Die wichtigsten Familienversicherungen

Erst dann, wenn sie eine Familie haben, denken viele Menschen an Versicherungen – denn nun sind sie nicht mehr nur für sich selbst, sondern auch für ihre Angehörigen verantwortlich. Insbesondere Familien mit Kindern möchten mithilfe der Versicherungen ihr Familieneinkommen absichern. Auf diese Weise sind die kleinsten Familienmitglieder auch dann versorgt, wenn Sie selbst nicht mehr arbeiten können.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Begriff der Familienversicherung ist in § 10 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Dabei ist mit dieser Bezeichnung in Deutschland eine Versicherungsmöglichkeit gemeint, bei der Sie Ihre Familienangehörigen beitragsfrei mitversichern können. Zu den Familienangehörigen zählen dabei die eigenen Kinder, der Ehepartner sowie der eingetragene Lebenspartner.

    Ausnahme PKV

    Vor allem bezüglich der Krankenversicherung besteht jedoch die Frage, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) familienversichert sind.

    Besteht eine Versicherung über die PKV, sind weder die eigenen Kinder noch der Ehepartner beitragsfrei mitversichert. Stattdessen zahlen sie nur einen geringeren Beitrag. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Familienkrankenversicherung erhalten Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

    Inwiefern lohnen sich Familienversicherungen?

    Häufig sind Familienversicherungen etwas teurer als die Policen für Einzelpersonen, dafür jedoch gilt der Versicherungsschutz für einen größeren Personenkreis. Wichtig ist allerdings, vorab zu überlegen, welche Policen überhaupt sinnvoll sind und welche nicht benötigt werden.

    Oftmals werden von den Versicherungsgesellschaften verschiedene Versicherungspakete angeboten, in denen sich mehrere Policen zu einem scheinbar günstigeren Preis befinden. Allerdings empfehlen etliche Experten, die Versicherungen lieber einzeln abzuschließen. Denn oftmals halten die Versicherungspakete nicht, was sie versprechen. So befinden sich in vielen dieser Pakete beispielsweise überflüssige Policen, die den Preis des gesamten Pakets nach oben treiben. Aus diesem Grund sollten sich Familien eher darauf konzentrieren, die wichtigsten Policen separat abzuschließen.

    Must-Have-Versicherungen für die Familie

    Möchten Sie Ihre Familie absichern, sollten Sie sich darüber informieren, welche Policen unbedingt erforderlich sind und welche nicht zwingend notwendig. Zu den Must-Have-Versicherungen für jede Familie gehören die folgenden drei:

    Privathaftpflichtversicherung

    Die private Haftpflichtversicherung versichert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine private Haftpflichtversicherung versichert sogar grobe Fahrlässigkeit mit. Ausgeschlossen sind hier lediglich Schäden, die absichtlich verursacht wurden.

    Diese ist bei Familien besonders wichtig, da sie auch für Schäden aufkommt, die Ihre Kinder verursacht haben. Da vor allem beim Spielen schnell ein Unfall geschehen kann, sollten Sie die Privathaftpflicht unbedingt abschließen. Ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Mithilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie für den Fall ab, dass Sie aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann. 

    Oftmals fällt dadurch ein Großteil oder sogar das gesamte Familieneinkommen weg. Hier springt die BU-Rente ein.

    Risikolebensversicherung

    Als Form der Hinterbliebenenvorsorge sichert eine Risikolebensversicherung die eigene Familie, eine Immobilienfinanzierung oder andere Kredite im Todesfall ab. Die Risikolebensversicherung sichert vor allem die eigenen Kinder im Todesfall ab. Sollte der Elternteil versterben, welches für einen Großteil des Familienkommens gesorgt hat, hilft die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen, die finanzielle Existenz zu sichern.

    Außerdem sind die folgenden Policen zwar sinnvoll, aber nicht dringend notwendig:

    Die wohl wichtigste Familienversicherung: Die Privathaftpflicht

    Ob eine zerbrochene Fensterscheibe beim Fußballspiel oder ein Fahrradunfall mit verletzten Personen – insbesondere bei Familien mit Kindern können solche Schäden schnell entstehen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig. Sie deckt sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden ab. Bezüglich der Versicherungssumme wird meist eine Höhe von drei bis fünf Millionen Euro empfohlen.

    Unter den Versicherungsschutz fallen in der Regel:

    • Der Versicherungsnehmer selbst
    • Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner
    • Die eigenen Kinder (sowohl leibliche Kinder aus auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder)
    • Ggf. alleinstehende Angehörige
    • Ggf. Kindermädchen
    • Ggf. Au-Pair

    Ende der Mitversicherung für Kinder

    Die Mitversicherung der Kinder endet in der Regel dann, wenn sie volljährig sind und in ihren Beruf einsteigen. Über die Zeit der Berufsausbildung oder des Studiums sind sie meist noch in der Familienversicherung mitversichert. Auch bei einer Heirat endet die Mitversicherung in der Familienhaftpflicht.

    Welche Sonderregelung gilt für Kinder unter sieben Jahren?

    Für Kinder unter sieben Jahren wurde in der Privathaftpflicht eine Sonderregelung eingeführt. Denn im juristischen Sinn gelten diese Kinder als nicht schuldfähig; sie können also im Falle eines Schadens nicht haftbar gemacht werden.

    Sonderregelung im Straßenverkehr!

    Im Straßenverkehr gilt für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr, dass sie für Schäden nicht haftbar gemacht werden können.

    Haben diese Kinder nun einen Schaden verursacht, müssen auch ihre Eltern nicht dafür aufkommen. Dafür müssen sie jedoch nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Haben sie ihre Aufsichtspflicht allerdings verletzt, müssen sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen. 

    Deliktunfähige Kinder in die Haftpflicht aufnehmen!

    Es ist ratsam, „deliktunfähige Kinder“ mit in die Familienhaftpflicht aufzunehmen, sofern der entsprechende Anbieter dies erlaubt. Üblicherweise wird hier im Falle eines Schadens nicht überprüft, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.

    Was sagt die rechtliche Grundlage außerdem?

    Im § 828 BGB ist die oben genannte Sonderregelung festgesetzt. Neben dieser besteht jedoch auch die folgende Regelung:

    828 (3) BGB

    (3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    Das bedeutet: Hat ein Kind zwischen sieben bzw. zehn und 18 Jahren einen Schaden verursacht, werden die Eltern nicht dafür haftbar gemacht. Stattdessen wird überprüft, ob das Kind schon über die erforderliche Einsicht verfügt, dass die entsprechende Handlung zu Schäden führen kann. Ist dies der Fall, muss das Kind für den Schaden aufkommen – dabei springt dann die Familienhaftpflicht ein.

    Ein Beispiel: Der 13-jährige Lukas rast mit seinem Fahrrad den Fußgängerweg entlang. Dabei stößt er mit einer älteren Dame zusammen, die stürzt und sich den Arm bricht. In diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass Lukas alt genug ist, um den Umfang und die Folgen seines Handelns zu verstehen. Das heißt, dass er selbst für den Schaden aufkommen muss – wurde nun eine Familienhaftpflicht abgeschlossen, springt diese ein und übernimmt die Kosten.

    Die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit

    Innerhalb einer Familie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zwingend erforderlich. Denn es kann durchaus passieren, dass der Hauptverdiener aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr fähig ist, zu arbeiten. Kann der Hauptverdiener nicht mehr für das Einkommen sorgen, stellt das etliche Familien vor eine Existenzbedrohung. Aus diesem Grund ist eine BU enorm wichtig.

    Wann sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung ab?

    Sollte durch Ihre Berufsunfähigkeit oder die Ihres Ehepartners ein ganzes Gehalt wegfallen, springt die BU ein. Ist Ihre Berufsunfähigkeit durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Ob diese Rentenbeträge ausgezahlt werden, hängt in der Regel vom festgelegten Invaliditätsgrad und der Dauer der Berufsunfähigkeit ab.

    BU für jedes Elternteil?

    Sind beide Elternteile erwerbstätig, sollten auch beide über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein, da beide berufsunfähig werden können. 

    Was bedeutet „Möglichkeit zur Nachversicherung“?

    Es ist sinnvoll, nur solche Policen abzuschließen, bei denen eine Möglichkeit zur Nachversicherung garantiert wird. Sollten Sie beispielsweise weitere Kinder bekommen, können Sie auf diese Weise Ihre monatlichen Beiträge auf Wunsch erhöhen. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie befördert werden und zukünftig mehr verdienen.

    Die Risikolebensversicherung: Familienangehörige im Todesfall absichern

    Verstirbt ein Elternteil, ändert sich unter anderem auch die finanzielle Situation. Besonders schwer trifft es dabei die Hinterbliebenen, wenn das verstorbene Elternteil für einen Großteil des Familieneinkommens verantwortlich war. Hier sichert eine Risikolebensversicherung gegen den finanziellen Ruin der Familie ab: Sie verringert die finanzielle Not der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten.

    Vorab die Höhe der Einnahmen kalkulieren

    Legen Sie die Höhe der Versicherungssumme so fest, dass die Hinterbliebenen ihren Lebensstandard möglichst problemlos halten können. Hier ist es sinnvoll, schon vorab zu kalkulieren, wie viele Einnahmen Ihre Familie benötigt, um ohne Sie über die Runden zu kommen. Üblicherweise wird empfohlen, das drei- bis fünffache des Brutto-Jahreseinkommens als Todesfallsumme festzulegen.

