Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Mofa

Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds benötigen zwar keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer. Trotzdem dürfen auch diese Fahrzeuge nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen nachgewiesen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 10, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die sogenannten Mopedkennzeichen sind immer für genau ein Jahr, vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres, gültig. Kleinkraftradfahrer, die ganz ohne oder mit ungültigem und somit abgelaufenem Versicherungskennzeichen fahren, machen sich strafbar und haben keinen Haftpflichtschutz.

    Für die Verwendung des Kennzeichens gibt es einige gesetzliche Regelungen, die sogar die ordnungsgemäße Anbringung vorschreiben. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte und worauf zu achten ist.

    Was sind Versicherungskennzeichen und welche Fahrzeuge benötigen eines?

    Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung, beispielsweise Kleinkrafträder oder Pedelecs mit leistungsstarkem Motor müssen in Deutschland nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten daher auch kein Kfz-Kennzeichen. Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen diese Fahrzeuge jedoch eine Betriebserlaubnis und ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Über dieses auch als „Mopedkennzeichen“ bekannte Schild wird das Bestehen einer gültigen Versicherung nachgewiesen.

    Ein Versicherungskennzeichen wird für folgende Fahrzeuge benötigt:

    • Kleinkrafträder, beispielsweise Mofas, Mopeds und Roller, mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
    • Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
    • Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
    • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
    • Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH)
    • E-Roller mit Betriebserlaubnis
    • Motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen
    • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

    E-Bikes und Pedelecs, die unter der obenstehenden Leistungsgrenze liegen, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Hier sind Sie im Schadensfall über Ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Alle anderen genannten Fahrzeuge unterliegen dem Pflichtversicherungsgesetz, daher ist das Kennzeichen zwingend erforderlich.

    Verstöße können vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Verursachen Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall, müssen Sie zudem für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen aufkommen.

    Fristen und Gültigkeiten

    Das Versicherungskennzeichen gilt grundsätzlich für ein Jahr ab dem 1. März. Es läuft am 28. oder 29. Februar des Folgejahres ab. Die Gültigkeit wird nicht automatisch verlängert. Besitzer eines entsprechenden Fahrzeugs müssen sich also rechtzeitig zum Ablauf des Versicherungsjahres um ein neues Roller-Versicherungskennzeichen kümmern.

    Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, den Sie beim Kauf eines solchen „Mofa-Versicherungskennzeichens“ abschließen. Wenn Sie ein Kennzeichen nicht direkt zu Beginn des Versicherungsjahres kaufen, reduziert sich üblicherweise der Beitrag für die Moped-Versicherung anteilig. Wie genau dies gehandhabt wird, ist Sache der Versicherungen, daher gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede.

    Wenn Sie ein Fahrzeug erst zum Ende des Versicherungsjahres, also beispielsweise im Dezember, in Betrieb nehmen, kommen Sie leider nicht umhin, auch dann noch eine Versicherung für das laufende Versicherungsjahr abzuschließen. Dennoch müssen Sie zum 1. März wieder ein neues Versicherungskennzeichen kaufen.

    Wie bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?

    Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie bundesweit in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden. Entgegen anderslautenden Gerüchten kann ein Versicherungskennzeichen nicht an Tankstellen gekauft werden. Wenn Sie also am Wochenende ein entsprechendes Fahrzeug erstehen, müssen Sie sich daher bis zum nächsten Werktag gedulden, bis Sie es versichern und in Betrieb nehmen können.

    Versicherungsagenturen haben in der Regel einige Kennzeichen vorrätig, sodass Sie nach der Zahlung des Versicherungsbetrags eines direkt mitnehmen können. Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen online bestellen, wird es nach Zahlungseingang gemeinsam mit dem Versicherungsschein per Post versendet. Hier kann es also einige Tage dauern, bis Sie das Kennzeichen in der Hand halten.

    Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen

    Zum Vertragsabschluss für ein Versicherungskennzeichen sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich.

    • Hersteller
    • Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
    • Antriebsart
    • Baujahr

    Diese Angaben finden Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug. Wenn Sie die Versicherung in einer Agentur vor Ort beantragen, sollten Sie die ABE auf jeden Fall dabei haben. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt der Versicherungsschutz. Noch nicht volljährige Jugendliche, die ein Versicherungskennzeichen für ihren Roller beantragen, benötigen die Unterschrift ihrer Eltern zum Vertragsabschluss.

    Die Kosten für ein Versicherungskennzeichen sind nicht sonderlich hoch. Manche Versicherungen beginnen schon mit einer jährlichen Prämie von ungefähr 30 €. Diese ist häufig abhängig von Faktoren wie dem Alter des Fahrers und dem Wert des Fahrzeugs. Sind Fahrer unter 23 Jahren vorgesehen, fällt die Prämie bei den meisten Anbietern höher aus. Zudem kann der Antragsteller wählen, ob er nur eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung oder eine Teilkaskoversicherung abschließen möchte.

