Insassenunfallversicherung: Sinnvoller Zusatzschutz?

Die Insassenunfallversicherung ergänzt andere Autoversicherungen wie Kfz-Haftpflicht und Kasko-Policen. So leistet sie nach einen Unfall – unabhängig von der Schuldfrage – bei bleibenden Schäden. Einerseits schließt sie so mehrere Versicherungslücken, die in besonderen Situationen und Konstellationen entstehen können. Andererseits gibt es in den meisten dieser Fälle auch andere Versicherungen, die einspringen würden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: June 06, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Als Ergänzung zu der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung können deutsche Autofahrer zusätzlich eine Insassenunfallversicherung abschließen, die auch als Kfz-Unfallversicherung bezeichnet wird. Wie der Name andeutet, schützt die Versicherung Fahrer und Mitfahrer vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Personenschäden.

    Die Insassenunfallversicherung, welche zu den privaten Unfallversicherungen gehört, beschränkt sich auf Schäden, die berechtigten Insassen in einem Kfz passieren. Als Voraussetzung der Insassenunfallversicherung gilt also das Vorliegen eines Unfalls. Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2002 sind Personenschäden von Insassen jedoch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeugs versichert. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden nicht durch einen Dritten verursacht wurde. Erleidet ein Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall einen Personenschaden, hat er jedoch keinen Anspruch auf den Schadenersatz aus der hiesigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser gilt als Verursacher des Schadens nicht als geschädigter Dritter, weshalb es für diese Fälle noch die Fahrerschutzversicherung gibt.

    Durch Insassenunfallversicherung abgedeckte Schadensfälle

    Als Summenversicherung zahlt die Insassenunfallversicherung unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, und springt bei Unfällen ein, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeuges stehen. So können Sie als Fahrer auch bei einem Unfall durch Selbstverschulden Ansprüche gegenüber Ihrer Kfz-Unfallversicherung geltend machen, während dies bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich ist.

    Weiter sind Sie und Ihre Mitfahrer nicht nur während der Fahrt, sondern auch bei jeglichem Umgang mit dem Kraftfahrzeug versichert. Folglich gilt der Versicherungsschutz zum Beispiel auch beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Autos.

    Zahlung bei Fahrerflucht des Unfallgegners

    Bei Unfällen durch Fremdverschulden zahlt die Insassenunfallversicherung auch dann für die versicherten Unfallopfer, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und von der Polizei nicht ermittelt werden kann. Allerdings springt in einem solchen Fall mittlerweile auch der Verein Verkehrsopferhilfe ein, dem alle Kfz-Versicherer angehören. Darüber hinaus ist die Insassenunfallversicherung auch dann zuständig, wenn es sich beim Unfallverursacher um einen Fußgänger oder Radfahrer ohne private Haftpflichtversicherung handelt.

    Verletzt sich der Fahrer bei einem Unfall und muss im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt zunächst die Krankenversicherung die Behandlungskosten. Bei bleibenden Schäden kommt die Kfz-Unfallversicherung zum Tragen. Alternativ springt bei diesem Szenario aber auch die Forderungsausfalldeckung des Unfallopfers ein, sofern dieser Baustein Teil seiner privaten Haftpflichtversicherung ist.

    Als sinnvoll erweist sich eine Insassenunfallversicherung oftmals bei einem Unfall durch Fremdverschulden im Ausland: Entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers entsprechend der im Vergleich zu Deutschland teilweise niedrigeren Deckungssummen die Unfallopfer nicht ausreichend, springt die Kfz-Unfallversicherung je nach vereinbarter Deckungssumme ein. Absichern können Sie sich gegen dieses Risiko allerdings auch, wenn Sie einen Auslandsschadenschutz als Teil Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

    Haftungsausschlüsse berücksichtigen

    Bevor Sie eine Insassenunfallversicherung abschließen, sollten Sie sich bewusst machen, dass diese nur Versicherungsschutz für Unfälle bietet, die sich beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs ereignen. Bei Unfällen, die nicht im Kontext vom Lenken, Benutzen, Abstellen oder Be- und Entladen eines Autos passieren, greift die Kfz-Unfallversicherung nicht.

    Die Insassenunfallversicherung zahlt außerdem nicht, wenn Unfälle nachweislich vorsätzlich herbeigeführt wurden oder sich im Kontext von Straftaten ereignet haben. Gleiches gilt für Unfälle, die durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder das Fahren unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.

    Sonderfall Uber & Co.?

