Pferdesteuer: Das erwartet Pferdebesitzer

Die Besitzer von Hunden kennen sie bereits seit Jahren, jetzt droht sie vielerorts auch Pferdebesitzern: die Steuer für Ihr Tier. Derzeit erheben zwar erst wenige Gemeinden eine Pferdesteuer, allerdings erwägen verschiedene Kommunen, diese einzuführen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bei den Pferdebesitzern stößt die Steuer natürlich auf wenig Verständnis, daher hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit großer Unterstützung den juristischen Kampf gegen die Steuer aufgenommen. Was es genau mit der Pferdesteuer auf sich hat, wo sie erhoben wird und welche zukünftigen Entwicklungen zu erwarten sind, zeigt Ihnen FinanceScout24 auf.

    Das Wichtigste zur Pferdesteuer

    Die Einführung einer Pferdesteuer wird von den Kommunen – von denen eine solche Steuer erhoben werden würde – schon seit vielen Jahren diskutiert. Im Rahmen dieser Steuer müssten die Besitzer für jedes Pferd eine jährliche Abgabe entrichten, die sich, je nach Vorschlag, zwischen 100 und 750 Euro bewegt.

    Begründet wird die Pferdesteuer von den Befürwortern häufig damit, dass es sich bei der Pferdehaltung um ein Luxushobby handle und dass Pferdebesitzer in der Regel Besserverdiener sind, was wiederum entsprechend besteuert werden könne. Die monatlichen Kosten für ein Pferd können sich auf 300 bis 1.800 Euro belaufen.

    Die Steuereinnahmen sollen, wie bei anderen „Luxussteuern“ auch, dem Gemeinwohl zugutekommen. Eine weitere, häufig genannte Begründung für die Einführung einer Pferdesteuer ist die steuerliche Gleichstellung von Hunde- und Pferdebesitzern.

    Hundebesitzer müssen, wie eingangs bereits erwähnt, schon seit vielen Jahren eine Hundesteuer für ihr Haustier entrichten. Daher solle es für Pferde, die ebenfalls im öffentlichen Raum bewegt werden, eine ähnliche Steuer geben. Schließlich wird als Argument für die Pferdesteuer die Instandhaltung von Reitwegen und die Beseitigung von Schäden im Gelände angeführt, die von Pferden verursacht werden.

    Erst drei Gemeinden erheben Pferdesteuer

    Trotz dieser Argumente für die Pferdesteuer haben allerdings erst drei Gemeinden in Hessen eine solche Steuer eingeführt. Vorreiter war im Januar 2013 Bad Sooden-Allendorf. Laut Satzung werden sämtliche Pferde und Fohlen innerhalb der Gemeinde besteuert, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder ausschließlich im privaten Raum bewegt werden.

    Im Juli 2013 führte Kirchheim ebenfalls eine Pferdesteuer ein, im Januar 2014 folgte Schlangenbad. Die Satzungen dieser beiden Gemeinden sind nahezu inhaltsgleich mit der Satzung von Bad Sooden-Allendorf. Zwar ist die Instandhaltung von Reitwegen eines der Argumente für die Einführung der Pferdesteuer, da die Steuer aber nicht zweckgebunden erhoben wird, kann sie von den Kommunen beliebig eingesetzt werden.

    Im Gegensatz dazu ist die in Nordrhein-Westfalen eingeführte Reitabgabe eine zweckgebundene Abgabe, die ausschließlich für die „Anlage und Unterhaltung von Reitwegen“ verwendet werden darf. Diese Abgabe wird von den Kommunen erhoben, die Verwaltung der Gelder übernimmt hingegen das Land, das entsprechende Instandhaltungs- und Bauprojekte bewilligen muss.

    Die Reitabgabe – die Pferdesteuer in NRW?

    In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit einigen Jahren die sogenannte Reitabgabe erhoben. Im Gegensatz zur Pferdesteuer wird sie allerdings nur fällig, wenn das Pferd auch tatsächlich auf öffentlichen Wegen bewegt wird – wer also nur auf Privatgelände reitet, ist von der Abgabe ausgenommen. Zudem ist sie zweckgebunden, muss also für die Instandhaltung und den Bau von Reitwegen verwendet werden.

    Mit der Abgabe erhält der Reiter zwei Kennzeichen, die er bei Ausritten im Gelände gut sichtbar am Pferd anbringen muss. Die Abgabe beträgt pro Pferd und Jahr 25 Euro, zudem verlangen die Gemeinden für die Ausgabe der Kennzeichen eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 15 Euro.

    Erhebung der Pferdesteuer

    Da die Satzung der Gemeinde Bad Sooden-Allendorf zur Pferdesteuer von den anderen beiden Kommunen praktisch unverändert übernommen wurde, ist davon auszugehen, dass auch andere Gemeinden, die diese Steuer einführen, die Satzung übernehmen. Daher soll diese Satzung als Grundlage für die Betrachtung der Pferdesteuer und ihrer Ausgestaltung dienen.

    Die Steuer wird erhoben für das „Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung im Gemeindegebiet“. Damit gilt die Steuer für sämtliche Pferdehalter, die ein Pferd im Rahmen der Hobby- oder Turnierreiterei halten, unabhängig vom Einkommen des Besitzers oder Alter und Rasse des Pferds.

    Lediglich Fohlen im Alter bis sechs Monate sind von der Steuer ausgenommen, zudem haben die Gemeinden Kirchheim und Schlangenbad – als einzige Veränderung der Satzung – einen Passus eingefügt, der nicht mehr reitbare Pferde von der Steuer ausnimmt. Für sogenannte „Gnadenbrotpferde“ fällt die Steuer dort also ebenfalls nicht an.

    Ausgenommen von der Steuer sind darüber hinaus Pferdehalter, die die Tiere im Rahmen der Berufsausübung nutzen – Reiterhöfe mit Zuchthengsten und -stuten oder Schulbetrieb sind beispielsweise daher nicht von der Steuer betroffen, sofern die Zucht beziehungsweise der Schulbetrieb auf gewerblicher Basis erfolgt.

    Erfüllt das Pferd keinen der oben genannten Ausnahmetatbestände, muss die Steuer gezahlt werden – und zwar für jedes Pferd, das sich im Besitz befindet. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem das Pferd in den Besitz gelangt (und im Gemeindegebiet untergebracht ist). Sie endet mit dem Monat, in dem das Pferd veräußert wird, das Gemeindegebiet dauerhaft verlässt  oder verstirbt. Festgelegt wird die Steuer für das gesamte Jahr, eingezogen wird sie allerdings vierteljährlich jeweils zur Mitte des Quartals. Sollte die Steuerpflicht nicht das gesamte Jahr über bestehen, werden eventuell zu viel gezahlte Beträge erstattet.

    Die Höhe der Steuer ist in allen drei Gemeinden unterschiedlich:

    Gemeinde Höhe der Pferdesteuer
    Bad Sooden-Allendorf 200 Euro pro Pferd
    Kirchheim 90 Euro pro Pferd
    Schlangenbad 300 Euro pro Pferd

    Pferde müssen „unverzüglich nach Inbesitznahme oder Unterbringung“ der Gemeinde gemeldet werden. Hierfür ist, neben den persönlichen Daten, auch die Registriernummer aus dem Equidenpass des Pferds erforderlich. Gemeldet werden müssen übrigens auch Pferde, für die keine Pferdesteuer anfällt. Ein Verkauf des Pferds beziehungsweise ein Umzug aus dem Gemeindegebiet ist der Kommunalverwaltung innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen, zudem muss bei einem Verkauf der neue Besitzer angegeben werden.

    Wer sein Pferd nicht ordnungsgemäß meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Werden mehrere Pferde nicht gemeldet, erhöht sich die Geldbuße allerdings in der Regel nicht, da die Ordnungswidrigkeiten „in Tateinheit“ erfolgen. Wird die Steuer trotz Steuerpflicht nicht gezahlt, hat dies die gleichen Folgen wie bei jeder anderen Steuer, die nicht ordnungsgemäß entrichtet wird: Das zuständige Amt wird nach Zahlungsaufforderung den Betrag notfalls per Gerichtsbeschluss und Pfändung eintreiben. Eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung, beispielsweise für Bedürftige, ist nicht vorgesehen.

    Das Für und Wider der Pferdesteuer

    Die Tatsache, dass schon seit vielen Jahren über die Pferdesteuer diskutiert wird, zeigt, dass sie keineswegs unumstritten ist. Verschiedene Gemeinden haben sich beispielsweise nach einer Prüfung gegen die Steuer entschieden, da sie deren Erhebung entweder nicht als sinnvoll oder nicht als wirtschaftlich betrachtet haben.

    Den Argumenten für die Pferdesteuer – steuerliche Gleichbehandlung von Pferde- und Hundebesitzern, Instandhaltung von Reitwegen und Beseitigung von Schäden im Gelände – stellen die Gegner der Pferdesteuer entgegen, dass Pferdesteuer nicht zweckgebunden erhoben werde und daher keineswegs für die Instandhaltung der Reitwege verwendet werden müsse.

    Zudem seien die Schäden vernachlässigbar, die von Pferden verursacht, aber nicht über die Pferdehaftpflicht­versicherung des Besitzers reguliert werden. Des Weiteren sei ein Vergleich mit der Hundesteuer nicht angebracht, da diese unter anderem eine ordnungspolitische Maßnahme sei, die den Hundebestand in den Gemeinden begrenzen soll.

    Der Bestand an Pferden werde dagegen öffentlich gefördert, beispielsweise über die Landgestüte. Ferner diene die Haltung von Pferden im Allgemeinen der Ausübung des Reitsports. Da Sport von der öffentlichen Hand gefördert wird, stehe die Pferdesteuer hierzu im Widerspruch. Landwirte und Reitstallbetreiber argumentieren zudem, dass die Einführung der Pferdesteuer dazu führe, dass die Besitzer mit ihren Pferden in Nachbargemeinden abwandern, die keine Pferdesteuer erheben.

    So entgehe der Gemeinde nicht nur die Pferdesteuer, sondern auch Gewerbesteuer, da für die Landwirte und Stallbetreiber die Einnahmen aus der Vermietung der Stellplätze wegfallen. Auch andere Dienstleister, wie etwa Zubehörhändler, Tierärzte, Hufschmiede und Futterlieferanten, wären von dieser Abwanderung betroffen, sodass die Steuereinnahme der Gemeinde effektiv schaden würde. Angesichts dieser sehr unterschiedlichen Argumentationen ist das Tauziehen um die Pferdesteuer noch lange nicht beendet. Außerdem würde eine Pferdesteuer den Wirtschaftssektor Pferd abwürgen. Da diese nur in wenigen Gemeinden existiert, würde sie für eine Abwanderung der Pferdehalter in Nachbarregionen sorgen.

    Im Dezember 2014 mussten die Gegner allerdings eine juristische Niederlage einstecken: Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hatte zehn Pferdehalter aus Bad Sooden-Allendorf bei einer Klage gegen die Pferdesteuer am Hessischen Gerichtshof unterstützt. Das Gericht hat im Dezember 2014 allerdings entschieden, dass die Pferdesteuer grundsätzlich gesetzeskonform ist.

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