Unfallbericht schreiben

Im Jahr 2021 zählte die Polizei insgesamt 2,3 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Das waren 3,1 Prozent mehr als 2020. Vor allem in den Wintermonaten verursachen Leichtsinn und fehlende Fahrpraxis steigende Opferzahlen, bei etwa jedem neunten Unfall werden Menschen verletzt oder gar getötet. Vor Gericht zählt dann eine lückenlose Aufklärung, die schon damit beginnt, einen einwandfreien Unfallbericht zu schreiben. Versicherungen können bei fehlender Mithilfe oder unvollständigen Unfallberichten die Leistung verweigern. Worauf kommt es an?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 04, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wie die Statistik zeigt, gibt es auf deutschen Straßen etwa 800 Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten – und das jeden Tag. Besonders gefährdet sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, sie verunglücken relativ gesehen am häufigsten. Die Unfälle mit den schwerwiegendsten Folgen sind auf eine nichtangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Schon bei Kollisionen im Bereich von 50km/h wirken so starke Kräfte, bei denen die Karosserie nur mehr wenig schützen kann.

    Das erste Gebot ist deshalb, den Wagen sicher zum Stehen zu bringen und sich einen Überblick über die Unfallsituation zu machen. Bei Bagatellschäden sollten Sie Ihre Wohnadresse angeben und sich anschließend zur nächstmöglichen Polizeistelle begeben, um den Schaden melden zu können. In allen anderen Fällen suchen Sie Schutz, beispielsweise hinter der seitlichen Autobahnplanke.

    Auch gesetzlich sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und durch die Polizei ihre Personalien feststellen zu lassen. Unfallflucht ist strafbar, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet und gefährdet noch dazu Ihre Fahrerlaubnis und den eigenen Versicherungsschutz (lesen Sie hierzu, wann die Versicherung nicht zahlt)!

    Je nachdem, wie schwerwiegend der Unfall ist, müssen Sie die nächsten Schritte mit klarem Kopf angehen:

    • Unfallstelle ausreichend absichern
      Vor allem nachts, an viel befahrenen Autobahnen und unübersichtlichen Streckenführungen sollten Sie unbedingt Ihre eigene Sicherheit im Hinterkopf behalten. Wenn möglich, sollten Sie Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer dazu auffordern, bestimmte Bereiche abzusichern oder sich um Verletzte zu kümmern.
    • Warnweste anziehen
      Die Warnweste müssen Sie seit Juli 2014 verpflichtend mit sich führen. Diese sollte im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden.
    • Warndreieck beziehungsweise Warnleute in ausreichender Entfernung zum Unfallort aufstellen
      Auf Landstraßen sollten es mindestens 100 Meter sein, auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Vor allem bei Dunkelheit ist es ratsam, zusätzlich die Fahrzeugbeleuchtung anzustellen.
    • Erste Hilfe leisten
      Bei Verletzten leisten Sie nun erste Hilfe. Denn unterlassene Hilfeleistung ist strafbar und entscheidet über Leben und Tod. Bei Schwerverletzten müssen Sie sofort einen Notarzt verständigen. Zuerst sollte die Unfallstelle abgesichert werden, dann, wenn möglich, Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht und dann ein Notruf abgesetzt werden. Erst danach muss der Ersthelfer gerufen und so gut es geht mit der Lebensrettung begonnen werden.
    • Polizei rufen
      Rufen Sie die Polizei, nennen Sie Ihren Namen und schildern Sie kurz die Unfallsituation. Vor allem in Situationen, wo die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder jemand der Beteiligten ggf. unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, kann das entscheidend sein. Auf Autobahnen und Bundesstraßen sollten Sie sich zuvor die Kilometermarkierung notieren, notfalls geben die Pfeile an den Leitpfosten die Richtung zur nächsten Notrufsäule an. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Leitstelle nie selbst beenden, es kann wichtige Fragen zu den Verletzten geben.

    Regelmäßig Verbandskasten prüfen

    Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Verbandskasten vorhanden und vollständig ist. Ein unvollständiger Verbandskasten kann im Ernstfall eine böse Überraschung sein. Schauen Sie zudem nach, ob das Verfallsdatum auch noch nicht überschritten ist. Sollte dies der Fall sein, muss das abgelaufene Material ausgetauscht werden.

    Unfallbericht schreiben: Prägnant und lückenlos

    Wer einen Unfallbericht schreiben muss und als Geschädigter davon ausgehen kann, vom Unfallverursacher einen Schaden ersetzt zu bekommen, sollte die Lage so weit wie möglich dokumentieren. Im Internet finden Sie verschiedene Muster zum Unfallbericht – einheitlich gibt es beispielsweise den Europäischen Unfallbericht auf den Seiten der Versicherungen.

    Alles andere, vor allem ein explizites Schuldanerkenntnis, sollten Sie unter keinen Umständen unterschreiben. Für die Polizei und die Versicherung relevant ist zunächst nur der von beiden Seiten unterschriebene Unfallbericht. Sofern Sie den oben genannten Unfallbericht verwenden, bestätigen Sie lediglich den Schadensbericht und geben kein pauschales Schuldanerkenntnis ab. Das dürfen Sie im Übrigen auch gar nicht, denn die Versicherung führt in Ihrem Namen die Regulierung durch. Im Zweifelsfall gefährden Sie dadurch Ihren Versicherungsschutz.

    Damit Sie den Unfallbericht sowie eine Unfallskizze anfertigen können, sollten Sie stets darauf achten, die wichtigsten Dinge mitzuführen:

    • Handy mit Kamera
    • Schreibblock
    • Kugelschreiber
    • Kreide

    Den Unfall müssen Sie Ihrer Versicherung innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang beträgt die Frist lediglich 48 Stunden. Auch so sollten Sie mit dem anderen Unfallbeteiligten die wesentlichen Personalien austauschen. Neben Name, Anschrift und Telefonnummer, wären gerade die Führerscheinnummer sowie die Fahrzeugnummer von Belang.

    Gehen Sie beim Unfallbericht anschließend folgendermaßen vor:

    1. Parken Sie das Fahrzeug nicht um, sondern versuchen Sie mit Kreide die Unfallsituation nachzuzeichnen.
    2. Nehmen Sie die Kamera zur Hand und machen Fotos von den wichtigsten Stellen – also einmal eine Gesamtaufnahme sowie näherungsweise von den betroffenen Stellen am Auto.
    3. Sofern es Zeugen gibt, hilft das insbesondere bei unklaren Unfallhergängen und kann Ihre Situation ebenso untermauern. In jedem Fall sollten Sie die Personalien aufnehmen. Je mehr Informationen und Betrachtungswinkel die Versicherung erhält, desto eher kann sie sich ein Bild davon machen und in Ihrem Namen auch vor Gericht argumentieren.

    Nachdem Sie entweder eigenständig alles Notwendige erledigt haben oder die Polizei den Sachverhalt aufgenommen hat, müssen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entfernen. Die Versicherungen erstatten jedoch nur Abschleppkosten im erforderlichen Rahmen. Nutzen Sie also in jedem Fall die Angebote Ihres Automobilclubs oder anderer Stelle.

    Bei Mietwagen Mietbedingungen beachten

    Wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall haben, sollten Sie vorher die Mietbedingungen genau beachtet haben. Einige Vermieter verlangen, dass in jedem Fall die Polizei gerufen wird - auch, wenn es ein Bagatellschaden ist; sollte die Polizei nicht kommen, müssen Sie dann umgehend die nächste Polizeistation aufsuchen.

    Zudem fordern einige Autovermieter, dass Sie diese ebenfalls unmittelbar nach einem Unfall darüber informieren - dafür reicht oft ein Anruf bei der Servicehotline des Vermieters.

    Ein Kfz-Sachverständiger ist in vielen Fällen ratsam

    Selbst bei scheinbar „kleineren“ Unfällen gibt es immer wieder Streitigkeiten über einzelne Punkte des Unfallhergangs. Sofern Sie verkehrsrechtsschutzversichert sind, sollten Sie einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Akte übergeben. Ebenso können Sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

    Welche Bedeutung hat die Unfallskizze?

    Bei Versicherungen arbeiten Experten aus allen möglichen Bereichen, Verkehrsunfälle werden hier immer im Einzelfall betrachtet. Das kann für Sie durchaus mühsam sein, gerade wenn sich die Regulierung durch Gutachten und Gerichtsverfahren hinzieht und Sie währenddessen auf dem Schaden sitzen. Versuchen Sie direkt vor Ort, die Unfallskizze anzufertigen. Oder unmittelbar danach, wenn Sie ausreichend Fotos gemacht und das Ganze noch rekonstruieren können. Bei Entfernungen geht es immer auch um Näherungsangaben, es reicht also die Wege schrittweise abzugehen und die Distanz zu überschlagen. Sofern die Polizei eingeschaltet wurde, erübrigt sich das Ganze. In dem Fall kann die Versicherung aber dennoch verlangen, dass Sie zusätzlich etwas zum Unfallhergang angeben.

    Führen Sie unbedingt zwei Ausdrucke einer Unfallbericht-Vorlage von der Versicherung oder Ihrem Automobilclub mit sich. Denn worauf es letzten Endes ankommt, ist der schriftliche Auto-Unfallbericht und die Dokumentation über Fotos oder gar Videos.

    So gehen Sie systematisch beim Unfallbericht vor

    Für die Versicherung von Bedeutung ist in erster Linie die Beantwortung der wichtigsten W-Fragen.

    • Was ist passiert?
    • Wer war involviert?
    • Wo ist der Unfall passiert?
    • Wann ist der Unfall passiert?
    • Warum ist der Unfall passiert?

    Gehen Sie dabei chronologisch, also schrittweise, vor und erläutern Sie, wer ansonsten am Unfall beteiligt gewesen ist. Hier geht es nicht um Mutmaßungen, sondern nur um Fakten und bedeutsame Details. Beschreiben Sie die Situation so, wie Sie diese wahrgenommen haben. Je präziser Sie arbeiten und je genauer die Unfallskizze ist, desto schneller kann der Unfallhergang geklärt und über die Versicherung reguliert werden.

    Immer wieder kommt es vor, dass allzu wertende Angaben in den Unfallbericht aufgenommen werden. Das hilft weder Ihnen noch der Versicherung, denn die muss ja letztlich in Ihrem Namen handeln und notfalls vor Gericht die Verteidigung führen. Sachlich ist dabei alles, was objektiv ist und auf Tatsachen beruht. Unsachlich sind beispielsweise Mutmaßungen oder Annahmen, wie es sein „könnte“ oder gewesen sein „muss“. Wie das Ganze bewertet wird, was sich versicherungstechnisch daraus ergibt oder ob es gar strafrechtliche Folgen hat, schätzt zu allererst Ihre Versicherung ein.

    Verfassen Sie den Unfallbericht

    • Kurz
    • Prägnant
    • Klar strukturiert
    • Lückenlos
    • Sachlich

    Besonderheiten beim Unfall im Ausland

    Im Internet, beispielsweise auf den Serviceseiten der Versicherer, finden Sie ein Muster zum Schreiben eines Unfallberichts mit der Bezeichnung Europäischer Unfallbericht. Dieses Formular ist einheitlich auf einer DIN A4 Seite gestaltet und mit allen wichtigen Hinweisen zum richtigen Ausfüllen versehen – hier ist auch ein Bereich für die Unfallskizze vorhanden.

    Sollten Sie im EU-Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, gilt es vor allem, andere Grundlagen beim Zentralruf der Autoversicherer zu beachten. Dieser Service, über den Sie in Deutschland problemlos die nötigen Angaben zur Versicherung des Unfallgegners erhalten, wird in vielen Ländern nur eingeschränkt angeboten.

    Sofern das Fahrzeug innerhalb der EWR oder der Schweiz zugelassen ist, gibt es zusätzlich einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Anhand des amtlichen Kennzeichens und des Unfalldatums können Sie in Österreich, Tschechien, Estland und Slowenien die Versicherung und den Schadensregulierungsbeauftragten ausmachen.

    Grundsätzlich brauchen Sie bei einem Unfall im EU-Ausland nicht mehr die Grüne Versicherungskarte vorzeigen. Sie erweitert aber den Versicherungsschutz, nämlich auf alle dort verzeichneten Länder. Bei Unfällen in der Türkei oder der Russischen Föderation gilt die deutsche Kfz-Versicherung nur in den europäischen Teilen dieser Länder. Es ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen, denn das erleichtert bei Sprachbarrieren und anderen Schwierigkeiten die Verständigung am Unfallort.

    Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in allen Ländern Europas, zusätzlich auf den Kanarischen Inseln und anderen Teilen, die Hoheits- oder Staatsgebiet eines europäischen Landes sind.

    Unfall mit einem Mietwagen

    Bei einem Mietwagen regelt der Mietvertrag die Höhe der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, sie liegt meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Durch kleinere Beitragserhöhungen kann diese SB-Summe reduziert werden. Doch selbst bei Bagatellschäden müssen Sie hier unbedingt die Versicherung einschalten. Überprüfen Sie in jedem Fall den Unfallbericht der Polizei. Diese müssen Sie nach den meisten Mietverträgen in jedem Fall einschalten.