    Mit den neuen Privat-Taxi-Diensten wie etwa Uber haben sich neue rechtliche Fragen ergeben: Gilt der Versicherungsschutz auch für diese Form der Nutzung? Werfen Sie für die Antwort einen genauen Blick in Ihren Versicherungsvertrag und prüfen Sie, ob Sie gegen irgendeine Vereinbarung verstoßen, etwa wenn ein anderer Verwendungszweck für den Pkw angegeben ist. Kann der Versicherer Ihnen eine Pflichtverletzung nachweisen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherungsschutz erlischt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Anbieter kontaktieren, bevor Sie im Rahmen einer Fahrdienst-App Ihren Service anbieten.

    Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung für einen befristeten Zeitraum wie beispielsweise einen Urlaub mit Mietwagen ist in aller Regel nicht möglich. Da es sich bei der Kfz-Unfallversicherung um eine Zusatzversicherung zu Ihrer Kfz-Versicherung handelt, ist auch der Abschluss ohne ein eigenes Fahrzeug nicht möglich.

    Carsharing, Mietwagen und Mitfahrgelegenheiten

    Wenn Sie eine Insassenunfallversicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Versicherer darüber informieren, inwieweit der Versicherungsschutz auch bei anderen Fahrzeugen gilt und ob Sie beispielsweise in einem Mietwagen, einer Mitfahrgelegenheit oder auch beim Carsharing versichert sind. Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich, da verschiedene Versicherungsmodelle existieren.

    So bieten manche Versicherer die Möglichkeit, eine Insassenunfallversicherung auf namentlich festgelegte Mitfahrer abzuschließen. Diese wären im Falle eines Unfalls auch in anderen Fahrzeugen abgesichert.

    Pauschal- und Platzsystem: Varianten der Kfz-Unfallversicherung

    In aller Regel können Sie bei den meisten Versicherungen zwischen zwei unterschiedlichen Varianten auswählen, nämlich zwischen dem Pauschal- und dem Platzsystem.

    Beim Pauschalsystem schließen Sie mit dem Versicherer eine pauschale Versicherungssumme für alle Insassen ab. Diese gestaltet sich unabhängig davon, wie viele Personen mitfahren. Im Falle eines Unfalls wird diese Versicherungssumme durch die Anzahl der Insassen geteilt. Sofern sich außer dem Fahrer weitere Insassen im Fahrzeug befinden, erhöht sich die Versicherungssumme um 50 Prozent.

    Beim Platzsystem dagegen können Sie jeden einzelnen Platz im Fahrzeug mit einer bestimmten Summe individuell versichern. So können Sie bei diesem System beispielsweise den Fahrersitz oder Fahrer- und Beifahrersitz aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials mit einer höheren Summe versichern als die Plätze auf der Rückbank.

    Individuelle oder fixe Deckungssummen

    Die Regelung der Deckungssummen ist vom jeweiligen Versicherer abhängig. So bieten einige Versicherer die Möglichkeit, Deckungssummen nach individuellen Bedürfnissen festzulegen. Bei anderen Anbietern wiederum gelten fixe Summen für bestimmte Leistungen, wie Entschädigungen für Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalte und Arbeitsunfähigkeit.

    Dementsprechend richten sich die Kosten für eine Insassenunfallversicherung vor allem danach, für welches System und welchen Versicherer Sie sich entscheiden. Dabei können Sie in etwa von Kosten zwischen 50 und 120 Euro im Jahr ausgehen. Entscheidend sind die Leistungen, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren.

    Der Abschluss einer Kfz-Unfallversicherung ist mittlerweile übrigens nicht mehr bei allen Kfz-Versicherern möglich. Ein Teil der Anbieter hat diese Form der Versicherung aus seinem Programm genommen und auch der ADAC bietet nur eine allgemeine Unfallversicherung und keine spezielle Insassenunfallversicherung an.

    Überschneidungen mit anderen Versicherungen und sinnvolle Alternativen

    Als Grund für diese Entwicklung sind wohl Überschneidungen bei den Leistungen der Insassenunfallversicherung mit anderen Versicherungen zu nennen. So übernimmt zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in aller Regel die Kosten, die durch Sach- und Personenschäden entstehen. Dies gilt sowohl für Unfälle, die sich durch Fremd- als auch durch Selbstverschulden ereignet haben.

    Seit 2002 werden sogar Kosten für Unfälle übernommen, die der Fahrer ohne eigene Schuld verursacht hat, wie zum Beispiel bei Wildunfällen. Allein der Fahrer selbst ist bei einem durch ihn verschuldeten Unfall nicht durch seine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. In diesem Fall kommt zunächst die Krankenversicherung für mögliche Kosten auf, die aus entstandenen Verletzungen resultieren. Erst bei bleibenden Schäden kommt die Kfz-Unfallversicherung zum Tragen.

    Nur wenige Überschneidungen gibt es hingegen mit der Kaskoversicherung, die nur bei Sachschäden am Fahrzeug leistet, während sich die Insassenunfallversicherung auf Personenschäden konzentriert.

    LeistungenInsassenunfallversicherungAndere Versicherungen
    Entschädigung der verunglückten Insassen Ja Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
    Entschädigung des Fahrers bei einem Unfall durch Selbstverschulden Mögliche Folgeschäden Behandlungskosten: Krankenversicherung
    Kosten für Krankenhausaufenthalte Anteilig – abhängig von der jeweiligen Versicherungsform Gesetzliche oder private Krankenversicherung
    Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall in den ersten sechs Wochen   Arbeitgeber – außer wenn der Verkehrsunfall zum Beispiel durch Alkoholeinfluss oder einen groben Verstoß gegen die Verkehrsregeln selbst verschuldet wurde
    Anteilige Lohnfortzahlung nach den ersten sechs Wochen Höhe und Dauer abhängig vom gewählten Versicherungsmodell Krankenversicherung, bestehende Krankentagegeldversicherung
    Längere Arbeitsunfähigkeit bzw. dauerhafte Berufsunfähigkeit   Gesetzliche Rentenversicherung, bestehende Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung

    Da die Insassenunfallversicherung nur bei Unfällen im Kontext des Gebrauchs eines versicherten Kraftfahrzeugs haftet und außerdem die Versicherungssummen meist vergleichsweise gering sind, sollten Sie nach Möglichkeit auf Versicherungen mit größerer Reichweite zurückgreifen. Als sinnvolle Alternativen bieten sich zum Beispiel eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.

    Das deckt eine private Unfallversicherung ab

    Eine private Unfallversicherung deckt nicht nur Unfälle mit dem Auto, sondern in der Regel alle Unfälle des täglichen Lebens ab. So sind Sie sowohl als Fußgänger, Rad- und Autofahrer als auch beim Sport und im Haushalt gegen Unfälle versichert.

    Zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung gehören zudem:

    • Invaliditätsleistung
    • Unfallrente
    • Todesfallleistung
    • Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld
    • Übergangsleistung
    • Bergungskosten
    • Kosmetische Operationen

    Gesonderte Leistungen bei Berufsunfähigkeit werden in diesem Versicherungsmodell dagegen nicht bereitgestellt - selbst dann nicht, wenn diese die Folge eines Unfalls ist. In dieser Hinsicht besser abgesichert sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese springt in jedem Fall ein, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Berufsunfähigkeit Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Allerdings müssen Sie für diese Versicherungsform im Vergleich zur Kfz-Unfallversicherung und zur privaten Unfallversicherung mehr bezahlen.

    Versicherungsumfang der Insassenunfallversicherung

    Ob Sie sich für eine Insassenunfallversicherung entscheiden oder nicht, hängt von Ihren Ansprüchen an eine Versicherung ab.

    Welche Leistungen fallen unter eine Insassenunfallversicherung und was nicht?

     

    • Der Versicherungsumfang deckt nicht die Schäden von Personen außerhalb des Fahrzeugs oder auch Materialschäden ab.
    • Kosten für eine ärztliche Behandlung sowie einen Krankenhausaufenthalt des Unfallverursachers werden nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. In diesem Fall könnte eine Insassenunfallversicherung von Vorteil sein. Diese übernimmt hingegen die Krankenversicherung des Verursachers und macht die Insassenunfallversicherung somit überflüssig.
    • Des Weiteren ist die Versicherungssumme bei einer Insassenunfallversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen oft relativ niedrig.

     

    Wie erläutert, handelt es sich bei der Kfz-Unfallversicherung um eine Summenversicherung, die unabhängig von der Schuldfrage bei einem Autounfall mit Personenschäden leistet. Während der Fahrer bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall durch Selbstverschulden keinen Anspruch auf Leistungen erheben kann, springt die Insassenunfallversicherung auch in diesem Fall ein. Sie kann somit eine interessante Ergänzung zur obligatorischen Kfz-Versicherung darstellen.

    Sofern Sie einen umfassenderen Unfallschutz für verschiedene Situationen im Alltag bevorzugen und sich auch gegen langfristige Folgen eines Unfalls absichern möchten, sollten Sie dagegen eher auf eine private Unfall- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen.

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