Kfz-Kaufvertrag: Darauf müssen Sie achten

Ein Autokauf will wohl überlegt sein. Nicht nur ist er mit hohen Ausgaben verbunden, im besten Fall soll das neue Auto einige Jahre als treuer Begleiter dienen. Wer also ein Auto kauft, sollte auf die Details achten – nicht nur am PKW selbst, sondern auch im Kaufvertrag. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen von privat spielt dabei keine Rolle, denn im Autokaufvertrag sollten alle Rechte des Autokäufers und -verkäufers schriftlich festgehalten werden. So kann auf beiden Seiten für die entsprechende Sicherheit gesorgt werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: January 03, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Formvorschriften für den Vertrag

    Beim Kauf eines Neuwagens werden in der Regel standardisierte Verträge genutzt, die auf den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, des Verbands der Automobilindustrie und des Verbands der Importeure von Kraftfahrzeugen beruhen. Diese Bedingungen beschreiben Regelungen zu Zahlungs- und Lieferfristen, Eigentumsvorbehalt sowie Sachmängelhaftung. Verpflichtend sind die Bedingungen allerdings nicht.

    Bei einem Kfz-Kaufvertrag von privat gelten diese Bedingungen grundsätzlich nicht. Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Formvorschriften für Autokaufverträge. Da Kaufverträge auch mündlich gültig sind, wird ein schriftlicher Autokaufvertrag nicht einmal benötigt.

    Nach § 433 BGB gibt es keine Formvorgaben für Kaufverträge, sodass eine beiderseitige Willenserklärung ausreicht. Somit ist ein solcher Vertrag ebenso bindend wie ein schriftlicher Vertrag, im Streitfall ist jedoch nur schwer zu beweisen, dass ein solcher Vertrag zustande gekommen ist. Daher ist es ratsam, diesen Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung belegbar zu machen.

    Gewährleistungsansprüche bei mündlichen Verträgen

    Da auch bei einem mündlichen Vertrag die Regelungen des BGB gelten, sind Gewährleistungsansprüche durch den Verkäufer zu erbringen. Bei einem mündlichen Vertrag sollte in Betracht gezogen werden, einen Ausschluss der Gewährleistung zu vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, kann der Käufer bei auftretenden Mängeln nach dem Verkauf die Beseitigung der Mängel oder gar die Rückgabe verlangen.

    Der Vertrag gilt in der Regel sofort, ein Widerrufsrecht besteht nicht.

    Mündliche Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen

    Mündliche Verträge sind mit schriftlichen Verträgen gesetzlich gleichgestellt und unterliegen daher denselben Bedingungen! In jedem Fall ist es ratsam, die Abmachungen schriftlich bestätigen zu lassen.

    Tipps für den Verkäufer

    Der einfachste Weg, sein Auto zu verkaufen, ist über eine Online-Autobörse. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch über einen Gebrauchtwagenhändler verkaufen oder Ihr altes Auto für den Neuwagen in Zahlung geben. Vor dem Verkauf sollten Sie den Wert Ihres Autos durch einen Kfz-Gutachter schätzen lassen oder im Internen vergleichen, wie ähnliche Fahrzeuge gehandelt werden.

    Meldet sich ein Interessent auf Ihr Inserat, können folgende Tipps hilfreich sein:

