Typklassen und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

Die Typklasse ist ein Indexwert, anhand dessen die Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung berechnet wird. Je höher die Typklasse eines Fahrzeugs ist, umso teurer ist die Versicherung. Der Einordnung liegt der sogenannte Schadenbedarf des jeweiligen Fahrzeugtyps zugrunde. Diese versicherungstechnische Größe errechnet sich aus der Schadens- und Unfallbilanz eines Fahrzeugtyps.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Vereinfacht lässt sich sagen: Je mehr Schäden mit einem bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden, umso höher ist seine Typklasseneinordnung. Zu den Fahrzeugen mit hoher Typklasse gehören beispielsweise übliche Fahranfänger-Autos wie der Golf II. Die niedrigste Typklasse 10 gilt bei der Haftpflichtversicherung in der Praxis meist nur noch für Oldtimer. Solche Liebhaberstücke werden üblicherweise wenig und sehr vorsichtig gefahren, Schäden sind daher eher selten.

    • Als Faustregel gilt: Je niedriger die Typklasseneinordnung, desto geringer ist die Versicherungsprämie für den Versicherten.

    Ein weiterer Faktor für die Berechnung der Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung sind die sogenannten Regionalklassen. Die jeweilige Regionalklasse leitet sich von dem Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters ab und ist im Gegensatz zur Typklasse fahrzeugunabhängig. Dieser Indexwert fasst örtliche Besonderheiten wie die durchschnittliche Fahrweise in einer Region und die Unfallhäufigkeit zu einer rechnerischen Größe zusammen.

    Generell gilt: Je sicherer die Gegend, umso niedriger ist die Regionalklasse. Tendenziell werden ländliche Regionen mit eher geringem Verkehrsaufkommen niedrigeren und somit günstigeren Regionalklassen zugeordnet. Großstädte mit hohem Verkehrsaufkommen und dementsprechend größerem Unfallrisiko haben in der Regel eine hohe Regionalklasseneinordnung.

    Das heißt, die Versicherungsprämie ist hier höher, als sie es für exakt das gleiche Fahrzeug in einer verkehrsarmen Region wäre. Genau wie die Typklasse ist auch die Regionalklasse sowohl für die Berechnung der Kfz-Haftpflicht als auch für die Kasko-Versicherung relevant.

    Wichtig: Wie auch die Typklassen können sich die Regionalklassen jährlich – anhand der Unfallstatistiken – ändern.

    Wissenswertes über Typklassen

    Die Typklasse ist für Versicherungsanbieter ein rechnerischer Wert, anhand dessen abgeschätzt werden soll, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem bestimmten Fahrzeugtyp Schäden reguliert werden müssen. Diese spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs wider. Zur Berechnung der Typklasse werden Fahrzeugschäden und verursachte Reparaturkosten der letzten drei Jahre herangezogen.

    Da Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko verschiedene Risiken absichern, gibt es für jede Versicherung eine separate Typklasseneinordnung.

    So kann beispielsweise ein neuwertiger Oberklassewagen in der Teilkaskoversicherung eine deutlich höhere, also teurere, Typklasseneinordnung haben als in der Vollkaskoversicherung. Grund dafür ist, dass solche Fahrzeuge relativ häufig gestohlen werden – ein bedeutsamer Faktor für jede Kaskopolice –, dafür aber vergleichsweise selten in Unfälle verwickelt sind. Diese mildernden Umstände in Bezug auf die Typklasse sind jedoch nur für die Vollkaskoversicherung relevant.

    Folgende Typklassen gibt es

    Kfz-Haftpflicht Typklasse 10 bis 25 (15 Typklassen)
    Vollkaskoversicherung Typklasse 10 bis 34 (25 Typklassen)
    Teilkaskoversicherung Typklasse 10 bis 33 (24 Typklassen)

    Nachfolgend eine Übersicht über die meistverkauften Neuwagen 2013 und deren Typklassen im Jahr 2022:

      Haftpflicht Vollkasko Teilkasko
    VW Golf VII
    (1.2 TSI, 85 PS)
    14 17 20
    VW Passat
    (35 I, 74 PS)
    14 20 23
    VW Polo
    (86 C, 74 PS)
    12 17 19
    Audi A3
    (1.2 TFSI, 104 PS)
    17 13 16
    Mercedes Benz C-Klasse
    (204 K (C 200), 183 PS)
    18 10 15

