Basel I, II, III: Bankenregulierung durch höhere Eigenkapitalquoten

Wenn Banken Kredite an Unternehmen oder Verbraucher vergeben, müssen diese Darlehen heute mit einem bestimmten Anteil an Eigenkapital gedeckt sein. So soll verhindert werden, dass die Kreditinstitute bei ausbleibenden Rückzahlungen in eine finanzielle Schieflage geraten und damit zu einer Gefahr für das gesamte Bankensystem werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: February 06, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Basel I, Basel II und Basel III bezeichnen die Vorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Eigenkapitalvereinbarung, die historisch aufeinander folgten und somit auch aufeinander aufbauen.

    Im Jahr 1974 wurde der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (kurz: Basler Ausschuss) gegründet. Im Abstand von drei Monaten treffen sich seither Vertreter der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten.

    Der Ausschuss war damals eine Reaktion auf den Konkurs der Herstatt-Bank. Das Kölner Bankhaus hatte sich mit Devisenspekulationen in die Insolvenz gebracht, weil diese nicht durch ausreichendes Eigenkapital gedeckt waren. Bei der Insolvenz handelte es sich um die größte eines Kreditinstituts nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Sitz für den damaligen Ausschuss wurde Basel gewählt, weil sich der Ausschuss an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angliedert, die ebenfalls in Basel beheimatet ist.

    Alle Regelungen, die der Basler Ausschuss in Folge getroffen hat, werden nun als Basel I, II und aktuell als Basel III bezeichnet. Die erste Regelung wurde auch „Basler Akkord“ genannt. An Basel IV wird bereits gearbeitet.

    Allgemeines

    Mit den Regelungen des Basler Ausschusses wird geklärt, was Eigenkapital für Banken bedeutet und in welcher Höhe es vorhanden sein muss, damit Banken das Insolvenzrisiko bei der Kreditvergabe reduzieren. Die Regelungen sollen international gültig sein.

    Warum gibt es Basel I, II und III?

    Die Regelungen zu Basel I entstanden in Folge einer ernsthaften Bankenkrise. Allerdings erwiesen sich die Eigenkapitalquoten später nicht als ausreichend, um einer erneuten Krise vorbeugen zu können. Zu diesem Zweck wurden die Vereinbarungen mit Basel II erweitert und schließlich nochmals mit Basel III angepasst. Alle drei Baseler Richtlinien sind somit als Konsequenz von Banken- oder Finanzkrisen zu sehen.

    Vor- und Nachteile für den Kreditnehmer

    Zunächst einmal ist der Basler Akkord darauf ausgelegt, die gesamtwirtschaftlichen Risiken einer Bankenpleite zu reduzieren. Banken müssen für die Kreditvergabe ausreichendes Eigenkapital vorweisen können. Aus diesem Grund sind Banken daran interessiert, einen Kredit mit möglichst geringem Risiko zu vergeben. Deshalb werden Kreditnehmer deutlicher geprüft und es wird ein Scoring erstellt.

    Für Kreditnehmer mit geringer Bonität und wenig Eigenkapital kann Basel III bedeuten, dass entweder die Zinsen sehr hoch ausfallen oder überhaupt kein Darlehen bewilligt wird. Kreditnehmer mit guter Bonität und einer ausreichenden Eigenkapitalquote profitieren hingegen nach Basel III meist von besseren Konditionen. Ein Kreditvergleich kann erste Anhaltspunkte über den zu erwartenden Zinssatz geben.

    Ziele von Basel I, Basel II und Basel III

    Die Ziele der Regelungen sind bis heute, die Gefahr einer Bankenkrise sowie von insolventen Banken zu verringern.

    Auf diesem Weg sollen Steuerzahler sowie Regierungen geschützt werden. Die späteren Regelungen zielen vor allem auf die globale Vernetzung des Banksystems ab und sollen eine weltweite Stabilität des Finanzsystem unterstützen. Primäres Ziel es also, das gesamte Finanzsystem auf eine solide Basis zu stellen, die Krisen überstehen kann.

    Durch die Bankenregulierung sollen die Steuerzahler im Krisenfall entlastet werden. Das gilt auch für Unternehmen, die im Falle einer Bankenpleite ebenfalls betroffen wären.

    Kritikpunkte

    Bei den Basler Akkords von I bis III handelt es sich jeweils um Reaktionen auf überstandene Krisen. Jede neue Regelung wurde eingeführt, um mehr Sicherheit zu bringen. Allerdings erwies sich Basel II zum Beispiel als nicht ausreichend, um die Finanzkrise 2007 zu verhindern.

    Kritiker bemängeln deshalb, dass Basel III ebenfalls nicht genügend Schutz vor einer neuen Bankenkrise bieten werde.

    Basel I

    Vor allem in den USA und Japan gab es in den 70er und 80er Jahren einige Bankenpleiten. Basel I entstand als Reaktion auf die größte Bankenpleite der Nachkriegsgeschichte in Deutschland. Aufgrund dessen verabschiedete der Basler Ausschuss Richtlinien für die Banken, die für die G-10 Ländern zuständig waren. Insbesondere die Mindesteigenkapitalausstattung von 8%, um die risikoreichen Bankkredite und Anleihen zu gewähren, stand hierbei im Vordergrund.

    Nachdem sich die Vertreter der G10 in Basel erstmals 1974 getroffen hatten, dauerte es bis ins Jahr 1988, dass die Regelungen erstmals in Kraft traten.

    Basel I hat sich vor allem auf die Eigenkapitalquote der Banken bei der Kreditvergabe ausgewirkt. Seit 1988 mussten Banken mit mindestens acht Prozent „haftendem“ Eigenkapital im Verhältnis zur ausgegebenen Gesamtkreditsumme ausgestattet sein. Zum Eigenkapital zählte laut Basel I das Kernkapital, was aus dem eingezahlten Grundkapital bestand, dem Ergänzungskapital, zum Beispiel Nachrangdarlehen sowie Drittrangmitteln. Letztere konnten zum Beispiel Haftungszusagen von Trägern sein, etwa Bürgschaften.

    Die Ziele von Basel I wurden nicht erreicht, da die Berechnungsmethode das Kreditrisiko nur oberflächlich darstellte. Deshalb wurden schließlich im Jahr 1999 neue Verhandlungen geführt, die schließlich zur Basler Eigenkapitalvereinbarung Basel II führten und Basel I ablösten.

    Basel II

    Basel II wurde nach langen Verhandlungen schließlich 2004 von den Notenbankchefs und Aufsichtsbehörden der führenden Industrieländer beschlossen. Die Reform von Basel I schuf zahlreiche Neuerung und sollte nun nicht mehr nur die Eigenkapitalquote der Banken, sondern auch das Risiko von Kreditgeschäften bei der Kreditvergabe berücksichtigen. Seither gilt: Je höher das Kreditrisiko, desto höher muss das Eigenkapital der Bank sein. Die Regelungen von Basel II galten seit 2007 für alle Banken der Mitglieder des Ausschusses als verbindlich.

    Grundsätzlich wurden mit Basel II die Mindestkapitalanforderungen reformiert. Zugleich wurde der Überprüfungsprozess der Bankenaufsichten eingeführt und die Offenlegung sowie die Marktdisziplin der Banken erweitert.

    Seit Basel II hat sich die Situation für Kreditnehmer ebenfalls geändert. Seither führen die Banken strengere Bonitätsprüfungen von Darlehensnehmern durch. Für Unternehmer gilt ein spezielles Rating. Danach richten sich die Zinshöhe sowie die Kreditvergabe überhaupt. Wer bei einer Bank keinen Kredit erhält, hat demnach schlechtere Chancen, bei einer anderen Bank ein Darlehen zu erhalten.

    Basel III

    Mit Basel III haben die größten Wirtschaftsnationen (G20) auf die globale Finanzkrise aus den Jahren 2007 und 2008 reagiert. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln vor der Insolvenz gerettet werden, weil sie sich mit riskanten Kreditgeschäften verspekuliert hatten. Die Folgen der Bankenkrise sind bis heute spürbar, so hat sich zum Beispiel Griechenland bis heute nicht davon erholt.

