Der richtige Umgang mit dem Schadenfreiheitsrabatt

Wie viel eine Kfz-Versicherung kostet, hängt stark davon ab, wie lange ein Versicherter unfallfrei, also ohne selbst verschuldete Unfälle, bleibt. Abhängig von der Dauer ihrer unfallfreien Zeit profitieren Versicherte von einem Schadenfreiheitsrabatt, welcher die Versicherungsprämien reduziert. Da sich der Schadenfreiheitsrabatt auf diese Weise stark auf die Prämien auswirkt, sollten Fahrzeughalter wissen, wie das Prinzip hinter dem Rabatt funktioniert und auf welche Weise sich die Entwicklung des Rabatts beeinflussen lässt. Hier finden Sie nützliche Informationen, um optimal vom Rabattsystem der Kfz-Versicherung profitieren zu können.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 19, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     
    Gratis Liste >> Exakte Schadenfreiheitsrabatte der größten Kfz-Versicherer

    Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung

    Als Kunde einer Kfz-Versicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge an Ihren Versicherer. Über die Beiträge aller Versicherten finanziert eine Versicherung unter anderem die Schadensregulierungen. Damit Versicherte, die nur selten Unfälle verursachen, über ihre Beiträge nicht zu umfangreich für andere Versicherte, die häufig Unfallverursacher sind, mitbezahlen müssen, passen Versicherer die Beitragsätze dem Fahrverhalten ihrer Kunden an.

    Diese Anpassung erfolgt über ein Rabattsystem. Wer mehrere Jahre unfallfrei bleibt, profitiert von einem Schadenfreiheitsrabatt: Je länger kein selbst verschuldeter Unfall von der Versicherung reguliert werden muss, umso höher steigt der Rabatt und umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag.

    Rabatt nur bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung

    Einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. Wenn Sie einen Teilkaskoschutz abgeschlossen haben, wirken sich darunter fallende Schadensregulierungen nicht auf den Rabatt aus. Dies hat den Grund, dass ein Teilkaskoschutz lediglich Schäden abdeckt, die nicht selbst verschuldet sind und eine Rabattkürzung aufgrund eines nicht verschuldeten Schadens nicht erfolgen darf.

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    Wie hoch ein Schadenfreiheitsrabatt zum Beispiel nach drei unfallfreien Jahren genau ausfällt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Es kann also sein, dass Sie bei einem Versicherer nach mehreren Jahren ohne selbst verursachten Schadensfall einen deutlich großzügigeren Rabatt eingeräumt bekommen als bei anderen Anbietern.

    Einheitliche Regelungen gibt es jedoch bei den Schadenfreiheitsklassen, zu welchen Sie hier ausführliche Informationen finden. In welche Schadenfreiheitsklasse ein Versicherter gestuft wird, entscheidet sich in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Anschließend profitiert der Versicherte von dem Schadenfreiheitsrabatt, welchen die jeweilige Versicherung der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse zugeordnet hat.

    Folgender Auszug der Schadenfreiheitsrabatt-Tabelle des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veranschaulicht den Zusammenhang von schadenfreien Jahren, Schadenfreiheitsklassen und Rabatten für Pkw. Die angegebenen Rabattwerte variieren jedoch zwischen den Versicherungen. Zusätzlich gelten für unterschiedliche Fahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder, Pkw und Wohnmobile verschiedene Rabattstufen.

    Schadenfreie Zeit Schadenfreiheitsklasse Schadenfreiheitsrabatt
    in Prozent
    Beitragssatz in Prozent
    46-50 Jahre SF 46-50 83 Prozent 17 Prozent
    41-45 Jahre SF 41-45 82 Prozent 18 Prozent
    37-40 Jahre SF 37-40 81 Prozent 19 Prozent
    31-35/36 Jahre SF 31-35/36 80 Prozent 20 Prozent
    26-30 Jahre SF 26-30 75 Prozent 25 Prozent
    16-25 Jahre SF 16-25 65-70 Prozent 30-35 Prozent
    9-15 Jahre SF 9-15 55-60 Prozent 40-45 Prozent
    5-8 Jahre SF 5-8 45-50 Prozent 50-55 Prozent
    4 Jahre SF 4 40 Prozent 60 Prozent
    3 Jahre SF 3 30 Prozent 70 Prozent
    2 Jahre SF 2 15 Prozent 85 Prozent
    1 Jahr SF 1 0 Prozent 100 Prozent

