Wechsel von PKV in GKV: Rückkehr über Umwege?

Als Privatpatient hat man viele Vorteile beim Arzt – doch vor allem nach längerer Versicherungsdauer können die Kosten durch die Decke gehen. Während man recht einfach von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln kann, ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer ganz so leicht. Für einige Versicherte ist der Wechsel von PKV zu GKV sogar unmöglich. Was es alles zu beachten gibt und wie man die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung am besten angeht, erklärt Ihnen FinanceScout24.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: June 14, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Gründe für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung gibt es viele. So erhält man häufig bessere Leistungen und Erstattungen für Medikamente, die von den gesetzlichen Kassen nicht oder nur zum Teil bezahlt werden. Auch die Terminvergabe ist bei Privatversicherten oft sehr viel zügiger und auch die Möglichkeit der Chefarztbehandlung gehört zu den meisten Paketen. Die private Krankenversicherung wirbt zudem mit einer freien Arzt- und Krankenhauswahl.

    Diese Leistungen lassen sich die Versicherungen aber entsprechend honorieren. Vor allem in jungen Jahren fällt das noch nicht ins Gewicht. Die Beiträge können im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Teil sogar niedriger ausfallen. Allerdings gibt es Faktoren, welche die Beiträge rapide steigen lassen können: So fallen Kinder beispielsweise rasch stärker ins Gewicht, als man vorher dachte, denn auch für sie müssen Beiträge in der PKV gezahlt werden.

    Abhängig von Alter und Gesundheitszustand können die Beiträge insgesamt stark variieren. Nicht selten stellen Versicherte irgendwann fest, dass die Belastung auf ein Vielfaches dessen angewachsen ist, was ursprünglich eingeplant war. Vor allem ältere Versicherte stehen dann unter Umständen vor dem Problem, dass der einfache Wechsel von der PKV zur GKV nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber hat hier nämlich einige hohe Hürden aufgestellt.

    Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber bewusst erschwert worden, damit Privatversicherte nicht in späteren Jahren der Solidargemeinschaft plötzlich auf der Tasche liegen, obwohl sie selbst nichts oder nur wenig in das gesetzliche System eingezahlt haben. Denn im Allgemeinen werden ältere Versicherte häufiger krank und verursachen dadurch höhere Kosten.

    Während private Krankenversicherungen also in jungen Jahren in erster Linie Beiträge kassieren und wenige Leistungen erbringen müssen, würden bei einem problemlosen Wechsel die gesetzlichen Krankenversicherungen diese mit den hohen Gesundheitskosten älterer Patienten konfrontiert, die vorher privat versichert waren. Private Krankenversicherungen sind für alle zuständig, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen, also in erster Linie Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem entsprechend hohen Einkommen. Wer über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 57.600 Euro (brutto) liegt, unterliegt nicht der Versicherungspflicht und kann eine private Krankenversicherung abschließen.

    Basistarif – nur in bestimmten Situationen empfehlenswert

    Mit dem sogenannten Basistarif ist es inzwischen zwar für einen recht großen Personenkreis möglich, Mitglied einer PKV zu werden, da sich der Basistarif aber kaum von den GKV-Leistungen unterscheidet, sollte man sich einen solchen Wechsel sehr gut überlegen.Der Basistarif bietet sich vor allem für Versicherungsnehmer an, die im Sinne des Sozialrechts als hilfebedürftig gelten.

    Denn zum einen ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung später nicht einfach, zum anderen liegen die Beiträge im Basistarif oft deutlich über den Beiträgen zur GKV – insbesondere bei niedrigem Einkommen. Der Basistarif ist eher eine „Notlösung“ für privat Versicherte, die sich die Beiträge für ihren normalen PKV-Tarif nicht mehr leisten können. Eine echte Alternative zur GKV ist er in der Regel nicht.

    Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht immer möglich

    In der Regel steht die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erst nach einigen Jahren zur Debatte.

    Die schlechte Nachricht: Haben Sie bereits das 55. Lebensjahr vollendet, können Sie kaum noch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen – das Gesetz ist hier sehr deutlich. Eine Chance besteht überhaupt nur dann, wenn Sie als Versicherter in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag lang in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. Ist dies nicht der Fall, ist der Wechsel von PKV in GKV nicht mehr möglich.

    Ist der Versicherte noch nicht 55 Jahre alt, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Selbstständigen oder einen Angestellten handelt. Vor allem Selbstständige haben es schwerer, eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen.

    Am einfachsten ist der Wechsel von der PKV in die GKV, wenn der Abschluss des Vertrags noch nicht lange her ist. Nach Erhalt der Versicherungspolice hat der Versicherte ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt des Versicherungsscheins. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung, am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang nachgewiesen werden kann. Allerdings reicht normalerweise auch eine E-Mail aus.

    GKV-Rückkehr für Angestellte

    Angestellte haben prinzipiell zwei Möglichkeiten, die Krankenkasse zu wechseln von der PKV in die GKV.

