Werbungskosten: Abzugsfähig bei der Steuererklärung

Auch wenn es der Name anders vermuten lässt, haben Werbungskosten erst einmal nicht viel mit Werbung zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um Kosten, die rund um eine Arbeit entstehen. Diese jährlich entstehenden Werbungskosten können von den Einkünften abgezogen werden, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen führt. Sie gehören mit den Sonderausgaben zu den abzugsfähigen Kosten bei der Steuererklärung.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    9, Abs. 1 EStG

    Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

    Arten von Werbungskosten

    Hinter dieser sperrigen Definition verbergen sich viele verschiedene Rechnungsposten, die Steuerzahler bei der Steuererklärung geltend machen können. Die folgende Tabelle gibt Beispiele für mögliche Bereiche mit den entsprechenden Werbungskosten:

    Arbeitsmittel
    • Ausgaben für Arbeitsmittel mindern die Steuerlast bei den Einkünften als Arbeitnehmer. Bei vielen Arbeitsmitteln ist eine sowohl private als auch berufliche Nutzung absetzbar.
    • Zu den Arbeitsmitteln zählen PCs, Kameras oder andere elektronische Geräte wie Diktiergeräte, Aktenvernichter, Kopierer, Drucker oder Faxgeräte. Darüber hinaus können auch Locher, Mappen, Druckerpapier oder Tintenpatronen als Arbeitsmittel abgesetzt werden.
    • Wird für die Arbeit spezielle Literatur für Wörterbücher oder Einführungen benötigt, kann auch diese mit den Werbungskosten verrechnet werden.
    • Benötigt ein Arbeitnehmer spezielle Werkzeuge für seine Arbeit, können auch diese abgesetzt werden.
    Arbeitszimmer

     

    • Steht einem Angestellten für berufliche Tätigkeiten kein Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber zur Verfügung, sodass er dieser Arbeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer nachgehen muss, können dessen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro jährlich abgesetzt werden.
    • Hierzu gehören alle Kosten, die rund um das Arbeitszimmer anfallen. Das kann die Einrichtung sein wie Bürotische oder -Stühle.
    • Ebenso zählt auch der für das Arbeitszimmer benötigte Strom oder das zum Heizen benötigte Gas zu den Werbungskosten fürs Arbeitszimmer.
    • Selbstverständlich wird auch die für das Arbeitszimmer zu zahlende Miete in die Werbungskosten eingerechnet.
    Fahrtkosten
    • Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte pro Arbeitstag wird kilometerweise als Fahrtkosten angesetzt, und zwar pauschal mit 38 Cent. 
    • Alle Kosten, die für einen Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeitsstelle oder zu einem Kunden entstehen, können als Werbungskosten angerechnet werden.
    • Hierzu zählen auch Fahrkarten oder Taxiquittungen. Auch eine Bahncard oder Monatskarte kann zu den Werbungskosten gezählt werden. In diesem Zusammenhang wird häufig auch mit der sogenannten „Pendlerpauschale“ gearbeitet.
    Berufsausbildung
    • Alle Kosten, die im Rahmen der Berufsaus- oder -weiterbildung entstehen sind abzugsfähig. Das können Gebühren für Seminare ebenso wie entsprechende Fachliteratur oder Zeitschriften sein. Auch Sprachkurse, sofern Sie für die Arbeit erforderlich sind, zählen zu Werbungskosten.
    • Wenn ein Seminar an einem anderen Ort stattfinden, können auch die Fahrtkosten dorthin sowie eventuelle Übernachtungskosten abgesetzt werden. Gleiches gilt für Verpflegung vor Ort.
    • Zur Ausbildung gehört übrigens auch ein Zweitstudium oder eine Umschulung.
    Berufskleidung
    • Wird für die Ausübung des Berufs bestimmte Kleidung benötigt, kann diese auch mit den Werbekosten abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Arztkittel oder Forstbekleidung.
    Wichtig: „Bürgerliche Kleidung“ zählt nicht zur Berufsbekleidung!
    Umzug
    • Bei einem beruflichen Umzug ab April 2022 590 Euro abgesetzt werden.
    • Erfolgt ein Umzug aufgrund eines neuen Jobs, können die Kosten für den Umzug mit den Werbungskosten verrechnet werden.
    Beiträge zu Berufsverbänden oder Vereinen
    • Zahlt der Arbeitnehmer zum Beispiel Beiträge für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Innung, lassen sich diese Kosten absetzen. Gleiches gilt auch für Vereine, die unmittelbar mit dem Beruf zu tun haben.
    Telekommunikation
    • Wird das Internet, ein Telefon oder ein Mobiltelefon für die Arbeit genutzt, können die dadurch entstehenden Kosten in die Werbungskosten eingerechnet werden. Dies gilt auch für die entsprechenden Geräte oder Reparaturen an diesen Kommunikationsgeräten.
    Zinsen auf Darlehen
    • Zinszahlungen, die für ein im Zusammenhang mit der Arbeit stehendes Darlehen entstehen, können auf die Werbungskosten gerechnet werden.
    Anwaltshonorare oder Prozesskosten
    • Wenn der Steuerzahler einen Prozess führt, der einen Bezug zu seiner Arbeit hat, können Kosten für Anwälte sowie Gerichte von der Steuer abgesetzt werden.
    Versicherungen
    • Hierzu zählen alle Versicherungsleistungen, die für den Beruf benötigt werden wie eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
    • Auch eine Berufsrechtsschutzversicherung zählt zu den Werbungskosten.

    Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung bei der Höhe der Werbungskosten, sofern die Ausgaben schlüssig begründet werden können.

    Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer statt eines handelsüblichen Smartphones für 600 Euro ein mit Edelsteinen besetztes Handy für 10.000 Euro absetzen möchte, wird er vermutlich Schwierigkeiten mit einer sinnvollen Begründung haben.

    Sinvolle Begründung und Nachweis nötig!

    Damit das Finanzamt die entsprechenden Posten auch anerkennt, müssen die Ausgaben nachvollziehbar im Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit stehen. Darüber hinaus muss der Steuerzahler seine Werbungskosten auch nachweisen können. Deshalb gilt es, für jede Ausgabe immer die entsprechende Rechnung aufzubewahren. Sie wird im Zuge der Steuererklärung beim Finanzamt mit abgegeben. Für sich selbst fertigt der Arbeitnehmer eine Kopie der eingereichten Rechnungen an.

    Steuerberater-Kosten abzugsfähig

    Auch die Kosten für den Steuerberater können im Rahmen der Werbekosten von den Einkünften abgezogen werden.

    Werbungskosten bei Ehepaaren

    Bei Ehepaaren muss jeder Ehepartner seine Werbungskosten einzeln aufführen, da davon auszugehen ist, dass beide nicht den gleichen Beruf ausüben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Steuer des Ehepaars gemeinsam veranlagt wird. Beide können auch separat vom Arbeitnehmerpauschbetrag Gebrauch machen.

    Tipp für die Steuer

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren

    Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren wird in §39a des EStG geregelt. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, innerhalb dessen der Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen beantragt. Stimmt das Finanzamt zu, gelten diese Freibeträge für zwei Jahre. Allerdings ist der Arbeitnehmer dann auch dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

    Zunächst legt der Arbeitnehmer im Voraus fest, wie hoch die Werbungskosten bzw. Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen im kommenden Abrechnungsjahr ausfallen werden. Hierfür zählt er zum Beispiel die voraussichtlichen Kosten für Fahrten oder Weitbildungen zusammen.

    Die Freibeträge werden vom zu versteuernden Einkommen sofort abgezogen. Dadurch sinkt die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber ans Finanzamt abführen muss. Zugleich steigt der Nettolohn des Arbeitnehmers. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann auch im laufenden Steuerjahr gestellt werden. Der Lohnsteuerabzug wird dann sofort im Folgemonat reduziert.

    Wer mit regelmäßigen und besonders hohen Werbungskosten rechnen kann, profitiert von der Lohnsteuerermäßigung am meisten.  Der Freibetrag ist immer als Jahresbetrag angelegt und wird gleichmäßig auf den Lohn aller Monate verteilt.

    Beispiel: Ein Arbeitnehmer beantragt eine Lohnsteuerermäßigung von 2.400 Euro für 2016 und 2017. Stimmt das Finanzamt zu, wird der Freibetrag auf die Restmonate des Jahres 2016 verteilt. Im Jahr 2017 werden dann monatlich 200 Euro vom zu versteuernden Lohn abgezogen.

    Werbungskostenpauschale

    Wer nur wenige Ausgaben hat, die im Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen, für den lohnt es sich häufig nicht, eine separate Aufstellung mit allen Werbungskosten zu machen. In diesem Fall kann der sogenannte Werbungskostenpauschbetrag (auch „Arbeitnehmerpauschbetrag“) verwendet werden.

    Dabei handelt es sich um pauschal 1.000 Euro pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer von seinen Einkünften abziehen darf. Eine Aufstellung der Werbekosten ist somit immer dann sinnvoll, wenn sie den Pauschalbetrag von 1.000 Euro überschreiten.

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