Portemonnaie verloren, was nun?

Wer seinen Geldbeutel verliert, ist oft verzweifelt. Denn neben dem finanziellen Verlust von Bargeld ist die Neuausstellung von Ausweisdokumenten oder das Sperren von Bankkarten mit viel Zeit und Mühe verbunden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 04, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihr Portemonnaie verloren haben, sollten Sie schnell handeln. Zum einen stehen die Chancen dann noch sehr hoch, dass Sie es auch wiederfinden, zum anderen sollten Sie die Zeit nutzen, um fix alle Bezahlkarten zu sperren. Denn es macht letztlich keinen Unterschied, ob Sie Ihren Geldbeutel verloren haben oder ob die Geldbörse gestohlen wurde. In beiden Fällen ist Eile geboten. Schließlich ist nicht jeder Finder so ehrlich und gibt Ihr verlorenes Portemonnaie in einem Fundbüro ab oder meldet sich bei Ihnen. Viel eher wird versucht, die im Geldbeutel befindlichen Bankkarten auch einzusetzen.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren verloren gegangenen oder gestohlenen Geldbeutel wiederfinden, ist in der Regel sehr gering. Nicht umsonst gehören Portemonnaies laut Statistik zu den am seltensten abgegebenen Sachen in deutschen Fundbüros.

    So gehen Sie auf die Suche

    Manchmal kann es sich dennoch lohnen, das verlorene Portemonnaie zu suchen. Überlegen Sie zum Beispiel, wo Sie zuvor waren und suchen Sie diese Orte noch einmal auf. Je früher Sie Ihren Verlust bemerken, desto besser. Vielleicht liegt der Geldbeutel auch noch zuhause auf dem Regal. Aber verschwenden Sie nicht zu viel Zeit auf die Suche. Sollte Ihr Portemonnaie gestohlen worden sein, stehen die Chancen auf ein Wiedersehen bei fast Null. Deshalb haben wir hier eine Checkliste für Sie vorbereitet, die schnell wieder für Ordnung sorgt.

    Checkliste: Was tun bei verlorenem Portemonnaie

    • Bank- und Kreditkarten sperren lassen
      Lassen Sie alle Bezahlkarten (EC-/Kreditkarten) aus Ihrem Portemonnaie umgehend sperren.
    • Polizei über Verlust/Diebstahl informieren
      Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle und melden Sie den Verlust Ihres Portemonnaies. Sind Sie sich sicher, dass es gestohlen wurde, können Sie auch eine Diebstahlanzeige stellen.
    • Letzte Wege
      Laufen Sie die letzten Wege noch einmal ab oder nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zu den letztbesuchten Orten auf. Rufen Sie zum Beispiel das letztgenutzte Taxiunternehmen oder das Restaurant an, in dem Sie zuletzt waren.
    • Personalausweis sperren lassen
      Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese umgehend über die Hotline sperren lassen. Ansonsten suchen Sie die Ausweisbehörde zu den Öffnungszeiten auf.
    • Andere Karten sperren lassen
      Sind Sie Mitglied im Fitness-Studio oder einem Automobilclub und die Mitgliedskarten befanden sich im verlorenen Geldbeutel, sollten Sie diese Karten ebenfalls sperren lassen.
    • Nachfragen im Fundbüro
      Suchen Sie das nächstgelegene Fundbüro auf und fragen Sie dort nach, ob Ihr Portemonnaie abgegeben wurde.
    • Vorläufige Dokumente
      Beantragen Sie eventuell gleich vorläufige Dokumente (Führerschein oder Personalausweis), damit Sie sich bei einer Kontrolle ausweisen können.
    • Neue Dokumente
      Beantragen Sie so schnell wie mögliche die wichtigen Dokumente.

    EC- und Kreditkarte sperren

    Es ist sehr wichtig, dass Sie Bezahlkarten umgehend sperren lassen. Denn damit können Kriminelle nicht nur vor Ort im Ladengeschäft bezahlen, sondern die Karten zum Beispiel auch für Online-Einkäufe oder kostspielige Buchungen über das Internet verwenden. Deshalb ist es auch nicht sinnvoller zu warten, bis das Portemonnaie wiedergefunden wurde. Falls Sie Guthaben auf die Geldkarte der EC-Karte geladen haben, kann dieses jedoch leider nicht gesperrt werden.

    So können Sie Ihre Karten sperren lassen

    • EC-Karten: Über die zentrale Rufnummer 116 116 können Sie Ihre EC-Karten sperren lassen. Der Service ist für Sie kostenlos. Aus dem Ausland wählen Sie die +49 vor oder nutzen die alternative Rufnummer +49 30 4050 4050. Sie können sich auch direkt an Ihre Hausbank wenden, damit diese Ihre Bankkarte sperrt. Damit Ihre EC-Karte gesperrt werden kann, benötigen Sie immer Ihre Kontonummer und Ihre Bankleitzahl.
    • Kredit-Karten: Bei Verlust der Kreditkarte kann ebenfalls die Rufnummer 116 116 für die Sperrung verwendet werden.

    Auch nach Sperrung Zahlung noch möglich

    Auch wenn die EC-Karte telefonisch gesperrt wurde, ist es für Kriminelle immer noch möglich, mit gefälschter Unterschrift und vorgelegter Karte zu bezahlen. Lediglich die Kombination PIN und Karte sind gesperrt.

    • Kreditkarten: Jeder Kreditkartenanbieter hat in der Regel eine eigene Notrufnummer, unter der Sie Ihren Kartenverlust melden können. Die Telefonnummern zum Sperren der Kreditkarte finden Sie auf der Website Ihres Anbieters. Halten Sie hier Ihren Namen und Ihre Kreditkartennummer bereit.

    Polizei über Verlust oder Diebstahl informieren

    Der Verlust oder der Diebstahl eines Portemonnaies sollte bei der Polizei gemeldet werden. Auf diese Weise ist es zum einen später einfacher, mit einer Diebstahls- oder Verlustanzeige die Dokumente wieder zu beantragen. Zum anderen kann die Verlustanzeige für eine eventuelle Kostenerstattung durch die Hausratversicherung benötigt werden. Darüber hinaus sind Sie nach einer Anzeige bei der Polizei abgesichert, sollte ein Dritter mit Ihren Ausweisdokumenten kriminelle Handlungen begehen.

    Grundsätzlich besteht auch bei einem Diebstahl des Portemonnaies keine Pflicht zur Anzeige bei der Polizei. Allerdings kann es vorkommen, dass die Polizei Ihren Geldbeutel im Zuge von Ermittlungen findet. Haben Sie den Diebstahl angezeigt, können Sie Ihr Eigentum schneller wieder zurückerhalten. Wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen, sollten Sie immer so schnell wie möglich handeln und umgehend eine Polizeidienststelle aufsuchen.

    So melden Sie Verlust oder Diebstahl des Portemonnaies bei der Polizei

    Suchen sie eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe beziehungsweise in der Nähe des möglichen Verlustorts auf. Dort können Sie eine Verlust- oder Diebstahlanzeige melden. In beiden Fällen sichern Sie sich gegen Missbrauch Ihrer Karten und Dokumente ab. Bei einer Diebstahlanzeige wird die Polizei gegen unbekannt ermitteln. Allerdings stehen die Chancen auf Aufklärung bei Taschendiebstählen nicht sehr hoch.

    Wichtig ist in jeden Fall, dass Sie sich zügig bei der Polizei melden. Nach der Meldung erhalten Sie eine Verlustbescheinigung, die Sie für die Neubeantragung von Ausweisdokumenten benötigen.

    In der Verlust- oder Diebstahlmeldung sollten Sie neben Ihrem Nach- und Vornamen deshalb genau aufführen, welche Dokumente Sie verloren haben, zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein. Darüber hinaus wird in der Anzeige festgehalten, wie Sie Ihren Ausweis verloren haben.

    Geldbeutel wiederfinden

    Wenn Sie Ihren Geldbeutel verloren haben, sollten Sie immer zuerst alle Karten sperren lassen. Denn Diebe oder kriminell veranlagte Finder werden vermutlich sofort versuchen, Ihre Kredit- oder EC-Karte sofort einzusetzen. Erst wenn Sie die Karten erfolgreich gesperrt haben, sollten Sie die Wege ablaufen, die Sie zuvor genommen haben. Zugleich ist es empfehlenswert, alle Orte in chronologisch umgekehrter Reihenfolge zu besuchen, an welchen Sie sich zuvor aufgehalten haben. Dies können Restaurants, Geschäfte, aber auch öffentliche Toiletten, Bushaltestellen oder ein Taxi sein. Fragen Sie vor Ort auch nach, ob jemand ein gefundenes Portemonnaie abgegeben hat.

    Zum Finderlohn gesetzlich verpflichtet

    Wenn Ihr verlorenes Portemonnaie wiedergefunden wurde, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach Paragraph 971 ab Fundsachen mit einem Wert von über zehn Euro einen Finderlohn vor. Sie sollten den Finder bei Fundsachen unter 500 Euro dann mit mindestens fünf Prozent des Wertes belohnen. Liegt der Wert Ihres Geldbeutels über 500 Euro, hat der Finder Anspruch auf mindestens 25 Euro Finderlohn sowie drei Prozent des Wertes, der über 500 Euro liegt.

    Beispiele für einen möglichen Finderlohn:

    Wiedergefundenes Portemonnaie im Wert von 400 Euro Finderlohn: 20 Euro
    Wiedergefundenes Portemonnaie im Wert von 1.000 Euro Finderlohn: 25 Euro plus 15 Euro (drei Prozent von 500 Euro) = 40 Euro

    Ausweis, Führerschein und weitere Karten sperren

    Grundsätzlich sollten Sie den Verlust Ihres Ausweises oder Reisepasses bei der zuständigen Personalausweisbehörde melden. Gleiches gilt auch für den Führerschein. Die entsprechenden Stellen finden Sie in Bürgerämtern, Gemeindeämtern oder Rathäusern.

    Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, sollten Sie den Personalausweis unbedingt zusätzlich sperren lassen. So können Sie sichergehen, dass Missbrauchsversuche schnell identifiziert werden können.

    Die Sperrung können Sie über die zentrale Sperrhotline 116 116 telefonisch vornehmen. Wenn Sie Ihren Ausweis aus dem Ausland sperren wollen, wählen Sie entweder +49 116 116 oder +19 30 40 50 40 50. Selbstverständlich können Sie die Sperrung auch vor Ort in einem zuständigen Amt vornehmen. Allerdings müssen Sie sich dann an die jeweiligen Öffnungszeiten halten. Die telefonische Sperrung ist täglich rund um die Uhr möglich.

    Vorläufiger Personalausweis

    Wenn Sie dringend einen Personalausweis benötigen, weil Sie zum Beispiel eine Flugreise innerhalb Europas antreten oder einen PKW mieten wollen, können Sie sich auf dem zuständigen Amt sofort einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen. Die Kosten dafür variieren von Verwaltung zu Verwaltung. Das vorläufige Ausweisdokument ist übergangsweise bis zu drei Monate gültig. In dieser Zeit müssten Sie Ihren regulären Personalausweis nach dem Neuantrag bereits erhalten haben.

    Taucht der Personalausweis nach der Verlustmeldung wieder auf, müssen Sie den alten Ausweis bei der zuständigen Personalausweisstelle abgeben und entwerten lassen.

    Weitere Karten, die Sie sperren lassen sollten

    • Krankenkassenkarte: Melden Sie den Verlust bei Ihrer Krankenversicherung, damit niemand Ihre Versichertenkarte missbräuchlich verwenden kann.
    • Fitnessstudio-Karte: Ihrem Fitnessstudio sollten Sie Bescheid geben, damit niemand auf Ihre Kosten trainiert.
    • Bibliothek-Karte: Sperren Sie die Karte, um eventuelle Kosten zu vermeiden.
    • Monatskarte für den öffentlichen Verkehr: Wenn Ihre Abonnement auf Ihren Namen läuft, sollten Sie die entsprechenden Karten sperren. Bei übertragbaren Monatskarten entfällt die Sperrmöglichkeit.
    • Kundenkarten mit Bezahlfunktion: Manche Dienstleister oder Warenhäuser bieten Kundenkarten mit Bezahlfunktion an. Diese Karten sollten Sie auch dringend sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden.

