Wassersportversicherung

Wassersportfans aufgepasst: Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden in Verbindung mit motorisierten Wassersportgeräten grundsätzlich nicht ab. Aus diesem Grund ist es für Besitzer von Jet-Ski, Motorboot oder Ruderboot mit Außenbordmotor ratsam, eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Wassersportversicherung deckt Schäden ab, die Sie beim Gebrauch oder dem Besitz Ihres Wassersportgeräts zufügen. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden handeln. Da meist Boote und deren Halter sowie Nutzer abgesichert werden, spricht man häufig auch von Bootsversicherung.

    Durch diese können sich Besitzer von Yachten, Motorbooten oder Segelbooten bei Schäden absichern, die durch ihre Boote an Dritten verursacht werden. Dabei kann es sich sowohl um Personen-, als auch um Sach- oder Vermögensschäden handeln.

    Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung können Sie sich bei der Wassersportversicherung zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung entscheiden. Grundsätzlich ist eine solche Absicherung speziell für die Besitzer des Wassergefährts ratsam. Denn er haftet bei Schäden, die mit seinem Boot verursacht werden, unabhängig davon, ob er den Schaden selbst verursacht hat.

    Grobe Fahrlässigkeit mitversichert?

    Achten Sie bei der Wahl der Wassersportversicherung auch darauf, ob grob fahrlässig verursachte Schäden versichert sind.

    Als fahrlässig wird ein Schaden bezeichnet, wenn jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch das eigene Verhalten verschuldet und so letztlich einen Schaden verursacht.

    Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, doch dringend empfohlen. Denn im Schadensfall können auf den unversicherten Bootseigner schnell Kosten in Millionenhöhe zukommen. Werden dabei Personen verletzt, erhöht sich die Summe schnell um Schmerzensgeld. Wer ohne Wassersportversicherung mit seinem Wasserfahrzeug unterwegs ist, riskiert bei einem Schadenfall seinen finanziellen Ruin.

    In einigen europäischen Ländern vorgeschrieben

    Auch wer mit seinem Boot in anderen europäischen Gewässern unterwegs ist, sollte sich für eine Wassersportversicherung entscheiden. Es gibt in Spanien, der Schweiz, den Niederlanden, Italien und Griechenland entsprechende Regelungen, die eine Versicherung vorschreiben. Nutzen Sie Ihr Wassergefährt in diesen oder anderen Ländern, sollten Sie auch auf eine entsprechende Auslandsdeckung bei Ihrer Wassersporthaftpflicht achten, ähnlich wie bei der Mallorca-Police für PKW. Diese Police bietet Ihnen außerdem Versicherungsschutz, wenn Sie Boote chartern, auch mit Skippern und Crew.

    Versicherungsschutz nicht nur für Bootshalter

    Vergleichbar mit der Autoversicherung sind bei der Wassersportversicherung neben dem Halter auch all diejenigen abgesichert, die zur Nutzung des Wassersportgeräts berechtigt oder verantwortlich sind.

    Versicherungsschutz der Privathaftpflicht reicht meist nicht aus

    Es gibt zwar viele Privathaftpflichtpolicen oder Hausratversicherungen, in welchen auch Wassersportgeräte abgesichert sind, doch reicht dieser Versicherungsschutz meist nicht aus. Die Grenzen der privaten Haftpflichtversicherung muss stets geprüft werden. Die privaten Haftpflichtpolicen übernehmen zum Beispiel nur Schäden, die Sie mit einem Surfbrett oder Schlauchboot verursachen. Motorboote oder Segeljachten mit Außenbordmotor sind mit dem Produkt aber nicht versichert. 

    Wer eines der folgenden Wassersportgeräte nutzt, sollte sich für eine Wassersportversicherung entscheiden: Jet-Ski, Jacht, motorisierte Boote, Segelboote mit Motor, Jetboote, Hovercrafts, Katamarane. Bedenken Si e auch, dass Sie beim Anmieten von diesen Gefährten über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen sollten, um im Schadensfall vor hohen Kosten geschützt zu sein.

    Deckung und Versicherungsschutz

    Eine Wassersportversicherung deckt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme ab. In der Regel können Deckungen zwischen zwei und 15 Millionen Euro ausgewählt werden. Die Deckungssummen für Vermögensschäden liegen meist im deutlich niedrigeren, sechsstelligen Euro-Bereich.

    Folgende Schäden werden üblicherweise nicht von der Wassersportversicherung abgedeckt:

    • Schäden, die einem Versicherungsnehmer selbst zugefügt werden
    • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch die Versicherungsnehmer
    • Schäden, die nahen Angehörigen (zum Beispiel Eltern oder Kinder) entstehen
    • Geldstrafen oder Bußgelder, die durch einen verursachten Schaden entstehen

    Deckungssummen der Wassersportversicherung in anderen europäischen Ländern

    Die Deckungssummen anderer europäischer Länder unterscheiden sich meist deutlich von den in Deutschland üblichen Absicherungshöhen. Dies bedeutet, dass Sie im Schadensfall über eine nicht ausreichende Deckung verfügen können, weil der Versicherungsschutz sich am Unfallort orientiert. Deshalb empfiehlt es sich, eine Zusatzdeckung, ähnlich der Mallorca-Police beim Auto für Wasserfahrzeug in den Vertrag zu integrieren. Damit profitieren Sie europaweit von der hohen Versicherungssumme, die Sie bereits in Deutschland schützt.

    Dort, wo eine Bootsversicherung Pflicht ist, gelten in Europa folgende Mindestdeckungssummen:

    LandHaftpflichtversicherungMindestdeckungssumme
    Deutschland Nicht vorgeschrieben  
    Belgien Nicht vorgeschrieben  
    Dänemark Nicht vorgeschrieben  
    Finnland Nicht vorgeschrieben  
    Frankreich Nicht vorgeschrieben  
    Griechenland Nachweis an Bord mitzuführen 500.000 Euro (Sachschäden)
    150.000 Euro (Umweltschäden)
    Italien Motorboote über 5,44 PS (4 kW) 766.938 Euro
    Niederlande Nachweis an Bord mitzuführen 567.225 Euro
    Österreich Nicht vorgeschrieben  
    Polen Nicht vorgeschrieben  
    Schweden Nicht vorgeschrieben  
    Schweiz Motor- und Segelboote über 15 m2 Segelfläche 2.000.000 SFr
    Slowenien Nicht vorgeschrieben  
    Spanien Motor- und Segelboote mit einer Länge über 6 Meter und Wasserscooter 120.202 bis 240.404 Euro (Personenschäden)
    96.161 Euro (Sachschäden)
    Türkei Nicht vorgeschrieben  

    Wassersportversicherung abschließen

    In Deutschland gibt es verschiedene Versicherungsunternehmen, die eine Wassersportversicherung anbieten. Dazu gehören der ADAC, die Gothaer, die Alte Leipziger, die HUK, die Helvetia oder die Zurich.

    Die meisten Versicherungsprodukte können direkt online auf der Homepage des jeweiligen Anbieters abgeschlossen werden. Spezielle Bootsversicherungen für große Jachten oder für gewerbliche Schiffsnutzung müssen jedoch direkt bei einem Berater der jeweiligen Assekuranz beantragt werden, da der Leistungsumfang der herkömmlichen Wassersportversicherungen zum Beispiel für Luxusjachten nicht ausreicht.

    Zur Auswahl stehen bei den Versicherern:

    • Wassersport- oder Bootshaftpflichtversicherungen
    • Wassersportkaskoversicherungen
    • Skipperhaftpflichtversicherungen
    • Spezielle Segeljachtversicherungen

    Wenn Sie eine allgemeine Absicherung suchen, sollten Sie sich schon beim Kauf oder vor dem regelmäßigen Bootscharter für eine Wassersporthaftpflicht entscheiden. Sollten Sie ein neues Wassergefährt nutzen, empfiehlt es sich, Kaskoschutz auszuwählen.

    Das kostet eine Wassersportversicherung

    Die Höhe der Versicherungstarife richtet sich bei der Wassersportversicherung zum einen danach, ob Sie einen Haftpflicht-Basisschutz oder eine Kaskovariante auswählen. Darüber hinaus entscheiden die Größe des Bootes beziehungsweise der Motorisierung sowie die gewählte Deckungssumme über die tatsächlichen Kosten. Bei Segelbooten spielt auch die Fläche der Segel eine Rolle für die Berechnung des Tarifs.

