Der Ombudsmann – wer ist das?

Der Ombudsmann ist eine unparteiische Schiedsperson, die bei Streitfällen schlichten kann. Dabei handelt es sich meist um eine von Unternehmen oder Organisationen eingesetzte Person, welche die Streitschlichtung übernimmt. Häufig handelt es sich hierbei um einen ausgebildeten Juristen. Unter anderem dient der Ombudsmann als Vermittler zwischen Unternehmen und Hinweisgeber.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: June 15, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Auch Frauen können diese Rollen übernehmen. In diesem Fall wird von Ombudsfrau gesprochen. Arbeiten mehrere Ombudsleute gemeinsam als Schlichter oder neutrale Ansprechpartner, handelt es sich um einen Ombudsrat. 

    Tradition seit dem 18. Jahrhundert

    Die Geschichte der Ombudsmänner reicht bis ins 18. Jahrhundert in das Osmanische Reich. Dort übernahm der sogenannte „Mohtasib“ die Streitschlichtung bei Rechtsfragen oder Beschwerden der Bürger. 

    Nachdem der schwedische König diese Einrichtung kennengelernt hatte, führte er 1718 ein eigenes System mit dem „Justizkanzler“ ein.

    Rund hundert Jahre später wurde der erste Ombudsmann in Schweden eingestellt. Er übernimmt dort seither eine wichtige Rolle. Bürger können ihn bei Beschwerden zur Verwaltung oder Justiz kontaktieren. Er versucht dann, diese Streitfälle zu schlichten.

    In Skandinavien hat jeder Ombudsmann heute einen ganzen Stab an Beratern. Er wird in vielen Rechtsfragen eingesetzt.

    Der namensgebende Begriff Ombud wird von altnordisch umboð ‚Auftrag' oder ‚Vollmacht' abgeleitet.

    In Deutschland seit den 1970er-Jahren

    In Deutschland gibt es mehrere Ombudsmänner seit den 1970er-Jahren. Allerdings ist deren Einsatz meist auf Unternehmen oder Organisationen beschränkt. 

    Eine solch umfassende Aufgabe wie in skandinavischen Ländern wird hierzulande von Ombudsleuten nicht übernommen. In Deutschland werden Ombudsmänner auch „Schlichtungsstellen“ genannt.

    Als erster Ombudsmann der Bundesrepublik gilt der Wehrbeauftragte des Bundestags, der erstmals per Gesetz am 19.3.1956 eingeführt wurde.

    Der Tätigkeitsbereich des Ombudsmannes

    Ombudsleute können sowohl im zivilen als auch im politischen Bereich tätig sein. Sievermitteln bei Streitigkeiten zwischen mit Banken, Bausparkassen, Versicherungen oder anderen Instituten

    Mögliche Arbeitsgebiete sind:

    • Bürgerbeauftragte: Diese Ombudsleute werden eingesetzt, um Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Bürgerbeauftragte sind nur dem Gesetz verpflichtet und inzwischen in mehreren Bundesländern vertreten.
    • Ombudsleute in Gefängnissen: In vielen Ländern der Welt gibt es Ombudsmänner und -frauen für den Strafvollzug. In Deutschland arbeitet seit 2007 ein Ombudsmann als Vermittler zwischen Häftlingen und Strafbehörden. Außerdem nimmt er Klagen und Beschwerden von Justizvollzugsbeamten entgegen.
    • Ombudsleute im Öffentlichen Dienst: In Deutschland arbeiten Ombudsmänner und -frauen zum Beispiel bei der Korruptionsbekämpfung mit. Außerdem gibt es Forschungseinrichtungen, die eigene Ombudsleute einsetzen, um Streitigkeiten zwischen Personal und Gremien zu schlichten.
    • Ombudsleute von Versicherungen: In den meisten Fällen wird ein Ombudsmann für die gesamte Versicherungsbranche eingesetzt. Es gibt jedoch auch spezielle Schlichtungsstellen für die Krankenversicherung.

    Die Bedeutung von Ombudsleuten

    Ombudsleute übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb der Gesellschaft. Sie können zum Beispiel dazu beitragen, dass Streitfälle ohne die Einberufung eines Gerichts gelöst werden können. Auf diese Weise helfen Ombudsleute, Kosten zu sparen. Auf der anderen Seite geben sie Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.

    Die Bedeutung der Ombudsstellen oder Schlichtungsstellen hat auch die EU erkannt und deshalb eine eigene Richtlinie ausgegeben. In dieser wird gefordert, dass die EU-Staaten für ein flächendeckendes Angebot an Schlichtungsstellen sorgen müssen.

    Was ist ein Ombudsrat?

    Ein Ombudsrat besteht aus einem Gremium, das aus mehreren Personen, den sogenannten „Ombudsleuten“ gebildet wird.

    Dieses Gremium übernimmt ähnliche Aufgaben wie ein Ombudsmann. Allerdings handeln die einzelnen Ombudsleute im Sinne des gesamten Gremiums.

    Ein bekannter Ombudsrat wurde in Deutschland zum Zuge der Einführung der Arbeitsmarktreformen Hartz IV eingesetzt. Er hatte die Aufgabe, die neuen Regelungen der Reform zu begleiten.

    In der Forschung gibt es mit dem „Ombudsmann für die Wissenschaft“ ebenfalls einen Ombudsrat, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeführt wurde.

    Schlichtungsstelle finden

    In Deutschland gibt es für Verbraucher je nach Anliegen verschiedene Schlichtungsstellen, die bei Klagen oder Streitfällen kontaktiert werden können.

    Hier finden Sie alle wichtigen Ombudsstellen in Deutschland.

