Zwangsvollstreckung: Ablauf und Maßnahmen

Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem ein Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, um seine berechtigten Forderungen bei einem Schuldner durch Zwang durchzusetzen. Für die Durchsetzung des Zwangsvollstreckungsrechts benötigt der Gläubiger einen sogenannten „Titel“. In der Praxis bedeutet dies, dass Geld und Güter des Schuldners so lange gepfändet werden, bis seine Schulden bei seinem Gläubiger beglichen sind. Sofern Kosten bei einer Zwangsvollstreckung entstehen, hat diese der Schuldner zu tragen (Paragraph 788, Zivilprozessordnung).

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 22, 2024

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Eine Zwangsvollstreckung kann bei einem Vollstreckungsgericht beantragt werden. Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist ein an den Schuldner zugestellter Vollstreckungstitel mit darin enthaltener Vollstreckungsklausel. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, Urteile oder Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse sein.

    Die anschließende Vollstreckung führt in den meisten Fällen der Gerichtsvollzieher durch. Er ist ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Vollstreckungsorgane können aber auch das Grundbuchamt, ein Prozess- oder ein Vollstreckungsgericht sein.

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Es gibt verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung:

    • Pfändung beweglicher Sachen
      Dabei handelt es sich um Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Dabei muss er nicht zwingend Eigentümer dieser Sachen sein. Gepfändet werden können zum Beispiel Elektrogeräte, Möbel oder auch Autos.
    • Versteigerung beweglicher Sachen
      Um die gepfändeten Sachen zu verwerten, können diese versteigert werden. Versteigerungen können dabei entweder gleich vor Ort oder über eigene Versteigerungsportale durchgeführt werden.
    • Pfändung von Forderungen
      In diesem Fall können Gehälter oder der Lohn gepfändet werden. Ebenso ist es möglich, dass im Rahmen einer Zwangsvollstreckung auch Ansprüche aus Lebensversicherungen gepfändet werden.

    Im Falle einer Versteigerung bleibt dem Schuldner in der Regel eine Woche Zeit, um das nötige Geld aufzutreiben, das einen Verkauf der gepfändeten Sachen verhindert.

    Zwangsvollstreckung in das beweglichen Vermögen

    Ein Gerichtsvollzieher wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zuerst versuchen, das bewegliche Gut zu pfänden. Hierfür kündigt er seinen Besuch in den Wohnräumen des Schuldners an. Alle beweglichen Güter, die gepfändet werden, erhalten ein Siegel des Gerichtsvollziehers, den sogenannten „Kuckuck“.

    Kleinere Gegenstände oder Gegenstände, die durch das Siegel beschädigt werden könnten, nimmt der Gerichtsvollzieher in der Regel sofort mit. Die übrigen gepfändeten Sachen lässt er später abholen. Das Pfand wird später versteigert, um mit dem Erlös die Schuld beim Gläubiger zu begleichen.

    Was versteht man eigentlich unter einer Pfändung?

    Eine Pfändung ist allgemein eine Beschlagnahmung von Eigentum in Folge eines gerichtlichen Beschlusses, um damit die Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen. Die Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung.

    Eine Sonderform ist die sogenannte „Taschenpfändung“. Dabei handelt es sich um eine Pfändung, die der Gerichtsvollzieher nicht in den Räumen des Gläubigers durchführt, sondern am Gläubiger direkt. Zu diesem Zweck wird der Gläubiger aufgesucht. Dann werden Kleidung und mitgeführte Gegenstände untersucht und gegebenenfalls sofort gepfändet. Dies können zum Beispiel Uhren, Schmuck oder die Brieftasche mit Bargeld sein.

    Diese Gegenstände verbleiben beim Schuldner

    Gegenstände, die der Gerichtsvollzieher nicht sofort mitnehmen kann, verbleiben zunächst beim Schuldner. Sie werden mit einem Gerichtssiegel markiert. Nach der Markierung gehören diese Sachen nicht mehr dem Schuldner. Er darf über diese nicht mehr verfügen, sonst riskiert er den Tatbestand des sogenannten „Verstrickungsbruchs“. Wird zum Beispiel die Stereoanlage des Gläubigers gepfändet und mit einem Siegel markiert, darf der Gläubiger diese anschließend nicht mehr nutzen.

    Unpfändbare Gegenstände

    Betten, Radio, Fernseher sowie Kleidung darf nicht gepfändet werden, da sie zu einer „bescheidenen Lebensführung“ benötigt werden.

    Ein Gerichtsvollzieher kann von jedem beauftragt werden, der über einen vollstreckbaren Titel gegenüber einem Schuldner verfügt. So können Mieter einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um offene Mietschulden zu vollstrecken. Ebenso können Energieversorger einen Gerichtsvollzieher ansetzen, um die Schuldner zu pfänden. Auch Gerichte können dem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Zwangsvollstreckung geben, wenn ein Schuldner seinen Zahlungen nicht mehr nachkommt.

    Wie gelangt der Gläubiger an sein Geld?

    Wird Geld gepfändet, kann dieses sofort aufgewendet werden, um die Schulden beim Gläubiger zu begleichen. Werden Sachen gepfändet, werden diese zunächst in einer Auktion versteigert. Die Erlöse kommen anschließend dem Gläubiger zu, bis die komplette Schuld abgezahlt ist.

    Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

    Die Zwangsvollstreckung bei Immobilien oder Grundstücken erfolgt zunächst über das zuständige Amtsgericht. Dabei stehen mit der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung zwei verschiedene Möglichkeiten offen, um die Schulden bei einem Gläubiger zu begleichen.

    Bei der Zwangsversteigerung soll mindestens der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie erlöst werden. Die Einnahmen werden anschließend mit den Forderungen des Gläubigers verrechnet.

    Bei der Zwangsverwaltung übernimmt ein Zwangsverwalter die Verwaltung von Grundstück oder Immobilie. Die Erträge aus dieser Verwaltung werden an den Gläubiger weitergeleitet. Zwangsverwaltungen werden zum Beispiel bei Vollstreckungen im Hotelgewerbe oder bei vermietetem Eigentum genutzt.

    Eine weitere Möglichkeit der Vollstreckung von Immobilien ist die Zwangshypothek. Dabei wird dem Schuldner auferlegt, eine Hypothek auf sein Grundstück oder seine Immobilie aufzunehmen. Diese Hypothek wird im Grundbuch eingetragen und muss mehr als 750 Euro betragen. Für den Gläubiger dient diese Hypothek primär als Sicherheit für seine Forderungen, denn er erhält aus dieser Hypothek kein Geld. Zahlt der Schuldner seine Forderungen nicht, kann er später immer noch eine Zwangsversteigerung oder eine Zwangsverwaltung über die Zwangsvollstreckung anstreben.

    Zwangsvollstreckung in Geldforderungen

    Die Pfändung von Geldforderungen erfolgt auf der Basis des sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Vollstreckungsgerichts. Darin sind Schuldner und Drittschuldner aufgeführt. Drittschuldner sind in diesem Fall Arbeitgeber oder Banken.

    Auf diese Weise können Löhne und Gehälter, aber ebenso Kontoguthaben oder Sozialleistungen gepfändet werden. Bei Pfändungen von Löhnen oder Gehältern muss eine sogenannte Pfändungstabelle eingehalten werden. Sie bestimmt, wie viel monatlich gepfändet werden darf.

    Bei Lohnpfändungen erhält der Gläubiger in der Regel sofort sein Geld, da die Schulden direkt über das Einkommen des Schuldners beglichen werden.

    Pfändungsschutz

    Bei Kontopfändungen von sogenannten P-Konten gilt Pfändungsschutz.

    Was tun bei Zwangsvollstreckung?

    Grundsätzlich müssen Sie einen Gerichtsvollzieher nicht in Ihre Wohnung lassen. Allerdings hat er das Recht, eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu nutzen, wenn er Sie nach zwei Versuchen nicht antrifft.

    Sobald ein Gerichtsvollzieher bei Ihnen eingetreten ist, darf er Ihre Wohnung komplett durchsuchen. Hierzu zählen auch Arbeitszimmer oder Geschäftsräume sowie Höfe, Gärten oder Garagen. Wenn Sie in einer WG leben, darf der Gerichtsvollzieher auch Gemeinschaftsräume durchsuchen. Lediglich die von Ihren Mitbewohnern ausschließlich selbst genutzten Räume sind für ihn tabu.

    Rechte des Gerichtsvollziehers

    Der Gerichtsvollzieher hat auch das Recht, Schubladen zu öffnen oder Schränke zu inspizieren. Gleiches gilt ebenso für Aktentaschen oder Koffer.

    Gepfändete Sachen darf der Gerichtsvollzieher direkt mitnehmen. Für gepfändetes Bargeld und gepfändete Gegenstände erhalten Sie eine Quittung. Bar ausgezahlten Lohn darf er nun anteilig anhand der Pfändungstabelle einziehen.

    Keine Auskunftspflicht

    Grundsätzlich müssen Sie dem Gerichtsvollzieher keine Auskünfte geben. So sind Sie zum Beispiel nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber anzugeben. Diese Informationen muss sich der Gläubiger selbst holen.

    Allerdings sind Sie zu umfassender Auskunft verpflichtet, wenn die Zwangsvollstreckung mit einem Auftrag zur sofortigen Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung verknüpft ist. Dieser können Sie aber zunächst widersprechen.

    Vollstreckungsrechtsbehelfe des Schuldners

    Jeder Schuldner hat die Möglichkeit, verschiedene Rechtsbehelfe im Falle einer Zwangsvollstreckung in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um die Vollstreckungserinnerung und die sofortige Beschwerde. Beide Rechtsbehelfe rügen vor allem formale Fehler der Vollstreckung. Mit der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung sowie der Vollstreckungsabwehrklage beziehen Sie sich als Schuldner auf Mängel beim Grund sowie beim Gegenstand, also auf inhaltliche Mängel der Vollstreckung.

    Die Vollstreckungserinnerung in der Zwangsvollstreckung

    Die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung bedeutet, dass der Schuldner darauf hinweisen will, dass es Fehler bei den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften gab. Möglich ist die Vollstreckungserinnerung zum Beispiel dann, wenn der Schuldner behauptet, dass eine Sache gepfändet wurde, die zu einem bescheidenen Lebensunterhalt benötigt wird, zum Beispiel ein Bett.

    Schutz eines Dritten durch Drittwiderspruchsklage

    Mit der Drittwiderspruchsklage können sich Schuldner wehren, wenn zum Beispiel Sachen eines Dritten gepfändet werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein geleastes Fahrzeug handeln. Die Drittwiderspruchsklage kann von einem Dritten erhoben werden, zum Beispiel dem Eigentümer des geleasten Fahrzeugs. Auf diese Weise verhindert er, dass er sein Eigentum verliert.

    Vollstreckungsgegenklage

    Mit diesem Rechtsbehelf hat der Schuldner die Möglichkeit, die Vollstreckung abzuweisen, weil es in seinen Augen keinen Grund mehr dafür gibt. Er kann sein Recht zum Beispiel dann geltend machen, wenn er der Auffassung ist, dass er die Schuld bereits beglichen habe oder er vorzeitig von einem Vertrag zurückgetreten sei, der zur Vollstreckungsklage geführt hat.

    Unterwerfungsklausel als Schuldanerkenntnis

    Mit der sogenannten „Unterwerfungsklausel“ erklärt der Schuldner, dass er sich der Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Gläubiger erhält dadurch nach Paragraph 794 der ZPO einen vollstreckbaren Titel, den er sofort mit einem Gerichtsvollzieher ohne den Umweg über ein Gericht geltend machen kann.

    Die Unterwerfungsklausel ist sinnvoll, wenn ein Gläubiger ohne lange Verfahren zur Zwangsvollstreckung übergehen möchte. Häufig wird die Unterwerfungsklausel bei notariellen Verträgen beim Grundstückskauf eingefügt.

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