    Unterhalb der JAEG verdienen

    Da für die Versicherungspflicht 2019 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 60.750 Euro gilt, reicht es aus, das monatliche Einkommen zu reduzieren, damit es über das Jahr gerechnet unter diese Grenze sinkt.

    Hierzu können Sie beispielsweise mit dem Arbeitgeber eine Teilzeit-Regelung vereinbaren oder auch ein sogenanntes „Sabbatical“ – also eine dienstfreie Zeit – einschieben. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, dass im eventuell abgeänderten Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, dass die Änderung nur zeitlich befristet gelten soll. Sofern der Arbeitgeber diesen (durchaus legalen) Kniff mitmacht, kann nach dem erfolgreichen Wechsel von der PKV in GKV wieder über eine Anhebung des Einkommens gesprochen werden. Bei der ganzen Angelegenheit sollte natürlich die sonstige Finanzplanung des Versicherten nicht aus den Fugen geraten, nur um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.

    Generell lohnt sich ein solches Vorgehen umso eher, je näher das Einkommen an der JAEG liegt. Bei sehr viel höherem Einkommen sollte man sorgfältig berechnen, ob die Reduzierung des Einkommens die Einsparungen bei den Beiträgen für die PKV letztlich aufwiegt. Gegebenenfalls kann auch ein einfacher Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung sinnvoll sein.

    Umwandlung von Einkommen in betriebliche Altersvorsorge

    Besonders einfach ist es, die private Krankenversicherung zu kündigen, wenn das Jahresgehalt ein Brutto von 60.648 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall kann der Versicherte in die GKV wechseln, indem er in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Dies ist beispielsweise dann zu empfehlen, wenn der Arbeitgeber eine anderweitige Reduzierung des Einkommens ablehnt.

    Auf die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge hat der Angestellte hingegen ein Anrecht. Da bis zu 3.048 Euro jährlich in eine solche Vorsorge eingezahlt werden dürfen, reduzieren Sie so Ihr Bruttoeinkommen entsprechend und es sinkt in diesem Beispiel genau unter die JAEG . Nebenbei stocken Sie damit die Altersvorsorge auf. Im Resultat werden Sie wieder versicherungspflichtig und können sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

    Einmal zurück in der GKV können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge übrigens wieder ausgesetzt werden; im Zweifel müssen Sie also nur einmal diesen Beitrag zahlen, wenn Sie die bAV nicht weiter verfolgen möchten.

    GKV-Rückkehr für Selbstständige

    Als Selbstständiger können Sie Ihr Einkommen hingegen nicht so ohne Weiteres reduzieren, um unter die JAEG zu kommen und wieder der Versicherungspflicht zu unterliegen. Hier hat der Gesetzgeber nur wenige Möglichkeiten für den Wechsel von der PKV zur GKV gelassen.

    Ausweg Familienversicherung

    Falls Ihr Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können Sie als Selbstständiger prinzipiell Ihre Geschäftstätigkeit komplett aufgeben. Somit ist eine beitragsfreie Aufnahme in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners möglich.

    Wer deswegen nicht gleich seine Selbstständigkeit ganz aufgeben will, kann eine Tätigkeit als Angestellter aufnehmen. Diese Tätigkeit muss dann allerdings der Hauptberuf sein und ein Einkommen von monatlich mehr als 450 Euro einbringen (Grenze für nebenberufliche Tätigkeiten). Gleichzeitig muss das Jahreseinkommen aber selbstverständlich unterhalb der JAEG von 57.600 Euro liegen. In dieser Konstellation kann die selbstständige Tätigkeit als Nebenberuf weitergeführt werden. Allerdings muss der Hauptberuf den Großteil der Arbeitszeit sowie der Einnahmen ausmachen, damit alles seine Richtigkeit hat.

    Wenn sonst nichts mehr hilft

    Sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige gibt es zwei Alternativen, die als Notlösung fungieren können, wenn eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung anders nicht möglich ist. Dies gilt allerdings nicht für Personen über 55 Jahren, die in den letzten fünf Jahren kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Alle anderen haben die Möglichkeit, sich entweder arbeitslos zu melden oder in einem anderen europäischen Land versicherungspflichtig zu werden.

    In anderem europäischen Land versicherungspflichtig werden

    Grundsätzlich können Sie sich auch die Krankenversicherungspflicht in einem anderen europäischen Land zunutze machen. Dies funktioniert zum Beispiel in der Schweiz oder den Niederlanden. Hierfür müssen Sie allerdings in das betreffende Land umziehen oder zumindest dort einen Job annehmen. Außerdem sind einige Dinge zu beachten:

    • Die Mindestversicherungszeit im Ausland beträgt zwölf Monate.
    • Nach Rückkehr müssen Sie die Kündigungsfrist bei der deutschen PKV beachten.
    • Ein Wechsel von der PKV in die GKV nach Rückkehr aus dem Ausland ist rückwirkend maximal drei Monate lang möglich.

    Vor dem Wechsel ins Ausland informieren

    Wenn Sie die Versicherungspflicht im Ausland nutzen wollen, sollten Sie sich zuvor bei einer unabhängigen Patientenberatung oder Ihrer alten gesetzlichen Krankenkasse über die individuellen Voraussetzungen für Ihre Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung informieren.

    Arbeitslos melden

    Die zweite Notlösung wäre der Wechsel in die Arbeitslosigkeit. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder möglich, wenn die Krankenversicherungspflicht wegen eines gewissen Grundes wieder eintritt. Dies ist der Fall, wenn ein befreiter Arbeitnehmer für mindestens einen Monat Arbeitslosigkeit anmeldet und somit Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat.

    Denn jeder, der sich arbeitslos meldet und unter 55 Jahre alt ist, kann mit dem Bezug von Arbeitslosengeld zurück in die GKV wechseln. Das ist auch dann möglich, wenn Sie zuvor schon einmal von der Versicherungspflicht befreit wurden, damit Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben konnten.

    Lediglich die Personengruppe über 55 Jahre kann diesen Trick in der Regel nicht nutzen (siehe oben). Wer sich aus der Selbstständigkeit heraus beim Arbeitsamt als arbeitslos melden will, muss dafür die selbstständige Tätigkeit aufgeben. Ob sich dieser Schritt lohnt, nur um den Wechsel von der PKV in die GKV durchführen zu können, ist natürlich eine sehr fragliche individuelle Entscheidung – nichtsdestotrotz gibt es diesen Weg.

    Schritt für Schritt: So funktioniert die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

    1. Ansprüche auf Wechselmöglichkeiten prüfen (Alter, Berufsstand, Arbeitslosigkeit und Ähnliches beachten).
    2. Bei Neuabschluss der PKV: Kündigungsrecht bis 14 Tage nach Erhalt der Police ausüben.
    3. Voraussetzungen für Rückkehr in die GKV prüfen (JAEG, Alter, Versicherungspflicht).
    4. Wenn alle Voraussetzungen stimmen und ein Wechsel möglich ist, die private Krankenversicherung erst kündigen, wenn die Mitgliedschaft in der GKV beantragt ist!
    5. Lösungsmöglichkeiten für Angestellte und Selbstständige prüfen (Einkommensreduzierung, gegebenenfalls Geschäftsaufgabe und Wechsel in die Familienversicherung etc.).

    Wenn die Rückkehr nicht möglich ist

    Manchmal ist ein Wechsel von der PKV in die GKV absolut nicht möglich. In diesen Fällen gibt es aber in der Regel dennoch Möglichkeiten, die monatliche Belastung durch die sehr hohen Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Dies ist vor allem für ältere Versicherte zu empfehlen, denen keine der Notlösungen mehr zur Verfügung steht.

    Zunächst sollten Sie überprüfen, ob ein Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter der privaten Krankenversicherung Vorteile bringt. Häufig zahlt man nämlich ohnehin zu viel, weil man einen alten Tarif behalten hat. Bringt dies nicht genügend Ersparnis, können Sie in einen PKV-Basistarif wechseln. Diese Basistarife entsprechen in ihren Leistungen in etwa den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen und können um einiges günstiger ausfallen als der bisherige PKV-Tarif. Allerdings ist damit meist auch eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen der Versicherung verbunden.

    Zu guter Letzt ist natürlich auch ein Anbieterwechsel möglich, denn auch die privaten Krankenversicherer unterliegen einem harten Wettbewerb untereinander. Hierbei sollten Sie die Tarife allerdings sorgfältig vergleichen. Das betrifft nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern vor allem auch die Leistungen. Sie sollten mit den alten Leistungen in etwa identisch sein, um einen sinnvollen Vergleich anstellen zu können. Natürlich sind dabei auch etwaige Kündigungsfristen des alten Vertrags zu berücksichtigen.

    Lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer?

    Ob sich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt lohnt, ist längst nicht in jedem Fall eindeutig geklärt. Sie sollten deshalb nicht nur die Höhe der monatlichen Beiträge für die PKV im Auge haben, sondern auch die Auswirkungen der Maßnahmen, die Sie für einen Wechsel von der PKV zur GKV ergreifen müssen.

    Wenn Sie beispielsweise als Angestellter Ihr Einkommen reduzieren müssten, um unter die JAEG zu kommen, lohnt sich das nur dann, wenn diese Reduzierung sich langfristig über die niedrigeren Beiträge rechnet. Verdienen Sie beispielsweise das Doppelte der JAEG, kann es sich unter Umständen eher lohnen, einen etwas höheren PKV-Beitrag zu zahlen.

    Gleiches gilt natürlich für die Frage, ob es sich für einen Selbstständigen lohnt, sein Geschäft nur wegen des Wechsels in die GKV komplett aufzugeben, wenn dieses zufriedenstellend läuft. Hierzu sind jedoch keine pauschalen Aussagen möglich, da zu viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen.

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