Kfz-Versicherung kündigen? So geht's richtig!

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, müssen Sie viele relevante Punkte beachten. So müssen Kündigungsfristen und Formalitäten eingehalten werden. Wenn Sie außerhalb der vertraglichen Kündigungstermine die Versicherung wechseln möchten, gilt es, das Sonderkündigungsrecht und die damit verbundenen Möglichkeiten zu kennen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung richtig planen und erfolgreich umsetzen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    In der Regel kann eine Kfz-Versicherung nur einmal jährlich zum Stichtag gekündigt werden. Im Falle einer Beitragserhöhung, eines Schadensfalles oder eines Fahrzeugwechsel kann darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden.

    In der Regel laufen die Versicherungsverträge jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres.

    Aufgrund einer üblichen Kündigungsfrist von einem Monat bedeutet dies, dass eine reguläre Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein muss, damit das Vertragsverhältnis zum letzten Tag des Jahres beendet werden kann. Fällt der 30. November auf einen Sonn- oder Feiertag reicht es aus, wenn die Kündigung der Versicherungsgesellschaft bis zum 1. Dezember vorliegt.

    Vertragliche Kündigungsfrist prüfen

    Immer häufiger legen Versicherer den Tag eines Vertragsabschlusses als jeweiligen Kündigungstermin fest. Aus diesem Grund sollten Sie nicht einfach vom Stichtag 30. November ausgehen, sondern unbedingt Ihren Vertrag auf gegenteilige Angaben hin überprüfen.

    Die Kündigungsfrist von einem Monat besteht in solchen Fällen in der Regel auch, sodass der Kündigungsstichtag wiederum einen Monat früher liegt.

    Für eine erfolgreiche fristgerechte Kündigung muss das Kündigungsschreiben bis zum jeweiligen Stichtag bei der Versicherung eingegangen sein. Der Poststempel mit dem entsprechenden Datum reicht zur Wahrung der Frist also nicht aus. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte die Kündigung rechtzeitig einige Tage vorher versenden. Auch wenn die Versicherung deutlich früher über die Kündigungsabsicht informiert wird, endet der Versicherungsvertrag zum regulären Ende der Vertragslaufzeit.

    Rabattschutz bedenken

    Durch einen Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung können Sie teilweise viel Geld sparen. Wenn Sie im Rahmen Ihrer aktuellen Police jedoch einen Rabattschutz vereinbart haben, sollten Sie genau nachrechnen.

    Der Rabattschutz stellt per Definition einen Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung dar, mit dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Unfall beibehalten werden kann. Dieser bewahrt im Schadenfall vor einer Rückstufung und schützt so vor einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags über mehrere Jahre hinweg. Diese Vereinbarung betrifft jedoch nur Ihre aktuelle Versicherung.

    Bei einem Wechsel übernimmt der neue Anbieter diese Sondereinstufung nicht, sondern richtet sich nach Ihrer eigentlichen Schadensfreiheitsklasse. Dies kann dazu führen, dass Ihre neue theoretisch günstigere Kfz-Versicherung letztendlich deutlich mehr kostet als die alte mit Rabattschutz.

    Falls Sie den Stichtag für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung verpassen oder das Vertragsverhältnis schon früher beenden möchten, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen. Dafür ist ein Sonderkündigungsrecht erforderlich.

    Ablauf der Kündigung

    Auch wenn der Stichtag und das Einhalten der Kündigungsfrist zu einem Termindruck führen können, sollten Sie vor der Kündigung bereits alles für Ihre neue Versicherung organisiert haben. Das bedeutet nicht nur, dass Sie Ihren neuen Anbieter und die gewünschte Versicherung per Onlinevergleich einer Kfz-Versicherung gefunden haben, sondern auch, dass der Versicherer Ihnen den neuen Versicherungsvertrag bereits bestätigt hat.

    Bei der Kfz-Versicherung gilt nämlich Kontrahierungszwang. Das heißt, dass jeder Fahrzeugbesitzer gesetzlich verpflichtet ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Kaskoschutz ist allerdings optional. Haben Sie Ihre alte Versicherung bereits vor dem Abschluss einer neuen gekündigt, könnten Sie schlimmstenfalls zeitweilig ohne Versicherungsschutz dastehen und dürften Ihr Fahrzeug dann nicht nutzen.

    Bestenfalls beantragen Sie bereits vor der Kündigung Ihrer alten Versicherung die gewünschte neue Police. Sie erhalten den Vertrag der neuen Versicherung zugeschickt, nachdem diese Ihren Antrag erfolgreich geprüft und angenommen hat. Erst wenn Sie den neuen Vertrag zur Unterschrift in Ihren Händen halten, ist der Zeitpunkt für den abgesicherten Versicherungswechsel gekommen.

    Wenn Ihre neue Kfz-Versicherung gesichert ist, geht es an die Kündigung. Anders als beim Wechsel des Stromanbieters bieten die Versicherungen keinen Wechselservice an. Das bedeutet, dass Sie die Kündigung in jedem Fall selbst durchführen müssen und sich die Arbeit nicht von Ihrem zukünftigen Versicherer abnehmen lassen können.

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte die folgenden Angaben enthalten:

    • Ihr vollständiger Name
    • Ihre Versicherungsnummer
    • Angabe, zu wann gekündigt werden soll
    • Ihre Adresse und Kontaktmöglichkeiten
    • Ihre Unterschrift

    Weitere Angaben, wie etwa der aktuelle Kilometerstand oder die Typklasse Ihres Fahrzeugs, sind in der Regel nicht erforderlich. Die erforderliche Versicherungsnummer finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag und in der Regel auch im Brief- oder E-Mail-Verkehr mit Ihrer Versicherung. Ihre Angabe, zu wann gekündigt werden soll, besteht entweder aus dem Kündigungstermin (z.B. 31. Dezember) oder der Formulierung „fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

    Versand per Einschreiben mit Rückschein

    Ihre Kündigung sollten Sie als „Einschreiben mit Rückschein“ versenden. So erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, wann Ihre Kündigung eingegangen ist. Sollte es bezüglich des Einhaltens der Kündigungsfrist später zum Streit mit der Versicherung kommen, können Sie so Ihre fristgerechte Kündigung nachweisen.

    Zusätzlich bietet es sich an, die Versicherung im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der eingegangenen Kündigung zu bitten.

    Der Ablauf einer ordentlichen Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung sollte wie folgt aussehen:

    1. Autoversicherung vergleichen und Sparpotenzial entdecken
    2. Kündigungsfrist /-termin der bestehenden Police prüfen
      • Häufiger Kündigungstermin: 31. Dezember
      • bei Sonderkündigungsrecht jederzeit
      • Kündigungsfrist 1 Monat
    3. Neue Kfz-Versicherung beantragen und Bestätigung abwarten
      Alte Versicherung nicht ohne bestätigte neue Versicherung kündigen
    4. Alte Kfz-Versicherung kündigen
      • vollständiger Name
      • Versicherungsnummer
      • Angabe, zu wann gekündigt werden soll
      • Adresse und Kontaktmöglichkeiten
      • Unterschrift
      • Kündigung als Einschreiben mit Rückschein per Post versenden
    5. Neue Versicherung abschließen
      Versicherungsvertrag unterschreiben und abschicken

    Sonderkündigungsrecht

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch im laufenden Vertragsjahr außerordentlich kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie in den folgenden Fällen:

    Beitragserhöhung

    Wenn Ihre Kfz-Versicherung eine Preiserhöhung vornimmt, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem Sie über die Preiserhöhung informiert werden. In den meisten Fällen ist das der Tag, an welchem Sie das entsprechende Schreiben oder die Rechnung Ihrer Versicherung erhalten haben. 

    Indirekte Preiserhöhung

    Nicht alle Preiserhöhungen sind immer gleich ersichtlich. Auch wenn der Versicherungsbeitrag unverändert ist, kann es sein, dass das Fahrzeug in eine günstigere Regionalklasse oder der Versicherte in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurde.

    Dann hätte der Beitrag eigentlich sinken müssen. Blieb die Vergünstigung aus, handelt es sich in solchen Fällen auch um eine Preiserhöhung.

    Nach einer Preiserhöhung kann der Versicherte innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Dabei sollte die Preiserhöhung als Kündigungsgrund genannt werden. Die Kündigung muss einen Monat nach dem Bekanntwerden der Preiserhöhung bei der Versicherung eingegangen sein.

    Es ist ratsam, dass Sie als Kündigungstermin kein genaues Datum, sondern den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ angeben, um ein fehlerhaftes Datum und damit eine unwirksame Kündigung zu vermeiden.

    Schadensfall

    Auch nach einem Unfall – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden beglichen oder abgelehnt hat – können Sie außerordentlich kündigen. Hierbei gilt wiederum ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu welchem die Versicherung über die Schadensregulierung entschieden hat.

    Die Kündigung sollten Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen lassen und als Grund „den regulierten Schaden“ angeben.

    Fahrzeugwechsel

    Ein weiteres Ereignis, zu welchem Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen können, besteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln. Die Kfz-Versicherung ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Somit besteht im Falle eines Fahrzeugwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Abmeldung erlischt der Vertrag bei der zuständigen Kfz-Versicherung automatisch. In diesem Fall können Sie innerhalb einer einmonatigen Frist Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Als Grund geben Sie in Ihrer Kündigung den „Fahrzeugwechsel“ und als Termin den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ an. Für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs wird dann eine neue Versicherung benötigt.

    Umzug

    Bei einem Umzug gibt es nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn das Fahrzeug am alten Wohnort ab- und am neuen angemeldet wird. Wer innerhalb des gleichen Zulassungsbereichs umzieht, erhält kein Sonderkündigungsrecht. Wiederum sollten Sie die Kündigung mit zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen lassen und als Grund den „Wechsel des Zulassungsbereichs“ angeben.

    Auch wenn Sie kurzfristig von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, sollten Sie Ihre neue Kfz-Versicherung bereits zugesichert bekommen haben. Eine Ausnahme stellt nur das ersatzlose Abmelden eines Fahrzeuges dar, wenn Sie zukünftig oder zeitweilig kein Fahrzeug mehr führen möchten.

    Durch die Abmeldung Ihres Fahrzeugs erlischt der Versicherungsvertrag übrigens automatisch. Eine Kündigung Ihrerseits ist daher nicht erforderlich. Sollte der versicherte Fahrzeughalter verstorben sein, reicht es aus, die Versicherung über diesen  Umstand zu informieren. Einer formalen Kündigung bedarf es nicht.

    Mögliche Problemfälle bei der Kündigung

    Nachdem Sie die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung verschickt haben, kann es passieren, dass der Versicherer Ihre Kündigung ablehnt. Dazu kann es jedoch nur kommen, wenn Sie den Vertrag zum Beispiel nicht fristgerecht oder außerordentlich ohne ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht beenden wollten.

    Im Falle einer Ablehnung der Kündigung sollten Sie genau prüfen, worin die Gründe dafür lagen.

    • Wurde die Kündigungsfrist Ihrerseits nicht eingehalten, können Sie erst wieder zum nächstmöglichen Termin am Ende des Versicherungsjahres oder bei einem eintretenden Sonderkündigungsrecht kündigen.
    • War Ihr Kündigungsschreiben unvollständig oder aus anderen Gründen unwirksam und die Ablehnung durch die Versicherung erfolgte noch vor dem Ende Ihrer Kündigungsfrist, können Sie umgehend einen neuen Anlauf mit einem korrigierten Schreiben starten.
    • Haben Sie alle Fristen und Regeln eingehalten, sodass der Grund für die Ablehnung Ihrer Kündigung nicht ersichtlich ist, sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren und nachfragen. Kann der Fall nicht zufriedenstellend geklärt werden, können Sie einen rechtlichen Beistand hinzuziehen oder den Ombudsmann für Versicherungen als kostenlose Schlichtungsstelle kontaktieren.

    Wenn der alte Versicherer Ihre Kündigung akzeptiert und Ihre neue Kfz-Versicherung noch nicht zugesichert war, kann es schlimmstenfalls noch passieren, dass Sie von Ihrem neuen Versicherer als Kunde abgelehnt werden. Dieser Fall sollte wenn möglich von vornherein ausgeschlossen werden, damit Sie nicht plötzlich ganz ohne Versicherungsschutz dastehen. Ist er jedoch eingetreten, gilt es, einen neuen Versicherer zu finden.

    Währenddessen sollten Sie in Erfahrung bringen, warum Sie als Kunde abgelehnt worden sind. Manche Anbieter  versichern zum Beispiel nur bestimmte Fahrzeuge oder Kunden aus bestimmten Regionen. Auch wenn Ihre Schufa-Auskunft negativ ausfällt, kann ein Versicherer Sie ablehnen.

    Während Sie bei den ersten beiden Gründen vermutlich nur einen alternativen Anbieter auswählen müssen, kann die negative Schufa-Auskunft Sie vor größere Herausforderungen stellen. Fordern Sie bei der Schufa Ihre persönliche Auskunft an und versuchen Sie, die negativen Einträge zu beheben.

    Sonderfall: Versicherung kündigt dem Versicherungsnehmer

    Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung unfreiwillig wechseln müssen, weil Ihr alter Versicherer Ihnen den Vertrag gekündigt hat, kann sich die Suche einer neuen Versicherung kompliziert gestalten. Eine solche Kündigung durch die Versicherung kann zum Beispiel erfolgen, wenn ein Kunde besonders viele oder hohe Schäden verursacht hat.

    Wenn eine Versicherung dem Versicherungsnehmer kündigen möchte, muss sie sich dabei ebenfalls an Fristen und Termine halten. Die ordentliche Kündigung kann dabei zum Ende des Versicherungsjahres beziehungsweise zum Ende des Kalenderjahres oder erst zum Ende einer vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen.

    Außerordentlich kann die Versicherung im Schadensfall kündigen. Dabei gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat ab der Schadenregulierung.

    Ist die Kündigung Ihrer Versicherung bei Ihnen eingegangen, müssen Sie sich um einen neuen Anbieter bemühen. Dies kann allerdings schwierig werden, denn bei der Beantragung einer neuen Versicherung müssen Sie angeben, dass die Versicherung Ihnen gekündigt hat. Dies kann den neuen Anbieter davon abhalten, Sie als Kunden zu akzeptieren.

    Allerdings bleiben Ihnen nach Erhalt der Kündigung Ihres Anbieters noch zwei Alternativen:

    • Kündigungsumkehr: Zunächst können Sie versuchen, eine Kündigungsumkehr zu erreichen. Diese erfolgt jedoch nur, wenn Ihre Versicherung zustimmt. Bei einer Kündigungsumkehr darf der Kunde kündigen, bevor die Kündigung der Versicherung wirksam wird. So kann er gegenüber einem potenziellen neuen Anbieter angeben, dass er selber den Vertrag gekündigt hat. Dies verbessert die Aussichten auf eine neue Kfz-Versicherung erheblich.

    • Vertragssanierung: Eine weitere Möglichkeit, auf die Kündigung durch den Kfz-Versicherer zu reagieren, liegt in dem Angebot einer Vertragssanierung. Dies gilt für Autofahrer, die mehrere Schäden in den vergangenen Jahren regulieren mussten. Für diese kann sich die Suche nach einer neuen Versicherung als problematisch herausstellen. Eine Vertragssanierung kann hier den Versicherungsschutz retten. Dabei kann zum Beispiel eine Selbstbeteiligung eingerichtet oder erhöht werden, damit der Versicherte als Kunde wieder interessanter wird. Weitere Möglichkeiten können darin liegen, zukünftig auf bestimmte Leistungen zu verzichten, um den Vertrag weiterlaufen lassen zu können.

    Wenn Ihnen Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchte, sollten Sie diese beiden Möglichkeiten abklären. In beiden Fällen könnten Sie es später deutlich einfacher haben, eine neue Kfz-Versicherung zu finden.

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