Radarwarner: Warnung vor Blitzern

Ein Blitz, ein kurzer Schock und die Erkenntnis, dass Sie zu schnell gefahren sind: Je nachdem, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, kann das sehr teuer werden. Kein Wunder, dass sich viele Autofahrer per App, Navi oder Radio über Radarfallen informieren. Doch ist es überhaupt erlaubt, diverse Radarwarner zu nutzen?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: December 17, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Als Radarwarner werden zum einen spezielle Geräte bezeichnet, die im Fahrzeug mitgeführt werden können. Zum anderen sind damit Anwendungen für das Smartphone und das Navigationsgerät gemeint, die vor Blitzern warnen. Die Systeme funktionieren sehr unterschiedlich und liegen auch preislich weit auseinander.

    Arten von Radarwarnern

    Die verschiedenen Radarwarner lassen sich grob in vier Kategorien einordnen: Aktive Radarwarner, Blitzer App, Navi mit Radarwarner und Radio. Wir erläutern Ihnen diese kurz, bevor wir auf die rechtliche Situation eingehen.

    Aktiver Radarwarner

    Die wohl teuerste Möglichkeit, sich vor der Radarfalle zu schützen, sind Warngeräte. Diese verfügen über eine besondere Technik: Sie suchen mit einer Reichweite von mehreren hundert Metern in der Umgebung nach Laser- oder Radarstrahlen. Das Gerät gibt dann ein optisches oder akustisches Signal ab, wenn sich eine Radarfalle in der Nähe befindet. Sie sind ab 40 Euro in verschiedenen Versionen erhältlich.

    Das Gerät wird entweder außen am Auto oder im Fahrzeuginnenraum installiert. Ein solcher Radarwarner ist teuer und funktioniert nicht immer. Denn bei im Asphalt versenkten Induktionsstreifen oder Lichtschranken reagiert das Gerät nicht. Daneben gibt es GPS-basierte Radarwarner, in deren Datenbank die Koordinaten von Blitzern abgespeichert sind. Nähern Sie sich einem Blitzer, meldet sich das Gerät mit einem Warnton.

    Blitzer App

    Durch die Installation einer App können Sie sich auch von Ihrem Smartphone vor einem Blitzer warnen lassen. Diese Apps enthalten Karten, auf denen die bundesweit rund 3500 stationären Anlagen als POI (point of interest) vermerkt sind und die ständig auf den neusten Stand gebracht werden. Die App zeigt Ihnen das erlaubte Tempo und die Entfernung zum Blitzer an, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Geschwindigkeit anzupassen. Zusätzlich ertönt ein Warnsignal. Die App funktioniert durch die Gemeinschaft der Nutzer, die gesichtete Radarfallen melden. Der Download der App ist kostenlos, jedoch gibt es auch erweiterte Apps mit zusätzlichen Funktionen, die gekauft werden können.

    Navi mit Radarwarner

    Die Technik von Navigationsgeräten für Autos ist inzwischen so ausgereift, dass sich Daten zu Radarfallen problemlos auf das Gerät laden lassen. Die entsprechenden Karten können meist auf der Webseite des Herstellers heruntergeladen werden. Zudem gibt es Navis, die bereits ab Werk mit einem solchen System ausgestattet. Durch ein Symbol auf der Karte und einen Signalton wird der Fahrer auf den nahenden Blitzer hingewiesen. Auf den Karten sind allerdings nur stationäre Radarfallen vermerkt.

    Die Kosten eines solchen Navigationssystems sind sehr unterschiedlich, beginnen in der Regel jedoch bei 60 Euro.

    Radio

    Neben zusätzlichen Geräten können Sie auch Ihr Radio als Radarwarner nutzen. Viele Radiosender senden mehrmals täglich Hinweise zu Tempokontrollen, die von Hörern übermittelt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um temporäre Kontrollen, stationäre Anlagen werden in Radiosendungen normalerweise nicht aufgeführt.

    Warnung per Lichthupe nicht zulässig

    Grundsätzlich ist es gestattet, dass sich Autofahrer gegenseitig vor Radarfallen warnen. Allerdings sollte das nur mit Handzeichen geschehen – nicht mit der Lichthupe. Denn die soll nur für die Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden und dazu zählt eine Radarfalle nicht. Vielmehr entsteht durch die Verwendung der Lichthupe eine zusätzliche Gefahr, da ein plötzliches Abbremsen provoziert wird. Ein Missbrauch der Lichthupe wird mit einem Bußgeld von 5 Euro geahndet.

    Radarwarner: Was ist erlaubt?

