Einfach zu sexy

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Den Kündigungsgrund „unwiderstehlich“ fand ein Arbeitsgericht in Iowa (USA) absolut nachvollziehbar. Ein Zahnarzt entließ seine hübsche Zahnarzthelferin Melissa nach neun Jahren Anstellung wegen ihres guten Aussehens. Ihm fiel plötzlich auf, dass ihn die hautenge Kleidung der Assistentin doch zu sehr ablenkte und seine Ehe in Gefahr war. Für das (nur von Männern besetzte) Gericht waren die Gefühle des Chefs definitiv schutzwürdiger als die der Assistentin.
E-Mails in Großbuchstaben

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Auch der Schreibstil kann zur Kündigung führen: Die neuseeländische Buchhalterin Vicky Walker hatte die Angewohnheit, besonders wichtige Dinge auch besonders kenntlich zu machen. Da sie sehr viel für sehr wichtig hielt, waren ihre E-Mails gespickt mit fetten und rotmarkierten Passagen in Großbuchstaben.
Diese aufdringlichen E-Mails nervten ihren Chef so sehr, dass er ihr wegen Störung des Betriebsfriedens kündigte. Vor Gericht kam er mit dieser Argumentation jedoch nicht weit und musste der Neuseeländerin ein hohes Schmerzensgeld zahlen.
Freundin des Chefs zu alt geschätzt

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Ein peinlicher Tritt ins Fettnäpfchen endete für eine junge Auszubildende in Mannheim mit der fristlosen Kündigung. Die Rechtsanwalts-Fachangestellte schätzte die 31-jährige Lebensgefährtin ihres Chefs auf einem Foto auf 40 Jahre.
Der Anwalt war so sehr in seiner Ehre und Eitelkeit verletzt, dass er seiner Auszubildenden wegen Beleidigung und anderen Lappalien fristlos kündigte. Der Rechtsstreit endete allerdings mit einem Vergleich: Die Auszubildende suchte sich eine andere Ausbildungsstelle und bekam eine Nachzahlung ihrer Ausbildungsvergütung.
Zu wenig Haare

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Weil ihr Vater an Krebs starb, spendete eine kanadische Kellnerin ihre Haare an die nationale Krebshilfe. Ihr Chef empfand die neue Glatze als ein absolutes No-Go und entließ die Kellnerin. Seiner Meinung nach müsse man sich als Angestellte einigen Standards unterordnen, zu welchen er auch eine angemessene Haarlänge zählte.
Stromklau

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Handy geladen und gekündigt: In einer Firma für Industriedichtung in Oberhausen verlor ein Arbeitnehmer seinen Job, weil er sein Handy auflud. Unerhört - fand der Chef und kündigte dem aus Pakistan stammendem Mann wegen Stromdiebstahls.
Das Gericht berechnete, dass es sich dabei um einen Streitwert von 0,014 Cent handelte und sah in dieser geringfügigen Summe keinen berechtigten Kündigungsgrund.
Leben gerettet

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Ein Rettungsschwimmer in Florida machte zwar seinen Job und rettete einem Ertrinkenden das Leben – allerdings außerhalb seines Zuständigkeitsgebiets. Sein Chef sah darin Grund genug, ihm die Kündigung zu überreichen, überdachte seine Entscheidung auf den negativen Medienbericht hin aber noch einmal.
Eine ähnliche Geschichte passierte auch einem Mitarbeiter eines Supermarktes in Michigan. Er wagte es, während der Arbeitszeit ein in Flammen stehendes Auto auf dem Kundenparkplatz zu löschen. Weil er damit seinen Arbeitsplatz entgegen der Vorschriften verließ, wurde er gekündigt.
Manchmal kann man es eben keinem Recht machen.