PKV für Beamte
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Private Krankenversicherung für Beamte

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 24, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Krankenversicherung für Beamte

    • Zuschüsse durch den Staat
      Beamte erhalten vom Staat Zuschüsse für die Gesundheitsversorgung. Zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten werden von der Beihilfe übernommen.

    • Versicherungsbefreiung unabhängig vom Einkommen
      Im Unterschied zu Angestellten sind Beamte unabhängig von Ihrem Einkommen von der Pflicht sich versichern zu lassen befreit. Die Wahl einer PKV ist dabei oft die sinnvollere Entscheidung.

    • Mitversicherung von Kindern und Ehegatten
      Kinder und Ehegatten werden bei der Beihilfe mit einem Bemessungssatz von bis zu 80 Prozent berücksichtigt. Auch Beamtenanwärter und Referendare profitieren von günstigen PKV-Tarifen, da keine Altersrückstellungen gebildet werden.

    Für Beamte und Beamtenanwärter stellt die private Krankenversicherung eine günstige und sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Denn über ihren Dienstherren erhalten Beamte bereits eine solide Basisabsicherung. So reicht aus, eine sogenannte Teilversicherung abzuschließen, deren Tarife besonders niedrig sind.

    So finden Sie die passende private Krankenversicherung als Staatsbediensteter

    Beamte und Beamtinnen haben Sie einen Anspruch auf die Beihilfe Ihres Dienstherren. Durch diese Zuschüsse wird ein gewisser Teil der Gesundheitsversorgung vom Arbeitgeber getragen – ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei gesetzlich versicherten Angestellten. In der Regel liegt der Beihilfeanspruch zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Den verbleibenden Kostenanteil müssen Sie selbst tragen.

    Die Leistungen der PKV für Beamte entsprechen denen einer Vollversicherung, durch die Beihilfe kostet sie allerdings viel weniger. Angesichts dessen ist es für Beamten so sinnvoll, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Die Versicherungsbeiträge werden anhand des Alters und des Gesundheitszustandes berechnet. Die Beiträge und der Versicherungsschutz werden unter der Berücksichtigung der Beihilfe genau auf Ihre Ansprüche zugeschnitten.

    Üblicherweise werden Behandlungskosten zu je 50 Prozent von der Beihilfe und der Krankenversicherung getragen. Sie erhalten den Beihilfeanspruch von Ihrem Dienstherren, wenn Sie die Beihilfebescheinigung in schriftlicher Form bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorlegen. Die Verrechnung verläuft dann wie bei jeder anderen privaten Krankenversicherung: Zuerst müssen Sie Ihre Arztrechnung selbst begleichen, anschließend übermitteln Sie die Rechnung an Ihre Versicherung. Die Kostenübernahme erfolgt dann nach einem Prozentsatz, der von Bund und Ländern festgelegt wurde.

    Durch die Beihilfe werden im Krankheitsfall nur ein Teil der Kosten abgedeckt, die Versorgungslücke muss also durch eine Restkostenversicherung geschlossen werden. Für diesen Zweck bieten Private Krankenversicherer spezielle Beihilfe-Tarife an, die auf Wunsch wichtige Leistungen enthalten, die durch die Beihilfe nicht mehr abgedeckt sind. Hier wird unterschieden zwischen Basistarifen in der PKV für Beamte sowie Komforttarifen, mit denen Sie Leistungen wie heilpraktische Behandlungen und Zahnbehandlungen einschließen können. Die Beiträge sind daher stets abhängig vom gewählten Tarif sowie von Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Sie können Ihren Versicherungsschutz so gestalten, dass Ihr Beihilfebemessungssatz um 100 Prozent aufgestockt wird.

    Besonderheiten in der PKV

    • Die Beihilfe ist nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung wirksam.
    • Der Dienstherrn muss das Alimentationsprinzip einhalten, d. h. er ist zur Beihilfe verpflichtet. Für Beamte ist eine Teilversicherung ausreichend, da die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten trägt – das ermöglicht besonders günstige Prämien.

