Rabattschutz und Rabattretter

Kfz-Versicherungen gestalten die Versicherungsbeiträge für ihre Versicherten unter anderem anhand eines Rabattsystems. Wer keine Kosten durch selbst verschuldete Unfälle verursacht, wird dabei durch einen Schadenfreiheitsrabatt und die damit zusammenhängenden niedrigeren Versicherungsprämien belohnt. Die Höhe des Rabatts ist an die aktuelle Schadenfreiheitsklasse gekoppelt, welche sich wiederum aus der Anzahl der unfallfreien Jahre in Folge ergibt. Für Kfz-Versicherte ist es daher wichtig, möglichst lang unfallfrei zu bleiben, um den Versicherungsbeitrag stetig zu reduzieren und niedrig zu halten.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Geschieht ein Unfall wird durch das Melden dessen bei der KfZ-Versicherung der zu zahlende Beitrag höher. Damit ein einzelnes Missgeschick nicht gleich einen Großteil des Rabatts zunichtemacht, bieten einige Versicherer einen Rabattschutz oder Rabattretter an. Beide Leistungen können Versicherten dabei helfen, den Rabatt nach einem Unfall beizubehalten und weiter aufzubauen. Somit kann der durch den Unfall verursachte finanzielle Schaden begrenzt werden. Hier erfahren Sie, wie die beiden Schutzmechanismen funktionieren, welche Vor- und Nachteile sie bieten und welche Alternativen es gibt.

    Was sind Rabattschutz und Rabattretter eigentlich?

    Nach jedem unfallfreien Jahr stufen Versicherer ihre Kunden in Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung eine Schadenfreiheitsklasse höher ein. Wer folglich 20 Jahre ohne selbst verschuldeten Unfall bleibt, kann sich über die SF20 und einen entsprechend von der jeweiligen Versicherung zugeordneten Schadenfreiheitsrabatt freuen. Dieser lässt die Kfz-Versicherung einige Prozente günstiger werden. Hier wird beispielsweise nach 20 Jahren und mehr in der SF20 nur noch rund 20 bis 25 Prozent des Beitragssatzes in der Vollkaskoversicherung gezahlt.

    Bereits ein einziger selbst verschuldeter Unfall, welchen die Versicherung reguliert, führt jedoch dazu, dass der Versicherte zurückgestuft wird. Wie stark die Rückstufung nach einem Unfall genau ausfällt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Einige Versicherungen haben ihre Rückstufungstabellen im Internet veröffentlicht, sodass Kunden recht schnell in Erfahrung bringen können, was ihnen nach einem Unfall droht.

    Nicht selten führt bereits ein einzelner Vorfall zu einer so deutlichen Rückstufung, dass die Schadenfreiheitsklasse nahezu halbiert wird. Wer zuvor 20 Jahre unfallfrei geblieben war, würde dann nach einem regulierten Schadensfall so eingestuft werden, als wäre er nur zehn Jahre unfallfrei gefahren. Dadurch würde auch der Rabatt empfindlich reduziert werden.

    Die folgenden Tabellen sind Auszüge aus den Verbandsempfehlungen zu Rückstufungen im Schadenfreiheitsklassen-System. Auch wenn die individuellen Regelungen der einzelnen Versicherer abweichen können, bieten die Empfehlungen einen Eindruck, wie schnell sich die Schadenfreiheitsklasse nach einem oder mehreren Unfällen reduzieren kann:

    Von SF-Klasse Rückstufung nach
    1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden
    Haftpflicht Vollkasko Haftpflicht Vollkasko Haftpflicht Vollkasko
    SF25 SF12 - SF4 - SF72 -
    SF24 SF11 - SF4 - SF72 -
    SF23 SF10 - SF4 - SF72 -
    SF22 SF10 - SF4 - SF72 -
    SF21 SF10 - SF4 - SF72 -
    SF20 SF9 SF18 SF3 SF7 SFS SF1
    SF19 SF9 SF13 SF3 SF7 SFS SF1
    SF18 SF7 SF13 SF3 SF7 SFM SF1

    Datenquelle: dvb: Verbandsempfehlung zum SFR-System

    Von SF-Klasse Rückstufung nach
    1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden
    Haftpflicht Vollkasko Haftpflicht Vollkasko Haftpflicht Vollkasko
    SF10 SF4 SF5 SF1 SF2 SFM SF0
    SF9 SF4 SF5 SF1 SF2 SFM SF0
    SF8 SF4 SF4 SF1 SF2 SFM SF0
    SF7 SF3 SF3 SF72 SF1 SFM SF0
    SF6 SF3 SF3 SF72 SF72 SFM SF0

    Datenquelle: dvb: Verbandsempfehlung zum SFR-System

    Wer dies verhindern möchte, muss entweder den Schaden selbst tragen und nicht durch die Versicherung regulieren lassen oder über eine Kfz-Police verfügen, die einen Rabattretter oder Rabattschutz enthält. Beide Mechanismen sorgen dafür, dass entweder die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse oder die Verringerung des Schadenfreiheitsrabatts verhindert wird. So sorgt der Rabattretter dafür, dass ein Versicherter nach einem Unfall zwar in der Schadensklasse zurückgestuft wird, die Rückstufung jedoch nur so weit führt, dass der alte Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleibt.