    Übrigens: Möchten Sie die Deckungssumme bereits im Vorfeld erhöhen, empfiehlt sich für das europäische Ausland die sogenannte Mallorca Police.

    Nutzungsausfallentschädigung

    Nachdem Sie den Unfallbericht ausgefüllt haben und dieser vom Unfallgegner unterzeichnet wurde, erhält jeder jeweils ein Exemplar. Doch wie geht es jetzt weiter? Vor allem dann, wenn Sie derjenige sind, der unverschuldet in diesen Unfall involviert wurde?

    Das Stichwort lautet „Nutzungsausfallentschädigung“ und hängt unmittelbar mit der Regulierung und Reparatur zusammen. Für die Dauer der Reparatur haben Sie das Recht, sich einen Leihwagen zu nehmen und die Kosten hierfür vom Unfallverursacher erstatten zu lassen. Verzichten Sie darauf, fordern Sie also Ihre Nutzungsausfallentschädigung, richtet sich die Höhe dieser Erstattung nach dem Schwacke-Wert Ihres Autos. Selbst dann, wenn ein Mietwagen die günstigere Alternative gewesen wäre, darf die gegnerische Versicherung keine Kürzung vornehmen.

    Die Nutzungsausfallentschädigung sollten Sie aber auch dann wählen, wenn gar nicht mal eindeutig ist, wer nur die Schuld für den Verkehrsunfall trägt. Nehmen Sie jetzt einen Mietwagen in Anspruch und erhalten später gar kein Recht, können Sie auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleiben. Eine Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug während der Reparatur auch tatsächlich genutzt hätten. Das tägliche Pendeln zur Arbeit wäre das Musterbeispiel. Es genügt nach vorherrschender Rechtsprechung aber auch, wenn Sie einem Familienmitglied zugesagt haben, das Fahrzeug zu benutzen. Das wäre dann von Bedeutung, wenn Sie während der Reparatur krankgeschrieben sind und das Fahrzeug folglich gar nicht hätten nutzen können.

    Bedenkzeit ist gestattet

    Sie müssen sich nicht sofort festlegen, ob Sie nun den Leihwagen wählen oder die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss die Versicherung auch während der Dauer der Schadenfeststellung und Ihrer Bedenkzeit leisten (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 2014, Az. VI ZR 263/11). Ansonsten legt der Schadengutachter die voraussichtliche Dauer der Entschädigung fest. Nach Reparatur sollten Sie sich diese unbedingt bestätigen lassen.

    Unterschiedliche Sichtweisen: Unfallverursacher vs. Unfallgeschädigter

    Trifft Sie am Unfall keine Schuld, handelt es sich also um einen Unfall ohne Eigenverschulden, können Sie einige Rechte als Unfallgeschädigter wahrnehmen. Nachdem die Polizei alles Weitere aufgenommen und protokolliert hat, bekommen Sie eine Durchschrift. Die Versicherung des Unfallverursachers wird unmittelbar danach mit Ihnen in Kontakt treten.

    So haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser untersucht das Fahrzeug und ermittelt als neutraler Dritter den Reparaturbedarf beziehungsweise den effektiven Schaden am Fahrzeug. Die Abrechnung nimmt dieser meist direkt mit der gegnerischen Versicherung vor, Sie müssen nichts weiter unternehmen. Über die Nutzungsausfallentschädigung entscheidet in diesem Fall auch der Gutachter, in Bezug auf die voraussichtliche Dauer der Reparatur.

    Wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen, bleibt Ihnen überlassen. Die gegnerische Versicherung darf hier keine Vertragswerkstatt vorgeben. Eine Werkstattrechnung müssen Sie der Versicherung nicht vorlegen. Sie könnten stattdessen auch direkt den Ersatz der Schadenssumme nach dem Gutachten fordern. Ob und wie viel Sie tatsächlich reparieren lassen, ist Ihre Sache.

    Als Unfallverursacher müssen Sie Ihrer Versicherung den Unfall melden und den Unfallbericht rechtzeitig binnen sieben Tagen ab Unfalldatum einreichen. Sehen Sie sich Unfallbericht-Beispiele an, um Hilfestellungen für Unfallskizzen oder Beschreibungen des Unfallhergangs zu erhalten. Bei Unfällen mit Todesfällen verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Die komplette Regulierung und Kommunikation, notfalls auch die gerichtliche Verteidigung übernimmt Ihre Versicherung. Sie dürfen kein eigenständiges Schuldanerkenntnis abgeben.

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