Kreditsicherheiten: Ohne Sicherheit kein Kredit

Kreditsicherheiten dienen Banken zur Absicherung von Darlehen, die sie an Kreditnehmer vergeben. Kann der Schuldner die Kreditraten nicht mehr bedienen, hat die Bank die Möglichkeit die Sicherheit als Ausgleich zu nutzen. Die Art der eingesetzten Sicherheit richtet sich nach Art und Volumen des Kredits. Unterschieden wird außerdem zwischen Personen- und Real-/Sachsicherheiten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: July 10, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wer anderen Menschen Geld leiht, muss darauf vertrauen können, dass er das geliehene Kapital wieder zurückerhält. Das Sprichwort „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ zeigt, dass sogar eine vertrauensvolle zwischenmenschliche Verbindung Sicherheiten beim Geld leihen nicht ersetzen kann.

    Kreditsicherheit

    Kreditsicherheit oder auch Kreditsicherung bezeichnet die Minimierung des Kreditrisikos durch überschriebene Wertgegenstände, Rechte oder die Bonität von weiteren Parteien.

    Das bedeutet, Kreditsicherheiten stellen die Voraussetzungen dafür dar, dass eine Bank ein Darlehen vergibt. Damit sichert sich die Bank gegen einen Zahlungsausfall des Schuldners ab. Ohne entsprechende Sicherheiten erhält der Antragsteller somit keinen Kredit. Sind die entsprechenden Sicherheiten gegeben, ist ein Kreditvergleich ratsam, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

    Sicherheiten können vielfältiger Natur sein und vom pfändbaren Einkommen bis zur Eintragung einer Grundschuld oder einer Bürgschaft reichen. Unabhängig von Sach- oder Personensicherheiten entspricht die Höhe der Kreditsicherheit der Höhe des Kreditvolumens.

    Forderung von zusätzlichen Sicherheiten möglich

    Verliert die Kreditsicherheit während der Laufzeit des Kredits an Wert oder wird ein Kredit aufgestockt, kann die Bank zusätzliche Sicherheiten fordern.

    Anforderung der Bank an Kreditsicherheiten

    Für Banken sind verschiedene Kriterien wichtig, wenn sie eine Kreditsicherheit annehmen:

    1. Leichte Bewertbarkeit
      Der Wert der hinterlegten Sicherheit muss für die Bank leicht zu ermitteln sein.
    2. Geringer Wertverlust
      Die Sicherheit sollte während der Kreditlaufzeit gar nicht oder nur in geringem Maße an Wert verlieren.
    3. Einfache Marktgängigkeit
      Banken legen Wert darauf, dass die Kreditsicherheit einfach an andere Gläubiger verkauft werden kann.
    4. Keine Verbindung zur wirtschaftlichen Lage
      Der Wert von Kreditsicherheiten sollte unabhängig von der finanziellen Situation des Kreditnehmers sein.

    Keine Verpflichtung zur Auflage von Kreditsicherheiten

    Banken sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kreditsicherheiten zu nutzen. Jedoch liegt es im eigenen Interesse der Banken, das Ausfallrisiko bei Darlehen zu begrenzen und somit auch die Belastung der Eigenmittel zu minimieren.

    Arten von Kreditsicherheiten

    Kreditsicherheiten werden allgemein in zwei Klassen eingeteilt, in Personalsicherheiten und Real-/Sachsicherheiten. Welche Art von Sicherheit letztlich in Anspruch genommen wird, hängt vom jeweiligen Kreditinstitut, der Art des Darlehens sowie von der Bonität des oder der Kreditnehmer ab.

    Personalsicherheiten

    Personalsicherheiten werden auch personenbezogene Sicherheiten genannt. Die Bonität desSicherungsgebers ist in diesem Falle ausreichend für den Gläubiger. In diesem Fall haftet ein Dritter für die Kreditsumme, die ein Verbraucher aufnimmt. Der Gläubiger, meistens die Bank, darf bei Zahlungsrückständen oder -ausfall direkt an die Person herantreten, welche die Sicherheit geleistet hat.

