Widerrufsrecht beim Darlehensvertrag

Die Entscheidung, einen Kredit aufzunehmen stellt Darlehensnehmer vor eine schwere Entscheidung. Schließlich geht es insbesondere bei der Baufinanzierung um viel Geld. Trotz langer Überlegungen kann sich die Inanspruchnahme eines Kredits nach Vertragsunterzeichnung jedoch als Fehler herausstellen, beispielsweise wenn ein günstigeres Angebot entdeckt wird oder sich die eigenen Zukunftspläne plötzlich ändern. Um sich möglichst gut abzusichern, und im Vorhinein den passenden Kredit zu ermitteln, empfiehlt sich in jedem Fall ein Kreditvergleich.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Darlehensnehmer können den geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen, müssen dabei allerdings einiges beachten. Weil Verbraucherzentralen bei einer Mehrzahl von Baukrediten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgestellt haben, stehen die Chancen insbesondere für Verträge zwischen 2002 und 2010 besonders gut.

    Ausgestaltung des Widerrufsrechts bei Krediten

    Bei einem Widerruf wird der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis überführt. Das bedeutet, dass der Kunde der Kreditbank die komplette Darlehenssumme zusammen mit den bisher noch nicht geleisteten Darlehenszinsen auf die Restschuld erstattet. Die Bank hingegen muss dem Kunden alle geleisteten Tilgungen samt Zinsen zurückerstatten. Der Wert- und Nutzungsersatz muss dabei innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf erfolgen.

    Für eine unkomplizierte Abwicklung werden die Leistungen von Bank und Kunden dabei verrechnet, sodass letzterem die Zahlung einer Restschuld bleibt, der aus dem Saldo von Wert- und Nutzungsersatz resultiert.

    Widerrufsrecht für Darlehensverträge

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Kreditverträge mit Unternehmen zu. Dies gilt allerdings ausschließlich für Kredite, die dem privaten Zweck nutzen (§§ 495, 355 BGB) und nicht für Darlehen, die gewerblich oder für eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurden (§ 13 BGB). Seit November 2002 können Verbraucher auch im Rahmen von Immobilienkreditverträgen Gebrauch von einem Widerrufsrecht machen.

    Häufige Gründe für einen Widerruf

    Darlehensnehmer sehen sich aus vielfältigen Gründen dazu veranlasst, ihren kürzlich geschlossenen Kreditvertrag zu widerrufen. Dazu zählen oftmals unvorhergesehene Änderungen in der Lebensplanung, wie:

    • Umzug wegen des Berufs
    • Arbeitslosigkeit
    • Trennung
    • Krankheit

    Häufig geben auch bessere Angebote durch günstigere Zinssätze Anlass zu einem Widerruf.

    Wo finden Sie die Widerrufsbelehrung?

    Die Widerrufsbelehrung findet sich in Ihren Kreditunterlagen möglicherweise gleich an mehreren Stellen und ist dabei zunächst deutlich mit dem Wort Widerrufsbelehrung überschrieben. Schließlich muss Ihnen die Bank diese Informationen in Schriftform überbringen.

    In der Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ befindet sich der Hinweis im vierten Abschnitt. Bei Online-Verträgen ist das Widerrufsrecht unter dem Abschnitt „Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“ vermerkt.

    Das Kreditinstitut muss dem Kunden dabei erläutern, dass er sein Einverständnis in die vertraglichen Konditionen innerhalb von 14 Tagen in Textform ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Zulässig sind hierfür Erklärungen per Brief, via Fax oder E-Mail.

    Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Darlehensverträge

    Generell sind gewerbliche Kredite vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Doch auch bei bestimmten Verbraucherkrediten bestehen Ausnahmen. Ein gängiger Fall stellt die Null-Prozent-Finanzierung dar. Werden weder Zinsen gezahlt noch Bearbeitungsgebühren entrichtet oder eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann dem geschlossenen Vertrag nicht widerrufen werden. Dies ist dementsprechend nur bei Verträgen mit vereinbartem Entgelt möglich.