    Stelle Wofür? Kontakt
    Zentrum für Schlichtung e.V. in Kiel

    Die Schlichtungsstelle richtet sich an EU-Bürger, die ein Problem mit einem Unternehmen haben, das nicht beigelegt werden konnte. Dabei muss es sich um ein Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handeln.

    Diese Schlichtungsstelle gilt als Ergänzung zu den bestehenden Ombudsmännern der einzelnen Branchen.

    Der Streitwert bei dieser Stelle darf nicht unter zehn Euro, aber auch nicht über 50.000 Euro liegen.

    Die Arbeit dieser Schlichtungsstelle ist vorerst bis Ende 2019. Danach sollen die Bundesländer jeweils eigene Schlichtungsstellen anbieten können.

    Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

    Straßburger Straße 8

    77694 Kehl am Rhein

     

    Versicherungsombudsmann

    Dieser Ombudsmann hilft Verbrauchern weiter, wenn sie Probleme mit einer Versicherung haben. Betroffen sind davon Streitigkeiten rund um die Hausratversicherung, Lebensversicherung oder KFZ-Versicherung.

    Trifft er bei Streitfällen bis 10.000 Euro eine Entscheidung, müssen sich die Versicherungen daran halten.

    Liegt die Summe darüber, gilt seine Entscheidung bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro nur als Empfehlung. 

     

    Versicherungsombudsmann e. V.

    Postfach 080632

    10006 Berlin

    Schlichtungsstelle des öffentlichen Personenverkehrs (SÖP)

    Wer Busse, Bahnen, Flugzeuge oder Schiffe nutzt und ein Anliegen hat, kann sich an diese Stelle wenden. Dies gilt zum Beispiel bei Verspätungen von Fluggesellschaften.

    Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.

    Fasanenstraße 81

    10623 Berlin

    Bankenombudsmann

    Gibt es einen Streit mit einer privaten Bank, kann dieser Ombudsmann weiterhelfen. Allerdings ist er nicht für Auseinandersetzungen mit Sparkassen oder Genossenschaftsbanken zuständig.

    Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken

    Postfach 04 03 07

    10062 Berlin

    Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer Wenn ein Verbraucher ein Problem mit der Arbeit seines Rechtsanwalts hat, kann er sich an diese Schlichtungsstelle wenden. Allerdings sind die Vorschläge der Stelle nicht bindend für Rechtsanwälte.  Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

    Neue Grünstraße 17

    10179 Berlin

    Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur Diese Schlichtungsstelle ist sowohl für Streitfälle von Verbrauchern mit Telekommunikationsanbietern sowie der Post zuständig.

    Bundesnetzagentur

    Ref. 216

    Postfach 80 01

    53105 Bonn

    oder

    Referat 318

    Bundesnetzagentur

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

     Schlichtungsstelle Energie Gibt es Streitfälle mit dem Energieversorger, kann diese Stelle weiterhelfen.  Schlichtungsstelle Energie e. V.

    Friedrichstraße 133

    10117 Berlin

     

    Keine Schlichtungsstellen für gesetzliche Krankenkassen

    Die Gesetzlichen Krankenkassen haben keine eigene Schlichtungsstelle oder einen Ombudsmann. Ist eine Kasse allerdings in mehr als drei Bundesländern geöffnet, können Verbraucher sich an das Bundesversicherungsamt wenden.

    Wo hilft mir der Ombudsmann?

    Der Ombudsmann wird wichtig, wenn in einer Streitfrage keine Einigung mit einem Unternehmen, einer Behörde oder einer Organisation erzielt werden konnte. Als unabhängige Instanz ist er keiner Partei bei Streitigkeiten verpflichtet.

    Eine Alternative zu einem Ombudsmann wäre ein von beiden Parteien gewählter Schlichter. Diese Funktion können zum Beispiel auch Anwälte übernehmen.

    Allerdings ist die Beauftragung in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Die Arbeit der Ombudsmänner ist für Verbraucher seit April 2016 kostenlos.

    Dies ist auch wichtig, da alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, einen Ombudsmann einzuschalten.

    Wenn ein Ombudsmann nicht weiterhelfen kann

    Führt die Arbeit eines Ombudsmanns nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, bleibt immer noch der Klageweg. Möglich ist es manchmal auch, weitere Ombudsleute in einen Fall einzubeziehen.

    Bei besonders schwierigen Fällen werden ohnehin meist mehrere beratende Personen konsultiert.

    Befugnisse des Ombudsmanns

    Die Macht des Ombudsmanns hängt von der jeweiligen Branche ab, in der er tätig ist. So sind die Entscheidungen der Ombudsmänner der Versicherungen in der Regel bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend für die Unternehmen.

    In anderen Bereichen gilt die Entscheidung des Ombudsmanns nur als Empfehlung.

    In der Praxis nehmen jedoch die meisten Parteien die Empfehlungen des Ombudsmanns an. So können dadurch zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten mit hohen Gerichtskosten vermieden werden.

    Kostet mich der Ombudsmann etwas?

    Seit 2016 soll die Arbeit der Ombudsmänner und Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Regel kostenlos sein. Wer einen offiziellen Ombudsmann anruft, der muss nicht mit entstehenden Kosten rechnen. Zu zahlen sind lediglich eigene Kosten, beispielsweise das Porto, um Unterlagen zu versenden.

    Werden jedoch private Ombudsmänner eingesetzt, sind Kosten möglich. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten Versicherten jedoch eine Kostenübernahme, wenn Rechtsstreitigkeiten mit Hilfe eines Ombudsmanns außergerichtlich gelöst werden können.

    Gibt es keine Einigung über einen Ombudsmann, müssen Verbraucher vor Gericht klagen. Dann müssen sie die Kosten vollständig selbst tragen. Ist eine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorhanden, kann diese die Kosten decken.

    D

    FS24

    Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten