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Girokonto ohne SCHUFA

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zum Girokonto ohne SCHUFA

    • Angebote vergleichen
      Seien Sie auch beim Girokonto ohne SCHUFA wählerisch und vergleichen Sie verschiedene Angebote miteinander, um das für Sie passende zu finden.
    • Recht auf Girokonto
      Im Laufe des Jahres 2016 soll in Deutschland das Recht auf ein Girokonto gesetzlich verankert werden. Damit hätte dann jeder ein Anrecht auf ein eigenes Girokonto.
    • Bei Ablehnung Beschwerde überprüfen
      Sind Ihnen die Gründe für eine Ablehnung nicht klar, können Sie sich an eine der Beschwerdestellen der Deutschen Kreditwirtschaft wenden.

    Ein Girokonto ist für jedermann eine Grundvoraussetzung, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Ein Girokonto auf Guthabenbasis ohne SCHUFA (beziehungsweise bei negativer SCHUFA-Auskunft) ist daher durchaus nicht unüblich – viele Finanzinstitute bieten auch für Menschen mit schlechter SCHUFA Girokonten an. Meist sind die Möglichkeiten bei einem Guthabenkonto jedoch eingeschränkt. Für die Betroffenen lohnt es sich auf jeden Fall, die unterschiedlichen Angebote der Banken zu vergleichen.

    So finden Sie das passende Girokonto ohne SCHUFA

    Die SCHUFA Holding AG, früher Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, versorgt in Deutschland Kreditinstitute mit Informationen zur Bonität von über 65 Millionen Personen – das sind drei Viertel aller Deutschen. Für Finanzinstitute sind Informationen der SCHUFA wichtig, um das Ausfallrisiko bei Geschäften mit Kunden prognostizieren zu können. Finden sich bei einem Antragsteller negative SCHUFA-Merkmale, so wird die Bank hier in der Regel nur ein Girokonto mit eingeschränkten Möglichkeiten anbieten, um sich selbst vor Verlusten zu schützen.

    Ein Girokonto ohne SCHUFA gibt es als solches nicht. Es existieren aber verschiedene Formen von Girokonten, die für die Bank mit einem geringen Risiko verbunden sind. Dazu gehört vor allem, dass dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt wird. Aber auch das Lastschriftverfahren ist bei vielen Girokonten für Personen mit schlechter SCHUFA nicht möglich. Manchmal wird diese Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen, in jedem Fall werden Überweisungen und Lastbuchungen nur ausgeführt, wenn eine Deckung vorhanden ist. 

    Alle anderen Girokonten-Funktionen stehen in der Regel ohne Einschränkungen zur Verfügung. Im Folgenden ein kleiner Überblick zu den Unterschieden zwischen einem Girokonto ohne SCHUFA und einem konventionellen Girokonto:

    MerkmalStandard-GirokontoGirokonto ohne SCHUFA
    Dispositionskredit Ja Nein (Guthabenkonto)
    Überweisung/Lastschrift auch bei negativem Saldo? Ja Nein
    Kontoführungsgebühren Unterschiedlich (teilweise auch gebührenfrei) In der Regel höher als beim regulären Konto

    SCHUFA-freie Girokonten aus dem Ausland

    Da Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Deutschlands nicht an das SCHUFA-Auskunftssystem angeschlossen sind, erwägen viele Menschen mit negativer SCHUFA die Eröffnung eines Girokontos im Ausland. Besonders Österreich und die Schweiz sind hier beliebt. In beiden Ländern wird Deutsch gesprochen, zudem ist Österreich EU-Mitglied und hat den Euro als Währung.

    Doch auch diese Banken sichern sich ab und verlangen vor Eröffnung eines Girokontos Auskünfte über regelmäßige Einnahmen, Schulden oder andere Zahlungsverpflichtungen – insbesondere dann, wenn es um ein Girokonto mit Überziehungsmöglichkeit geht. Wer über eine Suchmaschinenanfrage wie „Girokonto trotz negativer SCHUFA“, „Girokonto ohne SCHUFA mit Dispo“ oder „Girokonto trotz SCHUFA-Eintrag“ auf Internetseiten von Kreditvermittlern stößt, sollte vorsichtig sein. Gerade in diesem Bereich sind viele unseriöse Anbieter tätig. Oft werden überzogene Vermittlungsgebühren verlangt, die manchmal schon vor dem Vertragsabschluss fällig werden.

    Das Recht auf ein Girokonto

    Im April 2014 beschloss das Europäische Parlament, dass die Mitgliedstaaten der EU für jeden Bürger die Möglichkeit schaffen müssen, ein Girokonto zu eröffnen. Jeder soll den Anspruch haben, ein sogenanntes Basiskonto, Bürgerkonto oder Konto für jedermann eröffnen zu können. Dieser Beschluss des EU-Parlaments muss jedoch in den Einzelstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies bisher noch nicht der Fall, im Laufe des Jahres 2016 soll die Umsetzung allerdings erfolgen.

    Schritt für Schritt zum SCHUFA-neutralen Girokonto

    In der Regel erfolgt die Eröffnung eines Girokontos durch direkte Anfrage bei der Bank. Der Antrag kann jedoch auch online gestellt werden. Zur sicheren Identifikation des Antragstellers wird zumeist das sogenannte Postident-Verfahren genutzt. Hierfür wird bei der Postfiliale vor der Versendung der Antragsformulare einfach der Personalausweis vorgelegt. Die Post vermerkt die Identifikationsbestätigung für die Bank.

    Wer ein Girokonto trotz negativer SCHUFA beantragen will, sollte sich zunächst umfassend informieren, welche Leistungen das jeweilige Konto bietet. Auch bei den Kosten für das Girokonto gibt es teilweise große Unterschiede. Es existieren zudem auch Girokonten auf Guthabenbasis mit Guthabenzinsen. Die Zinsen sind in der Regel jedoch gering – und werden meist durch Kontoführungsgebühren wieder „aufgefressen“.

    Auf diese Punkte sollte man beim Vergleich achten

    • Kontoführungsgebühren
    • Guthabenzinsen
    • Lastschrift, Daueraufträge, Online-Banking möglich?
    • Gebühren für Abhebungen?
    • Wie hoch sind die Gebühren bei Kartenverlust?

    Sicherheit für das Girokonto: Das P-Konto

    Gerade bei Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten ist die Gefahr groß, dass das Konto von Gläubigern gepfändet wird, um offene Forderungen einzuholen. Seit 2010 besteht die Möglichkeit, bei einem als Pfändungsschutzkonto gekennzeichneten Girokonto, das auf Guthabenbasis geführt wird, einen Mindestbetrag gegen Pfändungen zu schützen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 850k Absatz 7 Satz 2 ZPO – es handelt sich um ein einklagbares Recht.

    Banken dürfen den Antrag für bereits bestehende Girokonten nicht verweigern. Auch höhere Gebühren für ein P-Konto sind unzulässig. Der Antrag, ein Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen, sollte möglichst erst dann gestellt werden, wenn das Girokonto bereits eingerichtet ist.

    Bei Ablehnung an Beschwerdestelle wenden

    Lehnt Ihre Bank die Einrichtung eines Girokontos ab, können Sie sich an eine der Beschwerdestellen der Deutschen Kreditwirtschaft (ehemals Zentraler Kreditausschuss) wenden. Ein Ombudsmann prüft dann noch einmal neutral, ob ein gewichtiger Grund für die Bank vorliegt, eine Kontoeröffnung zu verweigern.

    Private Banken Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin
    Telefon: 030 / 166 331 66
    Webseite: www.bankenombudsmann.de
    Volks- und Raiffeisenbanken Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Schellingstraße 4, 10785 Berlin
    Telefon: 030 / 202 116 39
    Webseite: www.bvr.de
    Sparkassen Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
    Telefon: 030 / 202 251 510
    Webseite: www.dsgv.de
    Öffentliche Banken Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Postfach 110 272, 10832 Berlin
    Webseite: www.voeb.de