    Wie bei der Kfz-Versicherung oder der Motorradversicherung können Sie auch bei der Versicherung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge wählen, ob Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen oder den Versicherungsschutz um eine Teilkaskoversicherung erweitern. Mit der Teilkasko sind auch Schäden durch Diebstahl, Explosionen und Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung haftet hingegen nur für Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug zugefügt werden. Mit einfachem Haftpflichtschutz erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen bei einigen Anbietern bereits ab ca. 40 Euro im Jahr. Mit Teilkaskoschutz für Roller und andere Kleinkrafträder sollten Sie mit einer Versicherungsprämie ab etwa 70 Euro jährlich rechnen.

    Aufbau des Versicherungskennzeichens

    Ein Versicherungskennzeichen misst 10,1 Zentimeter in der Breite und hat eine Höhe von 13 Zentimetern. Das Kennzeichen ist zweizeilig aufgebaut – die erste Zeile enthält drei Ziffern, die zweite drei Buchstaben. Am unteren Rand befindet sich die Prägung „GDV“ (kurz für: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und das jeweilige Versicherungsjahr.

    Die Schriftfarbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Dadurch wird es beispielsweise der Polizei erleichtert, auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich um ein gültiges Kennzeichen handelt. Insbesondere zum Beginn des neuen Versicherungsjahres kontrolliert die Polizei verstärkt, ob Kleinkraftradfahrer mit gültigem Versicherungsschutz unterwegs sind.

    Die Versicherungskennzeichen haben die Farben Schwarz, Blau oder Grün. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wiederholt sich dementsprechend alle drei Jahre. Durch die Jahresprägung am unteren Rand des Kennzeichens ist es allerdings nicht möglich, ein altes Kennzeichen nach drei Jahren noch einmal zu verwenden. Für das Versicherungsjahr 2022/2023 ist das Kennzeichen grün, danach folgt für das Jahr 2023/2024 schwarz. Das Kennzeichen besteht aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination.

    Sonderkennzeichen bei Überführung und Probefahrt

    Rote Kennzeichen sind ausschließlich für betriebliche Zwecke sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten oder bei notwendigen Fahrten wie zum Tanken, für Reparaturen und zur Außenreinigung gestattet. 

    Die roten Kennzeichen beginnen grundsätzlich mit dem Buchstaben Z.

    Anhand der Buchstabenkombination lässt sich ablesen, bei welchem Anbieter das Fahrzeug versichert ist. Dies kann im Schadensfall auch für den Geschädigten wichtig sein. Welche Versicherung hinter einer Buchstabenkombination steckt, können Sie auf der Webseite des GDV abfragen oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 in Erfahrung bringen. Die Zahlenkombination dient dabei lediglich als Unterscheidungsmerkmal.

    Wunschkennzeichen wie bei herkömmlichen Kennzeichen sind daher nicht möglich. Mit etwas Glück können Sie sich aber zumindest aus den vorrätigen Kennzeichen bei Ihrer Versicherungsagentur das Kennzeichen aussuchen, das Ihnen am meisten zusagt.

    Wie wird das Versicherungskennzeichen angebracht?

    Für die Anbringung gelten einige gesetzliche Vorschriften, die in Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt sind:

    • Das Kennzeichen muss an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden
    • Das Kennzeichen darf maximal um 30 Grad in Fahrrichtung geneigt sein
    • Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn liegen
    • Das Kennzeichen muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein

    Geeignete Kennzeichenhalter können Sie im Fachhandel und auch bei zahlreichen Online-Händlern kaufen. Bei manchen Versicherungen erhalten Sie einen Halter sogar als kostenlose Beigabe zum Versicherungskennzeichen fürs Moped.

    Kennzeichen verloren oder gestohlen – was tun?

    Wenn Sie feststellen, dass sich Ihr Kennzeichen nicht mehr am Fahrzeug befindet, sollten Sie dies umgehend Ihrer Versicherung und der Polizei melden. Falls es nach einem Diebstahl missbräuchlich verwendet wird, kann Ihnen dies ansonsten angelastet werden.

    Die Versicherung wird Ihnen in der Regel ein neues Kennzeichen ausstellen. Für dies müssen Sie üblicherweise noch einmal die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr anteilig zahlen, dafür erhalten Sie jedoch den Restbetrag für das alte Kennzeichen zurück. Manche Anbieter finden auch individuelle Lösungen. Hohe Kosten entstehen beim Verlust des Versicherungskennzeichens in der Regel jedoch nicht.

    Was passiert beim Verkauf des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen?

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ablauf des Versicherungsjahres verkaufen oder stilllegen, können Sie das Kennzeichen an die Versicherung zurückgeben und erhalten die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge anteilig erstattet.

    Alternativ kann bei einem Verkauf der neue Besitzer die bestehende Versicherung übernehmen. In diesem Fall muss der Versicherungsvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden. Dieser zahlt dann anteilig die Versicherungsbeiträge für das laufende Versicherungsjahr, die Ihnen von der Versicherung gutgeschrieben werden.

    Auch wenn es die einfachste und unbürokratischste Lösung ist, sollten Sie es vermeiden, eine Versicherung ohne Umschreibung an den nächsten Besitzer zu übergeben und die Kosten privat aufzuteilen. So würde das Fahrzeug weiter unter Ihrem Namen laufen und Sie können für damit verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.

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