Mediation: Die günstige Streitlösung

Eine Mediation ist die außergerichtliche Alternative zum Gerichtsverfahren. Dabei trägt die Mediation nicht nur zur Beilegung eines Konflikts bei, sondern tut dies auf Basis der Kompromissbereitschaft der Beteiligten. So kommt es am Ende im optimalen Fall zu einer Win-win-Situation, durch welche beide Konfliktparteien ihre Interessen wahren können. Weitere Vorteile ergeben sich aus dem geringeren Aufwand, den ein Mediationsverfahren fordert.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Durch das Wegfallen von Anwaltskosten, Gerichtskosten und weiteren Ausgaben, ist eine Mediation in der Regel deutlich günstiger als ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren. Diesen Vorteil haben auch immer mehr Rechtsschutzversicherungen erkannt und unterstützen die außergerichtliche Konfliktlösung durch speziell darauf zugeschnittene Leistungsangebote.

    Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, die Kosten für Mediation und Mediator übernimmt, kann teilweise auch mit geringeren Beiträgen rechnen, denn Mediationen sparen Geld und Nerven.

    Der Mediator ist dabei kein Richter, der eine Entscheidung treffen kann, sondern vielmehr ein Moderator und Berater, welcher die Konfliktparteien auf Ihrem Weg zu einer gemeinsamen Konfliktlösung begleitet. Immer mehr Menschen und auch Rechtsschutzversicherungen erkennen, dass Mediationen gegenüber Gerichtsverfahren deutliche Vorteile bieten können. Daher bieten zunehmend Rechtsschutzpolicen auch Leistungen für Mediationen an.

    Was ist Mediation?

    Mediation ist das lateinische Wort für „Vermittlung“ und steht für das Beilegen einer Konfliktsituation, wobei sowohl die Konfliktparteien als auch ein neutraler Vermittler „Mediator“ an der Konfliktlösung beteiligt werden.

    Die Konfliktparteien (die Medianden) möchten hierbei durch Unterstützung einer dritten Person (dem Mediator) zu einer gemeinsam festgelegten Vereinbarung gelangen, die den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien entspricht.

    Seit Juli 2012 wurden mit dem Mediationsgesetz in Deutschland die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern. Denn dies ist der zentrale Punkt bei der Mediation.

    Das Konzept basiert auf dem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander. Das bedeutet konkret, dass Konflikte ohne einen einseitigen Richterspruch, sondern durch beiderseitige Kompromissangebote und Entgegenkommen gelöst werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass alle Beteiligten der Mediation zustimmen.

    Zusätzlich bilden die folgenden Grundsätze die Grundlage für eine erfolgversprechende Mediation:

    • Freiwilligkeit: Die Konfliktparteien nehmen freiwillig teil und alle Beteiligten können die Mediation jederzeit abbrechen.
    • Allparteilichkeit: Die Interessen und Ansichten aller Konfliktparteien werden gleichermaßen berücksichtigt.
    • Vertraulichkeit: Vereinbarungen und Inhalte der Mediation werden streng vertraulich behandelt.

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    Im Idealfall steht am Ende einer Mediation die „Win-win-Situation“, also eine Lösung, welche beide Konfliktparteien zufriedenstellt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Konfliktparteien auch an einer gemeinschaftlichen Lösung interessiert sind. Möchten Konfliktparteien einfach nur ihr Recht durchsetzen, kann die Mediation an ihre Grenzen stoßen.

    Aus diesem Grund eignet sich die Mediation immer dann besonders, wenn die Konfliktparteien einander kennen und in geschäftlicher, persönlicher, beruflicher oder räumlicher Beziehung stehen und diese Beziehung auch nach dem Konflikt Bestand haben soll.

    In den folgenden Bereichen kann die Mediation daher beispielsweise sinnvoll eingesetzt werden:

    Konflikte im familiären Umfeld
    • Streit um eine Erbschaft
    • Ehe / Scheidung
    • Unstimmigkeiten in Familienunternehmen
    Konflikte im persönlichen Umfeld
    • Streit im Freundes- und Bekanntenkreis
    • Ärger mit der Werkstatt
    • Streit mit Handwerkern
    • Konflikte in Schulen
    Konflikte im räumlichen Umfeld
    • Nachbarschaftsstreit
    • Streit mit dem Vermieter / Mieter
    Konflikte im wirtschaftlichen Umfeld
    • Streit mit dem Arbeitgeber
    • Differenzen mit Kollegen
    • Ärger mit dem Telefon- oder Internetprovider

    Allerdings kann eine Mediation auch über ein Umfeld hinaus sinnvoll sein, wenn sich daraus für alle Konfliktparteien Vorteile ergeben. Steht als Alternative nur ein Gerichtsverfahren zur Debatte, bietet die Mediation eine Reihe von Vorteilen, von welchen alle profitieren können.

