Vandalismus und der Versicherungsschutz

Leider ist Vandalismus ein sehr alltägliches Problem – ob bei Einbrüchen oder einer jugendlichen Mutprobe, häufig werden Sachwerte vorsätzlich von den Tätern beschädigt oder zerstört. Die wichtigste Frage ist dann oft, ob die Versicherung für diese Schäden aufkommt – leider ist dies vielfach aber nicht der Fall. Bei welchen Formen des Vandalismus welche Versicherung greift und bei welchen Policen Sie sich Gedanken um eine weitere Absicherung machen sollten, erklärt Ihnen FinanceScout24 im folgenden Artikel.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 11, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     
    Unter Vandalismus wird blinde Zerstörungswut verstanden. Gesetzlich bedeutet Vandalismus eine Handlung, die unter Vorsatz, also absichtlich begangen wird, bei der eine private oder öffentliche Sache beschädigt oder zerstört wird. Diese Schäden sind bei vielen Versicherungspolicen allerdings von der Regulierung ausgeschlossen.
    Bei durch Vandalimus verursachte Schäden am Auto sind Sie nur mit einer Vollkaskoversicherung umfassend abgesichert. Diese deckt die meisten Vandalismusschäden ab. Die Teilkasko hingegen kommt nur für Glasbruchschäden auf, unabhängig von der Schadensursache. Das gilt im Übrigen auch für Glasschäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Bei Wohnungen und Häusern kommen zwei Versicherungen für die Schadensregulierung infrage: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. In der Praxis ist Vandalismus allerdings in der Regel nur durch die Hausratsversicherung abgedeckt.

    Der Versicherungsschutz gilt allerdings üblicherweise nur, wenn der Täter in den Wohnraum eingedrungen ist – das „Einschleichen“, etwa durch ein geöffnetes Fenster, oder eine reine Beschädigung von außen ist bei den meisten Policen ein Ausschlussgrund für die Schadensregulierung. Bei der Wohngebäudeversicherung ist Vandalismus normalerweise nicht Teil des Versicherungsschutzes, da hier nur Schäden abgedeckt sind, die ohne Einwirkung von Personen entstehen, wie beispielsweise Sturm- oder Feuerschäden. Viele Versicherungen bieten aber eine Zusatzpolice an, über die auch Vandalismusschäden abgesichert werden können.

    Bedingungen für Zusatzversicherungen bei der Wohngebäudeversicherung

    Bei den Zusatzversicherungen sollten Sie allerdings ebenfalls genau hinschauen, denn wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob ein Mehr- oder ein Einfamilienhaus versichert wird. Manche Versicherer schließen etwa Einfamilienhäuser bei der Vandalismus-Versicherung aus, da ihnen hier das Risiko eines Versicherungsbetrugs zu hoch erscheint.

    Bei Zweifamilienhäusern, bei denen es in der Regel kein gemeinsam genutztes Eigentum gibt, ist nur der Gebäudeteil versichert, den Sie als Versicherungsnehmer bewohnen – das Nachbarhaus ist nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt, auch wenn es eine bauliche Einheit mit dem versicherten Haus bildet.

    Als Eigentümer einer Wohnung sind Sie auf die Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses angewiesen, da nur sie eine Versicherung für das gesamte Gebäude abschließen kann. Zudem sind üblicherweise nur Gebäudeteile versichert, die dem „Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft“ unterliegen. Dazu zählen beispielsweise die Eingangstür des Gebäudes oder das Treppenhaus, nicht aber die Zimmertüren innerhalb der Wohnungen.