    Wenn Sie eine Kaskodeckung auswählen, können Sie die Tarifhöhe auch durch den gewählten Selbstbehalt beeinflussen. Die meisten Versicherer berechnen die Kaskotarife anhand des Zeitwerts des Bootes sowie des gewünschten Geltungsbereichs.

    • Wasserporthaftpflichtversicherungen sind bei kleinen Booten schon ab 40 Euro möglich, können aber auch bis zu 400 Euro pro Jahr kosten.
    • Wird eine Vollkaskoversicherung gewählt, beginnen die Preise bei etwa 250 Euro pro Jahr und reichen bei teuren Booten schnell auch bis zu mehreren tausend Euro, die Sie jährlich an den Versicherer überweisen müssen.

    Wassersporthaftpflicht

    Die Wassersporthaftpflicht ist wie alle Haftpflichtpolicen eine elementare Absicherung für Schäden, die Sie selbst oder andere mit Ihrem Wassersportgerät verursachen. Sie übernimmt die Kosten, die durch verschuldete Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zu Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus trägt die Wassersporthaftpflicht auch Schäden gegenüber Dritten. Auch Gewässerschäden werden durch den Versicherungsschutz gedeckt. Dadurch unterscheidet sich die Wassersporthaftpflicht von einer herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung.

    Versicherungspflichtige Wasserfahrzeuge wie zum Beispiel Motorboote benötigen eine Absicherung. Auch Wasserskiläufer oder Schirmdrachenflieger benötigen eine Wassersporthaftpflicht. 

    Leistungsausschlüsse: Schäden, die Ihnen selbst zugeführt werden, übernimmt die Haftpflicht nicht. Gleiches gilt für vorsätzlich verursachte Schäden sowie Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Schadensverursachung erhoben werden.

    Nachweis in Ländern notwendig

    In manchen Ländern, wie zum Beispiel Griechenland, müssen Sie einen Nachweis über die Wassersporthaftpflicht mit sich führen. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Blaue Versicherungskarte“.

    Wassersportkaskoversicherung

    Eine Wassersportkaskoversicherung schützt Bootshalter vor Schäden, die am eigenen Wassergefährt entstehen können. Diese Schäden können durch Unfälle oder Naturgefahren wie Blitzeinschlag oder Stürme entstehen. Auch Explosionen oder Diebstähle auf Ihrem Boot sind mit der Kaskoversicherung abgedeckt. Damit unterscheidet sich die Kaskoversicherung von der Wassersporthaftpflicht, die bei eigenen Schäden nicht aufkommt.

    Der Versicherungsschutz greift sowohl bei eigenem als auch bei Fremdverschulden. Somit sind auch Schäden durch Dritte mit der Versicherung abgedeckt. Auf Wunsch können mit der Kaskoversicherung im Gegensatz zur Wassersporthaftpflicht noch weitere Bestandteile des Bootes wie zum Beispiel Beiboote mitversichert werden. Auch Entsorgungskosten oder Wrackbergungen sind bei einer Kaskoversicherung meist inkludiert. Darüber hinaus bieten viele Versicherer den Kaskoschutz auch für die Lagerung in Werften oder Docks an.

    Schutz für Beiboote prüfen

    Prüfen Sie vor dem Abschluss der Vollkaskoversicherung, ob zum Beispiel auch Beiboote oder andere Zusätze mitversichert sind. Darüber hinaus sollte der Versicherungsschutz ebenso die Überwinterung oder den Transport der Boote absichern.

    Skipperhaftpflichtversicherung

    Die Skipperhaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Skipper verursacht werden. Diese Absicherung wird von der herkömmlichen Wassersporthaftpflicht nicht geboten.

    Diese besondere Wassersportversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Skipper eines gecharteten Bootes sind. In diesem Fall sind Sie für die Crew und das Boot verantwortlich und in vollem Umfang für Schäden haftbar. 

    In der Skipper-Versicherung sind die Haftungsansprüche der mitreisenden Crew-Mitglieder sowie des Skippers gedeckt. Außerdem besteht bei der Skipperhaftpflicht ein Schutz bei Charterausfall, Beschlagnahme, Hotel- und Reisekosten und auch bei Vermögensschäden.

    Nutzen Sie keine Skipperhaftpflicht, können im Schadensfall Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen.

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