Überführungskennzeichen

Das Überführungskennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für Motorräder, Autos und Anhänger. Es wird ausschließlich für Überführungsfahrten, Probefahrten sowie Prüfungsfahrten verwendet und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Die Bezeichnung Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen.

    1. Kurzzeitkennzeichen
      Diese Kennzeichen werden für Überführungen innerhalb Deutschlands und der EU verwendet. Darüber hinaus können die Kurzzeitkennzeichen auch für Probefahrten oder Prüfungsfahrten verwendet werden. Diese Kennzeichen können nicht für einen Termin in der Zukunft beantragt werden, sondern direkt für die folgenden vier Tage nach der Anmeldung. Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem üblichen KFZ-Kennzeichen, jedoch fehlt das blaue Eurofeld am linken Rand des Schildes. Es beginnt mit dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk, dann folgt eine Nummer die mit 03 oder 04 beginnt.
    2. Ausfuhrkennzeichen
      Diese Kennzeichen werden genutzt, um Autos in Länder zu überführen, die nicht zur EU gehören. Dieses Kennzeichen wird auch als Zoll- oder Exportkennzeichen bezeichnet und wird benötigt, sollte ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden. 
    Gratis PDF: Die besten Tipps für den Autokauf >> Hier klicken

    Voraussetzung: Gültiger TÜV

    Bis zum 30. März 2015 war es Kfz-Besitzern noch möglich, ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültigen TÜV zu beantragen. Seit dem 1. April 2015 werden Überführungskennzeichen nur noch ausgegeben, wenn das Fahrzeug über eine gültige HU/AU verfügt.

    Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist das Auto, das Motorrad oder der Anhänger auch ohne gültigen TÜV noch verkehrssicher, darf es mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV zur nächsten Prüfstelle oder zu einer Werkstatt bewegt werden.

    Der Gesetzgeber hatte die Regel verschärft, weil er die Unfallgefahr als zu hoch eingeschätzt hatte, die von ungeprüften Fahrzeugen im Straßenverkehr ausgeht. Die Verschärfung erfolgte außerdem, weil mit den alten Überführungskennzeichen Missbrauch betrieben wurde.

    Die Kennzeichen wurden teilweise für verkehrsuntüchtige Autos genutzt oder weiterverkauft. Durch die einfache Zulassung konnten die Halter für diese Fahrzeuge nur sehr schwer ermittelt werden.

    An ein Fahrzeug gebunden

    Überführungskennzeichen sind immer nur an ein Fahrzeug gebunden. Da für jedes Kennzeichen eine eVB-Nummer vom Versicherer ausgegeben wird, ist nur dieses spezifische Kfz versichert. Sollte das Überführungskennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, besteht kein Versicherungsschutz.

    Wer in Deutschland ein Fahrzeug ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt, begeht laut Gesetz eine Straftat. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet. Das betroffene Fahrzeug kann außerdem aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Punkte in Flensburg möglich, wenn das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet wird.

    Merkmale Überführungskennzeichen

    Ein Überführungskennzeichen beginnt mit dem Unterscheidungszeichen, gefolgt von einer Erkennungsnummer, die mit der Ziffernfolge „03“ oder „04“ beginnt. Die Erkennungsnummer besteht beim Überführungskennzeichen nur aus Ziffern.

    Am Ende befindet sich ein gelbes Feld auf welchem das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens vermerkt ist, ähnlich wie bei einem Saisonkennzeichen. Oben steht der Tag, darunter der Monat, ganz unten wird das Jahr aufgeführt. Bei Ausfuhrkennzeichen steht das Ablaufdatum auf einem roten Hintergrund.

      Kurzzeitkennzeichen D Kurzzeitkennzeichen EU Ausfuhrkennzeichen
    TÜV
    Erforderlich
    Fahrt ohne Zulassung Nur: Wenn Fahrzeug verkehrssicher & zur nächstgelegenen Werkstatt / Prüfstelle
    Gültigkeit 5 Tage ab Anmeldung 5 Tage ab Anmeldung 15 Tage bis zu einem Jahr
    Zukünftige Termine Nein Nein Nein
    Zusätzlich benötigt - Grüne Versicherungskarte Grüne Versicherungskarte

    Nutzungsbereich

    Überführungskennzeichen werden überwiegend für die sichere Überführung des Fahrzeugs von einem Ort zu einem anderen Ort genutzt. Das Kennzeichen stellt zum einen sicher, dass das Fahrzeug über den nötigen Versicherungsschutz verfügt und zum anderen in der Regel TÜV-geprüft ist. Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Fahrzeuge deutschlandweit überführt werden.

    Kauft zum Beispiel ein Verbraucher einen Gebrauchtwagen in Flensburg, lebt aber in München, kann er seinen Kauf mit dem Kurzzeitkennzeichen nach München überführen. Dort meldet er das Kfz regulär an.

    Das Kurzzeitkennzeichen ist auch für Überführungen innerhalb der EU erlaubt. In diesem Fall benötigen Sie jedoch zusätzlich die Grüne Versicherungskarte für die Autoversicherung.

    Weitere Verwendungsmöglichkeiten sind Probe- oder Prüfungsfahrten. Wollen Sie zum Beispiel Ihr Auto verkaufen und dafür nicht komplett anmelden, können Sie ein Überführungskennzeichen beantragen. Somit haben Kaufinteressenten die Möglichkeit, das Auto Probe zu fahren.