    Fundbüro aufsuchen

    Fundbüros gibt es in nahezu jeder Gemeinde, entweder in den Bürgerämtern oder Rathäusern. Darüber hinaus betreiben auch Verkehrsbetriebe sowie Einkaufszentren, Flughäfen oder Bahnhöfe eigene Fundbüros. Prüfen Sie am besten, ob in der Nähe des möglichen Verlustortes ein zuständiges Fundbüro liegt. Manche Großstädte wie Berlin haben zum Beispiel zentrale Fundbüros, in welchen Fundstücke aus mehreren Stadtteilen gesammelt werden.

    Warten Sie einige Tage, bis Sie sich an ein Fundbüro melden. Denn es kann aufgrund der längeren Verwaltung meist etwas länger dauern, bis ein Fundstück abgegeben und registriert wurde. Es lohnt sich jedoch, regelmäßig nachzufragen, da täglich neue Fundsachen eingeliefert werden.

    Neue Dokumente anfordern

    Wenn nach dem Sperren von EC- und Kreditkarten einige Tage verstrichen sind, ohne dass der Geldbeutel samt Inhalt wieder aufgetaucht ist, sollten Sie neue Karten beantragen. Ebenso können Sie neue Ausweisdokumente anfordern. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil deren Erstellung meist mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    Wo kann ich EC- und Kreditkarten neu beantragen?

    EC- und Kreditkarten können sehr unkompliziert bei der zuständigen Bank beantragt werden. Hierzu reicht in der Regel eine telefonische Beantragung. Manche Banken bieten diesen Service auch über ihr Online-Banking an.

    Die meisten Kreditinstitute können innerhalb von 48 Stunden eine Notfallkreditkarte bereitstellen oder Verbraucher mit Notfallgeld versorgen. Geld abheben können Sie direkt am Schalter mit Hilfe Ihres vorläufigen Personalausweises. Wenn Sie Online-Banking nutzen und es nicht gesperrt haben, können Sie Überweisungen auch ohne EC-Karte erledigen.

    Bis Sie Ihre neue Kredit- oder EC-Karte erhalten, vergehen nur wenige Werktage.

    PIN niemals mit Karten aufbewahren

    Notieren Sie niemals PIN-Nummern auf Ihrer EC- oder Kreditkarte und bewahren Sie die PIN für die Karten nicht im gleichen Portemonnaie auf. Wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, erstattet Ihnen die Bank außerdem das Geld zurück, das Sie durch Missbrauch Ihrer gestohlenen Karte verloren haben.

    Wie beantrage ich einen neuen Personalausweis und Führerschein?

    Personalausweis und Führerschein können Sie bei den zuständigen Bürgerämtern oder Rathäusern beantragen. Der Führerschein kann nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    In der Regel werden für den Antrag eines neuen Personalausweises Dokumente wie ein gültiges Identitätsdokument (der Reisepass, ein Kinderausweis oder ein Kinderreisepass) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.

    Das benötigen Sie für den Antrag eines Personalausweises

    Wenn Sie Ihren Personalausweis in der Stadt oder der Gemeinde beantragen, in der Sie leben, benötigen Sie lediglich ein biometrisches Passfoto für die Beantragung des Personalausweises. Die Behörde gleicht dann die vorhandenen Daten in der Meldekartei mit Ihnen ab. Für den Antrag müssen Sie immer persönlich erscheinen.

    Falls vorhanden, sollten Sie zur Sicherheit jedoch am besten einen gültigen Reisepass oder eine Geburts-/Heiratsurkunde zur Legitimation mitnehmen.

    Antrag für Kinder unter 16 Jahren

    Den Antrag von Personalausweisen für Kinder unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter stellen.

