Mehr Netto vom Brutto: Diese 7 Extras vom Chef sollten Sie sich holen

Gehaltserhöhungen werden oft fast komplett von der Steuer aufgefressen. Deshalb lohnt es sich, mit Ihrem Chef über steuerfreie Extras zu verhandeln. Wir verraten Ihnen sieben Zusatzleistungen, die sich für Sie lohnen könnten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: May 22, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Sie kennen das bestimmt: In endlosen, zähen Verhandlungen haben Sie Ihrem Chef ein paar Euro Gehaltserhöhung abgerungen. Doch beim Blick auf den ersten Gehaltszettel danach stellen Sie ernüchtert fest: Was da noch an Mehr bleibt, ist nicht der Rede wert. Fast alles ist der Steuer zum Opfer gefallen.

Statt ein höheres Bruttogehalt zu fordern, macht es deshalb in vielen Fällen mehr Sinn für Sie, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber steuer- und abgabenfreie Zusatzleistungen bekommen. Mittlerweile machen mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen davon Gebrauch.

Tarifbindung stellt kein Problem dar!

Lassen Sie sich nicht erzählen, dass die Tarifbindung solche Extras ausschließt. Hier ist nur etwas mehr Kreativität gefordert als bei außertariflich Beschäftigten.

Und seien Sie auf der Hut, wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Sie mit einem dicken Extra zu ködern, dafür aber Ihren Bruttolohn kürzen möchte: Nur wenn es die Leistung auf Ihren Lohn obendrauf gibt, müssen Sie dafür keine Steuern zahlen. Diese Extras könnten interessant für Sie sein:

Zuschuss bei der Kinderbetreuung

Zuschuss bei der Kinderbetreuung

Sie haben kleine Kinder und zahlen horrende Summen für deren Betreuung während Sie arbeiten? Besonders, wenn Sie in einer Großstadt wohnen, kennen Sie dieses Problem nur zu gut. Sprechen Sie deshalb doch einmal bei Ihrem Chef vor.

Was viele nicht wissen: Die Höhe steuerfreier Extras auf die Betreuungskosten ist nicht nach oben gedeckelt. Es kommt also allein auf Ihr Verhandlungsgeschick – und die Laune Ihres Chefs – an.

Allerdings dürfen nur Sitting-Kosten für noch nicht schulpflichtige Kinder und außerhalb der eigenen Wohnung steuerfrei begünstigt werden.

Übrigens: In einigen Firmen können Sie auch Geburts- oder Heiratsbeihilfe in Höhe von je 315 Euro beantragen.

Gutscheine

Gutscheine

Frei-Benzin, Zeitungs-Abos, Büchergutscheine oder das Jobticket für öffentliche Verkehrmittel: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen pro Monat einen Gutschein im Wert von bis zu 44 Euro aushändigen. Allerdings auch tatsächlich nur einen – die Kombination von mehreren Bons ist nicht möglich.

Wichtig ist auch, dass auf den Gutscheinen nur der Sachbezug steht, nicht aber der Wert in Euro. Zum Beispiel nicht „Benzin im Wert von 44 Euro“, sondern „30 Liter Benzin“.

Ganz Ausgefuchste holen zusätzlich noch weitere 21 Euro heraus, indem sie für ihre Firma mit einem Aufkleber auf dem Auto Werbung fahren.

Miete, Fortbildung & Co.

Miete, Fortbildung & Co.

Sie sind extra für Ihren Job in eine andere Stadt gezogen und fahren nur am Wochenende zu Ihrer Familie nach Hause? Dann haben Sie die besten Chancen auf einen Mietzuschuss: 216 Euro können auf das monatliche Bruttoeinkommen dafür aufgeschlagen werden.

Auch bei Fortbildungen kann Ihr Arbeitgeber Sie unterstützen – und das sogar steuerfrei. Allerdings nur, wenn Sie auch beweisen können, dass Sie das besuchte Seminar in Ihrem Job weiterbringt.