    Regelungen zur Verwendung von Radarwarnern sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 23 Absatz 1 b festgehalten:

    23 Absatz 1 b STVO

    Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

    Auch wenn Sie dem Autofahrer sicherlich wertvolle Dienste leisten: Laut Straßenverkehrsordnung sind Radarwarner also verboten.

    Das gilt für Navis mit Warnfunktion, Handys mit Radarwarner App und natürlich die speziell ausgelegten Warngeräte, die im Auto installiert werden können. Zwar werden Navis und Smartphones nicht explizit im Paragrafen aufgeführt, doch Juristen sind sich einig, dass die aufgezählten Maßnahmen unter dieses Verbot fallen.

    Allerdings gilt der Absatz „das dafür bestimmt ist“ für den Automobilclub von Deutschland (AvD) als Streitpunkt. Denn selbst mit einem installierten Radarwarnsystem ist ein Navigationsgerät in erster Linie zur Routenführung während der Fahrt gedacht. Verboten ist demnach nicht die Nutzung des Gerätes selbst, sondern die Software. Dasselbe gilt für das Smartphone, da dieses in seiner Hauptfunktion der Kommunikation dient. Verboten ist also lediglich die Verwendung einer Radarwarner App. Mit diesen Geräten bewegt sich der Autofahrer in einer rechtlichen Grauzone, denn sowohl Navi als auch Handy dienen nicht vorrangig der Warnung vor Blitzern. Dennoch ist es nicht ratsam, Navi oder Smartphone als Radarwarner zu verwenden.

    Vorinstallierte Warnfunktion abschalten

    Verfügt Ihr Navi über eine vorinstallierte Warnfunktion, sollten Sie diese abschalten. So geraten Sie bei etwaigen Kontrollen nicht in den Verdacht, ein solches System zu nutzen. Wenn Sie Probleme bei der Deaktivierung haben, können Sie sich an den Hersteller des Gerätes wenden.

    Wer einen von vorneherein für diesen Zweck ausgelegten aktiven Blitzerwarner nutzt, handelt natürlich explizit gegen das Verbot. Denn diese Geräte dienen einzig und allein dazu, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen. Das gilt sowohl für die sogenannten „Abtaster“, die Radar- und Laserstrahlung erkennen, als auch für GPS-basierte Systeme. Wer ein solches Gerät benutzt, handelt also sittenwidrig und muss mit einer Ahndung rechnen. Dieses Verbot gilt seit 2002.

    Diese Radarwarner sind erlaubt

    Trotz des Verzichts auf elektronische Helfer zur Radarwarnung müssen Sie nicht gänzlich ohne Hinweise auf Radarfallen auskommen. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, sich legal über Geschwindigkeitskontrollen zu informieren. Der wohl bekannteste und einfachste Weg ist die Information über das Autoradio. Die Infos über Tempokontrollen, die viele Radiosender ihren Hörern bereitstellen, sind nicht verboten. Im Gegensatz zu einem Navi mit Radarwarner oder einem Smartphone mit entsprechender App zeigt das Radio die Blitzer nicht explizit an. Sie werden so nicht in einen Zusammenhang mit dem Standort des Hörers gebracht, sondern sind an die Allgemeinheit adressiert. Sie gelten eher als grundsätzliche Hinweise auf eine Verkehrskontrolle.

    Dasselbe gilt für Infos, die unsortiert auf Facebook oder anderen sozialen Medien aufgelistet werden. Allerdings dürfen Sie natürlich nicht während der Fahrt an Ihrem Smartphone nach solchen Listen suchen.

    Auch besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Zuge der Routenplanung über stationäre Anlagen informieren. Diese Informationen dürfen Sie ausdrucken und im Auto mitführen.

    Verkauf und Besitz von Radarwarnern

    Die Verwendung von Radarwarnern ist nach StVO verboten. Verkauf, Kauf und Besitz dieser Geräte ist in Deutschland allerdings legal, illegal ist lediglich das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug. Nach § 138 BGB werden in der Rechtsprechung Kaufverträge über Radarwarner als sittenwidrig und somit als nichtig eingestuft. Ein Rückgaberecht für unbrauchbare Geräte besteht also nicht. In Österreich und der Schweiz ist dagegen auch der Besitz untersagt.

    Strafen im Inland

    Werden Sie bei einer Kontrolle mit einem der unerlaubten Radarwarnsysteme erwischt, bleibt das nicht ungestraft. Der Besitz des Gerätes fällt nicht unter das Verbot, allerdings darf das Gerät nicht betriebsbereit mitgeführt werden – es sollte also nicht möglich sein, das Gerät während des Fahrens zu aktivieren. Wer ein aktives oder betriebsbereites Gerät im Auto hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Ordnungsgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg nach sich zieht. Zudem ist es der Polizei sogar erlaubt, das Gerät oder die Software (auf CD oder auf der SD-Karte) zu beschlagnahmen oder gar zu vernichten.