    Datenquelle: Allianz 2022

    Entwicklung des Schadenfreiheitsrabatts

    Einmal pro Jahr, in der Regel zum Jahresbeginn, nehmen die Kfz-Versicherer die Auf- und Abstufungen ihrer Kunden vor. Nach einem Jahr ohne gemeldeten selbst verschuldeten Schadensfall erfolgt üblicherweise die Hochstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse mit einem entsprechend höheren Schadenfreiheitsrabatt und damit niedrigeren Beitragskosten. Wurde dagegen ein verursachter Schaden gemeldet und reguliert, werden die Versicherten gemäß den Versicherungsbedingungen ihres Anbieters herabgestuft.

    In vielen Fällen wird die Schadenfreiheitsklasse bereits nach einem Unfall ungefähr halbiert. Wenn Sie folglich zuvor 10 Jahre unfallfrei geblieben waren, kann ein Unfall im elften Jahr dazu führen, dass Sie im Folgejahr so eingestuft werden, als ob Sie fünf oder weniger Jahre ohne Unfall gefahren wären. Der Schadenfreiheitsrabatt reduziert sich entsprechend der Neueinstufung, sodass der Versicherungsbeitrag spürbar steigt. Sollten im vergangenen Jahr gleich mehrere verschuldete Unfallschäden von der Versicherung reguliert worden sein, fällt die Herabstufung entsprechend stärker aus.

    Malusklasse droht bei vier oder mehr Unfällen

    Je nach Versicherungsbedingungen werden Versicherte, die vier oder mehr Unfälle verschuldet und reguliert bekommen haben in die Malusklasse herabgestuft. Diese niedrigste Schadenfreiheitsklasse bietet keinen Schadenfreiheitsrabatt, sondern ist mit einem Aufpreis verbunden. Je nach Versicherer zahlen in der Malusklasse versicherte Fahrzeughalter 250 Prozent des eigentlichen Grundbeitrags.

    In ihrer Unfallstatistik bewertet Ihre Versicherung nur die Anzahl der Schadensfälle, welche von Ihnen oder Mitversicherten verursacht und von der Versicherung reguliert worden sind. Die Höhe der Schadenssumme wirkt sich nicht auf die Einstufung und den Schadenfreiheitsrabatt aus.

    Wenn Sie bei einem Versicherer mehrere Fahrzeuge versichert haben und ein Schaden mit einem Zweitwagen verursacht wird, zählt dieser genauso wie ein Schadensfall des Hauptfahrzeugs. Anders verhält es sich bei gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen: In solchen Fällen ist stets die Kfz-Versicherung des Verleihers oder Vermieters für die Schadensregulierung zuständig, was keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt des Fahrers hat.

    Auch wenn Sie im Rahmen der sogenannten Mallorca-Police im Ausland einen Unfall mit Ihrem Leihwagen verursachen, wirkt sich dies in der Regel nicht auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt aus.

    Übertragbarkeit des Schadenfreiheitsrabatts

    Ein über lange Zeit verdienter Schadenfreiheitsrabatt ist ein kostbares Gut. Dies ist auch den Versicherern bekannt und viele bieten als Kundenservice die Übertragung des eignen Rabatts auf eine andere Person an. In der Regel ist dies jedoch nur dann möglich, wenn beide Personen in einem engen Verhältnis zueinander stehen.

    Laut Stiftung Warentest ermöglichen es zahlreiche Versicherer, den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, wenn beide Personen in einer häuslichen oder eheähnlichen Gemeinschaft leben oder eine Verwandtschaft ersten Grades besteht. Einige wenige Anbieter erlauben auch eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts an eine beliebige Person. In welchem Umfang Ihre Versicherung diesen Service bietet, können Sie einfach erfragen.

    Voraussetzung für eine Rabattübertragung ist, dass eine Person ihren Rabattanspruch abgibt und dass die begünstigte Person den Rabatt theoretisch auch selbst hätte aufbauen können. Das bedeutet, dass der Rabatt einer Schadenfreiheitsklasse 10 nur in vollem Umfang übertragen werden kann, wenn der Empfänger seit mindestens zehn Jahren selbst einen Führerschein besitzt. Andernfalls erhält der Empfänger nur einen entsprechenden Teil des Rabatts.