    • Die meisten privaten Krankenversicherer bieten spezielle Beihilfe-Tarife für Beamte an.

    • Durch die PKV kann der Beamte zusätzliche medizinische Kosten versichern, die nach Abzug der Beihilfe anfallen.

    Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

    Beamte sind nicht gesetzlich pflichtversichert und erhalten von ihrem Dienstherren keinen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch können sie sich freiwillig in der GKV versichern. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer der volle Beitrag anfällt, da der Beihilfeanspruch unberücksichtigt bleibt, also nicht auf den Beitrag zur GKV angerechnet werden kann.

    Die Beiträge werden anhand der beitragspflichtigen Einnahmen bemessen. Dazu zählen in der Regel alle Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen oder verbrauchen könnten. Der Begriff „Einnahmen“ bezieht sich auf die Brutto-Einnahmen. Als monatliche beitragspflichtige Einnahme gilt 1/12 der auf der Grundlage der gegenwärtigen Verhältnisse zu erwartenden Bezügen eines Jahres aus dem Dienstverhältnis sowie die weiteren beitragspflichtigen Einnahmen.

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt derzeit bei maximal 4.987,50 € (2023) und die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.131,67 € (2023).

    Bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags wird grundsätzlich der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % zugrunde gelegt und der von den Krankenkassen individuell festgelegte Zusatzbeitrag veranschlagt, der zurzeit bei durchschnittlich 1,6 Prozent liegt.

    Wegen Ihres Anspruchs auf Beihilfe zahlen Sie zusätzlich lediglich den halben Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 1,525 %. Kinderlose zahlen nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz einen Zuschlag in der Pflegeversicherung von 0,35 %. Ausgenommen von diesem Zuschlag sind jedoch alle Personen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Personen, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Der Beitragszuschlag ist nicht zu zahlen, wenn in geeigneter Weise die Elterneigenschaft nachgewiesen wird (etwa Geburtsurkunde, Lohnsteuerkarte).

    Der Beitrag muss von Beamten im vollen Umfang selbst getragen werden, wodurch eine hohe finanzielle Belastung anfällt. Angesichts dessen ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte wenig sinnvoll. Nur wenn der Versicherte ein sehr geringes Einkommen hat, weil er beispielsweise nicht voll arbeitet oder er aufgrund einer Vorerkrankung keinen günstigen Tarif in der privaten Krankenversicherung erhält, kann die GKV unter Umständen eine günstigere Alternative sein.

    Beihilfe für Kinder und Ehegatten

    Foto: Jessica-ockowitz / Unsplash

    Nicht nur Sie als Versicherter haben Anspruch auf Beihilfe, auch Ihre direkten Familienmitglieder wie Kinder und Ehepartner können von der Regelung profitieren. Gebrauch machen von dem Recht auf Beihilfe können Sie nur dann, wenn Ihre Familienmitglieder von der gesetzlichen Pflicht, sich zu versichern, befreit sind, und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Der Bund hat hier eine Grenze von 18.000 € Jahreseinkommen festgelegt, die Regelungen der einzelnen Bundesländer können allerdings variieren.

    Wenn ein Elternteil beihilfeberechtigt ist, so können auch Kinder von der Beihilfe profitieren. Das gilt allerdings nur, solange Kindergeld bezogen wird, also höchstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, werden die Kinder in der PKV des Elternteils versichert, der das Kindergeld bezieht. Der Beihilfebemessungssatz sieht im Einzelnen wie folgt aus:

    80 Prozent Für berücksichtigungsfähige Kinder bzw. Waisen
    70 Prozent Für berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebensgefährten
    70 Prozent Für Beamte mit mindestens zwei Kindern
    70 Prozent Für beihilfeberechtigte Beamten im Ruhestand
    50 Prozent Für kinderlose Beamte sowie Beamte mit einem Kind
    50 Prozent Für Hochschullehrer mit entpflichtetem Status

    Schritt für Schritt in die PKV als Beamter

    Der Wechsel in die PKV gestaltet sich für Beamte besonders einfach, da sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen und nicht in der GKV pflichtversichert sein müssen. Von der Krankenversicherungspflicht sind Beamte aber dennoch nicht befreit, sie müssen nachweislich in einem der beiden Systeme versichert sein. Neben Beamten fallen auch Beamtenanwärter, Beamte auf Probe, in vielen Fällen auch Richter sowie Angestellte im öffentlichen Dienst unter diese Regelung.