    Darauf sollten Sie als Verkäufer achten

    • Vor einer Probefahrt sollten Sie sich unbedingt den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Lassen Sie sich zur Sicherheit ein Pfand, etwa den Personalausweis, aushändigen, falls Sie nicht selbst mitfahren.
    • Zudem sollten Sie vor der Probefahrt eine schriftliche Haftungsvereinbarung abschließen. So müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen, falls es bei der Probefahrt zu einem Schaden kommt.
    • Erhebliche Mängel sollten nicht verschwiegen werden, da der Käufer den Vertrag sonst wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen kann.
    • Verlangen Sie den Kaufpreis in bar, da Schecks nicht gedeckt sein könnten.
    • Setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung unmittelbar in Kenntnis über den Verkauf, damit Ihre Haftpflicht abgemeldet wird.
    • Dasselbe gilt für die Kfz-Zulassungsstelle. Mit dem Verkauf endet Ihre Kfz-Steuerpflicht.
    • Durch eine Klausel verpflichtet sich der Käufer, eine Woche nach Erhalt und Übergabe des Fahrzeugbriefs das Auto umzumelden. So können Ihnen als Verkäufer keine Schäden zur Last gelegt werden, die im Nachhinein auftreten.
    • Begriffe wie „unfallfrei“ sollten Sie nur anbringen, wenn Sie als Erstbesitzer des Wagens absolut sicher sein können, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist.
    • Der erste Eindruck zählt: Reinigen Sie Ihr Auto vor dem Verkauf gründlich von innen und außen.
    • Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, kleine oder offensichtliche Mängel anzugeben, sollten Sie bei der Beschreibung des Fahrzeugs ehrlich sein. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig sollten Sie ebenfalls darauf hinweisen.
    • Wenn Sie die Gewährleistung im Kaufvertrag für das Auto nicht ausschließen, gilt die gesetzliche Regelung von 2 Jahren.

    Ihr günstigster Online-Kredit!

    Ihr günstigster Online-Kredit!
    Ihr günstigster Online-Kredit!

    Tipps für den Käufer

    Haben Sie Ihr Traumauto gefunden, sollten Sie bei dem Termin mit dem Verkäufer einen ganz genauen Blick auf das Auto werfen. Beim Kauf eines Neuwagens ist das natürlich nicht notwendig, bei einem Gebrauchtwagen aber umso mehr. Wurde der Wagen laut Verkäufer von einem unabhängigen Gutachter geprüft, sollten Sie sich das Untersuchungsprotokoll zeigen lassen.

    Darauf sollten Sie als Käufer achten

    • Vergleichen Sie Preise Ihres favorisierten Modells und kaufen Sie azyklisch: Im Frühling sind die Preise in der Regel am höchsten.
    • Informieren Sie sich über Mängel am Fahrzeug und überprüfen Sie die Angaben selbst am Fahrzeug. Normalerweise sollte der Verkäufer auch geringfügige Schäden ungefragt darlegen.
    • Machen Sie unbedingt eine Probefahrt, am besten mit einer weiteren Person.
    • Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Versuchen Sie zu handeln!
    • Der Verkäufer muss Ihnen nach dem Kauf alle Schlüssel, die Fahrzeugpapiere sowie alle weiteren relevanten Unterlagen aushändigen.
    • Prüfen Sie diese Unterlagen genau – die Angaben in den Papieren, etwa die Fahrgestellnummer, müssen mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
    • Ist der Verkäufer nicht der Halter des Fahrzeugs, sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht sowie die Ausweispapiere des Bevollmächtigten zeigen lassen und dessen Daten notieren.
    • Melden Sie Ihr neues Fahrzeug unmittelbar nach dem Kauf bei der Kfz-Zulassungsstelle an.
    • Überprüfen Sie die Versicherung des Autos. Beim Neukauf haben Sie die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln, falls der bestehende Tarif zu teuer ist.
    • Zahlen Sie das Auto bar – gerade kleinere Autohäuser gewähren hier einen Rabatt.
    • Checken Sie beim Kauf von einem Händler gründlich die AGB.

    Gratis PDF: Die besten Tipps für den Autokauf >> Hier klicken

    Formulare für den Kfz-Kaufvertrag

    Den Kaufvertrag müssen Sie nicht selbst verfassen, im Internet finden Sie zahlreiche Muster für den Kaufvertrag eines Autos, die alle wichtigen Punkte enthalten. Achten Sie drauf, zwei Exemplare vorliegen zu haben, denn sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten ein von beiden Parteien unterschriebenes Exemplar.

    Im Allgemeinen sind in diesem Vertrag die Personalien des Käufers und Verkäufers festgehalten, alle Daten zum Fahrzeug sowie Klauseln zur Gewährleistung. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass beide Vordrucke eindeutig in allen Punkten übereinstimmen. Können zu einigen Punkten keine Angaben gemacht werden, sollte der Vermerk „unbekannt“ angebracht werden.