Es soll keine Weihnachtsfeier mehr in Ihrem Betrieb geben? Falls Sie und Ihre Kollegen darauf nicht verzichten wollen, sollten Sie versuchen, Ihren Chef mit diesem Argument zu überzeugen: Bis zu einer Freigrenze von 110 Euro Kosten pro Person und Feier muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abführen. Und das zwei Mal im Jahr. Also: Let’s Party!

Technisches Equipment

Technisches Equipment

Sie arbeiten viel von unterwegs oder von Zuhause aus? Dann ist es nur fair, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber das dazu nötige technische Equipment stellt. Egal ob Smartphone, Tablet oder Laptop: Ihr Chef kann dafür sorgen, dass Sie die neuesten Geräte zur Verfügung haben. Und Ihnen natürlich auch erlauben, sie auch privat uneingeschränkt zu nutzen.

Nur schenken darf er Ihnen die Gadgets nicht – denn so müssen Sie als Arbeitnehmer den Gegenwert nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Stattdessen bleiben sie Eigentum der Firma. Geregelt werden alle Modalitäten am besten in einem Überlassungsvertrag mit Rückgabepflicht.

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber noch überreden, auch für Telefon- und Internetkosten aufzukommen, haben Sie einen guten Deal gemacht.

Dienstwagen

Dienstwagen

Ein schicker Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen können, ist eine feine Sache.

Doch Achtung: Ganz umsonst ist er nicht, denn der geldwerte Vorteil muss von Ihnen versteuert werden. Dieser wird meist mit der Ein-Prozent-Regel berechnet: Pro Monat müssen Sie ein Prozent des Listenneupreises (brutto) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als steuerpflichtige Einnahme abführen. Das gilt übrigens auch, wenn ein gebrauchter Dienstwagen für Sie besorgt oder er geleast wurde.

Wird es nichts mit dem Dienstwagen, können sich Arbeitnehmer zumindest einen Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen lassen. Das ist für 15 Arbeitstage monatlich und mit bis zu 30 Cent je Kilometer möglich.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit – und die ist besonders clever: Kaufen Sie sich ein Auto und vermieten Sie dieses vertraglich an Ihren Arbeitgeber. Der wiederum stellt es Ihnen als Dienstwagen zu Verfügung.

Klingt kompliziert? Ist es aber nicht: Sie müssen nur selbst Unternehmer werden (Gewerbeanmeldung, Nebentätigkeit, keine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UStG) mit dem Unternehmenszweck der gewerblichen Autovermietung. Eine Dienstwagenklausel auch zur privaten Nutzung in Ihrem Arbeitsvertrag macht das Ganze offiziell.

Was das bringt? Sie bekommen die Umsatzsteuer vom Autokauf vom Finanzamt komplett zurückerstattet. Ihre Firma darf die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Das Auto kostet Sie also nur den Nettopreis. Wenn Sie zusätzlich noch die zurückgelegten Kilometer als Werbungskosten geltend machen dürfen, haben Sie doppelt profitiert.

Essen

Essen

In Ihrer Firma gibt es keine Kantine? Dann können Sie sich Ihr Auswärts-Essen sponsern lassen – mit Gutscheinen für bestimmte Restaurants oder Supermärkte. Pro Arbeitstag sind 6,10 Euro drin.

Bei 15 Schecks pro Monat kommen Sie so auf ein abgabenfreies Mehr von 91,50 Euro. Das entspricht in etwa 180 Euro mehr Bruttogehalt.

Gesundheit

Gesundheit

Tun Sie doch mal wieder was für Ihre Gesundheit – und zwar auf Kosten der Firma! Bis zu 500 Euro pro Jahr können Sie pro Jahr herauswandeln, zum Beispiel für Anti-Stress-Kurse oder Lehrgänge über gesunde Ernährung.

Keine Mitgliedschaften!

Die Mitgliedschaft im Fitnessclub oder in einem Verein ist leider nicht aus dem Etat Ihres Unternehmens finanzierbar.

Da auch Urlaub wesentlich zu Ihrer Entspannung und damit Gesundheit beiträgt, können Sie außerdem – zusätzlich zum Urlaubsgeld – einmal jährlich eine "Erholungsbeihilfe" von 300 Euro kassieren.

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