    Beamtenanwärter oder Beamte auf Widerruf können bei den meisten privaten Krankenversicherungen einen günstigen Beamtenanwärter-Tarif abschließen. Die Beiträge fallen oftmals deutlich niedriger aus als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sind diese Tarife vorwiegend nur bis zu einer gewissen Altersgrenze möglich. Ist diese überschritten, erfolgt eine Einstufung in den Normaltarif.

    Dennoch kann während der Anwartschaft von der privaten Krankenversicherung ein besonders günstiger Tarif angeboten werden, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden. Die private Krankenversicherung im Referendariat fällt daher besonders kostengünstig aus.  Wer nach dieser Zeit nicht zum Beamten auf Lebenszeit bestellt wird, hat zumindest keine Unmengen an Geld in seine Krankenversicherung gesteckt.

    PKV für Polizisten

    Als Polizist mit Beamtenstatus können Sie sich problemlos durch eine private Krankenversicherung für Polizisten absichern und von günstigeren Tarifen gegenüber der GKV profitieren. Sind Sie Polizist im öffentlichen Dienst, kann die Versicherung nach der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gewechselt werden.

    Möchten Sie sich als Beamter privat versichern, ist es ratsam, anhand eines Versicherungsvergleiches einen passenden Anbieter zu finden. Denn nur so finden Sie einen möglichst günstigen Tarif, der genau Ihren Anforderungen entspricht. Diese Dinge sollten Sie beim Vergleich in jedem Fall beachten:

    • Achten Sie beim Vergleich vorrangig darauf, dass im Tarif alle Leistungen enthalten sind, die Ihnen wichtig sind, beispielsweise heilpraktische Behandlungen.
    • Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Liste von potenziellen Anbietern – hier können Sie verschiedene Versicherer auswählen und weitere Informationen einholen. Auch kann ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
    • Fordern Sie anschließend die Unterlagen für den Versicherungsabschluss an.
    • Üblicherweise müssen Sie beim Antrag einen Nachweis einreichen, dass Sie nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Ihnen wird auf den Formularen genau mitgeteilt, welche Nachweise erbracht werden müssen.
    • Im Antragsformular erwarten Sie einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand – beantworten Sie diese unbedingt wahrheitsgemäß! Wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden, kann die Krankenversicherung eine Zahlung im Leistungsfall verweigern.
    • Bei manchen Vorerkrankungen verlangen Versicherer ein ärztliches Attest oder eine Voruntersuchung.
    • Vorerkrankungen können dazu führen, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müssen.
    • Der PKV-Basistarif für Beamte entspricht in seinen Leistungen den Leistungen der GKV. Hier können Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren, indem Sie zusätzliche Leistungen hinzubuchen, etwa eine Chefarztbehandlung, Behandlung durch den Heilpraktiker, Kostenerstattung für Psychotherapie oder Zahnersatz.

    Nutzen Sie unseren FinanceScout24-Tarifrechner, um verschiedene PKV-Tarife für Beamte miteinander zu vergleichen und holen Sie sich anschließend Angebote verschiedener Versicherer ein. So finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Tarif!

    Kündigungsregelungen

    Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung gelten dieselben Regelungen wie bei der gesetzlichen. Die Versicherung kann zum Jahresende vom Versicherungsnehmer gekündigt werden, wenn er sich dabei an die von den meisten Versicherern vorgegebene Kündigungsfrist von drei Monaten hält. So muss die Kündigung in schriftlicher Form – am besten per Einschreiben – bei der Versicherung eingereicht werden.

