Mietkauf

Der Traum vom Eigenheim lässt sich nur schwer erfüllen, wenn das nötige Eigenkapital fehlt. Für diejenigen, die den Kaufpreis für eine Immobilie noch nicht aufbringen können, stellt der Mietkauf eine Alternative zum herkömmlichen Immobilienkauf dar. Wir erklären Ihnen, wie dieses Modell funktioniert und welche Nachteile beim Mietkauf damit verbunden sind.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 12, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Als Mietkauf wird ein Immobilienkauf bezeichnet, bei dem der Mieter und die Möglichkeit hat die von ihm bewohnte Immobilie nach Ablauf einer bestimmten Frist zu kaufen. Die Immobilie kann in diesem Fall durch die monatliche Miete sowie eine vereinbarte Restsumme abbezahlt werden. Beim Erwerb der Immobilie wird der bis dahin angesparte Betrag mit dem Kaufpreis verrechnet. Der Eigentümer behält allerdings einen Teil der monatlichen Zahlung als Mietzins ein. So sind theoretisch weder Eigenkapital noch eine Baufinanzierung für den Kauf der Immobilie nötig. Der Mietkauf stellt somit für Mieter (beispielsweise junge Familien), die sich den Wunsch eines Eigenheims erfüllen möchten, jedoch kein oder wenig Kapital beisteuern möchten, eine attraktive Alternative zu der herkömmlichen Immobilienfinanzierung dar. Jedoch muss hier erwähnt werden, dass oft versteckte Kosten oder hohe Preise den Mietkauf zu einer teureren Option als die normale Baufinanzierung machen. 

    Das Prinzip des Mietkaufs gestaltet sich sehr einfach: Zunächst wird ein Mietvertrag abgeschlossen, bei dem zu einem späteren Zeitpunkt das Mietobjekt in das Eigentum des Mieters übergeht. Bereits beim Abschluss des Mietvertrages wird der Kaufpreis für die Wohnung oder das Haus vereinbart.

    Alternative zum Kredit

    Besonders sinnvoll ist der Mietkauf, wenn Sie noch nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um sich Traum vom Eigenheim sofort zu erfüllen.Denn einen Kredit zur Immobilienfinanzierung erhalten Sie in der Regel nur, wenn Sie bereits einen gewissen Anteil an Eigenkapital vorweisen können.

    Allerdings ist auch der Mietkauf nur für Personen ratsam, die über ein hohes Einkommen verfügen. Nicht nur müssen die Mietzahlungen gestemmt werden, auch die monatliche Belastung aufgrund der Ansparleistung für den späteren Immobilienkauf sollte nicht unterschätzt werden.

    Mietkauf oder Optionskauf?

    Beim Mietkauf werden zwei verschiedene Modelle unterschieden - der klassische Mietkauf und der Optionskauf. Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden - ein Kreditvergleich ist in jedem Fall zu empfehlen, um den passenden Kredit für Ihre Ziele zu finden.

    1. Der klassische Mietkauf

      Bei diesem Modell legen Vermieter und Mieter vertraglich fest, wann und zu welchen Konditionen (wie die monatliche Miete) die zunächst gemietete Immobilie endgültig in das Eigentum des Mieters übergeht. Die Kaufsumme inklusive Zinsen wird dem Käufer gestundet, wobei der Mieter seine Schulden in Form von monatlichen Mietzahlungen begleicht. Entweder wird neben der Miete ein Restkaufpreis vereinbart oder der Mieter zahlt die Summe komplett über die Mietzahlung ab. In letzterem Fall dauert es dann deutlich länger, bis der Mieter Eigentümer der Immobilie ist, allerdings erwartet ihn so kein zusätzlicher Kostenblock beim endgültigen Erwerb. Die Restschuld kann auch über ein Darlehen abgegolten werden, wenn der Mieter die Summe bis zum festgelegten Zeitpunkt noch nicht angespart hat.

    2. Der Optionskauf

      Oftmals bieten Genossenschaften den sogenannten Optionskauf an. Hier wird beim Abschluss des Mietvertrages lediglich die Option eingeräumt, die Wohnung oder das Haus käuflich zu erwerben. Üblicherweise wird ein Zeitraum von bis zu 25 Jahren eingeräumt, nach dessen Ablauf die Immobilie zu einem heute festgelegten Preis gekauft werden kann. Ein gewisser Anteil der Miete wird dann vom Kaufpreis abgezogen. Es besteht keine Verpflichtung, die Immobilie zu kaufen, der Kauf kann also schlussendlich auch abgelehnt werden kann.

    Diese beiden Modelle unterscheiden sich insofern, dass beim Optionskauf keine Verpflichtung zum Kauf besteht. Bei der klassischen Variante muss der Mieter bis zu 20 Prozent des Kaufpreises als einmalige Anzahlung leisten.

    Diese Anzahlung wird noch vor der notariellen Beurkundung fällig und entspricht dem Eigenkapital, das üblicherweise in die Immobilienfinanzierung eingebracht werden muss. Kann der Mieter kein Eigenkapital vorweisen, wird eine Ratenzahlung vereinbart. Diese sorgt dann dafür, dass die monatliche Belastung für den Mieter deutlich ansteigt.

    Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass nach dem vereinbarten Zeitraum die Summe für den Restkaufpreis zur Verfügung steht, da er einen verbindlichen Vertrag mit dem Verkäufer eingegangen ist. Zu beachten ist außerdem, dass oft eine einmalige Abschlussgebühr verlangt wird.

    Den verbindlichen Vertag gibt es beim Optionskauf nicht, da der Mieter selbst entscheidet, ob der Kauf zustande kommt. Das Optionsrecht des Mieters muss vom Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, um ihm so das Kaufrecht innerhalb eines bestimmten Zeitraums zuzusichern. Die Mieten sind vergleichsweise hoch, da zusätzlich zur Tilgung die Zinsen abgegolten werden.

    Durch den hohen Preis wird versucht, den Mieter an den Kauf zu binden – denn die gezahlten Mieten wären ansonsten verloren. Einige Genossenschaften, wie etwa die Geno Wohnbaugenossenschaft, deren Hauptgeschäftszweig das Optionskaufmodell ist, lassen ein dreimonatiges Kündigungsrecht zu und zahlen dem Mieter alle Ansparraten bei Kündigung zurück.

    So gehen Sie ohne große Verluste aus dem Optionskauf, falls Sie die Immobilie nicht kaufen möchten.

    Mietkaufvertrag notariell abschließen

    Ohne notarielle Beglaubigung kann ein Mietkaufvertrag nicht abgeschlossen werden. Da es sich hierbei um den Erwerb von Immobilieneigentum handelt, kann dies nur über einen Notar rechtswirksam abgeschlossen werden.

    Beim Mietkauf werden zwei Verträge aufgesetzt: Ein Mietvertrag sowie ein Vertrag über den Erwerb der Immobilie. Diese Verträge müssen beide von einem Notar beurkundet werden. Vor dieser Beurkundung muss die eventuell vereinbarte Anzahlung geleistet werden, falls keine Ratenzahlung vereinbart wird. Insbesondere dann, wenn die gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden sollen, ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig. Andernfalls ist der gesamte Mietkaufvertrag nichtig.

    Beim Optionskauf muss darüber hinaus ein Eintrag ist Grundbuch vorgenommen werden. Hierfür ist es ebenfalls notwendig, einen Notar zu beauftragen.

    Im Grundbuch wird zugunsten des Mieters ein Optionsrecht eingetragen, das ihm das Recht sichert, die Immobilie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (meist 25 bis 35 Jahre) zu einem festgeschriebenen Preis zu erwerben.

    Die Eintragung erfolgt in Abt. II des Grundbuches. Dieses Kaufrecht muss der Mieter nicht ausüben. Wenn er den Mietvertrag kündigt, erlischt auch automatisch das Optionsrecht.

    Notarielle Beratung

    Bei beiden Varianten ist es unbedingt ratsam, sich durch einen Notar umfassend beraten zu lassen. Auf dem Immobilienmarkt tummeln sich viele schwarze Schafe, die über den Mietkauf schwer vermittelbare Objekte loswerden wollen.

    Auch sollte der Notar Sie hinsichtlich der Insolvenz des Käufers oder Verkäufers beraten und mit beiden Seiten noch vor der Vertragsunterzeichnung entsprechende Regelungen vereinbaren. Nur durch die notarielle Beurkundung der Verträge kann vermieden werden, dass der Mietkaufvertrag nichtig ist.

    Vorteile und Nachteile abwägen

    Wie bei allen Finanzierungsarten für den Kauf der Immobilie sollte auch beim Mietkauf eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen erfolgen. Vor allem da bezüglich des Mietkaufs eine hohe Verantwortung und Verpflichtung über einen langen Zeitraum einhergeht, sollten Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung lassen. Wir listen Ihnen deshalb hier Pro und Kontra auf.

    Vorteile

    Der Mietkauf geht mit einigen Vorteilen einher – sowohl für den Mietkäufer als auch für den Eigentümer bzw. Vermieter:

    • Der Mietzins fällt vergleichsweise höher aus als die reguläre Miete, dem Mieter wird aber vom Verkäufer ein Kredit gewährt.
    • Banken sind in diese Art der Finanzierung nicht involviert, es muss kein Kredit aufgenommen werden, anstatt wie beim klassischen Weg zum Eigenheim.
    • Die in einem festgelegten Zeitraum erbrachten Mietzahlungen werden, wenn auch nicht in voller Höhe, auf den Kaufpreis angerechnet.
    • Das wirtschaftliche Eigentum wird sofort dem Käufer überschrieben.
    • Die Finanzierung des Eigenheims ist selbst bei geringem oder keinem Eigenkapital möglich.
    • Die Raten bleiben über den gesamten Zeitraum stabil, sodass der Käufer damit von der Zinsentwicklung unabhängig ist.
    • Beim Optionskauf bleibt der Mieter flexibel und geht keinerlei Verpflichtungen ein, die Immobilie tatsächlich kaufen zu müssen.
    • Für den Mieter bzw. Mietkäufer ergibt sich durch den Optionskauf die Möglichkeit, vor dem letztendlichen Kauf eine Weile in dem Haus zu leben, ohne sich durch einen Kauf an diese zu
      binden.
    • Für den Vermieter hat der Mietkauf den Vorteil, dass er höhere Mieten erzielen kann und ihm das Geld auch dann sicher ist, wenn der Vertrag platzt. Seiten des Vermieters bietet der Mietkauf also eine hohe Sicherheit.

    Nachteile

    Trotz der auf den ersten Blick überzeugenden Vorteile ist der Mietkauf mit einigen Tücken verbunden. Über diese Nachteile beim Mietkauf einer Immobilie sollten Sie sich vorab informieren:

    • Letztendlich zahlt der Mieter oder Mietkäufer deutlich mehr, als wenn er die Immobilie sofort kaufen würde. Dabei stellt sich die Frage, ob eine herkömmliche Finanzierung nicht sinnvoller
      wäre.
    • Die finanziellen Konditionen sind meist schlechter als bei einem Bankkredit, da die Mieten über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und weitere Kosten wie Abschlussgebühren anfallen.
    • Potenzielle Käufer müssen in jedem Fall solvent sein und über ein hohes Einkommen verfügen, um die hohen Mieten zu zahlen und gleichzeitig den verbleibenden Kaufpreis ansparen zu können.
    • Geht der Verkäufer pleite, bedeutet das in der Regel, dass die gezahlte Miete verloren geht und ein Kauf möglicherweise nicht zustande kommt.
    • Die angebotenen Immobilien sind meist weniger attraktiv, da Immobilienbesitzer versuchen, diese noch über den Mietkauf an den Mann zu bringen.
    • Beim Mietkauf können keine staatlichen Fördermittel genutzt werden.
    • Oftmals muss der Mieter durch die Umlage den eventuell höheren Heizenergieverbrauch mitzahlen. Außerdem muss er anteilig für Instandsetzungen, Reparaturen und Modernisierungen am Haus aufkommen.
    • Da der Mieter juristisch noch kein Eigentümer ist, hat er bei baulichen Maßnahmen, die das gesamte Objekt betreffen, kein Mitspracherecht.
    • Lohnenswert ist der Mietkauf nur dann, wenn der Tilgungsanteil der Miete mehr als 80 Prozent beträgt. Bei einer geringeren Tilgung ist es günstiger, weiterhin zur Miete zu wohnen.
    • Wurde der Vertrag nicht notariell beglaubigt, kann es zu Problemen kommen – der Vertrag ist dann unwirksam.

    Fördermöglichkeiten testen!

    Bevor Sie sich übereilt in den Mietkauf stürzen, um die eigenen vier Wände zu finanzieren, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Finanzierung über eine Bank sinnvoller und günstiger ist. Hierbei gibt es viele verschiedene Angebote für Baufinanzierungen.

    Insbesondere junge Familien und ähnliche Personengruppen können sich staatliche Zuschüsse für den Immobilienkauf sichern und dadurch vergünstigte Kredite erhalten. Ein Mietkauf ist hier aus finanzieller Sicht keine optimale Lösung.

    Rechtliche Grundlage des Mietkaufs

    Der Kauf erfolgt zu einem vorher bestimmten Preis unter Anrechnung der bis zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlten Mieten. Vor dem Verkauf findet daher das Mietrecht Anwendung, da es sich grundsätzlich im einen gewöhnlichen Mietvertrag handelt. Erst danach handelt es sich um einen Kaufvertrag, auf den dann das Kaufrecht angewandt wird.

    Da beim Optionskauf meist eine Laufzeit von 25 bis 35 Jahren vereinbart wird, bis dem Mieter die Option des Kaufes gewährt wird, greift hier das Mietrecht über einen längeren Zeitraum.

    So stellt der Mietkaufvertrag also eine Mischung aus Mietvertrag und Kaufvertrag dar, der dem Mieter die Befugnis erteilt, eine Immobilie innerhalb einer Frist zu kaufen.

    Es findet kein Sonderrecht Anwendung, das ausschließlich den Mietkauf reguliert. So richten sich Durchführung und Behandlung möglicher Vertragsverstöße ausschließlich nach den Bestimmungen des Miet- bzw. Kaufrechts.

    Da es keinen gesetzlichen Rahmen für den Mietkauf gibt, existieren viele rechtliche Grauzonen – überprüfen Sie den Vertrag daher genau mit Ihrem Notar. Auch können Sie sich an Verbraucherzentralen wenden, um ein Mietkauf-Angebot nachrechnen zu lassen. Einen Notar sollten Sie auf Fälle heranziehen, wenn es sich außerdem dabei um eine Immobilie im Ausland handelt. 

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