Kreditbanken

Wer über die Aufnahme eines Darlehens nachdenkt, wird bei seiner Suche nach einem geeigneten Kredit mit Sicherheit auf den Begriff „Kreditbank“ stoßen. Dabei handelt es sich um Banken, die sich aus dem Geschäft mit Konten und zusammenhängenden Dienstleistungen zurückgezogen und sich ganz der Kreditvergabe verschrieben haben. Erfahren Sie hier mehr über diese speziellen Banken sowie ihre Vorgehensweise bei der Kreditvergabe.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: September 23, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Im ersten Paragraphen des Kreditwesengesetzes (KWG) werden alle Kredit- und Geldinstitute definiert. Hier ist festgehalten, dass Kreditinstitute als Unternehmen zu verstehen sind, „die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“ (§ 1 KWG)

    Hauptaufgaben der Kreditbanken

    Zu diesen Bankgeschäften zählt unter anderem die Gewährung von Gelddarlehen sowie Akzeptkrediten, also das Kreditgeschäft, auf das sich Kreditbanken vornehmlich spezialisiert haben. So vergeben Sie hauptsächlich Kredite und Darlehen an interessierte Kreditnehmer privater oder geschäftlicher Art. Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff Kreditbank eher im umgangssprachlichen Wortgebrauch verwendet wird und kein Fachbegriff mit spezieller Definition ist. Dennoch kann festgehalten werden, dass der Begriff im weitesten Sinne Banken und Kreditinstitute klassifiziert, die im kurzfristigen Kreditgeschäft tätig sind.

    Fachsprachlich haben Kreditbanken die wichtige Aufgabe der Intermediation. Das bedeutet, dass das Funktionieren der Geld- und Kapitalströme sowohl im baren als auch im unbaren Zahlungsverkehr sichergestellt werden muss.

    Über dieses Tätigkeitsfeld hinaus widmen sich Kreditbanken auch verschiedenen Transaktionen, die etwa den Zahlungsverkehr, Finanzierungen, Kapitalanlage- sowie Emissionsgeschäfte betreffen.

    Rechtsformen

    Zwischen den verschieden Kreditinstituten gibt es erhebliche Unterschiede, die sich vor allem in den unterschiedlichen Rechtsformen zeigen. Gesetzlich ist die Definition von Kreditbanken nur wenig eingeschränkt, sodass es keine einheitliche Form der Differenzierung gibt. So kann eine Kreditbank ein nach dem Privatrecht verfasstes Unternehmen sein oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleitet werden.

    Es existieren diverse Formen von privatrechtlichen Unternehmen, die im Kreditwesen tätig sind. Zum einen gibt es Einzelunternehmen, die von einem einzelnen Bankier geführt werden, zum anderen eingetragene Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften oder aber auch Kapitalgesellschaften. Darunter fallen zudem Aktiengesellschaften in Form der europäischen Gesellschaft, Kommanditgesellschaften im Aktienbereich sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

    Die meisten Kreditinstitute sind aber als Anstalt des öffentliche Rechts tätig, bei der sich meist mehrere Banken oder Unternehmen zu einem Kreditinstitut zusammenschließen. Dazu gehören beispielsweise Kreditbanken, die von einem Autohaus gegründet wurden, um Kunden die Finanzierung eines Neuwagens zu ermöglichen. Wenn diese sich etablieren, werden sie oft vom ursprünglichen Gründungsbereich abgelöst, um auch anderen Kunden einen Kredit anbieten zu können.

    So erwirtschaften Kreditbanken Erträge

    Geldinstitute verdienen ihr Geld zum einem durch die Zinserträge, zum anderen mit dem von Sparern angelegten Geld, das reinvestiert wird. Des Weiteren erheben Banken an vielen Stellen Gebühren für ihre Dienstleistungen, wie etwa Beratungen. Auch das Provisionsgeschäft spielt eine wichtige Rolle – bei Krediten ist diese Provision in der Regel bereits im Nettozins enthalten. Im Kreditgeschäft ist die Kreditprovision die neben dem Sollzins erhobene Vergütung, die der Abgeltung des Kreditrisikos sowie des Bearbeitungsaufwandes für den Kredit dient. Um an Kapital für die zu vergebenen Kredite zu gelangen, betätigen sich Kreditbanken oft auch im Anlagebereich.

    Unterscheidung von Banken und Kreditbanken

    Das Kreditwesen ist nach §1 KWG nur ein Teilbereich des Bankwesens, doch werden Kreditinstitute und Geldinstitute von der breiten Masse oft gleich gleichgesetzt. Vom Gesetzgeber und vom Fachbereich wird allerdings streng zwischen einem reinen Kreditinstitut und einem übergreifenden Geldinstitut unterschieden. Zu letzterem zählen beispielsweise die Hausbanken, die neben Girokonten und Sparkonten auch verschiedene Kreditoptionen offerieren. Reine Kreditinstitute bieten dagegen ausschließlich Kredite, Darlehen, Anleihen und ähnliche Produkte an.

    Da der Begriff Kreditbank nicht ganz eindeutig formuliert ist, kann im Prinzip jede Bank darunter gefasst werden, die auch Kredite vergibt. Insbesondere in Deutschland beschränken sich nur sehr wenige Banken ausschließlich auf den Anlagebereich und das Kreditgeschäft, sodass wohl mehr als 90 Prozent der Geldinstitute zumindest unter diese Definition fallen. Des Weiteren zählen auch Direktbanken vielfach zu den Kreditbanken. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine eigenen Filialen betreiben, sondern das Bankgeschäft online oder telefonisch tätigen. Dieses Vorgehen spart Personal- und Verwaltungskosten, sodass Direktbanken meist mit günstigen Konditionen punkten können.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Kreditinstitut und einer Bank? Häufig werden die Begriffe synonym verwendet, jedoch ist „Kreditinstitut“ der Oberbegriff. Hierzu zählen neben Banken auch Sparkassen und Bausparkassen. Die deutsche Bundesbank, Investmentgesellschaften, Pfandleiher, Versicherer und Finanzdienstleiser, die ausschließlich Kredite vermitteln, gehören nicht zu den Kreditinstituten.

    Zur Begriffsunterscheidung kann es zudem hilfreich sein, sich die einzelnen Untergruppen der Kreditbanken anzuschauen.

    Kreditbanken: Die vier Untergruppen

    In der Bankenstatistik werden von der Deutschen Bundesbank unter der Rubrik „Kreditbanken“ vier verschiedene Arten von Universalbanken unterschieden. Nach dieser Einteilung zählen zu den Kreditbanken:

    Großbanken

    Drei Institute bilden die Gruppe der Großbanken: die Commerzbank AG, die Deutsche Bank AG und die Dresdner Bank AG. Auch in den anderen Rubriken sind große Banken zu finden doch haben diese drei folgendes gemeinsam:

    • Sie sind in der Rechtform der Aktiengesellschaft firmiert
    • Sie weisen bezogen auf das einzelne Institut ein großes Geschäftsvolumen und dementsprechend einen hohen Marktanteil auf
    • Sie betreiben ein umfangreiches nationales sowie internationales Filialnetz bzw. Zweigstellennetz
    • Sie legen sich hinsichtlich ihrer Geschäftsaktivitäten keine speziellen Beschränkungen auf

    Darüber hinaus sind Großbanken dafür bekannt, umfangreiche Beteiligungen an anderen Finanzinstituten, Industrie- und Handelsunternehmen zu besitzen. Das Wertpapiergeschäft in all seinen Ausprägungen spielt für Großbanken eine wichtige Rolle – von den Kommissions- und Depotgeschäften bis hin zu Beteiligungen an Emissionskonsortien. Sie unterhalten in der Gruppe der Kreditbanken das größte nationale und internationale Netz an Zweigstellen.

    Regionalbanken und sonstige Kreditbanken

    Die wohl größte und auch heterogenste Gruppe bilden die Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken, zu der rund 200 Institute in den Rechtsformen der GmbH, AG oder KGaG zählen. Der Begriff Regionalbank ist irreführend, denn darunter fallen nicht nur regional, sondern im ganzen Bundesgebiet und international agierende Banken wie zum Beispiel die Bayerische Vereinsbank oder die BfG Bank AG.

    Daneben werden auch Privatbankiers, die nicht in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft auftreten, unter dieser Gruppe zusammengefasst, ebenso wie Teilzahlungsbanken. Diese sind meist großen Industrie- und Handelsunternehmen angeschlossen und betreiben über günstige Kreditkonditionen Absatzförderungen. Davon grenzen sich die sogenannten Hausbanken ab, die als Tochterunternehmen von Industrie- und Handelsunternehmen die Bankgeschäfte ihrer Mütter betreuen. Auch Banken mit lokaler Geschäftsbeschränkung, also Lokalbanken, zählen zu dieser Gruppe. Sie betreiben ihre Geschäfte nur an einem Ort.

    Zweigstellen ausländischer Banken

    Zu den Kreditbanken zählen auch die Zweigstellen ausländischer Banken, die vor allem im Zuge der internationalen Wirtschaftsverflechtungen immer zahlreicher in Deutschland zu finden sind. Dies betrifft vor allem Banken aus den USA, Japan oder Frankreich, die sich in Deutschland ein Netz von operativen Einheiten aufgebaut haben. Allerdings nehmen sie, trotz der steigenden Zahl, eine eher geringe Bedeutung im Bankwesen ein. Hauptsächlich konkurrieren sie mit inländischen Instituten im Kreditgeschäft zwischen multinationalen Unternehmen – das Einlagengeschäft spielt hier eine weniger wichtige Rolle.

    Erfasst sind in dieser Gruppe außerdem nur Filialen ausländischer Banken, während rechtlich selbständige Gesellschaften in ausländischem Besitz der Gruppe „Regionalbanken und sonstige Kreditbanken“ zugeordnet sind. Wie auch die inländischen Baken unterliegen sie dem deutschen Kreditwesengesetz. Zu den Zweigstellen zählen beispielsweise die ABN AMRO Bank Deutschland AG oder die Bank of Scotland.

    Privatbankiers

    Unter diese Rubrik fallen Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelkaufmanns oder der Personenhandelsgesellschaft. Privatbankiers, die nicht in diesen Rechtsformen auftreten, werden der Gruppe „Regionalbanken und sonstige Kreditbanken“ zugeordnet. Als Privatbankiers werden Unternehmen des privaten Bankgewerbes bezeichnet, die Bankgeschäfte im Sinne des §1 KWG betreiben. Allerdings geschieht dies unter dem Einsatz von eigenem Kapital, mit einer unbeschränkten Haftung des Gesamtvermögens sowie einer Entscheidungsbefugnis ohne übergeordnete Organe.

    Grundsätzliche betreiben Privatbankiers alle bei Kreditbanken üblichen Geschäfte, doch verfügen sie nicht über ein eigenes Verrechnungsnetz, sodass sie die Netze anderer Banken für diese Zwecke nutzen, insbesondere das der Deutschen Bundesbank. Sie verfügen in der Regel über den wesentlichen Vorteil einer flexiblen Geschäftspolitik. Häufig konzentrieren sie sich auf bestimmte Kreditgeschäfte und auf eine individuelle Beratung. Zu den bekanntesten Vertretern diese Gruppe zählen beispielsweise die Hanseatic Bank oder die Fürst Fugger Privatbank.

    Definition "Geschäftsbanken"

    Die aufgeführten Gruppen treten üblicherweise als Geschäftsbanken im Sinne einer Universalbank auf. Dies bedeutet, dass sie universell tätig sind und alle Bankgeschäfte betreiben. Gewöhnlich bieten sie ihre Bankgeschäfte sowohl Privat- als auch Firmenkunden an. Zu den Dienstleistungen zählen das Einlagen- und Kreditgeschäft, das Wertpapiergeschäft und der Zahlungsverkehr, ebenso zählen Nebenleistungen wie die Vermögensverwaltung dazu.

    Geschäftsbanken können unterschiedliche rechtliche Strukturen haben und treten sowohl als Genossenschaftsbanken als auch als Direktbanken auf. Im deutschen Bankwesen besteht eine Drei-Säulen-Struktur, die die Geschäftsbanken in private Geschäftsbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Genossenschaftsbanken einteilt.

    Kreditvergabe bei Kreditbanken

    In der Regel gleichen sich die Bedingungen für die Vergabe eines Kredites in Deutschland. So müssen Sie beispielsweise volljährige sein, einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen und vor allem über eine ausreichende Bonität verfügen. Diese kann etwa über ein festes und regelmäßiges Einkommen garantiert werden. Bei fachspezifischen Krediten ist die Vergabe des Kredites zudem an weitere Bedingungen geknüpft. Ein Kreditvergleich liefert weitere Informationen über die am Markt verfügbaren Kreditkonditionen.

    Banken mit spezialisiertem Kreditangebot

    Banken mit einem spezialisierten Kreditangebot, die nur bestimmte Arten von Bankgeschäften anbieten und nur einen diskreditionären Kundenkreis ansprechen, werden als Spezialbanken bezeichnet. Dazu zählen unter anderem:

    • Realkreditinstitute: Hierzu zählen private Hypothekenbanken, die langfristige, durch Grundstücksrechte gesicherte Kredite und Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbänden, aber auch Unternehmen und Privatpersonen vergeben. Die Kredite sind durch Grundpfandreche, wie Grundschuld oder Hypothek, gesichert.
    • Bausparkassen: Hier können Sparer ihre Sparbeträge in einem Fonds ansammeln, aus dem sie außer dem eigenen Sparguthaben ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung eines Eigenheims oder zur Verbesserung ihrer Wohnung erhalten. Der Kredit ist daher an einen Bausparplan geknüpft (Bausparvertrag).
    • Teilzahlungsbanken: Mit einem Schwerpunkt auf kurz- und mittelfristigen Krediten pflegen sie zum einen die direkte Kundenfinanzierung zu Endverbrauchern, zum anderen aber auch die indirekte Kundenfinanzierung. Angeboten werden Auto-Leasing, Factoring und Mietkauf. Autobanken, die für ihren Konzern Finanzierungen betreiben, zählen zu den Teilzahlungsbanken. Als Kreditsicherheit gilt hier die Sicherungsübereignung des Fahrzeugs

    Kreditvergabe bei Genossenschaftsbanken

    Ein Kreditinstitut wird als Genossenschaftsbank bezeichnet, wenn es in seiner Rechtsform als Genossenschaft oder Aktiengesellschaft geführt wird. Ihr Grundgedanke besteht in der Förderung der Mitglieder durch Kreditvergabe. Die Mitglieder der Genossenschaft haben einen oder mehrere auf feste Beträge laufendes Geschäftsguthaben erworben, die entsprechend dem Geschäftsergebnis verzinst werden.

    Inzwischen sind Genossenschaftsbanken als Universalbanken tätig und beschränken ihre Bankgeschäfte nicht mehr nur auf Mitglieder. Sie gehören zu den nach §1 KWG definierten Kreditinstituten und betreiben die dort aufgeführten üblichen Bankgeschäfte. Seit 1974 ist es Genossenschaftsbanken erlaubt, Kredite an Nichtmitglieder zu vergeben, ohne dass sie zu steuerlichen Nachteilen führen. Die Zulässigkeit von Nichtmitgliedergeschäften ist üblicherweise in den Satzungen der meisten Genossenschaften festgehalten. Dennoch werden bei der Kreditvergabe Mitglieder bevorzugt.

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