    Setzen Sie den Betrag höher an, wenn Sie Eigentum gekauft haben und die Baufinanzierung derzeit noch läuft. Denn im Todesfall muss Ihre Familie die Restschulden der Finanzierung tragen. Legen Sie hierbei die Versicherungssumme so fest, dass Ihre Familie ihren Lebensstandard halten UND die Baufinanzierung zahlen kann.

    Haben Sie noch keine Risikolebensversicherung abgeschlossen, da diese bisher nicht nötig war, ist es sinnvoll, in folgenden Fällen eine Police abzuschließen:

    • Bei Heirat
    • Bei der Geburt eines Kindes
    • Bei dem Kauf einer Immobilie, wenn Sie einen Partner oder eine Familie haben
    • Bei der Aufnahme eines Kredits, wenn Sie Familienangehörige haben

    Weitere sinnvolle Familienversicherungen

    Neben den drei wichtigsten Familienversicherungen gibt es noch weitere sinnvolle Policen, die jedoch nicht zwingend notwendig sind. Hierbei ist stets anhand der individuellen Familiensituation zu klären, ob sich der Abschluss einer dieser Versicherungen lohnt:

    Private Unfallversicherung für das Kind

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Kindern, die den Kindergarten, die Schule oder ähnliche Tageseinrichtungen besuchen – sofern der Unfall in eben jener Einrichtung oder auf dem Weg zur beziehungsweise von der Einrichtung geschieht.

    Eine private Unfallversicherung kann die gesetzliche Police ergänzen: Sie greift auch dann, wenn sich der Unfall außerhalb dieser Einrichtungen ereignet und Ihr Nachwuchs mindestens drei Jahre lang mental oder physisch eingeschränkt ist.

    Rechtsschutz als Familienversicherung

    Eine Rechtsschutzversicherung als Familienpolice ist dann sinnvoll, wenn ein Familienmitglied in einen Rechtsstreit gerät. Da die Kosten für ein solches Verfahren meist nicht unerheblich sind, lohnt es sich in diesem Fall, das Gerichtsverfahren über die Rechtsschutzversicherung abzusichern.

    Die Police zahlt beispielsweise die Anwaltsgebühren, entschädigt Zeugen sowie Sachverständige und kommt für die Strafverfolgungskaution auf.

    Dabei greift der Rechtsschutz für:

    • Eltern im Haushalt
    • Minderjährige Kinder im Haushalt
    • Unter bestimmten Umständen unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

    Kinderinvaliditätsversicherung

    Eine Kinderinvaliditätsversicherung greift dann ein, wenn Ihr Nachwuchs eine Behinderung hat oder schwer erkrankt. In diesen Fällen wird das Kind ein Leben lang finanziell unterstützt. Üblicherweise muss hierbei ein Behinderungsgrad von 50 Prozent oder mehr vorliegen. Beachten Sie hierbei, dass für jedes Kind eine separate Police abgeschlossen werden muss.

    Die Höhe dieser Rente liegt üblicherweise zwischen 250 und 1.500 Euro monatlich.

    Häufig wird davon ausgegangen, dass diese Versicherung wichtiger ist als eine Unfallversicherung für Kinder: Sie deckt auch Fälle ab, in denen die Invalidität durch einen Unfall oder eine Erkrankung entstanden ist.

    Zahnzusatzversicherung

    Besonders bei Kindern ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Diese zahlt nämlich unter anderem die Kosten für eine Zahnspange, die von rund 60 Prozent aller Kinder in Deutschland getragen werden muss.

    Vor allem die Zahnspange, aber auch andere kieferorthopädische Behandlungen sind im Regelfall vergleichsweise teuer. Die Kosten liegen hier nicht selten im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich. Die Krankenkasse bezahlt meist maximal 80 Prozent der Kosten – allerdings nur dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.

    Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

    1. Schließen Sie die Versicherung möglichst früh ab, um von einer geringeren Prämie zu profitieren.
    2. Schließen Sie die Versicherung für Ihre Kinder ab, sobald sich eine Fehlstellung andeutet – je offensichtlicher diese ist, desto eher werden Versicherungsanfragen abgelehnt.
    3. Üblicherweise muss trotz Zusatzversicherung mit einer Eigenbeteiligung gerechnet werden.
    4. Da eine Zahnzusatzversicherung personenbezogen ist, muss für jedes Kind eine separate Police abgeschlossen werden.

    Es wird empfohlen, die Zahnzusatzversicherung für Kinder spätestens dann abzuschließen, wenn der Nachwuchs das dritte Lebensjahr erreicht hat und das Milchzahngebiss vollständig ausgebildet ist.

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