    Das System funktioniert also ähnlich wie ein Kletterhaken, welcher in die Felswand geschlagen wird. Bei einem Fall stürzt der Kletterer nur so tief, bis der oberste Haken ihn hält. Der Rabattschutz funktioniert dagegen etwas anders. Diese Schutzfunktion macht je nach seiner Ausgestaltung einen oder auch mehrere selbst verschuldete Unfälle in der Statistik ungeschehen. Im Folgenden finden Sie Rabattschutz und Rabattretter detailliert erklärt.

    Rabattschutz: So tun als wäre nichts gewesen

    Bei einem Blick auf das System der Schadenfreiheitsklassen wird schnell klar, dass der Weg in höhere Klassen und Rabatte deutlich langwieriger ist als der Fall nach einem oder mehreren selbst verschuldeten Unfällen. Zahlreiche Kfz-Versicherer bieten daher ihren Kunden den Abschluss eines Rabattschutzes an. Damit der Schutz greifen kann, muss in der Regel mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht sein. Häufig greift die Sicherung daher erst ab SF4 oder SF6. Fahrzeughalter, die weniger unfallfreie Jahre vorweisen können, profitieren also meist noch nicht von einem Rabattschutz.

    Mindestalter oft Voraussetzung

    Fahranfänger haben zwar in der Regel noch nicht die erforderliche Schadenfreiheitsklasse, doch selbst wenn sie sich bereits in SF4 befinden, können Sie ihren Rabatt manchmal nicht schützen: Die meisten Versicherungen bieten Versicherten den Rabattschutz erst an, wenn diese etwa 23 Jahre alt sind.

    Wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Rabattschutz anbietet, kann dieser in der Regel als zusätzliche Tarifoption für Kfz-Haftpflichtversicherung oder Vollkasko vereinbart werden. Nicht selten steigt der Grundbeitrag durch die Zusatzoption um 15 bis 20 Prozent an. Weil ein Teilkaskoschutz ausschließlich für Schäden aufkommt, welche nicht selbst verschuldet wurden, wirken sich die Schadensfälle nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Entsprechend wird für diese Police auch kein Rabattschutz angeboten.

    Wann lohnt sich ein Rabattschutz?

    Für Versicherte ist es besonders interessant zu wissen, wann der Abschluss eines Rabattschutzes sich finanziell rechnet. Für eine genaue Rechnung werden die speziellen Regelungen für Rückstufungen, Schadenfreiheitsklassen und Rabattgestaltung des jeweiligen Versicherers benötigt.

    Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Aufpreis für den Rabattschutz immer dann lohnt, wenn die Rückstufung nach einem Unfall den Schadenfreiheitsrabatt deutlich reduziert. Bei der Kalkulation sollte nicht vergessen werden, dass der Rabattschutz nicht nur die Rückstufung verhindern kann, sondern auch die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zum Folgejahr ermöglicht. Wird der Rabattschutz beansprucht und ein selbst verschuldeter Schaden aus der Statistik gelöscht, spart der Versicherte nicht nur die höheren Beiträge durch die Rückstufung, sondern wird sogar weiter aufgestuft, wodurch sich der Versicherungsbeitrag wiederum verringert. Kommt es dagegen viele Jahre zu keinem selbst verschuldeten Schaden, rechnen sich die Mehrkosten irgendwann nicht mehr.

    Wann der Abschluss eines Rabattschutzes als Zusatzoption sinnvoll ist, muss jeder Versicherte daher für sich selbst entscheiden. Letztlich spielen hier das Vertrauen in die eigenen Fahrkünste beziehungsweise das individuelle Bedürfnis nach einem „Auffangnetz“ eine Rolle.

    Aufpreis beim Rabattschutz sollte verhältnismäßig sein

    Bietet Ihre Kfz-Versicherung einen Rabattschutz an, welcher gleich mehrere Unfälle pro Jahr „erlaubt“, macht dies das Angebot interessanter. Bei solchen Angeboten sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Aufpreis nicht entsprechend ein Vielfaches des Preises für den Schutz vor einem Schaden beträgt, sondern verhältnismäßig ist.

    Rabattschutz nicht übertragbar

    Beim Rabattschutz handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und der aktuellen Kfz-Versicherung. Auch wenn ein Unfall in der Folge bei der Einstufung nicht berücksichtigt wird, macht der Rabattschutz ihn nicht vollständig ungeschehen. Dies fällt dann ins Gewicht, wenn im Rahmen eines Versicherungswechsels ein Vertrag mit einem neuen Versicherer abgeschlossen wird. Dieser informiert sich beim alten Versicherer über die Schadensbilanz und stuft den Neukunden dann anhand der tatsächlichen Schadensfälle ein.

