Kontoauszug: Übersicht und Dokumentation

Auf dem Kontoauszug können Sie Ihren Kontostand und die aktuellen Kontobewegungen ablesen. Inzwischen gibt es neben dem Papierausdruck auch die Möglichkeit, per Online-Banking einen elektronischen Kontoauszug abzurufen. Die Auszüge dienen auch als Nachweise für geleistete Zahlungen. Deshalb besteht für einige Personengruppen eine Aufbewahrungspflicht.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: March 14, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Kontoauszug liefert Ihnen einen Überblick über Ihren aktuellen Kontostand und die Transaktionen, die auf Ihrem Girokonto erfolgt sind. Die relevanten Kontodaten, also zum Beispiel die Kontonummer, sind ebenfalls darauf abgedruckt. Auf dem Auszug ist jeweils der Kontostand zu Beginn und zum Ende des angegebenen Zeitraums verzeichnet und Sie können alle Zahlungseingänge und geleisteten Zahlungen nachvollziehen, die über dieses Konto abgewickelt wurden. Diese werden mit Datum, Verwendungszweck und Betrag angegeben.

    Ein Kontoauszug enthält den Namen des Kontoinhabers (möglicherweise auch dessen Adresse und Kontoanschrift), Kontonummer sowie Bankleitzahl, unter Umständen auch die BIC und Kontonummer.

    Außerdem finden Sie auf Ihrem Kontoauszug gegebenenfalls auch die Information, wie hoch der Ihnen eingeräumte Dispokredit ist. Gleichzeitig dienen Kontoauszüge aber auch vielfach als Nachweise, um geleistete Zahlungen zu belegen.

    Kontoauszug abrufen

    Sie erhalten die Auszüge mit Ihrer Bankkarte an den Kontoauszugsdruckern in den Filialen Ihrer Bank. Dort können Sie theoretisch jederzeit Kontoauszüge drucken lassen und sich so über neue Kontobewegungen informieren. Sie können die Auszüge aber auch per Post erhalten. Das geschieht in der Regel automatisch, wenn Sie diese nicht innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen selbst am Kontoauszugsdrucker abgeholt haben. Banken sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal pro Monat über deren Kontobewegungen zu informieren.

    Kontoauszüge der letzten 12 Monate können mit dem Kontoauszugdrucker in der Bankfiliale oder über das Online-Banking ausgedruckt werden. Auszüge, die bis zu zwei Jahre alt sind, können Sie auf Anfrage erhalten.

    Wenn der Kunde also weder einen Ausdruck abgeholt hat noch einen elektronischen Kontoauszug heruntergeladen hat, erfolgt die Zusendung der Auszüge per Post. Allerdings dürfen Banken für solche unaufgefordert zugesandten Kontoauszüge dem Kunden keine Gebühren berechnen. Lediglich die Portokosten dürfen sie vom Kunden verlangen, eine Bearbeitungsgebühr ist aber laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-25 O 260/10) nicht zulässig.

    Tagesauszug und Rechnungsabschluss

    Der reguläre Kontoauszug, den Sie am Automaten oder online erhalten, wird auch als Tagesauszug bezeichnet. Er liefert den tagesaktuellen Stand Ihres Kontos und listet die letzten Kontobewegungen auf. Allerdings werden Buchungen nicht immer sofort angezeigt, sondern erst dann, wenn sie ausgeführt worden sind. Haben Sie also zum Beispiel in einem Geschäft mit EC-Karte bezahlt, wird die entsprechende Zahlung noch nicht angezeigt, wenn Sie ein paar Minuten später einen Kontoauszug drucken lassen.

    Wenn Sie also schnell eine Überweisung nachweisen wollen, nutzen Sie am besten eine Überweisungsbestätigung der Bank. Beim Online-Banking können Sie diese direkt nach dem Tätigen einer Überweisung ausdrucken.

    Der Rechnungsabschluss erfolgt dagegen in regelmäßigen größeren Abständen – oft quartalsweise – und beinhaltet Zinsen, die Ihnen gutgeschrieben oder in Rechnung gestellt werden, aber auch die angefallenen Gebühren, zum Beispiel Kontoführungs-, Karten- und Portogebühren.

    Das bedeuten die Abkürzungen auf dem Kontoauszug

    • EC: Electronic Cash Sie haben mit Ihrer EC-Karte bezahlt und die Zahlung mit der Eingabe Ihrer PIN autorisiert.
    • ELV: Elektronisches Lastschriftverfahren Sie haben eine Kartenzahlung vorgenommen und diese mit Unterschrift autorisiert.
    • GA: Geldautomat Sie haben an einem Automaten Geld abgehoben. Hierbei werden auch Automatennummer, Datum und Uhrzeit angegeben.

    Elektronischer Kontoauszug

    Wenn Sie Online-Banking nutzen, bietet Ihre Bank dort wahrscheinlich einen elektronischen Kontoauszug an. Dieser enthält dieselben Informationen wie die Variante auf Papier aus dem Kontoauszugsdrucker, allerdings unterscheidet sich in der Regel das Layout. Deshalb kann der elektronische Kontoauszug zunächst ungewohnt wirken.

    Sie können bei Ihrer Bank die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug beantragen und erhalten diesen immer zum vereinbarten Zeitpunkt in Ihr Postfach im Online-Banking-Bereich der Bank. Meist stehen die digitalen Auszüge im Online-Bereich für zwölf Monate zur Verfügung, je nach den Geschäftsbedingungen der Bank auch länger. Es empfiehlt sich unbedingt, die elektronischen Kontoauszüge regelmäßig herunterzuladen und auf einem Speichermedium zu sichern. Zusätzlich können sie natürlich auch ausgedruckt werden.

    Beachten Sie aber, dass unter Umständen trotzdem eine postalische Zustellung von Kontoauszügen erfolgt. Wenn Sie die Auszüge online nämlich für einen längeren Zeitraum nicht abrufen, bemerkt die Bank, dass Sie nicht über Ihre aktuellen Kontobewegungen informiert sind. Dann schicken viele Banken einen Brief mit den aktuellen Auszügen, um ihrer Informationspflicht nachzukommen.

    Vorteile des elektronischen Kontoauszugs

    Mit dem elektronischen Kontoauszug haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit schnell einen Überblick über Ihre Kontobewegungen zu verschaffen, ohne eine Bankfiliale aufsuchen zu müssen. Stattdessen rufen Sie die Informationen einfach über den regulären Online-Banking-Zugang ab. Die Auszüge sind schnell abgespeichert und so archiviert, ohne dass Sie große Aktenordner anlegen müssen. Zusätzlich vermeiden Sie die Portokosten, die bei einer postalischen Zustellung der Auszüge anfallen.

    Rechtliche Aspekte

    Wie das Bundesfinanzministerium 2006 entschieden hat, ist ein elektronischer Kontoauszug, der im unveränderbaren PDF-Format vorliegt, einem Originalauszug von der Bank gleichwertig. Dementsprechend kann er ebenso wie dieser als Beleg dienen – zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt. Das gilt allerdings nicht für alle Personengruppen: Wer buchführungspflichtig ist, muss sich darauf einstellen, dass das Finanzamt bei einem elektronischen Kontoauszug eine Prüfung zur steuerlichen Anerkennung vornehmen könnte.

    Die Buchführungspflicht besteht für alle Kaufleute sowie für gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte ab einem bestimmten Jahresumsatz. Unternehmen sollten sich also im Zweifelsfall beim Finanzamt erkundigen, ob elektronische Kontoauszüge für sie ausreichend sind. Mit einer elektronischen Signatur ist allerdings auch diese Form des Kontoauszugs der Papiervariante gleichzusetzen. Denn diese gewährleistet, dass es sich um ein fälschungssicheres Originaldokument handelt. Zur Sicherheit sollten Sie aber bei Ihrer Bank nachfragen, ob sie die elektronischen Kontoauszüge mit einer solchen anerkannten Signatur erstellt.

    Gesetzliche und ratsame Aufbewahrungsfristen

    Für Privatleute gibt es in der Regel keinen vorgeschriebenen Zeitraum, für den sie Kontoauszüge aufbewahren müssen. Eine Ausnahme besteht allerdings für Personen, die mehr als 500.000 Euro an Einkommen im Jahr haben: Sie müssen ihre Kontoauszüge sechs Jahre lang archivieren. Auch wenn Sie Handwerker beauftragt haben, müssen Sie die entsprechenden Auszüge als Zahlungsbelege behalten, und zwar zwei Jahre lang ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Dabei geht es allerdings nicht um Ihre eigenen Finanzen, sondern um eine Kontrollmöglichkeit für die Finanzämter, die damit die Umsatzsteuer der Handwerksbetriebe nachprüfen kann. Da die gesetzliche Gewährleistungsfrist für handwerkliche Dienstleistungen fünf Jahre beträgt, ist darüber hinaus eine Archivierung für diesen Zeitraum empfehlenswert.

    Abgesehen von diesen Verpflichtungen ist es aber für alle Verbraucher ratsam, Kontoauszüge für eine gewisse Zeit als Zahlungsbeleg aufzubewahren, gerade bei größeren Anschaffungen. Die grundsätzliche Verjährungsfrist kann dabei als Orientierung dienen. Sie beträgt drei Jahre ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Wenn also ein Kauf am 15. Juni 2012 erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2012 und endet am 31.12.2015. Nach Ablauf dieser Zeit können keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden.

    Empfehlenswert die Aufbewahrung von Kontoauszüge außerdem, um beispielsweise gegenüber einem zukünftigen Vermieter die Regelmäßigkeit der eigenen Mietzahlungen nachzuweisen. Auch wenn Sie einen Kreditvergleich durchgeführt haben und einen Kredit beantragen, verlangen Geldhäuser häufig Kontoauszüge als Beleg für die im Kreditantrag gemachten Angaben.

    Sollten Sie einmal einen Kontoauszug verlieren, müssen Sie sich nicht um Ihr Erspartes auf dem Konto sorgen. Nur mit den Kontodaten können Betrüger nicht auf Konten zugreifen.

     

    Kontoauszug bei der Bank nachfordern

    Banken sind verpflichtet, Ihre Kontoauszüge zehn Jahre lang aufzubewahren. Es ist also möglich, dort Auszüge nachzufordern, wenn Sie diese verloren oder nicht aufbewahrt haben und nun doch benötigen. Für diesen Service fallen allerdings oft Gebühren an, die häufig mit dem Alter des benötigten Kontoauszugs steigen. Deshalb empfiehlt es sich, Kontoauszüge immer sorgfältig aufzubewahren.

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