    Voraussetzung dafür, dass eine Personalsicherheit für die Kreditvergabe ausreicht, ist, dass die dritte Person selbst kreditwürdig ist und über eine ausreichende Bonität beziehungsweise Sicherheiten verfügt.

    Es gibt verschiedene Arten von Personalsicherheiten. Hierzu zählen die Garantie, der Schuldbeitritt oder die Patronatserklärung. Die am häufigsten genutzte Form der Personalsicherheit ist im Privatkundenbereich die Bürgschaft.

    Bürgschaft

    Die Bürgschaft sieht vor, dass eine dritte Person für das Darlehen haftet, das der Kreditnehmer aufgenommen hat. Bei Bürgschaften wird dabei zwischen der selbstschuldnerischen Bürgschaft und der Ausfallbürgschaft unterschieden.

    Die Ausfallbürgschaft stellt die meist genutzte Form der Bürgschaft dar. Dabei muss der Bürge erst haften, nachdem ein Prozess des Gläubigers gegen den Schuldner erfolglos war. Die selbstschuldnerische Bürgschaft bietet Banken die Möglichkeit, sofort auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen.

    Er haftet in gleicher Weise wie der Kreditnehmer. Nachdem er die Schulden für den Kreditnehmer beglichen hat, muss er sich selbst darum kümmern, dass er sein Geld wieder zurückerhält.

    Mögliche Bürgen

    Häufig bürgen Verwandte für Kreditnehmer, weil hier das Vertrauensverhältnis am besten ist. Als Bürgen denkbar sind auch Geschäftspartner oder Freunde. Grundsätzlich kann jeder Mensch im geschäftsfähigen Alter Bürge werden. Ob eine Bank den Bürgen akzeptiert, ist eine andere Frage.

    Ehepartner sollten nicht unbedingt eine Bürgschaft für den anderen Partner übernehmen. Vor Gericht wird eine solche Bürgschaft häufig als sittenwidrig eingestuft, da die emotionale Verbundenheit den Bürgen daran hindert, die Bürgschaft rational zu überdenken.

    Real- beziehungsweise Sachsicherheiten

    Bei sogenannten Realsicherheiten übergibt der Kreditnehmer die Rechte an Dingen an den Kreditgeber. Die Bank hat so zum Beispiel Rechte an Vermögensgegenständen oder Grundstücken des Schuldners. Realsicherheiten werden auch Sachsicherheiten genannt.

    Für die Kreditvergabe sind Realsicherheiten nicht immer notwendig. Vor allem bei Kleinkrediten reichen der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens sowie eine gute Bonität in der Regel aus.

     

    Bei den Realsicherheiten werden folgenden Arten unterschieden:
    • Eigentumsvorbehalt
    • Grundpfandrechte
    • Sicherungsübereignung
    • Pfandrecht
    • Sicherungsabtretung

    Grundschuld und Hypothek

    Grundschuld und Hypothek sind Kreditsicherheiten, die sich auf unbewegliche Dinge wie Immobilien oder Grundstücke beziehen. Die Grundschuld wird meist bei der Baufinanzierung genutzt. Sie eignet sich hierfür besonders gut, da Immobilien stabile Werte haben und die Wertermittlung meist relativ einfach ist.

    Diese Kreditsicherheit sichert Banken somit für einen langen Zeitraum ab, den eine Immobilienfinanzierung in der Regel beansprucht. Die Hypothek kommt für die Finanzierung von Renovierungen oder Modernisierungen von Immobilien zum Einsatz. 

    Kann der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, hat die Bank über die Hypothek oder die Grundschuld das Recht, das Geld letztlich durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie oder des Grundstücks zurückzuerhalten.

    Grundlegender Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek besteht darin, dass die Hypothek mit Dauer der Laufzeit kleiner und nach vollständiger Rückzahlung aus dem Grundbuch getilgt wird. Die Grundschuld bleibt über die gesamte Kreditlaufzeit in gleicher Höhe auch nach der vollständigen Tilgung im Grundbuch eingetragen.

    Kreditsicherheit durch Grundschuldeintrag

    Ist einmal eine Grundschuld eingetragen, kann sie später als Kreditsicherheit für weitere Kredite genutzt werden.

    Pfandrechte an beweglichen Sachen

    Hypothek oder Grundschuld gehören zu den Grundpfandrechten und sind Sicherheiten, die eine Forderung absichern. Das Pfandrecht bezieht sich in diesem Fall auf eine unbewegliche Sache wie ein Grundstück. Daneben gibt es das Pfandrecht an beweglichen Sachen. Da sich das Pfandrecht immer auf eine bestimmte Forderung bezieht, gehört es zu den akzessorischen Sicherheiten.

    Eine wichtige Voraussetzung, um das Pfandrecht auszuüben, ist, dass der Gläubiger sich im Besitz der Sache befindet. Von Banken wird das Pfandrecht an beweglichen Dingen deshalb heute eher selten genutzt.

    Um ein rechtsgeschäftlich bestelltes Pfandrecht an beweglichen Dingen entstehen zu lassen, müssen sich Pfandgeber und Pfandnehmer über das Pfandrecht einigen. Damit das Recht tatsächlich wirkt, muss die Sache an den Pfandnehmer übergeben werden. Auch aus diesem Grund werden üblicherweise nur Forderungen als Pfand genutzt, wie zum Beispiel beim Eintrag einer Grundschuld.

    Sicherungsübereignung

    Die Sicherungsübereignung funktioniert zwar nach dem Pfandrecht. Der Kreditnehmer gibt das Eigentum an einer beweglichen Sache aber nur treuhänderisch an die Bank ab. Er bleibt im Besitz der Sache und darf sie weiterhin verwenden. Somit gehört die Sicherungsübereignung zu den fiduziarischen Kreditsicherheiten.

    Kann der Kreditnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen, wird die sicherungsübereignete Sache eingezogen. Die Bank darf den Gegenstand dann weiterverkaufen. In der Praxis wird die Sicherungsübereignung beim Autokauf angewandt. Der Kreditnehmer finanziert seinen PKW über die Bank. Hierfür gibt er den Fahrzeugbrief an das Kreditinstitut. Nach der kompletten Tilgung des Darlehens ist der Kreditnehmer in vollem Besitz des PKW.

    Forderungsabtretung

    Kreditnehmer können Abtretungen in verschiedener Form als Kreditsicherheit nutzen. Die Abtretung wird auch Zession genannt. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Kreditnehmer ihre monatliche Lohnforderung an den Arbeitgeber an die Bank abtreten können.

    Bei einem Zahlungsausfall kann sich die Bank dann direkt an den Arbeitgeber wenden und das Geld einziehen. Immobilienfinanzierungen werden ebenfalls häufig mit Forderungsabtretungen besichert. In diesem Fall tritt der Kreditnehmer seine Forderungen aus einer Kapitallebensversicherung ab. Können die Raten nicht mehr getilgt werden, hat die Bank die Möglichkeit, die Schulden aus der Kapitaldecke der Lebensversicherung zu tilgen.

    Die Forderungsabtretung eignet sich demnach besonders für Kreditnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder für Schuldner mit eigener Lebensversicherung.

    Die Rolle der Sicherungsabrede

    Die Sicherungsabrede ist Bestandteil des Sicherungsvertrags. Weitere Begriffe für die Sicherungsabrede sind auch Zweckerklärung, Sicherungserklärung oder Sicherungszweckvereinbarung.