    Für Prüfungsfahrten kann das Überführungskennzeichen ebenfalls genutzt werden. Ist Ihr Kfz noch verkehrssicher, hat jedoch keinen TÜV mehr, können Sie das Auto zum Prüfer bringen, indem Sie ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Für die Verkehrssicherheit sind Sie als Halter verantwortlich.

    Nutzung außerhalb der EU

    Wollen Sie Ihr Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU überführen oder von einem Land außerhalb der EU nach Deutschland einführen, verwenden Sie ein Ausfuhrkennzeichen. In der Umgangssprache wird es auch als „Auslandskennzeichen“ bezeichnet.

    Gültigkeit

    Das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb Deutschlands oder der EU ist fünf Tage lang gültig. Aus diesem Grund wird auch häufig von „Fünf-Tages-Kennzeichen“ gesprochen. Sie dürfen ausschließlich zur Fahrzeugüberführung, für Probefahrten und zur Vorführung bei TÜV oder Dekra verwendet werden.

    Ausfuhrkennzeichen können zwischen 15 Tagen und einem Jahr gültig sein, da Überführungen in Nicht-EU-Länder deutlich länger dauern können.

    Die Gültigkeit der jeweiligen Kennzeichen können Sie direkt auf dem Nummernschild ablesen. Im gelb hinterlegten Feld der Kurzzeitkennzeichen und dem rot hinterlegten Feld der Ausfuhrkennzeichen sind Tag, Monat und Jahr des Ablaufdatums angegeben.

    Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Überführungskennzeichen nicht mehr zu verwenden. Sie sollten von den Nutzern fachgerecht entsorgt werden.

    Überführungskennzeichen beantragen

    Ein Überführungskennzeichen kann bei einer Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden. Die Zulassungsstelle muss nicht im Wohnort des Fahrzeughalters liegen. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Verbraucher aus Berlin einen Gebrauchtwagen in München kauft. Er kann das Kurzzeitkennzeichen dann in München beantragen.

    Kosten für das Kurzzeitkennzeichen

    Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus den Gebühren bei der Zulassungsstelle, den Kosten für die Prägung des Kennzeichens sowie dem Tarif für die Versicherungspolice zusammen.

    Verbraucher können je nach Kommune und Art der Kfz-Versicherung mit Kosten zwischen 90 und 120 Euro für das Kurzzeitkennzeichen rechnen. Soll das Fahrzeug in ein Land der EU überführt werden, sind Mehrkosten durch den erweiterten Versicherungsschutz möglich.

    Kosten für das Ausfuhrkennzeichen

    Wie viel das Ausfuhrkennzeichen kostet, hängt deutlich von der Gültigkeitsdauer ab. Während Verwaltungskosten und Prägekosten nahezu identisch zum Kurzzeitkennzeichen sind, entstehen beim Ausfuhrkennzeichen noch zusätzliche Kosten.

    So muss für das Kfz, das in ein Land außerhalb der EU überführt wird, für die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens Kfz-Steuer bezahlt werden. Soll das Kennzeichen zum Beispiel ein Jahr gültig sein, sind je nach Fahrzeug zusätzlich mehr als 100 Euro fällig. Gleiches gilt für den Versicherungsschutz.

    Benötigte Unterlagen für die Beantragung des Überführungskennzeichens

    Kurzzeitkennzeichen D Kurzzeitkennzeichen EU Ausfuhrkennzeichen
    • Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung II und I
    • eVB-Nummer
    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
    • Nachweis über HU oder Sicherheitsprüfung (SP)
    • Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung II und I
    • Grüne Versicherungskarte
    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
    • Nachweis über HU oder Sicherheitsprüfung (SP)
    • Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung II und I
    • Versicherungs-Doppelkarte
    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
    • Nachweis über HU oder Sicherheitsprüfung (SP)

    Handelsregisterauszug bei gewerbl. Anmeldung

    Bei einer gewerblichen Anmeldung wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug benötigt.

    Überführung ins Ausland

    Wird das Kurzzeitkennzeichen in allen EU-Ländern akzeptiert?

    Wenn ein Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen in ein anderes Land der EU überführt wird, sollten Sie darauf achten, ob dieses Kennzeichen in dem anderen Land überhaupt akzeptiert wird. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Versicherung mögliche Schäden in dem Land deckt, in welches Sie das Fahrzeug überführen wollen. Deshalb ist es empfehlenswert, mit einem Händler im EU-Ausland zum Beispiel zu vereinbaren, dass er das Fahrzeug bis zur deutschen Grenze bringt und Sie es dort abholen.

    Ist auch eine Einfuhr mit dem Ausfuhrkennzeichen möglich?

    Ja, mit dem Ausfuhrkennzeichen können Sie auch Fahrzeuge nach Deutschland überführen. Zusätzlich benötigen Sie eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC). In manchen Fällen kann auch ein durch einen amtlichen Sachverständigen bestätigtes Datenblatt verlangt werden.

    Benötige ich eine Haftpflicht bei der Ausfuhr?

    Auch für das Ausfuhrkennzeichen wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung über die Doppelkarte der Versicherer benötigt.

    Kann ich für die Ausfuhr eines Fahrzeugs auch eine Kaskoversicherung abschließen?

    Eine Kaskoversicherung ist für Ausfuhrfahrzeuge nicht möglich. Es gibt lediglich die nötige Haftpflichtversicherung.

    D

    FS24

    Ihr Ortskennzeichen z.B. "M" für München

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten