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Rechtsschutz­versicherung
ohne Wartezeit

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: October 07, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wenn Sie eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, können Sie einige Leistungen häufig erst nach einer Wartezeit von einigen Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist das Abwarten für den entsprechenden Rechtsschutz nicht notwendig und der Versicherungsschutz wirkt sofort ab dem Vertragsabschluss. Ein Rechtsschutz ohne Wartezeit kann Verbrauchern viele Vorteile bieten. Hier erfahren Sie, welche das sind und wie Sie eine Versicherung ohne Wartezeit erhalten können.

    Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen

    Eine Rechtsschutzversicherung können Sie für unterschiedliche Rechtsbereiche abschließen. Dabei reicht die Vielfalt der angebotenen Policen von Spezial-Versicherungen für einzelne Rechtsgebiete bis zu umfassenden Policen, welche gleich mehrere Bereiche abdecken. Darunter fallen unter anderem der Verwaltungs-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz, der Standes-Rechtsschutz, der Straf-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz und der Sozial-Rechtsschutz. Je nach Rechtsbereich wird hinsichtlich der Leistungen unterschieden, allgemein gilt jedoch eine Wartezeit von drei Monaten.

    Bei einigen versicherten Leistungen setzt der Versicherungsschutz und Rechtsschutz erst nach einer vertraglich geregelten Wartezeit ein. Das bedeutet, dass Sie die Versicherung zwar bereits abgeschlossen haben, aber einige Leistungen erst nach ein paar Monaten oder gar Jahren, nach Ablauf der Wartezeit, in Anspruch nehmen dürfen.

    Streitigkeit während Wartezeit wird nicht übernommen

    Kosten von Streitigkeiten, deren Ursprung in die Wartezeit fällt, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen, wenn diese entsprechenden Leistungen einer Karenzzeit unterliegen. Das gilt auch, wenn der Streitfall letztlich erst nach der Wartezeit vor Gericht landet. Ähnliches trifft zu, wenn die Ursache bereits vor Vertragsabschluss liegt.

    Welche Wartezeiten für den Rechtsschutz genau von Versicherern vorgeschrieben wird, hängt von den einzelnen Policen, den Leistungen und den Anbietern ab. Üblicherweise verteilen die meisten Versicherer ihre Leistungen auf drei typische Wartezeiten: Neben dem Rechtsschutz ohne Wartezeit gilt dann für andere Leistungen eine dreimonatige, einjährige oder dreijährige Wartezeit. Welcher Anbieter in welcher Rechtsschutz-Police welche Fristen vorsieht, können Sie den jeweiligen Produktinformationen oder Verträgen Ihrer Rechtsschutzversicherung entnehmen. Dies sollten Sie unbedingt schon vor Vertragsabschluss tun, damit dann bei Rechtsstreitigkeiten ein Anspruch auf den Versicherungsschutz besteht.

    Überblick über typische Wartezeiten

    Ein paar Beispiele für häufig angewandte Wartezeitregelungen finden Sie in der folgenden Tabelle:

    Rechtsbereich Beispiele für Leistungen Typische Wartezeit
    Privat-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Arbeits-Rechtsschutz 3-monatige Wartezeit
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht keine Wartezeit
    Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Verwaltungs-Rechtsschutz 3-monatige Wartezeit
    Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Beratungs-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Opfer-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Rechtsschutz in Unterhaltssachen 12-monatige Wartezeit
    Rechtsschutz in Ehesachen 36-monatige Wartezeit
    Verkehrs-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht keine Wartezeit
    Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen keine Wartezeit
    Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Sozial-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Berufs-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz 3 monatige Wartezeit
    Disziplinar- und Standesrechtsschutz keine Wartezeit
    Rechtsschutz für Wohn- und Mietangelegenheiten Steuer-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 3 monatige Wartezeit
    Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Spezial-Straf-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz keine Wartezeit
    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen keine Wartezeit

    Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie in der Regel ohne jegliche Wartezeiten abschließen und alle Leistungen sowie den Rechtsschutz bei Bedarf sofort beanspruchen. Bei einer Rechtsschutzversicherung für Wohn- und Mietangelegenheiten dagegen leistet die Versicherung in Fällen, die unter den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz fallen, erst nachdem der Vertrag drei Monate besteht und diese Wartezeit abgelaufen ist. Rechtsschutz für Vorfälle in der Wartezeit werden also nicht von der Versicherung übernommen. Wenn Sie sich also zum Beispiel mit Ihrem Vermieter über eine Mieterhöhung streiten, leistet die Versicherung nur, wenn der Rechtsstreit nach der Wartezeit begonnen hat.