    Die Regelungen nach Basel III sehen eine strengere Regulierung der Banken vor und wurden erstmals 2010 veröffentlicht. In der EU sind sie in Form einer neuen Eigenkapitalrichtlinie 2014 in Kraft getreten.

    Basel III sieht weiterhin eine Eigenkapitalquote von acht Prozent bei Banken vor, doch wurde zugleich die Quote des erforderlichen Kernkapitals auf sechs Prozent erhöht. Die Kernkapitalquote legt fest, in welchem Umfang die Bank Risiken durch bankeigenes Kernkapital abdecken muss. Dieses Kernkapital muss dabei zu höheren Teilen aus eigenen Wertpapieren, Gewinnen oder anderen Werten bestehen. Liegt die Eigenkapitalquote unter acht Prozent, muss die Bankenaufsicht Gegenmaßnahmen einleiten.

    Neben diesem Absicherungsmechanismus sieht Basel III außerdem vor, dass Banken einen sogenannten „Kapitalerhaltungspuffer“ vorhalten. Die Quote liegt bei 2,5 Prozent. Wird der Wert unterschritten, muss die Bank ihre Dividende kürzen, um den Puffer zu füllen. Der sogenannte „Antizyklische Puffer“ soll darüber hinaus Schutz gewähren. Dabei handelt es sich um Rücklagen, die Banken in Gewinnzeiten anlegen sollten. Seine Quote beträgt zwischen 0 und 2,5 Prozent.

    Auf diese Weise soll Basel III einen umfassenden Schutzmechanismus aus mehreren Puffern schaffen, der in Krisenzeiten für eine Absicherung sorgt und staatliche Finanzhilfen für Banken überflüssig macht.

    Für Verbraucher ändert sich direkt nach Basel III nichts. Grundsätzlich sollten die Regelungen jedoch dafür sorgen, dass der Steuerzahler in Krisenzeiten nicht für die Bankenrettung aufkommen muss.

    Sind wir mit Basel III vor einer nächsten Wirtschaftskrise geschützt?

    Kritiker von Basel III bemängeln, dass die Regelungen nur als Reaktion auf bereits erfolgte Krisen entstanden und nicht auf bisher nicht dagewesene Krisen ausgelegt sind. Somit sorgt Basel III einerseits für Sicherheit, wenn es um Phänomene geht, die bereits bekannt sind. Andererseits kann niemand genau vorhersagen, ob die Bankenregulierung ausreichend ist, wenn bisher noch nie dagewesene, globale Probleme auf dem Finanzmarkt entstehen. Durch die enorme Vernetzung der Banken weltweit kann theoretisch eine lokale Krise globale Wirkung entfalten. Zugleich entziehen sich viele Länder einer stärkeren Regulierung der Finanzmärke wie England, das mit dem Brexit auch aus der EU ausgetreten ist. In den USA sind darüber hinaus Tendenzen vorhanden, die eine weitere Deregulierung der Finanzmärkte vorsehen. Ob die Regelungen zu Basel III dafür gerüstet sind, ist nicht sichergestellt.

    Schützt Basel III vor der nächsten Wirtschaftskrise?

    Kritiker von Basel III bemängeln, dass die Regelungen nur als Reaktion auf bereits erfolgte Krisen entstanden und nicht auf bisher nicht dagewesene Krisen ausgelegt sind. Somit sorgt Basel III einerseits für Sicherheit, wenn es um Phänomene geht, die bereits bekannt sind.

    Andererseits kann niemand genau vorhersagen, ob die Bankenregulierung ausreichend ist, wenn bisher noch nie dagewesene, globale Probleme auf dem Finanzmarkt entstehen. Durch die enorme Vernetzung der Banken weltweit kann theoretisch eine lokale Krise globale Wirkung entfalten. Zugleich entziehen sich viele Länder einer stärkeren Regulierung der Finanzmärke wie England, das mit dem Brexit auch aus der EU ausgetreten ist.

    In den USA sind darüber hinaus Tendenzen vorhanden, die eine weitere Deregulierung der Finanzmärkte vorsehen. Ob die Regelungen zu Basel III dafür gerüstet sind, ist nicht sichergestellt.

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