    • Ein Mediationsverfahren verläuft meist schneller als ein Gerichtsverfahren.
    • Durch Mediation kann können Konflikte kostengünstiger gelöst werden.
    • Eine Mediation stellt in der Regel eine geringere emotionale Belastung dar.
    • Die Mediation verläuft streng vertraulich. Inhalte geraten entsprechend nicht automatisch an die Öffentlichkeit.

    Ein weiterer Vorteil kann daraus hervorgehen, dass am Ende der Mediation kein einseitiges Rechtsurteil steht. Nach einem Gerichtsverfahren erhält in der Regel eine Partei in vollem Umfang Recht. Umfragen haben jedoch ergeben, dass nur rund 30 Prozent der Teilnehmer an gerichtlichen Verfahren mit dem Ergebnis zufrieden sind.

    Bei Mediationen wird die Lösung gemeinsam erarbeitet, sodass beide Parteien ihre Interessen und ihr Gesicht wahren können. Entsprechend liegt der prozentuale Anteil an zufriedenen Beteiligten hier mit rund 90 Prozent um ein Vielfaches höher. Der Ablauf einer Mediation kann unterschiedlichen Konzepten folgen.

    Am häufigsten wird das Verfahren in fünf Phasen eingeteilt, welche nacheinander durchlaufen werden.

    Phase 1 Die Bereitschaft aller Konfliktparteien zur Mediation wird festgestellt und der Ablauf des Verfahrens vereinbart.
    Phase 2 In einer Bestandsaufnahme werden die regelungsbedürftigen Themen ermittelt.
    Phase 3 Die Konfliktfelder werden bearbeitet und die jeweiligen Positionen der Konfliktparteien analysiert, um die Kerninteressen festzustellen.
    Phase 4 Der Rahmen für mögliche Konfliktlösungen wird festgelegt und verschiedene Lösungsalternativen werden ausgearbeitet.
    Phase 5 Die abschließende Lösung wird gefunden, besprochen, ausformuliert. Anschließend ist die Mediation beendet.

    Weil eine Mediation nicht nur häufig kostengünstiger, schneller und in vielen Fällen auch zufriedenstellender als ein gerichtlicher Rechtsstreit durchgeführt werden kann, bieten immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Mediation als Leistung an.

    Während manche Anbieter Kosten für den unabhängigen Mediator und das Verfahren übernehmen, gibt es auch Rechtsschutzversicherungen, welche gleich eigene ausgebildete Mediatoren bereitstellen. Auch in Sachen Leistungsumfang unterscheiden sich die einzelnen Anbieter stark.

    Eigenschaften des Mediators

    Die Bezeichnung Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Aus diesem Grund gibt es noch immer deutliche Qualitätsunterschiede. Ein Mediator ist eine unabhängige sowie neutrale Person, die mehrere Parteien durch eine Mediation führt, ohne die Befugnis Entscheidungen zu treffen. Als wesentliche Methoden einer Mediation gelten Kommunikation und Verhandlung.

    Häufig sind Mediatoren Juristen, welche die rechtlichen Grundlagen kennen und in Sachen Konfliktlösung erfahren sind. Allerdings kann eine Mediation in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen eingesetzt werden und soll gerade eine Alternative zum an Gesetzen und Paragrafen orientierten Rechtsstreit sein.

    Daher treten auch häufig

    • Sozialpädagogen,
    • Psychotherapeuten,
    • Architekten,
    • Ethnologen und
    • Theologen

    als Mediatoren auf und bieten Fachkenntnisse und soziale Kompetenzen. Für Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherungen kann es aufgrund der breiten Auswahl schwierig sein, einen geeigneten Mediator zu finden.

    In den letzten Jahren haben daher verschiedene Organisationen Mindeststandards für die Ausbildung zum Mediator festgelegt. Ein gutes Beispiel hierfür sind:

    • Von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüfte Mediatoren. Hier können Verbraucher und Versicherer eine ausreichende fachliche Qualifikation erwarten.
    • Auch der Bundesverband Mediation prüft Mediatoren und vergibt sein Siegel an all diejenigen, welche die Anforderungen des Verbands erfüllen.

    Wer einen passenden Mediator für eine Mediation sucht, kann sowohl bei der zuständigen Handelskammer als auch beim Bundesverband für Mediation fündig werden.