    Das kann bedeuten dass ein Kunde, der dank Rabattschutz in einer höheren Schadenfreiheitsklasse versichert war, nach dem Wechsel deutlich zurückgestuft wird und letztlich höhere Beiträge bezahlen muss. Wenn Sie einen Rabattschutz genießen und von diesem profitiert haben, sollten Sie daher genau prüfen, in welche Schadenfreiheitsklasse Ihre neue Versicherung Sie einstufen könnte und mit welcher Beitragshöhe dies letztlich verbunden wäre.

    Rabattretter: Wo ist der Haken?

    Der Rabattretter soll Versicherte ebenfalls vor dem Verlust ihres aufgebauten Schadenfreiheitsrabatts bewahren. Allerdings funktioniert dieser Mechanismus etwas anders als der Rabattschutz. Genau wie der Rabattschutz muss der Retter häufig als zusätzliche Option zu einer Autoversicherung mit abgeschlossen werden. Einige Versicherer haben allerdings auch eine kostenlose Form des Rabattretters in Tarifen eingebaut. Viele Kfz-Versicherungen bieten diese Möglichkeit allerdings erst, wenn der Versicherte mindestens eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse oder ein Mindestalter erreicht hat. Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Rabattretters variieren zwischen den unterschiedlichen Anbietern teilweise stark. Bei einem Versicherungsvergleich sollten die individuellen Regelungen daher berücksichtigt werden. Das gilt auch für die preisliche Gestaltung des Angebots.

    Kommt es bei einem Versicherten mit Rabattretter zu einem selbst verschuldeten Unfall, bewirkt der Retter, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten nicht sinkt. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert der Retter jedoch nicht. Vielmehr sorgt er für eine kontrollierte Rückstufung. Die Tabellen für die Schadenfreiheitsrabatte sehen bei einigen Versicherern so aus, dass mehreren Klassen derselbe Rabatt zugeordnet ist. Die folgende Beispieltabelle veranschaulicht diese Staffelung:

    SchadenfreiheitsklasseSchadenfreiheitsrabatt
    Haftpflicht
    Schadenfreiheitsrabatt
    Vollkasko
    SF8 50 Prozent 40 Prozent
    SF7 40 Prozent 35 Prozent
    SF6 40 Prozent 35 Prozent
    SF5 40 Prozent 30 Prozent
    SF4 35 Prozent 30 Prozent
    SF3 25 Prozent 20 Prozent
    SF2 15 Prozent 10 Prozent
    SF1 0 Prozent (Grundbeitrag) 0 Prozent (Grundbeitrag)

    Beispieltabelle mit teilweise fiktiven Werten!

    Ein mit Rabattretter Haftpflicht-Versicherter würde nach einem in SF7 selbst verschuldeten Unfall im Rahmen der Haftpflicht folglich nur in die Klasse 5 zurückgestuft werden und weiterhin von dem gewohnten Schadenfreiheitsrabatt profitieren. Ähnlich wie bei einem in den Fels geschlagenen Kletterhaken fällt der Versicherte nur so weit, bis der Haken „Rabattretter“ ihn hält. Erst nach einem weiteren selbst verschuldeten und von der Versicherung regulierten Schaden würde die Rückstufung zu einer Rabattreduzierung führen. Der Vorteil eines Rabattretters liegt somit auf der Hand. Vor allem, wenn der Schutz kostenlos inbegriffen ist, sind Tarife mit Rabattretter für langjährig unfallfreie Fahrer besonders attraktiv.

    Nachteile und Alternativen von Rabattabsicherungen

    Sowohl der Rabattschutz als auch der Rabattretter werden nach einem Versicherungswechsel nicht länger berücksichtigt. Wer einmal von einem der Schutzmechanismen profitiert hat, wird es anschließend schwerhaben, einen günstigeren Versicherer zu finden.

    Aus diesem Grund sollte auch bei einer bestehenden Versicherung mit Rabattabsicherung im Schadensfall überlegt werden, ob die Schadenssumme nicht selbst getragen werden kann. Wird der Schaden durch den Versicherten von der Versicherung zurückgekauft, oder von vornherein selbst beglichen, taucht der Unfall in der Versicherungshistorie nicht auf und der Schutzmechanismus muss nicht beansprucht werden. Diese Verfahrensweise kann auch effektiv mit Rabattschutz oder Rabattretter kombiniert werden.

    Weil die Schutzmechanismen unabhängig von der Schadenshöhe greifen, kann es vorteilhaft sein, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen, um einen großen – ohne Konsequenzen für den Schadenfreiheitsrabatt – über die Versicherung regulieren zu lassen. Daher sollte insbesondere bei kleineren Unfällen stets gegengerechnet werden, welche Option die finanziell günstigere darstellt.

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