    Ab 16 Jahren kann der Antrag ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten gestellt werden. 

    Das benötigen Sie für den Antrag auf einen Führerschein

    Wenn Sie den Führerschein erneut beantragen müssen, bringen Sie Ihren Personalausweis oder den Reisepass sowie ein Lichtbild mit. Sollten Sie weder Personalausweis noch Reisepass besitzen, weil sie gestohlen oder verloren wurden, reicht auch ein vorläufiger Personalausweis für den Antrag.

    Der vorläufige Führerschein wird ohne Lichtbild sofort ausgestellt. Er ist jedoch nur in Verbindung mit einem Personalausweis (auch vorläufig) gültig. Dieses Dokument gilt solange, bis Sie Ihren neuen Führerschein erhalten haben. Das dauert in der Regel mehrere Wochen. Sollten Sie es eilig haben, können Sie in den meisten Ämtern eine Expressfertigung gegen Aufpreis nutzen.

    Verlust rechtzeitig melden

    Wenn Sie den Verlust des Führerscheins bei der Polizei gemeldet haben, wird in der Regel keine eidesstattliche Versicherung benötigt, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Den Verlust des Führerscheins sollten Sie zügig melden, sonst riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

    Krankenkassenkarte beantragen ist einfach

    Wenn Sie Ihre Versichertenkarte mit Ihrem Portemonnaie verloren haben, können Sie in der Regel ganz einfach eine neue Karte beantragen. Melden Sie den Verlust bei Ihrer Krankenkasse online, telefonisch oder per Post. Je nach Krankenkasse erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine neue Versicherungskarte.

    Sollten Sie in der Zeit bis zum Eintreffen Ihrer neuen Karte einen Arzt aufsuchen müssen, geben Sie Ihrer Versicherung Bescheid.

    Gebühren bei Verlust des Geldbeutels

    Durch den Verlust eines Geldbeutels können erhebliche Kosten für die Nacherstellung von Dokumenten auf Sie zukommen, die nach Umfang mehrere einhundert Euro betragen können. In der folgenden Liste haben wir einige Beispiele aufgeführt.

    Personalausweis
    • Neubeantragung ca. 29 Euro
    • Kosten biometrisches Passbild ca. 4-25 Euro
    Führerschein
    • Neubeantragung ca. 30-40 Euro, wenn Diebstahl vorliegt
    • Neubeantragung ca. 60 Euro, wenn nur Verlust vorliegt. Darin ist die Gebühr für eine eidesstattliche Versicherung enthalten. Diese entfällt in der Regel bei Diebstahl, da eine Anzeige bei der Polizei vorliegt und diese als Nachweis für den Verlust dient.
    • Expresserstellung ca. 20-35 Euro
    EC- und Kreditkarten
    • Neubeantragung für eine Kreditkarte und eine EC-Karte: ca. 20-30 Euro. Manche Banken erstellen auch kostenlose Ersatzkarten. Hier sollten Sie bei Ihrem Kreditinstitut nachfragen.
    Monatskarte für Bus und Bahn
    • Neubeantragung: je nach öffentlichen Verkehrsbetrieben und Gültigkeitsbereich 30-200 Euro
    • Ersatzkarte Bahncard: ca. 15 Euro
    Kosten für ein neues Portemonnaie Je nach Portemonnaie
    Kosten für die Nacherstellung von Kundenkarten Je nach Anzahl der Kundenkarten
    Kosten für die Neuerstellung von Keycards
    • Je nach Umfang und Gebäude: zwischen 10 und mehreren 100 Euro
    • Parkkarten für Parkhäuser: abhängig vom jeweiligen Anbieter

    Hausratversicherung könnte Schäden decken

    Prüfen Sie auf jeden Fall die Deckung Ihrer Hausratversicherung. Vielfach sind Vermögensschäden nach Diebstahl oder Verlust bis zu einer bestimmten Summe gedeckt. So können Sie sich zum Beispiel die Kosten für den Ersatz von Karten oder sogar Bargeld erstatten lassen.

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