    Zusätzlich muss das zu versichernde Fahrzeug derselben oder einer niedrigeren Fahrzeugklasse angehören. Wurde der Schadenfreiheitsrabatt also mit einem Kleinwagen aufgebaut, kann der Rabattempfänger kein Großraumfahrzeug versichern. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Begünstigte das Fahrzeug des Rabattspenders regelmäßig gefahren ist. Dieser Umstand muss meist nicht eindeutig nachgewiesen werden. Lebt die eine Person jedoch zum Beispiel in München und die andere in Hamburg, wird die Versicherung die Übertragung des Rabatts aller Voraussicht nach ablehnen.

    Rabattübertragung in einigen Fällen sinnvoll

    Die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabatts auf eine andere Person kann immer dann sinnvoll sein, wenn der ursprünglich Versicherte die Versicherung nicht mehr benötigt und die begünstigte Person bereits seit längerer Zeit das Fahrzeug mitbenutzt und entsprechend eine Fahrerlaubnis besitzt.

    Für Fahranfänger ist es folglich interessanter, sich über zum Beispiel die Eltern mitzuversichern, die das Fahrzeug als Zeitwagen angeben. In solchen Fällen wird der Schadenfreiheitsrabatt zwar nicht übertragen, der Zweitwagen genießt aber die Rabattvorteile des Halters, sodass ebenfalls reduzierte Versicherungsbeiträge fällig werden. Der Nachteil dieser Verfahrensweise besteht darin, dass der Fahranfänger so nicht selbst versichert ist und keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbaut. Ist der Fahranfänger jedoch nach einigen Jahren kein Führerscheinneuling mehr, kann eine eigene Versicherung zu „normalen“ Beiträgen abgeschlossen werden.

    Zusätzlich könnten dann auch anteilig Schadenfreiheitsrabatte übertragen werden. Manche Versicherer bieten zum Beispiel die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts des Zweitwagens auf den ehemaligen Fahranfänger an. So können Eltern und Kinder dauerhaft von den angesammelten Rabatten profitieren.

    Sonderfall Scheidung: Im Falle einer Scheidung behält der Partner den Schadenfreiheitsrabatt, welcher als Halter und Versicherungsnehmer eingetragen war. Eine Aufteilung des Rabatts ist in der Regel nicht möglich. Sollte nachweislich nicht der Halter, sondern der andere Ehepartner das Fahrzeug allein benutzt und dadurch den Rabatt aufgebaut haben, kann der Rabatt diesem zugesprochen werden. So entschied das Landgericht Flensburg (Az: 1 T 30/06).

    Schadenfreiheitsrabatt „retten“

    Auch der höchste Schadenfreiheitsrabatt kann ein jähes Ende finden, wenn es dann doch einmal zu einem selbst verschuldeten Unfall kommt. Spätestens wer bereits mehr als ein Jahrzehnt unfallfrei geblieben war und dann durch ein einziges Missgeschick mehr als den halben Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren droht, sucht nach einem anderen Ausweg.

    Wenn ein Rabattschutz oder Rabattretter in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist, verzichtet Ihre Kfz-Versicherung bei einem oder auch mehreren Unfällen pro Jahr auf die Reduzierung von Schadenfreiheitsrabatt oder Schadenfreiheitsklasse. Diese zusätzliche Versicherungsleistung kann sich folglich lohnen, wenn der Versicherte bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse ist und einen entsprechend umfangreichen Rabatt genießt.

    Doch auch für Fahranfänger kann Schutz oder Retter sinnvoll sein. Wer gerade ein Jahr unfallfrei versichert ist und folglich in SF1 genau den Grundbeitrag bezahlt, kann nach einem einzigen selbst verschuldeten Unfall so zurückgestuft werden, sodass zukünftig 150 Prozent oder sogar bis zu über 200 Prozent des Grundbeitrags zu zahlen sind. Eine solche Rückstufung verursacht laut Stiftung Warentest häufig mindestens Folgekosten von ungefähr 1.000 Euro. Welchen Rabattretter und Rabattschutz es gibt und wie diese Absicherungen funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber zum Rabattschutz.

