auto entstehen.

    Beim Versicherungsabschluss gilt es, auf die Höhe der Deckungssumme zu achten. Wer viel in Eigenleistung baut, muss mit höheren Prämien rechnen. Darüber hinaus kann die Bauherrenhaftpflicht bei der Hausplanung ohne Architekten oder eine Baufirma in der Regel nicht abgeschlossen werden.

    Die Versicherungsdauer der Bauherrenhaftpflicht reicht von Baubeginn bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht belaufen sich in der Regel auf weniger als 100 Euro pro Jahr. Manche Versicherer bieten die Kombination mit einer Bauleistungsversicherung an. In diesem Fall können Versicherungsnehmer nochmals an der Prämie sparen. Ein Vergleich der Leistungen sollte aber in jedem Fall vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Versicherung bereits vor Baubeginn abgeschlossen wird.

    Die Kosten für die Bauherrenhaftpflicht können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Restschuldversicherung

    Um Baukredite abzusichern, kann die Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden. Je nach vereinbarten Konditionen tilgt die Restschuldversicherung den offenen Kredit, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel unverschuldet arbeitslos wird.

    Auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall kann die Restschuldversicherung die Schuldentilgung weiterführen. Wer sichergehen will, dass Angehörige im Schadensfall das Haus ohne finanzielle Einbußen weiterbauen können, sollte eine solche Versicherung abschließen.

    Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Leistungen und kann nicht pauschal angegeben werden. Die Versicherungsdauer orientiert sich an der Dauer der Schuldentilgung.

    Risikolebensversicherung

    Eine Risikolebensversicherung wird von manchen Banken als Absicherung für ein Baudarlehen verlangt. Im Todesfall des Darlehensnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Geld können offene Darlehen beglichen werden. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer die Versicherungssumme genau kalkulieren. Nähere Informationen werden zudem durch einen Kreditvergleich gewährleistet.

    Empfehlenswert ist es, wenn sich die Risikolebensversicherung dynamisch an die fallende Restschuld anpasst und somit die Prämien ebenfalls fallen. Die Versicherungsprämien lassen sich von der Steuer absetzen.

    Rechtsschutzversicherung

    Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Rechtstreitigkeiten, die während der Bauphase auftreten können. Versicherungsnehmer sind zum Beispiel geschützt, wenn Nachbarn Forderungen oder Auftragnehmer unberechtigte Forderungen stellen. Der Bauherrenrechtsschutz hilft Bauherren auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dienstleitern oder Baufirmen.

    Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von der Bau- oder Kaufsumme des Gebäudes ab. Die Kosten können bei einer Bausumme von 200.000 Euro bei etwa 200 Euro jährlich liegen. Eine Selbstbeteiligung ist bei den meisten Tarifen üblich.

    Doppelversicherungen vermeiden durch sorgfältiges Prüfen

    Vor dem Abschluss der Versicherung sollten Verbraucher prüfen, ob bereits in ihrer privaten Rechtsschutzversicherung ein Bauherrenrechtsschutz enthalten ist. So lassen sich Doppelversicherungen und unnötige Prämienzahlungen vermeiden.

    Eventuell kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung auch gegen einen geringen Prämienaufschlag erweitert werden. Ein Versicherungsvergleich kann außerdem beim Kostensparen helfen.

    Eine Bauherrenrechtsschutzversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.

    Versicherungen während des Hausbaus

    Bauleistungsversicherung

    Die Bauleistungsversicherung ist in der Regel mit einer Allgefahrendeckung versehen. Sie wird deshalb auch als „Vollkaskoversicherung für den Bau“ bezeichnet. Die Versicherung deckt somit sämtliche Schäden, die am im Bau befindlichen Gebäude sowie an Baumaterialien und Werkzeug durch Witterungen, Vandalismus oder Diebstahl entstehen.

    Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Feuer verursacht werden. Die Versicherungsdauer wird üblicherweise mit einem halben Jahr bis zu 24 Monaten angesetzt. Dauert das Bauvorhaben länger, muss der Versicherungsschutz angepasst werden.

    Die Kosten der Bauleistungsversicherung hängen von der Bausumme ab. Üblicherweise beträgt die Höhe der Prämie ein Promille der Bausumme. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer die Konditionen vor Vertragsabschluss prüfen. Grundsätzlich sollte jeder Bauherr diese Versicherung abschließen, da sich die geringen Versicherungskosten im Schadensfall um ein Vielfaches rechnen.

    Vermieter haben die Möglichkeit, die Bauleistungsversicherung steuerlich abzusetzen.

    Bauhelferversicherung

    Sobald private Bauhelfer auf einer Baustelle mitarbeiten, müssen Bauherren laut Gesetz eine Bauhelferversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Bau beantragen. Die Versicherung funktioniert wie eine Unfallversicherung und trägt die Kosten, wenn einem Bauhelfer ein Unfall auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin passiert.

    Abgerechnet wird die gesetzliche Bauhelferversicherung über die geleisteten Arbeitsstunden der Bauhelfer. Die Gebühren variieren von Bundesland zu Bundesland. Arbeitet ein Bauhelfer insgesamt weniger als 40 Stunden am Bauprojekt mit, sind keine Gebühren zu bezahlen.

    Der Basisschutz der Bauhelfer umfasst die Kostenübernahme bei nötigen Behandlungen nach Unfällen. Allerdings sind die Leistungen begrenzt. Bauherren können sich selbst vor hohen Folgekosten schützen, wenn sie den Versicherungsschutz um eine private Bauhelferversicherung erweitern.

    Diese Zusatzversicherung übernimmt auch die Kosten bei Invalidität oder Tod der Bauhelfer. Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss darauf achten, dass wirklich alle Bauhelfer gemeldet werden. Außerdem gilt die Versicherungssumme pauschal für alle Bauhelfer. Deshalb ist es ratsam, die Deckungssumme genau zu prüfen.

    Feuerrohbauversicherung

    Die Feuerrohbauversicherung ergänzt die Bauleistungsversicherung. Sie greift bei allen Schäden am Bau, die durch Feuer verursacht werden. Die Leistungen erfolgen bei Bränden durch Explosion, Blitzschlag oder Kurzschlüssen.

    Wie die Wohngebäudeversicherung ist die Feuerrohbauversicherung für Mieter und Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar. Vermieter können die Kosten für die Versicherung jedoch geltend machen.

    Baufertigstellungsversicherung

    Wenn Bauherren sich umfassend vor Kosten schützen wollen, die im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens oder bei Baumängeln auf sie zukommen, sollten sie eine Baufertigstellungsversicherung abschließen. Sie greift, wenn das Bauunternehmen zahlungsunfähig ist und sichert die Fortführung des Baus.

    Die Versicherungsdauer umfasst in der Regel die Zeit vom Baubeginn bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Versicherungsumfang hängt von der Auswahl und dem Umfang des gewünschten Schutzes ab. Die Kosten für die Baufertigstellungsversicherung liegen im Durchschnitt bei etwa drei Prozent der Bausumme. Da die Kosten im Vergleich mit anderen Hausbauversicherungen höher sind, sollten vor dem Abschluss einer solchen Versicherung deshalb alle Konditionen genau geprüft werden.

    Versicherungen nach dem Hausbau

    Wohngebäudeversicherung

    Diese Versicherung übernimmt in der Regel alle Schäden am Gebäude, die durch Brände, Explosionen, Frost, Leitungswasser, Rohrbrüche, Sturm oder Hagel entstehen. Häufig haben Hausbesitzer zwar Versicherungen, die bereits einzelne dieser Risiken abdecken. Allerdings ist kann es Vorteile bringen, Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem einzelnen Versicherungspaket, der Wohngebäudeversicherung zusammenzufassen. Die Versicherung ist grundsätzlich für alle Hausbesitzer zu empfehlen. Beim Versicherungsschutz ist es wichtig, auf eine angemessene Deckungssumme zu achten.

    Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Gebäudewert. Die Versicherungsdauer wird vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt. In der Regel beträgt die Standardversicherungsdauer ein Jahr. Wird die Versicherung sofort über mehrere Jahre abgeschlossen, sind Prämiennachlässe zu erwarten. Werden beim gleichen Versicherer noch weitere Policen genutzt, sind ebenfalls Rabatte möglich.