    Die verschiedenen Rechtsschutzversicherungenen, zu denen Verwaltungs-Rechtsschutz, der Beratungs-Rechtsschutz, der Standes-Rechtsschutz, der Straf-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz und der Sozial-Rechtsschutz. Je nach Rechtsbereich wird hinsichtlich der Leistungen unterschieden, allgemein gilt jedoch eine Wartezeit von drei Monaten.

    Wartezeitregelungen unterschiedlich

    Es gibt Anbieter, die von den aufgeführten Regelungen und der Wartezeit beim Rechtsschutz abweichen. So können auch die Leistungen für Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsschutz sowie für den Rechtsschutz beim Vertrags- und Sachenrecht bei einzelnen Anbietern ebenfalls mit einer Wartezeit verbunden sein. Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollten Sie daher das Vertragswerk auf Wartezeitregelungen vor allem im Rechtsstreit prüfen.

    Hier gilt keine Wartezeit

    Beim Disziplinar- sowie Standesrechtsschutz, der auch zum Berufsrechtsschutz zählt, gibt es keine Wartezeit im Falle eines Rechtsstreits. Beim Verkehrsrechtsschutz sind außerdem Tarife ohne Wartezeit häufig.

    Wozu gibt es Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?

    Die Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen sollen verhindern, dass Verbraucher erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn ein kostenintensiver Rechtsstreit bereits absehbar ist und Rechtsschutz sofort benötigt wird. Besonders teure Streitigkeiten wie zum Beispiel Scheidungen oder Differenzen mit dem Arbeitgeber werden daher erst nach einer entsprechenden Karenzzeit übernommen.

    Würden die Versicherer anders verfahren, also eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit als Norm anbieten, wären die Versicherungsbeiträge vermutlich kaum bezahlbar. Von der Wartezeitregelung profitieren also hauptsächlich Verbraucher, die bereits eine gewisse Zeit eine Rechtsschutzpolice haben. Allerdings bieten immer mehr Anbieter auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit an, um durch diesen Wettbewerbsvorteil Neukunden zu gewinnen, die sich in einem Rechtsstreit befinden. Darüber hinaus gibt es für Verbraucher weitere Möglichkeiten, an einen Rechtsschutz ohne Wartezeit zu gelangen.

    Versicherungswechsel ohne Wartezeit

    Bei einem Versicherungswechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf Wartezeiten, weil der Kunde bereits zuvor rechtsschutzversichert war. Bei Vorversicherten gehen die Anbieter davon aus, dass keine absehbare Rechtsstreitigkeit vorliegt und die neue Rechtsschutzversicherung nicht allein aus diesem Grund abgeschlossen wurde. Solche wartezeitlosen Übergänge werden zum Beispiel bei Privat-, Eigentums- und Mietrechtsschutzpolicen angeboten.

    Wann gilt keine Wartezeit?

    Die Grundvoraussetzung für einen Wechsel zu einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist dabei, dass die in der neuen Police versicherten Risiken auch durch die alte Versicherung abgedeckt wurden. Wiederum variieren die vertraglichen Details allerdings zwischen den unterschiedlichen Anbietern. Damit Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz und Rechtsschutz erhalten, sollten Sie die Details zu Wartezeiten mit Ihrem neuen Anbieter besprechen oder einen sehr genauen Blick in den Vertrag werfen.

    Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten

    Im Gegensatz zu einer Versicherung mit Karenzzeit bietet eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit dem Kunden die Möglichkeit, sofort nach Vertragsbeginn alle Leistungen zu beanspruchen. Dies ist besonders für Verbraucher sinnvoll, wenn bereits ein Rechtsstreit zu erahnen ist und die damit verbundenen Kosten unvermeidlich scheinen.

    Rechtzeitiger Abschluss erhöht Auswahlmöglichkeiten

    Wer den Rechtsschutz rechtzeitig im Voraus abschließt, kann aus besonders vielen Angeboten auswählen und sowohl Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit als auch solche mit vorgegebenen Fristen vergleichen. So können Sie sichergehen, eine Rechtsschutzversicherung mit optimalem Leistungsumfang, Rechtsschutz und dauerhaft niedrigen Versicherungsbeiträgen zu finden.

    Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit werden von verschiedenen Versicherern angeboten. Dabei gilt zu unterscheiden, ob eine Versicherung grundsätzlich wartezeitfrei ist oder gegen einen Aufpreis von den üblichen Fristen im Rechtsschutz abgesehen wird. In beiden Fällen können Sie damit rechnen, dass die Policen der Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit preislich über den günstigsten Versicherungen mit Wartezeiten liegen. Wenn die Kosten eines Rechtsstreits kurzfristig versichert werden sollen, zahlen sich die höheren Versicherungsbeiträge in der Regel jedoch aus. Wichtig für die Kostenübernahme ist dabei, wie erwähnt, wann sich die Ursache eingestellt hat.

    Versicherungen rückwirkend abschließen

    Wenn bereits Streitkosten entstanden sind und diese nachträglich versichert werden sollen, suchen Verbraucher regelmäßig nach der Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz würde bedeuten, dass die Versicherung für bereits vor dem Vertragsschluss aufgetretene Kosten aufkäme. Solche Angebote würden sich für die Versicherer jedoch keinesfalls lohnen und die langfristig Versicherten müssten über ihre Beiträge die Kosten im Rechtsschutzbereich tragen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz wird daher von allen Anbietern kategorisch ausgeschlossen. Wer eine Rechtsschutzversicherung benötigen könnte, sollte daher rechtzeitig den Vertrag des Versicherers unterschreiben.

    Vertragsbeginn kann teilweise vorverlegt werden

    Auch wenn eine rückwirkende Versicherung nicht angeboten wird, bieten manche Anbieter ihren Kunden an, den Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung vorzuverlegen. Eine solche Vereinbarung kann jedoch nur individuell getroffen werden und dient nicht dazu, Leistungen für einen zurückliegenden Versicherungsfall zu erhalten, sondern um Wartezeiten zu umgehen.

    Wird der Versicherungsbeginn zum Beispiel drei Monate vor den Vertragsabschluss gelegt, zahlt der Versicherte rückwirkend die monatlichen Versicherungsbeiträge der Rechtsschutzversicherung. In der Folge wird der Kunde jedoch so behandelt, als ob er bereits drei Monate versichert wäre und entsprechend bestimmte Wartezeiten bereits in der Vergangenheit lägen, wodurch er den entsprechenden Rechtsschutz ohne Wartezeit erhält. Eine solche Verfahrensweise ist in der Praxis nicht selten und kann daher auf Wunsch durchaus einfach einmal beim potenziellen neuen Versicherer der Rechtsschutzversicherung angefragt werden.

    Ein Rechtsschutzversicherungs-Vergleich schafft Übersicht

    Unterschiedliche Wartezeiten, Leistungsumfänge, Versicherungsbeiträge und viele weitere Faktoren spielen bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung eine Rolle. Wer nicht alle erforderlichen Informationen einzeln zusammentragen und die Vertragswerke zahlreicher Anbieter durchforsten möchte, kann durch einen Rechtsschutzversicherungs-Vergleich Zeit und Geld sparen.

    Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, können Sie einfach die von Ihnen für Ihre Rechtsschutzversicherung gewünschten Rechtsbereiche auswählen und angeben, ob Sie eine Vorversicherung besitzen. Darüber hinaus sind nur wenige weitere Angaben notwendig, um einen unverbindlichen und unabhängigen Vergleich durchzuführen. Die besten Angebote werden anschließend übersichtlich in einer Tabelle dargestellt. Wenn Sie sich besonders über die Wartezeiten der Rechtsschutzversicherung informieren möchten, können Sie mit einem Klick auf den „Leistungsumfang“ die wichtigen Details zu jeder Police einsehen und dort auch die Informationen zu den Wartezeiten finden.

    Wo gibt es die beste Rechtsschutzversicherung?

    Viele Versicherungsgesellschaften bieten in unterschiedlichen Bereichen und Tarifen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten. Gemessen an der Zufriedenheit der Kunden fühlen sich diese bei den Anbietern ADAC Versicherungen, Advocard und Allianz am besten bezüglich des Versicherungsschutzes und Rechtsschutzes beraten.