    Ein Rabattretter oder -schutz muss jedoch im Voraus vereinbart werden. Wurde der Schutzmechanismus nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung abgeschlossen, bleibt nach einem selbst verschuldeten Unfall häufig nur die Möglichkeit den Schaden selbst zu tragen, um einer Rückstufung zu entgehen. Übernimmt der Versicherte die Regulierung des Schadens, nimmt die Versicherung den Unfall nicht in ihre Statistik mit auf. Entsprechend kann auf diese Weise eine Rückstufung vermieden werden. Diese Methode zahlt sich in der Regel bei kleineren Schäden aus. Als Faustregel gilt dabei, dass es sich meistens rechnet, Schäden unter 500 bis 1.000 Euro selbst zu bezahlen.

    Schadenshöhe ist für Rückstufung nicht relevant

    Die Höhe eines Schadens spielt bei der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts keine Rolle. Die Versicherungen bewerten allein die Anzahl der Unfälle. Folglich kann es auch finanziell sinnvoll sein, bei zwei verschuldeten Unfällen in einem Jahr den günstigeren zu bezahlen und nur den teureren von der Versicherung regulieren zu lassen.

    Wann es sich in Ihrem individuellen Fall genau lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen, können Sie einfach bei Ihrer Versicherung erfragen. In der Regel helfen die Versicherer ihren Kunden bei der Berechnung und erklären dabei auch gleich den genauen Ablauf des Verfahrens.

    Möchten Sie einen Schaden selbst übernehmen, melden Sie den Unfall zunächst Ihrer Versicherung. Nachdem Ihr Versicherer Ihnen die Schadenshöhe mitgeteilt hat, können Sie innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob Sie selbst die Schadenshöhe begleichen möchten.

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    Rabatt bei Wechsel oder Pausieren der Kfz-Versicherung

    Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, gibt es in Sachen Schadenfreiheitsrabatt kleine, aber wichtiges Details zu beachten. Der neue Versicherer wird Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse bei der Vorversicherung erfragen und Sie gleichermaßen einstufen.

    Allerdings bietet nicht jede Autoversicherung für gleiche Schadenfreiheitsklassen einen Schadenfreiheitsrabatt in gleicher Höhe. Es kann also vorkommen, dass Sie bei Ihrer alten Versicherung in der SF 10 36 Prozent Rabatt bekommen haben, die neue jedoch nur 30 oder vielleicht sogar 40 Prozent bietet. Ein Blick auf die häufig online einsehbaren Rabatttabellen der einzelnen Versicherungen - ergänzend zum Versicherungsvergleich - hilft Ihnen dabei, die zu erwartenden Beitragskosten möglichst genau in Erfahrung zu bringen.

    Das zweite Detail, welches bei einem Versicherungswechsel wichtig sein kann, betrifft Sie nur, wenn sie bei Ihrer alten Versicherung von einem Rabattretter profitiert haben. Der Rabattschutz ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und der aktuellen Versicherung. Kam es zu einem selbst verschuldeten Unfall, wird der Versicherte gemäß dem Rabattretter zwar nicht umgestuft, der Unfall wird aber dennoch erfasst. Bei einem Versicherungswechsel erfährt die neue Versicherung von der tatsächlichen Unfallstatistik und stuft den Kunden rückwirkend ein. In so einem Fall kann sich ein Versicherungswechsel finanziell weniger auszahlen. Wenn Sie in Ihrem aktuellen Vertrag also einen Rabattschutz integriert haben und dieser auch eingesetzt wurde, sollten Sie genau prüfen, in welche Klasse ein neuer Versicherer Sie vermutlich stufen würde.

    Eine weitere Besonderheit beim Schadenfreiheitsrabatt tritt auf, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung eine gewisse Zeit pausieren. Zu einer solchen Unterbrechung kann es zum Beispiel kommen, wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, weil Sie zunächst kein Fahrzeug mehr benötigen. Auch wenn das versicherte Fahrzeug stillgelegt, verkauft, verschrottet oder gestohlen wird und zeitnah kein neues Fahrzeug angeschafft und versichert wird, kann der dann nicht benötigte Versicherungsschutz erlöschen. Die Unterbrechung des Versicherungsschutzes kann sich auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken. Laut Informationen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wirkt sich eine Unterbrechung in der Regel wie folgt aus:

    Dauer der Unterbrechung des Versicherungsschutzes Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt
    Kürzer als 6 Monate Keine Auswirkungen
    Länger 6, kürzer als 12 Monate Rabatt wird "eingefroren"
    Länger als 1 Jahr, kürzer als 7 Jahre Pro Jahr wird eine SF-Klasse abgezogen
    Länger als 7 Jahre Schadenfreiheitsrabatt verfällt

    Datenquelle: GDV

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