    Stand: August 2022, alle Angaben ohne Gewähr

    Die Kfz-Typklassen werden jährlich von einem Treuhänder auf Basis der Statistiken neu festgelegt. Berechnet werden die Typklassen anhand der Schäden und der daraus entstandenen Reparaturkosten. Sie spiegeln die Unfall- und Schadenbilanz der etwa 25.000 Automodellvarianten auf Deutschlands Straßen wider. Das Typklassenverzeichnis wird vom Gesamtverband der Deutschenversicherungswirtschaft (GDV) jährlich zum 1. Oktober veröffentlicht, wird aber bei bestehenden Versicherungsverträgen üblicherweise erst ab dem 1. Januar des Folgejahres angewandt.

    Das Typklassenverzeichnis listet alle auf dem Markt befindlichen Fahrzeugtypen auf, daher ist eine ständige Erweiterung notwendig. Neben der jeweiligen Typklasseneinordnung für die Kfz-Haftpflicht, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung beinhaltet es folgende Informationen:

    • Hersteller
    • Typ (Verkaufsbezeichnung)
    • Leistungsdaten (kW, PS, Hubraum)
    • Schlüsselzahlen für Hersteller und Typ
    • Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
    • Angaben über Wegfahrsperren (nur in der Druckversion, nicht in der Online-Abfrage)
    • Produktionszeitraum der Pkw (nur in der Druckversion, nicht in der Online-Abfrage)

    Was passiert mit neuen Autos?

    Neue Autos, deren Schadenbilanzen noch nicht verfügbar sind, werden meist anhand eines ähnlichen Modells vorübergehend eingestuft. Auch können bei der Berechnung der Typklasse für die Vollkaskoversicherung Ergebnisse aus Crashtests herangezogen werden. Diese verraten, wie hoch ein Reparaturaufwand bei durchschnittlichen Unfällen ausfallen könnte und beeinflussen somit die Typklasse.
    Liegen genügend Auswertungen vor, erhält das Fahrzeug die endgültige Typklasse.

    Typklassen sind nicht bindend für Versicherer

    Bei der Typklassenzuordnung durch den GDV handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Versicherungen müssen sich bei der Berechnung der Versicherungsprämie nicht zwingend an das Typklassenverzeichnis halten. In der Regel folgen Versicherungsunternehmen der Typklasseneinordnung des GDV. Abweichungen sind ausgesprochen selten.

    Bereits beim Autokauf Typklasse einkalkulieren

    Achten Sie auch beim Gebrauchtwagenkauf auf die Typklasse: Nach der Auswahl eines passenden Modells sollten Sie zur besseren Kosteneinschätzung die Typklasse ermitteln.

    Änderung der Typklasseneinordnung und die Folgen

    Da die Versicherungs-Typklassen jährlich neu bewertet und festgelegt werden, ist es möglich, dass Ihr Fahrzeug zum Jahreswechsel in eine andere Typklasse rutscht. Dies würde sich dann bei der Höhe Ihrer Versicherungsprämie bemerkbar machen: Bei einer niedrigeren Typklasseneinordnung positiv, bei einer höheren hingegen negativ.

    Halter von rund 4,3 Millionen Autos konnten im Jahr 2021 von einer niedrigeren Einstufung profitieren. Rund zwei Drittel, rund 64 Prozent, der Autos bleiben in der Teilkaskoversicherung in der gleichen Klasse. Etwa vier Prozen, das entspricht 490.000 Autos, kommen in höhere Klasse. 32 Prozent, rund ein Drittel, der Halter von rund einem Drittel und damit etwa 4,1 Millionen Autos werden niedrigeren Klassen zugeordnet. Mehr als die Hälfte, rund 57 Prozent, der Fahrzeuge bleibt in der in der Vollkaskoversicherung in der gleichen Klasse. Etwa 40 Prozent, was 9,5 Millionen der Autos entspricht, kommen in niedrigere Stufen, 660.000 Autos, ungefähr 3 Prozent, in höhere.

    Tipp:

    Das Sonderkündigungsrecht sollte bei Erhöhung der Typklasse genutzt werden.

    Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem auch, wenn die Prämie gleich bleibt, der Versicherer aber jedoch Leistungen kürzt.

    Sollte Ihre Kfz-Versicherung aufgrund einer neuen Typklasseneinstufung teurer werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können Ihre Kfz-Versicherung auch unabhängig von dem Stichtag am 30. November noch kündigen. Dies gilt allerdings nur, wenn es tatsächlich zu höheren Beiträgen durch die Umstufung kommt. Sollte sich beispielsweise parallel zur Hochstufung der Typklasse die Regionalklasse verbessern und Sie im Endeffekt keine höhere Prämie zahlen müssen, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

    Änderungen im Typklassenverzeichnis 2019

    Im September 2018 wurde vom Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV) das ab dem 1. Januar 2019 geltende Typklassenverzeichnis veröffentlicht. Für den Großteil der Versicherten blieben Änderungen aus. Hier ein Überblick:

    Kfz-Haftpflicht Niedrigere Typklasse 5,1 Millionen Fahrzeughalter
    Keine Veränderung 32 Millionen Fahrzeughalter
    Höhere Typklasse 4,2 Millionen Fahrzeughalter
    Voll- oder Teilkaskoversicherung Niedrigere Typklasse 2,8 Millionen Fahrzeughalter
    Keine Veränderung 30 Millionen Fahrzeughalter
    Höhere Typklasse 3,3 Millionen Fahrzeughalter

    Stand: August 2019; Alle Angaben ohne Gewähr

    Quelle: merkur.de

    Darauf sollten Fahranfänger achten

    Schon bei der Wahl des ersten Autos kann ein günstiger Versicherungsbetrag erzielt werden, wenn

    • ein günstiges Auto angemeldet wird, dessen Wert unter 1.200 Euro liegt – bei solch gering bezifferten Fahrzeugen lohnt sich eine Kaskoversicherung meist nicht und die Prämie kann eingespart werden

    oder

    • ein Fahrzeug gewählt wird, das bei Rentnern beliebt ist. Dieses erhält meist eine geringere Typklasse und bedingt somit nur einen niedrigeren Versicherungsbetrag.

     

    Da aber nicht nur die Typklasse eines Wagens, sondern auch die Schadenfreiheitsklasse eine Rolle bei Versicherungen spielt, sind Fahranfänger trotz der aufmerksamen Wahl des Autos von hohen Beträgen betroffen – immerhin verfügen sie über noch keine Fahrpraxis und somit auch keine schadensfreien Jahre.

    Allerdings müssen sie nicht jahrelang auf eine gute Klassifizierung warten und bis dahin hohe Beiträge zahlen. Wer schon früh einen Führerschein hat, ohne dass ein eigenes Auto angemeldet ist, gilt später nicht mehr als blutjunger Anfänger. Zudem können Sie Prozente übertragen lassen. Wenn Sie beispielsweise seit Ihrem 18. Lebensjahr einen Führerschein haben und als 22-Jähriger Ihr erstes Auto anmelden, können Sie von Ihrem Opa (der sein Auto abmeldet) vier schadensfreie Jahre erben.

    Die Höchstzahl der schadensfreien, übertragbaren Jahre entspricht dabei der maximalen Fahrzeit, die Sie erreicht haben können. Zudem können Sie die ungünstige Schadenfreiheitsklasse umgehen, indem Sie den Wagen von Ihren Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. Wem das zu umständlich ist, der setzt auf eine Familienversicherung, bei der der Strafzuschlag für Anfänger nicht berücksichtigt wird.

    Typklasse verbessern - ist das möglich?

    Die Typklasse ist ein rechnerischer Wert, auf den der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Sie können die Typklasse also nicht, wie beispielsweise die Schadstoffklasse, verbessern, indem Sie Umbauten am Fahrzeug vornehmen.

    Tipp: Verhandeln Sie mit Ihrem Versicherer

    Bei der Umstufung in eine höhere Typklasse kann es sich lohnen, mit dem Versicherungsanbieter zu verhandeln, da dieser Sie als Kunde aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts nicht verlieren möchte.