    Im BGB § 491 Abs. 2 sind zudem weitere Ausnahmen aufgeführt, in denen Verträge von Widerrufsrechten befreit sind:

    • Kleinkredite unter einem Nettodarlehensbetrag von 200 Euro gelten nicht als Verbraucherdarlehen und entziehen sich somit dem Widerrufsrecht.
    • Kurzfristige Verträge, die innerhalb von maximal drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, fallen ebenfalls nicht unter das Widerrufsrecht.
    • Kredite gegen Pfand können nicht widerrufen werden.
    • Arbeitgeberdarlehen, die als Nebenleistungen zu einem Arbeitsvertrag oftmals zu günstigeren, marktuntypischen Konditionen angeboten werden, sind nicht für alle Personen verfügbar. Dementsprechend gilt auch hier das Widerrufsrecht nicht.
    • Staatliche Förderdarlehen mit günstigeren Bedingungen als am Markt üblich können ebenfalls nicht widerrufen werden.

    Wichtig bei der Widerrufsfrist

    Die Frist für den Widerruf von Darlehensverträgen setzt erst dann ein, wenn der Verbraucher ein Formular mit allen relevanten Konditionen erhalten hat, beispielsweise eine Vertragsurkunde. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt ab Erhalt der Urkunde 14 Tage.

    Pflichtinformationen direkt prüfen

    Sie sollten idealerweise unmittelbar nach Erhalt des Dokuments prüfen, ob alle Pflichtangaben aufgeführt sind. Dazu zählen nicht nur die Höhe, die Laufzeit oder der vereinbarte Zins des Kredits. Auch muss die Bank die Berechnung für den Fall einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits angeben.

    Wann sich die Widerrufsfrist verlängern lässt

    Der Widerruf kann bei einigen Kreditgebern auch innerhalb von 30 Tagen erfolgen oder über die 14-Tage-Frist hinaus verlängert werden. Dies ist nach § 492 Abs. 6 BGB zulässig, wenn dem Vertrag Informationen fehlen, beispielsweise die Höhe, Laufzeit oder der Zins des Kredits. Erst bei Erhalt dieser Informationen durch den Darlehensnehmer beginnt die Widerrufsfrist, die sich in solchen Fällen gleichsam auf 30 Tage verlängert.

    Widerruf einreichen

    Die Form des Widerrufs ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist eine schriftliche Mitteilung an die entsprechende Bank Pflicht. Gegenüber der E-Mail und des Faxes bietet Ihnen das Einschreiben mit der Post bei der Abwicklung Sicherheit. Sie können sich schließlich auf die fristgerechte Eingangsbestätigung berufen.

    Weil die Angabe von Gründen bei einem fristgerechten Widerruf nicht notwendig ist, müssen Sie bei Ihrem Schreiben nicht auf die Motivation eingehen, die Sie zu dem Widerruf bewegt. Teilen Sie dem Kreditinstitut Ihren Widerruf mit Verweis auf den betroffenen Kredit mit und bitten Sie um eine Bestätigung Ihres Widerrufs.

    Was passiert nach Einreichen des Widerrufs?

    Sollten Sie den Widerruf bereits vor etwaigen Geldzahlungen der Bank eingereicht haben, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen zu unternehmen. Sie werden weder Geld von der Bank erhalten, noch sind Sie dem Kreditinstitut etwas schuldig.

    Ist bereits Geld geflossen und Sie haben Darlehenszahlungen auf Ihrem Konto erhalten, muss das Geld nach maximal 30 Tagen wieder an die Bank zurücküberwiesen werden. Hinzu kommen dabei jedoch auch die Darlehenszinsen entsprechend dem vereinbarten Sollzins. Weil dieser pro Tag berechnet wird, sollten Sie das Geld deshalb möglichst schnell zurückzahlen, um Kosten zu reduzieren.

    Widerrufsfolgen nachlesen

    Lesen Sie sich vorab die festgelegten Widerrufsfolgen der Bank in Ihrem Vertrag durch. Dies gibt Aufschluss über den Zinsbetrag bei einem Widerruf. Manche Kreditinstitute beanstanden hier keinerlei Zinsen.

    Wann ist die Widerrufsbelehrung von Banken fehlerhaft?

    Sie können Ihren Kreditvertrag auch noch lange Zeit nach Vertragsabschluss rückgängig machen. Voraussetzung hierfür ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch den Kreditgeber. In diesem Fall setzt die Widerrufsfrist schlicht nicht ein. Gerichte in Deutschland haben bei ihren Prüfungen zwei wesentliche Schwachstellen im Vertrag seitens der Banken ausgemacht:

    • Mangelhafte Belehrung über die Widerrufsfrist: Aus der Widerrufsbelehrung geht nicht hervor, wann die 14-tägige Frist beginnt.
    • Mangelhafte Belehrung der Rechtsfolgen: Der Kreditgeber lässt Informationen zu den Folgen eines Widerrufs vermissen oder gibt hierüber falsche Auskünfte.

    Außerdem können auch folgende Punkte Ursachen für eine fehlerhafte Belehrung sein:

    • Mangelhafte Belehrung der Rechtsfolgen bei verbundenen Geschäften: Sie haben ein verbundenes Geschäft, etwa einen Darlehensvertrag zusammen mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen. In der Belehrung steht „klären“ statt „erklären“, sodass ein falscher Sinn entsteht.
    • Ergänzende Formulierungen: Irritierende Zusatzformulierungen in der Belehrung sind unzulässig, sofern Sie den Kreditnehmer verwirren.
    • Ergänzende Fußnote: Fußnoten wie „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ weichen vom Belehrungsmuster ab, können den Kunden irritieren und sind deshalb unzulässig.
    • Keine individuelle Anpassung: Widerrufsbelehrungen müssen sich immer auf den konkreten Vertrag beziehen. Durch eine Auflistung sämtlicher allgemeiner Hinweise kann die Belehrung unverständlich sein und damit ungültig werden.

    Vorteile für Kreditnehmer von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

    Ein Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann für Sie mit erheblichen finanziellen Vorteilen einhergehen. So können Sie lange nach Vertragsabschluss von einer Zinsersparnis, der Erstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung und von einem Nutzungsersatz profitieren.

    Zinsersparnis: Wenn Sie einen laufenden Darlehensvertrag per Widerruf auflösen, können Sie einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen und einem niedrigeren Zins aufnehmen. Vor allem, weil die Zinsen aktuell deutlich niedriger sind als vor ein paar Jahren, kann dies Ihre Restschuld erheblich mindern. 

    Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung: Bei der Kündigung eines Kredits müssen Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, um den Verlust der ausstehenden Zinsen bis zum Ende der Zinsbindungsfrist auszugleichen. Diese entfällt bei einem wirksamen Widerruf des Vertrags und muss durch die Bank erstattet werden, sofern Sie bereits gezahlt wurde.

    Nutzungsersatz: Sie haben außerdem Anspruch auf Nutzungsersatz auf bereits geleistete Zahlungen, da die Bank Ihre Leistungen für das eigene Geschäft genutzt hat. Die Höhe bemisst sich an den üblichen Verzugszinsen – fünf Prozent über dem Basiszins.

    So profitieren Sie mit dem „Widerrufs-Joker“

    Insbesondere die zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Verträge von Immobiliendarlehen sind in vielen Fällen fehlerhaft. Betroffene können in diesem Fall den „Widerrufs-Joker“ ziehen und Geld durch den Widerruf alter Baufinanzierungen sparen. Noch bis zum 21. Juni 2016 ist ein Widerruf von Verträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich. Nach einem Beschluss des Bundestages erlischt ab dann das Widerrufsrecht für alle Verträge, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden.

    Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach Ablauf der allgemeinen Widerrufsfrist Gebrauch machen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Prüfen Sie, ob die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist. Hierfür können Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden oder den Kontrakt durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
    2. Ermitteln Sie die Restschuld anhand des Tilgungsplans in den Unterlagen Ihres Kredits.
    3. Finden Sie eine adäquate Anschlussfinanzierung und sichern Sie sich einen Kredit zu günstigeren Konditionen. Die Laufzeit kann neu verhandelt werden.
    4. Erklären Sie den Widerruf.
    5. Sofern die Bank Ihren Widerruf nicht akzeptiert, sollten Sie einen Anwalt einschalten, um den Widerruf im Zweifel gerichtlich durchzusetzen.

    Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung prüfen

    Kommt es zu einer Klage, kann eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung greifen, um die Kosten zu übernehmen. Allerdings ist dies bei Bauangelegenheiten eher unwahrscheinlich, da diese durch die wenigsten Versicherer abgedeckt sind. Prüfen Sie also vorab die Konditionen Ihrer Rechtsschutzversicherung!

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