    Beachten Sie aber, dass die Kündigung nur dann durchgeführt werden kann, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen können. In Deutschland besteht die Pflicht, sich zu versichern, daher darf hier keine Versorgungslücke entstehen.

    Sofortiges Kündigungsrecht besteht nur in Sonderfällen, etwa bei Erwerbslosigkeit. Wenn Ihre Versicherung die Beiträge anhebt oder die Leistungen anhebt, können Sie üblicherweise mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Möchten Sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, gestaltet sich das allerdings schwierig. Grundsätzlich ist ein Wechsel nur vor dem 55. Lebensjahr möglich. Wenn Sie vom Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis wechseln, können Sie nur in die GKV zurückkehren, wenn Sie in den fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert waren.

    Fragen und Antworten

    Was ist ein Beihilfeergänzungstarif und was leistet dieser?

    Der sogenannte Beihilfeergänzungstarif erstattet ganz oder teilweise Krankheitskosten, die nach der Erstattung des PKV-Haupttarifs und der Beihilfe übrig bleiben. Hier bietet jeder Versicherer unterschiedliche Leistungen an. Daher sollte beim Vergleich darauf geachtet werden, was der PKV-Tarif leistet und wie eventuelle Leistungslücken der Beihilfe abgedeckt werden können.

    Was kostet eine PKV für Beamte?

    Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da sich der Tarif nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem gewünschten Leistungsspektrum richtet. Grundsätzlich ist der PKV-Tarif für Beamte und Beamtenanwärter deutlich günstiger als beispielsweise für Selbstständige, da nur der Teil abgesichert werden muss, den die Beihilfe nicht übernimmt.

    Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?

    Die Beihilfe erstattet Aufwendungen, die medizinisch notwendig und angemessen sind. Welche das sind, kann den Beihilfeverordnungen der einzelnen Länder entnommen werden. Üblicherweise liegt der Beihilfebemessungssatz bei Beamten und Beamtenanwärtern bei 50 Prozent, die andere Hälfte muss selbst getragen werden.

    Was zahlen Beamte im Ruhestand in der PKV?

    Geht der Beamte in Ruhestand, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz auf 70 Prozent, sodass sich der Anteil für die Beihilfeversicherung auf 30 Prozent reduziert. Damit können die Beitragskosten erheblich gesenkt werden.

    Zahlt der Arbeitgeber/Staat bei der PKV für Beamte dazu oder muss der Versicherte komplett für den Beitrag aufkommen?

    Üblicherweise liegt der Beihilfebemessungssatz bei Beamten und Beamtenanwärtern bei 50 Prozent, die andere Hälfte muss selbst getragen werden. Für Ehegatten und Kinder liegt der Bemessungssatz sogar bei 70 bis 80 Prozent.

    Sind minderjährige Kinder von Beamten automatisch mitversichert?

    Nein, Ihr Kind muss zunächst von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden. Anschließend wird Ihr Kind zu einem eigenen Beitrag in Ihrer PKV mitversichert. Die Beihilfe wird nur dann für Kinder gezahlt, wenn diese privat versichert sind.

    Können PKV-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

    Ja, die Beiträge zur PKV können Sie steuerlich geltend machen.

    Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

    Eine solche Versicherung ist für Personen sinnvoll, die in absehbarer Zeit in die PKV eintreten wollen, aber dies momentan noch nicht können. Hierbei wird dem Anwärter im Voraus eine bestimmte Tarifform zugesichert, auch wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtern sollte. Das lohnt sich beispielsweise für Studierende, die sich in einer Ausbildung zum Beamten befinden.

    Was ist der Quotentarif? Was ist die Heilfürsorge als Fürsorgeprinzip?

    Beamte können einen speziellen Quotentarif wählen, der lediglich den Krankheitsblock abdeckt, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Je nach Höhe der Beihilfe kann diese Quotenhöhe zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Hier werden also genau die Restkosten abgedeckt, sodass ein solcher Tarif meist deutlich günstiger als ein PKV-Volltarif ist.

    Die Heilfürsorge gilt für aktive Beamte, die einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt sind. Hierbei werden die Krankheitskosten vollständig vom Dienstherren erstattet und Leistungen werden grundsätzlich als Sachbezug gewährt. Die Heilfürsorge kann allerdings nicht auf Familienmitglieder erweitert werden. Anspruch auf Heilfürsorge haben unter anderem Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, Beamte bei Berufsfeuerwehren oder Beamte in Justizvollzugsanstalten.

    Weshalb lohnt es sich für Beamte meistens in die PKV zu wechseln? Haben sie überhaupt eine Wahlfreiheit?

    Da Beamte nicht gesetzlich pflichtversichert sind, haben sie eigentlich die Wahl zwischen der PKV und der GKV. Da für letztere die Beiträge selbst bezahlt werden müssen und kein Beihilfeanspruch besteht, haben Beamte jedoch genau genommen keine Wahlfreiheit: Die PKV ist die günstigste Alternative, da die Beihilfe 50 Prozent der Behandlungskosten übernimmt.

    Aktuell werden Forderungen laut, dass statt einer Beihilfe der Arbeitgeberanteil an Beamte ausgezahlt werden soll, damit sie die Wahl zwischen GKV und PKV haben und die PKV nicht mehr faktisch staatlich alimentiert wird. Kritiker sehen die Beihilfe als staatliche Subvention für die Privatversicherungen an. Würde die Beihilfe wegfallen, stände es schlecht für die privaten Krankenversicherungen – denn rund 50 % der Mitglieder sind Beamte. Auch wenn die Beihilfezahlungen aktuell explodieren, was in Zukunft zu einem Haushaltsrisiko für nachfolgende Generationen werden könnte, hält der Staat weiterhin an der Beihilfe fest.

    Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren der Beihilfe?

    Die Abrechnung läuft ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung ab:

    1. Der Versicherte übernimmt zunächst selbst die ärztliche Rechnung
    2. Eine Kopie der Rechnung wird bei der Beihilfestelle eingereicht
    3. Die Erstattung erfolgt anschließend nach einem festgelegten Prozentsatz, der sich aus der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes ergibt
    4. In dieser Verordnung sind alle medizinischen Behandlungen und Hilfsmittel aufgeführt, für die ein Anspruch auf Beihilfe besteht
    5. Die Höhe der Beihilfe wird entsprechend dem Beihilfebemessungssatz berechnet
    6. Die Beihilfe muss innerhalb von zwölf Monaten beantragt werden

    Wie funktioniert die Beihilfe für Beamtenanwärter, Referendare im Lehramt, Kinder und Beamtengattinnen und Beamtengatten?

    Die Beihilfe für Beamtenanwärter und Referendare funktioniert ähnlich wie die Beihilfe für Beamte. Allerdings erhalten Anwärter meist besonders günstige Tarife, sofern sie unter eine bestimmte Altersgrenze fallen. Grund für die günstigen Tarife ist, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden.

    Kinder und Ehegatten können ebenfalls in der PKV versichert werden. Für sie werden allerdings andere Beihilfebemessungssätze herangezogen: Für Kinder gilt ein Bemessungssatz von 70 oder 80 Prozent, für Ehegatten beträgt er 70 Prozent.

    Gibt es Unterschiede im Beihilfeprinzip in den unterschiedlichen Bundesländern?

    Ja, die Beihilfeverordnung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Es gibt daher kein deutschlandweit einheitliches Beihilferecht. Auf den ersten Blick sind diese ähnlich, unterscheiden sich aber in einigen Details. Zum Beispiel in der Einkommensgrenze für Ehepartner und Lebensgefährten, die in Hessen beispielsweise bei 8.652 € (Stand 2016) liegt, während sich andere Bundesländer nach Beihilfevorschriften des Bundes richten und die Einkommensgrenze auf 17.000 € festlegen.