    Von Versicherungen eingesetzte Mediatoren

    Nicht immer kann der Mediator von den Konfliktparteien völlig frei bestimmt werden, denn manche Rechtsschutzversicherungen schreiben vor, dass ein von ihnen eingesetzter Mediator die Verhandlung leiten muss, damit die Kosten dafür übernommen werden.

    Diese Praxis wird teilweise kritisch betrachtet, weil die Zugehörigkeit eines Mediators zur Versicherung einer Konfliktpartei dessen Unabhängigkeit beeinflussen könnte.

    In der Regel wollen Versicherungen durch ausgewählte Mediatoren jedoch hauptsächlich für Qualität und sinnvolle Kostenaufwände sorgen. Treffen zwei Konfliktparteien aufeinander, die beide einen Versicherungstarif abgeschlossen haben, bei welchem die jeweilige Versicherung den Mediator stellen möchte, muss im Einzelfall eine Einigung gefunden werden.

    Eine feste Regelung für solche Fälle besteht noch nicht.

    Güterichter

    Mediatoren sind in der Regel außergerichtlich tätig. Eine Mediation kann jedoch auch von einem sogenannten Güterichter durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um eine Person, die ein Richteramt bekleidet und ebenfalls für eine teilweise außergerichtliche Konfliktlösung herangezogen werden kann.

    Güterichter sind im Gegensatz zu klassischen Mediatoren mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. So dürfen sie eine rechtliche Bewertung der Konfliktsituation vornehmen und die Prozessakten ohne Zustimmung der Streitparteien einsehen.

    Kommt es im Rahmen der Mediation durch den Güterichter zu einem vollstreckbaren Vergleich, kann dieser gerichtlich protokolliert werden. Ob die Kosten der Mediation durch den Güterichter von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, hängt von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ab und sollte im Zweifel bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden.

    Die richtige Wahl ist wichtig

    Ein passender und unabhängiger Mediator ist für eine erfolgreiche Mediation besonders wichtig. Sollten Sie sich mit einem eingesetzten Mediator nicht wohlfühlen, können Sie die Person ablehnen und sich mit der Konfliktpartei auf eine Alternative verständigen.

    Kann kein für beide Seiten akzeptabler Mediator gefunden werden, kann dies jedoch auch zum Scheitern der außergerichtlichen Konfliktlösung führen. Auch bei der Entscheidung für oder gegen einen Mediator, sollte eine grundsätzliche Kompromissbereitschaft herrschen.

    Kosten einer Mediation

    Wie hoch die Kosten für eine Mediation genau ausfallen, hängt in erster Linie vom Honorar des Mediators ab. Häufig bewegen sich die Honorare zwischen 150 und 300 Euro.

    Allerdings hängen die letztendlichen Kosten nicht nur mit dem Stundensatz, sondern auch mit den Fähigkeiten des Mediators zusammen. Gute Mediatoren können einen Konflikt meist schnell und effektiv lösen. Dadurch sind die Kosten am Ende häufig geringer, als wenn Sie einen wenig erfahrenen, aber augenscheinlich günstigen Schlichter wählen. 

    Die Kosten einer Mediation werden in der Regel zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, welche die Kosten einer Mediation möglichst vollständig deckt, sollte sich über die entsprechende Deckungssumme Gedanken machen, denn die Leistungsunterschiede zwischen den Versicherern sind teilweise hoch.

    Welche Versicherungen zahlen?

    So gibt es Versicherungstarife, die eine Mediation bis zu einer bestimmten jährlichen Kostenobergrenze übernehmen. Die Grenze kann entweder benannt sein und beträgt dann häufig zwischen 1.500 und 4.000 Euro, oder der Versicherer kommt für die Mediation im gleichen Umfang auf, wie ein vergleichbares erstinstanzliches Gerichtsverfahren kosten würde.

    Außerdem können Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung abschließen, welche erst für die Kosten eines Gerichtsverfahrens aufkommt, wenn zuvor eine Mediation durchgeführt wurde und gescheitert ist. Solche Tarife sind in der Regel besonders günstig, erschweren jedoch den direkten Rechtsweg, falls dieser gewünscht wird.

    Verschiedene Anbieter

    Für welches Leistungsangebot Sie sich entscheiden, hängt ganz von Ihren Leistungserwartungen und Beitragswünschen ab. Die Auswahl an Rechtsschutzversicherungen, die auch für eine Mediation aufkommen, ist groß. Die Mediation GmbH hat im Jahr 2013 eine Studie durchgeführt und ermittelt, welche Anbieter die Kosten von Mediationsverfahren tragen:

    Quelle: Mediation GmbH; Stand: 2013

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