    In diesem Vertragswerk vereinbaren Kreditnehmer und Kreditgeber, welche Sicherheiten für einen Kredit gestellt werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kreditgeber in der Sicherungsabrede, dass er die Sicherheit nur zu diesem Zweck verwendet.

    Am häufigsten wird die Sicherungsabrede beim Eintrag einer Grundschuld formuliert. Als Vertragsbestandteil wir die Sicherungsabrede schriftlich festgehalten.

    Es werden dabei weite und enge Sicherungsabreden unterschieden.

    1. Weite Sicherungsabrede: Bei der weiten Sicherungsabrede wird die Sicherung der Forderung für alle bestehenden und künftigen Ansprüche bestätigt.
    2. Enge Sicherungsabrede: Bei der engen Sicherungsabrede ist die Sicherung nur mit einer klar definierten Forderung verbunden.

    Sicherungsabrede genau überprüfen

    Kreditnehmer sollten vor dem Unterzeichnen der Sicherungsabrede darauf achten, dass die Bank die Forderungen vor allem bei einer Grundschuld nicht komplett inklusive aller Sicherheiten an einen Dritten abtreten darf.

    Schadensersatz durch Sicherungsabrede

    Verkauft die Bank die Grundschuld, ohne dass eine rechtsgültige Übertragung der Sicherungsabrede an den neuen Gläubiger erfolgt ist, hat der Kreditnehmer das Recht auf Schadensersatz. 

    Verwertung von Kreditsicherheiten

    Damit die Bank Kreditsicherheiten verwerten kann, müssen fällige Forderungen bestehen, die nicht beglichen wurden. Zugleich müssen die Sicherheiten überhaupt wirksam sein.

    Kommen zum Beispiel Kreditnehmer den im Kreditvertrag vereinbarten Ratenzahlungen nicht mehr nach und besteht Zahlungsunfähigkeit, darf die Bank die in der Sicherungsabrede vereinbarte Sicherheit verwerten.

    Im konkreten Fall bedeutet das, dass die Bank das Recht hat, eine Immobilie zu versteigern. Der Erlös aus dieser Versteigerung wird verwendet, um die Forderungen zu erfüllen. Üblicherweise räumt der Kreditnehmer beim Eintrag einer Grundschuld die Unterwerfung unter eine Zwangsvollstreckung ein. Dieser Zusatz kann auch in der Sicherungsabrede vereinbart werden.

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    Kreditwürdigkeit als entscheidender Faktor

    Umso mehr prüft eine Bank, ob ihre Kunden kreditwürdig sind. Kreditwürdigkeit setzt sich dabei aus vielen verschiedenen Einzelaspekten zusammen, die von der Bank geprüft werden. Zum einen kann die Bank über eine SCHUFA-Auskunft Informationen über bestehende Forderungen oder Kredite einholen. 

    Zum anderen erhält die Bank über Kontoauszüge sowie Einkommensnachweise weitere Informationen darüber, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Je schlechter die Bonität des Kreditnehmers ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bank weitere Sicherheiten verlangt.

    Sicherheiten verbessern die Kreditwürdigkeit

    Größere Anschaffungen wie Immobilien oder Fahrzeuge können in der Regel nicht über das Einkommen abgedeckt werden. Deshalb verlangen die Banken selbst bei sehr guter Bonität entsprechende Kreditsicherheiten. Hier haben die Kunden in der Regel keine Entscheidungsfreiheit, sondern die Bank gibt die geforderten Sicherheiten vor.

    Allerdings können Konsumenten zusätzliche Sicherheiten vorschlagen. Das Kreditinstitut entscheidet dann darüber, ob die Sicherheiten für das entsprechende Darlehen ausreichen. Wer weder Sicherheiten, noch eine gute Bonität anbieten kann, hat aber dennoch die Möglichkeit an einen Kredit zu gelangen, beispielsweise über den sogenannten Schweizer Kredit, bzw. den Kredit ohne Schufa.

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