    Ob auch das Smartphone mit entsprechender App unter das Verbot der StVO fällt, ist noch nicht abschließend geklärt. Grund dafür ist, dass das Handy nicht hauptsächlich zur Warnung vor Radarfallen genutzt wird, sondern in erster Linie zum Telefonieren dient. Nutzer bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Da das Gerät in der Regel persönliche Daten des Nutzers enthält, kann er sich bei einer Kontrolle weigern, es an den Polizisten herauszugeben. Allerdings kann Smartphone-Nutzern eine ganz andere Strafe drohen. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie während der Fahrt Ihr Smartphone in der Hand halten und bedienen, verstoßen Sie gegen das Verbot, ein Handy ohne Freisprecheinrichtung zu benutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie telefonieren oder eine App bedienen.

    Allerdings gibt es hier ein Schlupfloch: Der Regelung bezieht sich nur auf den Fahrer des Autos. Für Ihren Beifahrer sollte es theoretisch erlaubt sein, die Blitzer App auf dem Smartphone zu verwenden. Denn die StVO verbietet nur dem Fahrer das Mitführen eines aktiven oder betriebsbereiten Gerätes. Der Beifahrer könnte also folglich nicht bestraft werden, wenn er die App verwendet. Allerdings dürfte er den Fahrer nicht explizit auf Radarfallen aufmerksam, sondern nur versteckte Andeutungen machen, indem er ihn beispielweise darum bittet, langsamer zu fahren. Sicher ist auch dieser Rückschluss nicht, denn bislang liegen kaum Fälle dieser Art vor. Wer auf Nummer sicher gehen und kein Bußgeld riskieren will, sollte auf die Verwendung von Blitzer Apps und Navis mit Warnsystem verzichten.

    Radarwarner im Ausland

    Die Verwendung von Warngeräten ist nicht nur in Deutschland verboten, auch in den Nachbarländern und anderen europäischen Staaten wird sie mit einem teilweise sehr hohen Bußgeld geahndet. Während die klassischen Radarwarner nahezu überall verboten sind, ist die Benutzung einer Blitzer App in einigen Ländern legal. In den direkten Nachbarländern Österreich und Schweiz gelten folgende Regelungen:

    • Österreich: GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner oder die Nutzung einer entsprechenden App mit dem Smartphone, bei denen lediglich Radarstandorte angezeigt werden, sind in Österreich erlaubt. Hingegen sind aber die Radarwarner, die mit Funkwellen arbeiten und so Radarfallen aufspüren, verboten. Die Verwendung eines solchen Geräts kann eine Geldbuße von bis zu 4.000 Euro nach sich ziehen. Zusätzlich zu den Kosten der Vignette, die in Österreich Pflicht ist, kann das Autofahren dort schnell kostspielig werden. 
    • Schweiz: Deutlich härter wird in der Schweiz durchgegriffen. Wie auch in Deutschland sind hier alle Geräte verboten, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Dazu zählen GPS-Navigationsgeräte sowie Handys mit entsprechender Funktion oder App. Dazu gehören auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Mobiltelefon oder einem Notebook. Werden Sie bei der Nutzung eines solchen Gerätes erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Zudem können Ordnungshüter das Gerät einziehen und eine Haft androhen.

    Rechtslage in anderen europäischen Ländern

    • Verboten sind Radarwarner in: Belgien Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn. Wer sich hier erwischen lässt, muss zum Teil mit hohen Geldstrafen rechnen. In Tschechien kann die Verwendung eines Radarwarners im schlimmsten Fall bis zu 7.000 Euro kosten. In einigen Ländern, wie etwa Luxemburg, Schweden oder Belgien, wird sogar eine Haftstraße verhängt, die zwischen 30 Tagen und 6 Monaten liegen kann.
    • In folgenden der aufgeführten Länder ist allerdings die Verwendung eines Navigationsgerätes mit Warnung vor stationären Blitzern (POI) erlaubt: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien. Unsicher ist dagegen die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien. Im Zweifelsfall sollte aber von einem Verbot ausgegangen und auf die Verwendung eines Warnsystems verzichtet werden.
    • Nur in wenigen Ländern sind Radarwarner erlaubt: Albanien, Bulgarien, Rumänien. Ausgenommen sind allerdings Geräte mit Störfunktion.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Bevor Sie also ins Ausland fahren, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und alle Warnfunktionen in Ihrem Navi oder Handy deaktivieren. Dasselbe gilt – trotz der rechtlichen Grauzone bei Blitzer Apps – auch für Fahrten im Inland. Letztendlich ist der sicherste Schutz vor Radarfallen das Einhalten der vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

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