    Steuerlich können nur Vermieter die Wohngebäudeversicherung absetzen.

    Glasversicherung

    Hierbei handelt es sich um eine Spezialversicherung, die vor allem Glasschäden übernimmt. Eine solche Police empfiehlt sich, wenn Häuser zum Beispiel über einen Wintergarten oder große Glasfronten verfügen. Vor Vertragsabschluss sollte genau geprüft werden, welche Glasschäden gedeckt sind, wie hoch die Versicherungssumme ist und welche Höhe die Selbstbeteiligung hat. Vielfach ist die Glasversicherung bereits in einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung enthalten.

    Zu empfehlen ist es deshalb, vorhandene Policen hinsichtlich ihrer Leistungen zu prüfen. Da ein Einzelabschluss einer Glasversicherung meist teurer wird, sollten Sie Ihre Hausratversicherung stattdessen um eine Glasversicherung erweitern. Die Standardlaufzeit beträgt bei dieser Versicherung meist ein Jahr.

    Gewässerhaftpflichtversicherung

    Dieses Versicherungsprodukt wird vor allem Hausbesitzern empfohlen, die mit Öl heizen. Tritt ein Leck im Öltank auf und wird das Gewässer dadurch verschmutzt, übernimmt die Versicherung die Kosten zur Behebung des Schadens. Vielfach ist diese Versicherung in einer herkömmlichen Privathaftpflicht enthalten.

    Bevor also eine eigenständige Gewässerhaftpflicht abgeschlossen wird, sollten Sie prüfen, ob eventuell eine Doppelversicherung besteht. Sobald keine Gefahr einer Gewässerverschmutzung durch einen Tank besteht, kann die Gewässerhaftpflicht gekündigt werden.

    Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung ist eine Kombination aus Hausrat-, Wohngebäude- und Neubauversicherung. Auf diese Weise können Prämien eingespart werden. Die Laufzeit für diese Kombiversicherung wird von Hausbesitzern individuell festgelegt. Sie haben in der Regel die Möglichkeit, die Versicherung jährlich zu kündigen. In der Grunddeckung schützt die Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser sowie Naturgefahren.

    Elementarschadenversicherung

    Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung für die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, mit welcher sich Hausbesitzer gegen Elementarschäden absichern können. Hierzu zählen Schäden, die durch Hochwasser oder Erdbeben entstehen.

    Empfehlenswert ist eine solche Elementarversicherung immer dann, wenn Versicherungsnehmer in einem gefährdeten Gebiet leben. Die Kosten werden dabei meist individuell vom Versicherer angesetzt, sind abhängig vom jeweiligen Risiko und können nicht pauschal beziffert werden.

    Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung gilt als wichtige Basis-Absicherung der Inneneinrichtung sowie weiteren Bestandteilen des Hausrats. Vor dem Abschluss sollten Versicherungsnehmer den Gesamtwert ihres Hausrats genau prüfen, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Die Versicherung gewährt Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Naturgefahren.

    Im Schadensfall kann die Versicherung dann ihre Leistung beschränken. Es ist deshalb ratsam nachzufragen, welche Versicherungssumme pro Quadratmeter angesetzt, um eine Unterversicherung auszuschließen. Ist die Hausratversicherung aus beruflichen Gründen erforderlich, lässt sie sich anteilig für Büros oder Arbeitszimmer absetzen.

    Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflichtversicherung

    Private Eigenheimbesitzer sind in der Regel mit der Privathaftpflichtversicherung bei Schäden abgesichert, die Dritten auf dem eigenen Grundstück oder im Haus zustoßen. Vermieter benötigen in diesen Fällen jedoch einen speziellen Versicherungsschutz, der über eine Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht erzielt werden kann.

    Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Beim Abschluss der Versicherung sollte auf eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden geachtet werden. Vielfach lässt sich die Private Haftpflicht günstig um eine Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht für Vermieter ergänzen.

    Vermieter können die Kosten für diese Spezialhaftpflicht in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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