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei denen das gesamte Gebäude vom Versicherungsnehmer genutzt wird, ist hingegen fest eingebautes Mobiliar, wie beispielsweise Einbauschränke, Zimmertüren und Ähnliches, ebenfalls versichert. Generell mitversichert ist zudem normalerweise Zubehör, das der Instandhaltung oder Nutzung des Wohnraums dient, wie etwa:

    • Markisen
    • Mülltonnen
    • Gemeinschaftswaschanlagen
    • Außenantennen
    • Überdachungen

    Bei Nebengebäuden kommt es oft auf die Größe beziehungsweise den Nutzungszweck an. Einige Versicherungen schließen Nebengebäude ab einer gewissen Größe vom Versicherungsschutz aus, andere verlangen, dass die Gebäude zumindest teilweise für Wohnzwecke genutzt werden. Informieren Sie sich daher am besten vor Abschluss genau über die Vertragsbedingungen, wenn ein Nebengebäude mitversichert werden soll.

    Tat-Umstände mitentscheidend

    Der Versicherungsschutz ist allerdings nicht nur von den baulichen Gegebenheiten abhängig, sondern auch von den Tat-Umständen, durch die es zum Vandalismusschaden gekommen ist. In der Regel setzen die Versicherungen ein „unbefugtes Eindringen“ voraus, dem der Versicherungsnehmer durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen hat. Beim Grundstück selbst ist normalerweise keine zusätzliche Sicherung erforderlich, Gebäude müssen hingegen verschlossen sein, damit der Versicherungsschutz greift – war also beispielsweise die Tür zum Gartenhäuschen nicht verschlossen, kommt die Versicherung auch nicht für Schäden im Häuschen auf.

    Grundsätzlich nicht abgedeckt ist der Diebstahl von Gegenständen, da es sich hier nicht um Vandalismus handelt. Schäden, die durch einen Einbruchsversuch entstehen, werden hingegen von den meisten Versicherungen übernommen. Allerdings muss auch hier erkennbar sein, dass der Täter versucht hat, in das Gebäude einzudringen. Werfen Jugendliche „nur“ einen Stein durch eine Scheibe, gilt das im Allgemeinen nicht als Einbruchsversuch.

    Ein Sonderfall sind Graffitis – diese gelten zwar als Vandalismus, müssen bei einigen Versicherungen aber noch einmal zusätzlich versichert werden. Zudem ist die Schadensregulierung oft an weitere Bedingungen geknüpft. So darf sich das Graffiti bei manchen Versicherungen nur bis zu einer gewissen Höhe an der Hauswand befinden. Informieren Sie sich daher genau über die Vertragskonditionen, bevor Sie einen solchen Zusatzschutz beantragen.

    Wartezeit & Deckungssumme

    Nicht nur die Bedingungen für die Schadensregulierung sind bei einer Vandalismus-Versicherung entscheidend, sondern auch die Höhe der Deckungssumme sowie eine eventuell vorhandene Wartezeit. Achten Sie unbedingt darauf, dass die von der Versicherung festgelegten Deckungssummen für Ihre Wohnsituation ausreichend hoch sind. Ist das nicht der Fall, passen Sie diese vor Vertragsabschluss an. Dadurch steigen zwar die Kosten für die Police, eine unzureichende Deckungssumme ist im Fall der Fälle allerdings weitaus kostspieliger.

    Bei der Wartezeit haben Sie normalerweise wenig Verhandlungsspielraum, sie kann bei einem Vergleich mehrerer Angebote aber den Ausschlag geben. Denn im schlimmsten Fall können Sie durch die Wartezeit trotz der Versicherungspolice auf einem Schaden sitzenbleiben – auch wenn es nicht unbedingt wahrscheinlich ist, dass während der Wartezeit ein Schadensfall eintritt.

    Kosten für eine Vandalismus-Versicherung

    Im Gegensatz zu anderen Versicherungen lassen sich die Kosten für eine Vandalismus-Zusatzversicherung relativ schwierig pauschal beziffern, denn diese hängen nicht nur vom Wert der versicherten Gegenstände ab, sondern auch von äußeren Umständen. Die voraussichtlichen schadenbedingten Reparaturkosten werden bei jedem Schaden ermittelt und dem Zeitwert gegenübergestellt. Als versicherte Höchstentschädigung gilt hierbei immer der Zeitwert.

    So gibt es Gegenden, in denen wegen häufiger Vandalismusfälle Policen teurer sind als in anderen Wohnvierteln.

    Anhand eines Beispiels lässt sich aber verdeutlichen, was eine zusätzliche Absicherung von Vandalismusschäden bei einer Wohngebäudeversicherung kostet. Für das Beispiel gelten folgende Grundvoraussetzungen:

    • Ständig bewohntes, zweistöckiges Einfamilienhaus in Düsseldorf
      • Dachgeschoss ausgebaut, Kellergeschoss vorhanden
      • Ziegeldach und massive Betonwände
      • Gesamtwohnfläche: 180 m2
      • Baujahr: 1997
      • Eine Garage vorhanden
    • Versicherungsnehmer ist selbstständig

    Für eine reguläre Wohngebäudeversicherung werden in diesem Beispiel jährlich in etwa 506,13 Euro fällig. Sollen zusätzlich Gebäudebeschädigungen durch Dritte sowie Graffitischäden mitversichert werden, kommen im Jahr noch einmal 14 Euro hinzu. Allerdings ist bei Graffitischäden hier eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vorgesehen. Wird eine generelle Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart, kostet die Police einschließlich Vandalismusschutz ungefähr 398,43 Euro im Jahr.

    Selbstbehalt – sinnvoll oder nicht?

    Bei den meisten Versicherungen ist es möglich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren – so auch bei der Vandalismus-Versicherung. In der Regel liegt dieser bei 300 Euro, bei einigen Versicherungen lässt sich die Höhe aber noch anpassen. Ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Ihrer Risikoeinschätzung ab. Gehen Sie davon aus, dass die Gefahr von Vandalismusschäden eher gering ist, lohnt sich oft eine Selbstbeteiligung, da dadurch die Kosten für die Police sinken.

    Kommt es beispielsweise – statistisch gesehen – alle zwei Jahre zu einem Schaden und Sie sparen durch den Selbstbehalt 200 Euro im Jahr, ist diese Variante günstiger als der umfassende Schutz ohne die Standard-Selbstbeteiligung von 300 Euro. Letztlich gibt es aber keine allgemeingültige Regel zum Selbstbehalt, denn Vandalismus ist ein nicht vorhersehbares Ereignis.

    Schäden unverzüglich melden

    Kommt es zu einem Schaden, verlangen die Versicherer eine unverzügliche Meldung desselben – das gilt sowohl für Hausrats- als auch für Wohngebäudeversicherungen. Da „unverzüglich“ aber ein rechtlich unbestimmter Begriff ist, muss eine Meldung nicht zwingend sofort erfolgen – Sie sollten den Schaden aber nach Bekanntwerden zum nächstmöglichen Zeitpunkt melden. Kommen Sie beispielsweise später am Abend nach Hause und bemerken, dass im Haus eingebrochen und die Einrichtung zerstört wurde, sollten Sie zwar direkt die Polizei verständigen, die Meldung an die Versicherung kann aber durchaus erst am nächsten Tag erfolgen. In der Regel ist dies telefonisch möglich, viele Versicherer erlauben aber mittlerweile auch eine Schadensmeldung über das Internet.

    Bei Fällen von Vandalismus bestehen die Versicherungen zumeist auch darauf, dass Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Ferner benötigt der Versicherer üblicherweise eine Liste der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, damit die Schadenssumme ermittelt werden kann. Ist der Schaden ordnungsgemäß gemeldet und bearbeitet, wird die Entschädigung üblicherweise innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt. Erfolgt eine Meldung des Schadens nicht oder nicht unverzüglich, kann der Versicherer seine Leistungen reduzieren oder sogar ganz verweigern.

    Übrigens sollte man Vandalismus natürlich nicht nur dann bei der Polizei melden, wenn man selbst betroffen ist. Beobachten Sie also, wie Täter fremdes Eigentum beschädigen oder die öffentliche Sicherheit gefährden (etwa durch das Entfernen von Kanaldeckeln), sollten Sie sofort zum Telefon greifen. Von einem persönlichen Eingreifen rät die Polizei jedoch dringend ab, da die Gefahr besteht, selbst zum Opfer einer Gewalttat zu werden.

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