    Falls Ihr Wagen nicht mehr ganz neuwertig ist und eine Teilkasko-Versicherung in Frage käme, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug bei der Teilkasko vielleicht in einer günstigeren Typklasse ist. Ist dies der Fall, sparen Sie zum einen durch die geringeren Kosten für die Teilkasko und profitieren zudem noch von der günstigeren Typklasse.

    Wie finde ich die Typklasse meines Wagens heraus?

    Ihre Typklasse können Sie Ihrer Beitragsrechnung zur Kfz-Versicherung entnehmen. Alternativ können die Typklassen aller am Markt befindlichen Fahrzeuge auch im Typklassenverzeichnis des Gesamtverband der Deutschenversicherungswirtschaft e. V. (GDV) nachgeschlagen werden.

    Am unkompliziertesten funktioniert die Suche nach der Typklasse über den vierstelligen Herstellerschlüssel und den dreistelligen Typschlüssel, die Sie im Fahrzeugschein finden. Bei älteren Fahrzeugscheinen (vor 2005 ausgestellt) finden Sie die Schlüsselnummern in der ersten Zeile. Die ersten drei Ziffern in der Zeile unter „Schlüsselnummer zu 3“ sind der Typschlüssel, „Schlüsselnummer zu 2“ hingegen der Herstellerschlüssel. Bei der seit 2005 ausgestellten Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie den Herstellerschlüssel in Feld 2.1 und den Typschlüssel in Feld 2.2.

    Wenn Sie die benötigten Schlüsselnummern nicht zur Hand haben, können die Fahrzeugdaten in der komplexen Suchfunktion des Typklassenverzeichnisses auch manuell eingegeben werden.

    Wissenswertes über Regionalklassen

    Die Regionalklasse dient Versicherungen genau wie die Typklasse zur Kalkulation des Schadensrisikos und hat dementsprechend ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung. Je niedriger die Regionalklasse, desto günstiger ist die Autoversicherung. Die Regionalklasse leitet sich vom Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters ab.

    Durch die Regionalklassen werden die örtlichen Gegebenheiten in Relation zur Schadenshäufigkeit gesetzt. Grundlage für die Einteilung der Regionalklassen sind folgende Faktoren:

    … für die Haftpflicht:
    • durchschnittliche Fahrweise von Fahrern mit spezifischen amtlichen Kennzeichen


    … für die Voll- und Teilkaskoversicherung:
    • Unfallstatistik der jeweiligen Region (Kollisionen oder Wildunfälle etc.)
    • durchschnittliche Häufigkeit auftretender Sturm- oder Hagelschäden
    • Statistiken in Bezug auf Diebstahl, Vandalismus etc.


    … allgemein:
    • Vorhandene Straßenverhältnisse
    • Zahl der zugelassenen Fahrzeuge
    • Zusammensetzung der zugelassenen Fahrzeuge (beispielsweise überdurchschnittlich viele hochmotorisierte oder leistungsschwache Fahrzeuge)

    In die Berechnung der Regionalklassen gehen die Daten der vergangenen fünf Jahre ein. Zulassungsbezirke, deren Schadensverläufe einander ähneln, werden zu einer Regionalklasse zusammengefasst. Die Einteilung erfolgt anhand eines Indexwerts, der bei 100 liegt und den Bundesdurchschnitt widerspiegelt. Liegt der Schadensindex einer Region unter 100, wird sie günstiger als der Bundesdurchschnitt eingestuft, bei einem Wert über 100 wird es teurer. Für die Kfz-Haftplicht entspricht der Index 100 der Regionalklasse 6.

    Einteilung in Regionalklassen

    Für die 413 Zulassungsbezirke in der Bundesrepublik gibt es folgende Einteilung in Regionalklassen:

    Kfz-Haftpflicht 12 Regionalklassen (Ø Regionalklasse 6)
    Vollkaskoversicherung 9 Regionalklassen (Ø Regionalklasse 4)
    Teilkaskoversicherung 16 Regionalklassen (Ø Regionalklasse 7)

    Besonders niedrige Regionalklassen gelten in ländlichen Gebieten oder Bundesländern mit einem vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommen, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern. In hohe, also teure, Regionalklassen werden vor allem dicht besiedelte Großstädte und Teile Bayerns eingeordnet. Das liegt daran, dass das Risiko für Unfälle bei hohem Verkehrsaufkommen ansteigt. Aber auch die Gefahren von Vandalismus und Diebstahl sind in Großstädten höher als auf dem Land.
    Die höchste Regionalklasse 12 wurde beispielsweise 2019 an Städte wie Essen, Hamburg, Wiesbaden und München vergeben. Doch auch manche ländlichen Gebiete wie Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können je nach Unfallstatistik die höchste Regionalklasse erhalten.

    Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

    Die Regionalklassen werden genau wie die Typklassen einmal jährlich neu von einem unabhängigen Gutachter festgelegt und im Herbst jeden Jahres gemeinsam mit dem Typklassenverzeichnis vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Theoretisch können Versicherungsanbieter die Regionalklasseneinordnung direkt ab ihrer Veröffentlichung am 1. Oktober anwenden.

    In der Regel geschieht dies allerdings nur bei Neuverträgen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Bei bestehenden Verträgen wird eine etwaige Änderung der Regionalklasse üblicherweise erst ab 1.1. des Folgejahres berücksichtigt. Absolut bindend ist die Regionalstatistik des GDV für Versicherungsanbieter nicht. Innerhalb eines bestimmten Rahmens dürfen Versicherungsgesellschaften auch eigene Indexgrenzen festlegen. Allerdings orientieren sich in der Praxis nahezu alle Anbieter an der Regionalklasseneinteilung des GDV.

    Welche Regionalklassen gelten für meinen Wohnort?

    Welche Regionalklasse für Ihr Fahrzeug gilt, können Sie über die Regionalklassen-Abfrage des GDV in Erfahrung bringen. Nach Eingabe des Zulassungsbezirks werden Ihnen die Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht sowie für Voll- und Teilkasko aufgelistet. Daneben sollten Sie die Regionalklasse der Beitragsrechnung für Ihre Kfz-Versicherung entnehmen können. Häufig wird die Regionalklasse dort durch den Buchstaben „R“ gekennzeichnet.

    Änderungen der Regionalklasse

    Da die Regionalklassen anhand relevanter Daten der vergangenen fünf Jahre jedes Jahr neu berechnet werden, ist eine Änderung jährlich möglich. Anfang 2019 profitierten knapp 5,4 Millionen Autofahrer in 63 Bezirken Deutschlands von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, rund 5,5 Millionen wurden in 55 Bezirken heraufgestuft. Für 30 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte in 295 Bezirken blieben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten.
    Gründe für eine Herabstufung können beispielsweise deutlich gesunkene Unfallzahlen sein, aber auch eine umfassende Verbesserung der Straßenverhältnisse vor Ort. Bei der Regionalklasseneinteilung für 2019 wurden beispielsweise viele Orte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen niedrig eingestuft. Großstädte, Teile Bayerns sowie Berlin wurden hingegen sehr hoch eingestuft. In Berlin waren die verursachten Schäden fast zu einem Drittel höher als im bundesweiten Durchschnitt.

    Sonderkündigungsrecht bei Hochstufung der Regionalklasse

    Wenn sich durch die Umstufung in eine höhere Regionalklasse Ihre Versicherungsbeiträge für die Kfz-Versicherung erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung können Sie den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen.

    Dies gilt allerdings nur, wenn sich Ihre Beiträge tatsächlich erhöhen. Sollte Ihr Fahrzeug beispielsweise parallel ein eine niedrigere Typklasse eingeordnet werden und die daraus resultierende Ersparnis die höheren Beiträge aufgrund der Regionalklasse aufheben, können Sie die Versicherung trotz Regionalklassenerhöhung nicht außerplanmäßig kündigen.

    Wenn sich die Regionalklasse durch einen Umzug verschlechtert, berechtigt dies nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Mit einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann sich die Regionalklasse und somit der Versicherungsbeitrag für die Kfz-Versicherung ändern. Daher müssen Sie Ihrer Versicherung Wohnortwechsel umgehend mitteilen.

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