    Beim Kauf im Autohaus wird der Kauf in der Regel durch einen Kaufvertrag abgewickelt, ein Kfz-Kaufvertrag von privat kann durchaus mündlich abgeschlossen werden. Da später auftretende Schäden am Auto mit dem Autokaufvertrag geltend gemacht werden können, ist eine schriftliche Absicherung ratsam.

    Auf vollständige Angaben achten

    Damit alle Angaben Ihre Richtigkeit haben, sollte der Käufer dem Verkäufer seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Dabei sollte der Verkäufer auch darauf achten, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt und somit voll geschäftsfähig ist.

    Der Verkäufer sollte außerdem im Vertrag darauf hinweisen, dass Sicherung und Haftung mit sofortiger Wirkung auf den neuen Besitzer übergehen und sich dieser verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle umzumelden.

    Gewährleistungsansprüche beim Autokauf

    Unter der Gewährleistung sind verschiedene Rechte zu verstehen, die dem Käufer zustehen, wenn am erworbenen Fahrzeug ein Mangel auftritt. Diese Rechte können gegebenenfalls durch Garantien ergänzt werden und sind durch festgelegte Gewährleistungsfristen begrenzt.

    Geltend machen können Sie als Käufer Ihre Gewährleistungsrechte, wenn das Auto einen oder mehrere Mängel aufweist. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, muss der Mangel noch bis kurz vor dem Erlass des Urteils vorliegen.

    Mängel können Sie nur innerhalb der vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist geltend machen. Deren Umfang ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

    • Person des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer)
    • Zustand des Fahrzeugs (Gebraucht- oder Neuwagen)
    • Abschluss von besonderen Vereinbarungen zur Gewährleistung
    • Verhalten während der Gewährleistung

    So muss die Frist anhand dieser Faktoren einzeln geprüft werden und kann zwischen 0 und 2 Jahren liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Zeiträume möglich.

    Sachmängelhaftung

    Wenn Sie Ihr Auto bei einem Händler kaufen, gehen Sie auf Nummer sicher. Denn er unterliegt einer Sachmängelhaftung von zwei Jahren. In diesem Zeitraum muss er Mängel unentgeltlich beheben.

    Gewährleistung beim Privatkauf

    Bei einem Privatkauf darf der Verkäufer die Gewährleistungsansprüche ausschließen. Dies ist üblicherweise im Autokaufvertrag mit Sätzen wie „Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ oder „Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" festgehalten.

    Dieser Ausschluss gilt allerdings nicht, wenn der Verkäufer bewusst falsche Aussagen getroffen und Mängel arglistig verschwiegen hat. Das liegt etwa dann vor, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder zumindest mit diesem rechnet und davon ausgeht, dass der Kauf bei Kenntnis dieses Mangels nicht zustande käme.

    Im Falle eines unwirksamen Haftungsausschlusses kann der Käufer den Vertrag anfechten, das Fahrzeug zurückgeben oder eine Beseitigung des Mangels verlangen. Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereit bei der Übergabe vorlag.

    Das muss im Kfz-Kaufvertrag stehen

    Wichtige Details, die im Kaufvertrag für ein PKW auf keinen Fall fehlen sollten, sind:

    • Persönliche Daten von Verkäufer und Käufer (Anschrift, Name und Geburtsdatum sowie Personalausweisnummer)
    • Daten des Kraftfahrzeuges (Hersteller, Typ, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Ident-Nr., Erstzulassung, mitverkauftes Zubehör/Zusatzausstattung)
    • Kaufpreis
    • Mögliche Unfallschäden und sonstige Beschädigungen
    • Garantiezusagen des Verkäufers
    • Erklärung des Verkäufers zur Ummeldung
    • Sondervereinbarungen
    • Bestätigung des Erhalts von Zulassungsbescheinigungen, Untersuchungsbericht (TÜV), Kraftfahrzeug mit Schlüsseln
    • Unterschrift beider Parteien

    Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag soll erreicht werden, dass das Auto gegen Rückzahlung des Geldes zurückgegeben werden kann. Dies stellt kein Rückgaberecht des Käufers dar – ein solches existiert nicht. Für den Rücktritt müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

    1. Vorliegen eines erheblichen Mangels
      Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn am Fahrzeug ein erheblicher Mangel vorliegt, das Fahrzeug also nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dies gilt nicht für Mängel, die den Gebrauch des Fahrzeugs nur im geringen Maß beeinflussen oder ohne großen Aufwand zu beseitigen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen haben muss.
    2. Fristsetzung zur Nachbesserung
      Ein Mangel muss binnen 14 Tagen nach Kenntnis dem Verkäufer mitgeteilt werden. Nach Regeln des Gewährleistungsanspruchs erhält er die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen. Schlägt ein zweiter Reparaturversuch fehl oder verweigert der Verkäufer jegliche Nachbesserung, kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
    3. Rücktrittserklärung
      Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Käufer die Erfüllung des Autokaufvertrages nicht mehr wünscht und die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises fordert.
      Nach einem wirksamen Rücktritt hat der Käufer Anspruch auf Rückzahlung und kann Ersatz für notwendige Aufwendungen verlangen. Haben Sie Ihren Wagen bei einem gewerblichen Händler gekauft, können Sie in der Regel von einer zweijährigen Gewährleistung ausgehen und innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Privatkauf ist Sie meist ausgeschlossen.
    4. Sonderfall: Arglist des Verkäufers
      Hat der Verkäufer bewusst einen Mangel verschwiegen, ist von arglistiger Täuschung die Rede. In diesem Fall hat der Verkäufer nicht die Möglichkeit, sich auf einen Haftungsausschluss oder auf eine verkürzte Verjährungsfrist berufen.
      Vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens können Sie nicht bei unerheblichen Mängeln zurücktreten. Ob der Mangel erheblich ist, hängt in der Regel davon ab, mit welchen Kosten die Beseitigung verbunden ist.
      Einen Rücktritt sollte der Verkäufer nur dann anstreben, wenn die Handhabung des Fahrzeugs durch den Mangel beeinträchtigt ist. Wurde der Rücktritt rechtswirksam erklärt, kann das Fahrzeug zurückgegeben werden. Der Verkäufer ist dann zur Auszahlung des Kaufpreises verpflichtet.

    Zeugen zum Autokauf mitnehmen

    „Vier Augen sehen mehr als zwei“ – Das Sprichwort gilt auch für den Autokauf. Insbesondere beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens ist es ratsam, einen fachkundigen Zeugen mitzunehmen, der mit Ihnen das Fahrzeug auf Schäden kontrolliert und bei der Übergabe anwesend ist.

    Ganz gleich, aus welchen Gründen es nach dem Kauf zu Problemen kommt, mit einem Zeugen sind Sie bei einem Rechtsstreit deutlich im Vorteil. Das gilt besonders für Verträge, die nur mündlich abgeschlossen wurden. Aber auch als Verkäufer können Sie sich mit einem Zeugen vor Betrügern schützen: Nehmen Sie die Geldübergabe am besten nur unter Begleitung vor.

    Wertminderung des Fahrzeugs

    Vor dem Kauf eines Fahrzeugs ist es sinnvoll, einen Blick in die AGBs des Händlers zu werfen. Hier ist meist eine Rücktrittsvereinbarung enthalten, in der bereits die Höhe des Schadensersatzes in Form eines Prozentbetrages angegeben ist.

    So können Sie bereits vor dem Kauf sehen, um wie viel Prozent sich der Kaufbetrag verringert, wenn Sie vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie den Wagen vor der Rücktrittserklärung gefahren haben, bedeutet dies, dass Sie eine Wertminderung verursacht haben, die für den Verkäufer einen Schaden darstellt. So müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Fall eines Rücktritts schadensersatzpflichtig sind.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten