Kreditkartenbetrug? Wann und wie Sie die Kreditkarte sperren sollten

Kreditkarten sind eine bequeme Zahlungsmethode und werden von Deutschen häufig verwendet. Laut einer repräsentativen Umfrage von FinanceScout24 sind viele allerdings zu unvorsichtig. Jedem Zehnten wurde die Bankkarte schon einmal gestohlen und jeder Dritte hat seine EC- oder Kreditkarte schon einmal verloren. Kommt eine Karte abhanden oder sind ungewöhnliche Kontobewegungen zu verzeichnen, sollten Sie Ihre Bankkarte umgehend sperren lassen. Wie das geht, worauf Sie beim Geldabheben achten sollten und wie Sie sich vor Kreditkartenbetrug schützen, erfahren Sie hier.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: February 18, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Zur Sperrung Ihrer Kreditkarte wählen Sie die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 116 (kostenfrei). Sobald die Karte gesperrt ist, haften Sie nicht mehr für Schäden, die aus der illegalen Nutzung entstehen. Aber auch ohne Sperrung gibt es ein gesetzliches Haftungsmaximum. Zur Sperrung Ihrer EC-Karte können Sie auch diese Nummer wählen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

    Was tun, wenn Sie Kreditkartenbetrug vermuten?

    Überprüfen Sie stets Ihre Kontoaktivitäten, um den Überblick zu behalten. Grundsätzlich sollten die Alarmglocken bei jeder Unstimmigkeit läuten, die Sie sich nicht selbst erklären können. Führt auch ein Gespräch mit der Bank nicht zur Klärung, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Betrugsversuch vorliegt. Gegen den fraglichen Rechnungsposten sollten Sie dann umgehend Widerspruch einlegen.

    Die Bank wird die Zahlung an den Empfänger stornieren, sofern der Einspruch rechtzeitig erfolgt. Deswegen sind zeitnahe Kontrollen der Umsätze auf dem Kreditkartenkonto so wichtig. Das gilt natürlich auch für Ihr Girokonto. Eine unrechtmäßige Abbuchung muss grundsätzlich unverzüglich gemeldet werden.

    Üblich war früher auch eine Reklamationsfrist von sechs Wochen ab Zugang der Kartenabrechnung, die selbst heute noch Bestandteil vieler AGB ist. Manchmal gilt auch die Richtlinie von acht Wochen. Aus Kulanz akzeptieren manche Banken spätere Widersprüche, ein Rechtsanspruch auf Rückbuchung besteht dann allerdings nicht mehr. Diese relativ lange Einspruchsfrist machen EC- und Kreditkarten übrigens recht sicher im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden.

    Der Widerspruch kann normalerweise über ein entsprechendes Formular (bei der Bank erhältlich) eingelegt werden. Auch eine formlose schriftliche Meldung ist möglich, wobei das Formular in der Regel die Angelegenheit erleichtert. Besonders einfach ist es bei reiner Online-Abwicklung: Hier kann meist direkt Widerspruch gegen eine Abbuchung eingelegt werden.

    Die häufigsten Gründe für falsche Abbuchungen

    • Doppelte Belastung eines Betrags
    • Belastung in falscher Höhe
    • Händlerbezeichnung unbekannt
    • Ware wurde nicht geliefert
    • Umsatz nicht durch Sie getätigt (klarer Betrugsverdacht!)

    Betrugsart feststellen

    Ist ein EC- oder Kreditkartenbetrug wahrscheinlich, stellt sich die Frage, welche Art von Betrug vorliegt.

    Können Sie eine Bankkarte nicht mehr finden oder haben Sie (beziehungsweise Ihr Partner) das Portemonnaie verloren? Ein Diebstahl sollte immer in Erwägung gezogen werden, ebenso wie ein möglicher Online-Betrug. Gerade Partnerkarten oder doppelt ausgegebene Karten (zum Beispiel eine für Visa und eine für MasterCard) werden nicht immer in der gleichen Häufigkeit genutzt. Ein Verlust fällt dann unter Umständen nicht so schnell auf.

    Sind die Karten noch vorhanden, kommen andere Betrugsmöglichkeiten in Betracht. Im Internet könnte ein Betrug auf einen Diebstahl der Kartendaten hinweisen. Offline werden häufig die Kreditkartendaten kopiert, um die Anfertigung einer Kartenkopie (also einer Fälschung) zu ermöglichen. Durch moderne Technik verfügen Kreditkartenbetrüger über die Möglichkeit den Magnetstreifen auf der Kreditkarte zu kopieren. Mit dieser Kopie können Betrüger dann ein Duplikat der Kreditkarte anfertigen und dieses für Zahlungen verwenden.

    Da man mit der Kreditkartennummer in Verbindung mit der Prüfziffer auf der Rückseite theoretisch sofort online einkaufen kann, sollten Sie die Karte beim Bezahlen möglichst nie aus den Augen lassen. Manche Kunden schwärzen aus diesem Grund die Prüfziffer auf der Rückseite. Damit kann ein solcher Gelegenheitsbetrug zwar verhindert werden, beim physischen Verlust der Karte (oder deren Diebstahl) lässt sich die Prüfnummer aber trotz Schwärzung oft entziffern.

    Wenn Sie der Überzeugung sind, dass ein Betrugsfall vorliegt, sollten Sie umgehend die Bankkarte sperren lassen. Bei Unstimmigkeiten lässt sich normalerweise mittels Videobeweis (bei Bargeldabhebungen), dem Unterschriftenabgleich (bei Karteneinsatz im Geschäft) oder dem Abgleich von IP-Adressen (beim Online-Einkauf) nachweisen, ob ein Bankkartenbetrug vorliegt oder nicht.

    So lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren

    Die Sperrung einer Kreditkarte ist sehr einfach. Mit einem Anruf unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 116 (kostenfrei) können alle Kredit- und Bankkarten wirksam und umgehend gesperrt werden.

    Wichtig für Sie als Verbraucher: Ab dem Zeitpunkt der Sperrung haften Sie nicht mehr für Schäden, die aus der illegalen Nutzung einer Karte entstehen können. In der Regel haftet beim Kreditkartenmissbrauch oder der missbräuchlicher Verwendung der Daten nicht der Besitzer der Karte, sondern das Kreditkarteninstitut. Allerdings ist die Haftung auch ohne eine Kartensperre gesetzlich auf maximal 150 Euro begrenzt. Häufig reduzieren Banken diesen Betrag von sich aus (zum Beispiel auf maximal 50 Euro) oder erlassen ihn im Betrugsfall ganz.

    Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Absicht unterstellt werden kann. Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit wäre, wenn Sie die PIN für Abhebungen am Geldautomaten zusammen mit der Kreditkarte aufbewahren.

    Für die Sperrung der Karte entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Entsperrung ist in der Regel ebenfalls kostenlos, einige Banken berechnen hierfür jedoch Gebühren. Benötigen Sie eine Ersatzkarte, wird Ihnen der hierfür erforderliche Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.

    Aus dem Ausland können Sie Ihre Kreditkarte ebenfalls einfach sperren lassen. Dann lautet die Nummer für Sperrungen aus dem Ausland +49 116 116. Sie ist dann allerdings nicht mehr kostenfrei. Welche Kosten anfallen, hängt vom Ausgangsland beziehungsweise der Verbindung (Festnetz, Mobilfunk) ab. In jedem Fall sind diese Kosten aber dem möglichen Schaden durch einen Kartenmissbrauch vorzuziehen.

    Sperrung rückgängig machen

    Sollten Sie Ihre Kreditkarte wiederfinden, können Sie diese entsperren lassen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Bank auf, die Ihnen die Karte ausgestellt hat. Am einfachsten geht dies, indem Sie eine der Filialen persönlich aufsuchen. Zur Entsperrung benötigen Sie Ihre Bankkarte, die PIN und ein Ausweisdokument. Bei einigen Banken ist dieser Vorgang allerdings mit Kosten verbunden. In den folgenden Tagen sollten Sie dennoch die  Abrechnungen besonders sorgfältig auf Unstimmigkeiten hin prüfen.

    Abrechnung sorgfältig prüfen

    Viele Nutzer von Bankkarten beachten ihre Kartenabrechnung nicht weiter. Sie wird oft automatisch bezahlt und dann beiseite gelegt. Doch das ist ein großer Fehler, denn genau darauf spekulieren Betrüger.

    Die Abrechnung ist das wichtigste Kontrollinstrument, das Ihnen als Kunde zur Verfügung steht. Hier werden sämtliche Umsätze im Abrechnungszeitraum aufgelistet – diese sollten Sie genau kontrollieren. Auch einmalig belastete Beträge im Centbereich sind verdächtig, denn häufig dienen sie nur als Test, um zu sehen, ob der Betrug auffallen würde. Beim nächsten Versuch wird dann richtig abgeräumt.

    Früher kam die EC- und Kreditkartenabrechnung einmal im Monat per Post ins Haus. Das ist inzwischen die Ausnahme geworden, die meisten Banken haben auf reine Online-Abrechnung umgestellt. Das hat neben dem geringeren verwaltungstechnischen Aufwand für Sie als Kunde durchaus weitere Vorteile, denn Umsätze können nicht mehr nur einmal im Monat überprüft werden. Vielmehr können Stichproben dazu dienen, Betrugsversuche frühzeitig zu entlarven.

    Allerdings verführt die Online-Abrechnung viele Kunden dazu, sich gar nicht mehr um ihre Rechnung zu kümmern, weil alles automatisch läuft. Dabei ist es besonders wichtig, bei unberechtigten Zahlungsvorgängen rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Geschieht dies frühzeitig, kann ein Schaden meist verhindert werden.

    Häufige Kontrolle mindert das Risiko

    Um rechtzeitig Betrugsversuche zu erkennen, sollten Sie die Abrechnung mindestens einmal im Monat auf ihre Korrektheit hin überprüfen. Ist eine Online-Abfrage der Umsätze möglich, sollten Sie sogar wesentlich öfter kontrollieren, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Einmal wöchentlich ist dann ein guter Richtwert.

    • Bankkartenabrechnung mindestens einmal im Monat überprüfen
    • Bei Online-Rechnungsstellung Umsätze möglichst wöchentlich kontrollieren
    • Beträge und Empfänger auf Plausibilität prüfen
    • Bei Unklarheiten bei der Bank Widerspruch gegen die Zahlung einlegen
    • Auf Centbeträge achten; manchmal sind sie nur ein Testlauf für größere Betrügereien

    Unklarheit ist nicht gleich Betrugsversuch

    Nicht jeder Geschäftsvorgang, mit dem Sie nicht auf Anhieb etwas anfangen können, ist aber automatisch ein Betrugsversuch. Manche Abbuchungen werden im Namen von Firmen durchgeführt, mit denen man auf den ersten Blick nichts zu tun hatte. Dann sollte Sie überlegen, ob Sie nicht etwas gekauft haben, das zu diesem Umsatzbetrag passen könnte.

    Häufig wickeln Unternehmen ihre Kreditkartenabbuchungen nämlich über andere Firmen ab und tauchen dann nicht in der Abrechnung als Transaktionspartner auf. In der Regel weisen Firmen auf abweichende Details schon beim Abschluss der Transaktion hin. Dies kann auch der Diskretion dienen, die von vielen Kunden bei der Abwicklung mancher Bezahlvorgänge ausdrücklich begrüßt wird.

    Bei doppelten Belastungen liegt häufig ein einfacher Fehler vor, der durch einen Anruf beim Kreditkartenunternehmen geklärt werden kann. Auch Fehler in der Höhe der Belastung können auf diese Weise gemeldet werden. Sie sind in der Regel unproblematisch und kein Hinweis auf Betrug, sondern vielleicht nur durch einen Zahlendreher entstanden. Eine Sperrung der Karte ist dann noch nicht notwendig.

    Manchmal liegen Geschäftsvorgänge auch bereits einige Wochen zurück und man hat den Kauf schon wieder vergessen. Dies ist besonders bei kleineren Belastungen der Fall, die beispielsweise im Internet beziehungsweise über das Smartphone getätigt werden. Dennoch sollten auch kleine Beträge stets plausibel sein, denn sie sind manchmal nur ein Versuchsballon von Betrügern.

    Unterschied zwischen Verlust und Diebstahl

    Oft lässt es sich nicht genau sagen, ob die Karte nur verloren oder gestohlen wurde.

    Verlust

    Ein Verlust liegt immer dann vor, wenn die Karte nicht mehr aufgefunden wird. Dabei kann sie natürlich auch irgendwo unter einen Schrank gerutscht sein. Da Sie aber nicht sicher sein können, dass ein Finder die Karte nicht missbräuchlich einzusetzen versucht, sollten Sie sie in jedem Fall sperren lassen. Eine Entsperrung ist generell nicht möglich. Bei Verlust oder auch der dreimaligen Falscheingabe der PIN muss immer eine neue Kreditkarte bestellt werden.

    Diebstahl

    Vermuten Sie hingegen einen Diebstahl, sollten Sie nicht zögern, auch die Polizei einzuschalten. Gerade bei Diebstahl schreiben die Geschäftsbedingungen vieler Banken zwingend vor, dass eine entsprechende Meldung bei der Polizei erfolgt. Im Übrigen kann es auch bei einem einfachen Verlust der Karte sinnvoll sein, die Polizei zu informieren, da viele ehrliche Finder diese auf dem nächsten Polizeirevier abgeben.

    Ist die Karte über die Sperrnummer gesperrt worden, wird die Bank automatisch über den Verlust unterrichtet. Es bleibt Ihnen als Kunde natürlich freigestellt, die Bank zusätzlich zu informieren, um wirklich sicher zu sein, dass das Kreditkartenkonto nicht weiter belastet wird. Wirklich wichtig sind jedoch die Kartensperre sowie gegebenenfalls eine Anzeige bei der Polizei.

    Nicht ganz einig sind sich Verbraucherschützer bei der Frage, ob auch der Einzug der Karte am Automaten als Verlust gilt. Normalerweise ist ein Missbrauch nach einem Karteneinzug nicht möglich, doch gerade im Ausland gibt es immer häufiger manipulierte Automaten, bei denen Betrüger versuchen, auf diese Weise an Kreditkarten zu kommen. Sollten Sie also Zweifel haben, dass Ihre Karte tatsächlich von der Bank einbehalten wurde, ist eine vorsorgliche Sperre auch hier zu empfehlen.

    Verhaltensregeln bei Verlust oder Diebstahl der Karte

    • Bankkarte unter der kostenfreien Hotline 116 116 sperren lassen
      (aus dem Ausland +49 116 116, Hotline dann jedoch nicht kostenfrei!)
    • Diebstahl bei der Polizei melden
    • bei unklarer Sachlage im Zweifel immer Sperre durchführen
    • Kartenabrechnung in der Folgezeit besonders gründlich überprüfen

    Banken können vorsorglich sperren

    Nicht nur der Kunde kann bei verdächtigen Vorkommnissen eine Sperre der Bankkarte veranlassen. Häufig besitzen die Bankkarten heutzutage eine Art automatischen Schutz vor „nicht plausiblen“ Geschäftsvorgängen.

    Wird also eine Karte plötzlich sehr oft hintereinander oder mit besonders hohen Beträgen belastet – und entspricht das nicht der normalen Nutzung der Karte – kann es passieren, dass die Bank die Karte sperrt. Auch Bargeldabhebungen am Automaten können auf diese Weise begrenzt oder ganz verweigert werden.

    Bei Auslandskäufen / Nutzung im Ausland die Bank informieren

    Normalerweise müssen mehrere Merkmale zusammenkommen, bevor eine solche vorsorgliche Sperre verhängt wird. Als sehr verdächtig sehen Banken aber beispielsweise Abbuchungen aus dem Ausland an. Dies kann dann unangenehm werden, wenn Sie gerade Urlaub machen und plötzlich nicht mehr mit der Karte bezahlen können. Daher sollten Sie bei geplanten Auslandsaufenthalten die Bank kurz darüber informieren. Auch der Online-Einkauf im Ausland kann von solchen Sicherheitsmaßnahmen betroffen sein.

    Wer sich vor Betrug schützen möchte, kann sein Kartenlimit vorsorglich begrenzen lassen. Der Verfügungsrahmen ist das eigentliche Geschäft für die Banken, denn hier kann mit Zinsen viel Geld verdient werden. Oft räumen die Banken ein weit höheres Kreditlimit ein als man benötigt – lässt man den Kreditrahmen auf ein niedrigeres Niveau begrenzen, kann auch ein Betrüger wesentlich weniger Schaden anrichten. Alternativ könnten Sie auch eine Prepaid-Kreditkarte nutzen: Diese laden Sie mit Guthaben auf, nur dieses lässt sich auch abbuchen.

    Für Sie als Kunde ist dies aufgrund der Haftungsgrenze in Betrugsfällen allerdings weniger wichtig. Sollten Sie zwischenzeitlich einen höheren Verfügungsrahmen benötigen, können Sie diesen normalerweise jederzeit bei der Bank beantragen. Wie hoch ein Kreditlimit ausfällt, macht die Bank von Ihrer Bonität und Ihrem Einkommen abhängig.

    Schutz vor Skimming an manipulierten Geldautomaten

    Einen manipulierten Geldautomaten zu erkennen, ist schwierig. Bei der von Betrügern verwendeten Technik handelt es sich um täuschend echte Nachbauten, die man als Laie kaum als Fälschung erkennen kann. Wenn Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachten, können Sie das Risiko minimieren, ein Skimming-Opfer zu werden:

    • Wird zur Türöffnung im Bank-Eingangsbereich die Geheimzahl (PIN) verlangt, dann informieren Sie sofort die Bank oder die Polizei. Denn für die Türöffnung wird von keinem Geldinstitut die Geheimzahl verlangt. Manipulierte Kartenlesengeräte im Eingangsbereich lassen sich allerdings nicht so leicht entdecken, weil oftmals gleich die gesamte Elektronik ausgetauscht wurde.
    • Achten Sie am Geldautomaten selbst besonders auf Veränderungen. Sind die Tastatur und der Schlitz des Kartenlesegeräts richtig befestigt? Bei aufgesetzten Tastaturen und Kartenlesegeräten würden sich diese lösen. Achten Sie auch auf die Farbgebung und das Material. Eine unterschiedliche Farbgebung und unterschiedliches Material von Tastaturfeld und Kartenlesegerät können ein Hinweis auf eine Fälschung sein.
    • Lassen Sie sich am Geldautomaten nicht ansprechen und in kein Gespräch verwickeln. Vergewissern Sie sich, dass niemand in Ihrer Nähe steht und geben Sie erst dann Ihre Geheimzahl ein. Gehen Sie lieber zu einem anderen Geldautomaten, falls Sie ein ungutes Gefühl haben.
    • Verdecken Sie die Tastatur mit einer Hand, wenn Sie die PIN eintippen. Und bewahren Sie Geheimzahl und Bankkarte unbedingt getrennt auf!

    Schutzmaßnahmen gegen Kreditkartenbetrug

    Besonders in der Online-Welt ist die Kreditkarte häufig die einzige Möglichkeit, eine Rechnung zu bezahlen. Gerade das macht die Karten aber auch so attraktiv für Betrüger. Denn anders als in der realen Welt, müssen sie hier keine Unterschrift fälschen und auch keine PIN für den Geldautomaten kennen.

    Alles, was sie brauchen, geben die Kunden meist freiwillig an: Die Kreditkartendaten sowie die dreistellige Prüfziffer auf der Rückseite. Letztere wurde eingeführt, um Online-Betrug zu erschweren, denn früher reichten Name und Kreditkartennummer aus – und diese waren auf jedem Beleg zu finden. Um den Schutz weiter zu verbessern, haben einige Kreditkartenunternehmen inzwischen spezielle Internet-Kennworte eingeführt, die zusätzlich eingegeben werden müssen.

    Vor Phishing schützen

    Das Phishing hat sich in den letzten Jahren als gängige Methode zum Abgreifen von Daten entwickelt. Sowohl das klassische Online-Banking als auch die Zahlung per Kreditkarte sind hiervon betroffen. Ziel von Phishing ist es, durch gefälschte E-Mails oder Webseiten den Kunden dazu zu bringen, seine Daten einzugeben. Oft sehen diese Mails und Webseiten den Originalen zum Verwechseln ähnlich, weswegen besondere Vorsicht geboten ist, wenn Sie ungewohnte Mails oder Aufforderungen von „Ihrer“ Bank bekommen. Keine Bank fragt Sie nach Ihren Zugangsdaten oder Kreditkarteninformationen.

    Gleiches gilt für Internetplattformen beziehungsweise Online-Händler, die Ihre Zahlungsinformationen bereits besitzen. Grundsätzlich sollten sensible Informationen nur über gesicherte und verschlüsselte SSL-Verbindungen eingegeben werden. Diese erkennen Sie am „https:“ (im Gegensatz zum normalen „http:“) in der Adresszeile Ihres Browsers.

    An Orten mit öffentlichen WLAN-Zugängen sollten Sie im Übrigen prinzipiell keine Online-Bezahlungen vornehmen. Hier könnten Daten innerhalb des Netzwerks unbemerkt abgegriffen werden.

    Schutz vor Kreditkartenbetrug im Internet

    • Achten Sie auf Rechtschreibfehler in „offiziellen“ E-Mails und/oder auf „offiziellen“ Webseiten
    • Öffnen Sie keine E-Mails von unbekannten Absendern
    • Achten Sie auf eine sichere Verbindung („https:“ im Browser)
    • Halten Sie Betriebssystem und Virenscanner auf dem aktuellen Stand
    • Beachten Sie Warnungen von Virenscannern sorgfältig
    • Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nicht in ungesicherten WLAN-Netzwerken
    • Achten Sie stets auf aktuelle Betrugswarnungen Ihrer Bank

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