Risikolebensversicherung:
Auch ohne Gesundheitsprüfung?

Finanzielle Sicherheit für Sie & Ihre Angehörigen
Risikoschutz plus Vorsorge

Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung – geht das?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Für Versicherungsunternehmen ist eine Risikolebensversicherung im Leistungsfall mit hohen Kosten verbunden. Um das eigene Risiko für eine Versicherung einschätzen zu können, bitten Versicherer die Antragsteller deshalb um exakte Angaben zu deren Gesundheitszustand. Lange Zeit war es dennoch möglich, Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Seit 2010 sind Versicherungsunternehmen dazu angehalten, den Gesundheitszustand der Antragsteller genau zu prüfen. Erfahren Sie hier alles über die Möglichkeiten, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können.

    Gesetzliche Grundlage

    Laut Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist ein Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, exakte Angaben zu Risiken und „Gefahrenumstände“ zu machen. Das Gesetz erlaubt es Versicherungsunternehmen, bei Falschangaben vom Vertrag zurückzutreten. S

    eit dem 17.3.2010 muss vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Diese Änderung wurde eingeführt, um das Risiko für die Versicherungen zu minimieren. Zugleich sollte dadurch verhindert werden, dass die Beiträge für die Risikolebensversicherungen unnötig steigen.

    Vor der Einführung der Gesundheitsprüfung waren Menschen mit Vorerkrankungen, Raucher oder Menschen in Risikoberufen günstiger versichert. Allerdings haben Menschen ohne diese Risiken dann im Verhältnis dazu mehr gezahlt.

    Verkürzter Fragebogen als Alternative?

    Manche Versicherungsgesellschaften bieten Versicherten die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit verkürztem Fragenkatalog zum Gesundheitszustand abzuschließen. Allerdings müssen Versicherte dann mit einem verminderten Leistungsumfang rechnen. So knüpfen die Versicherer den Vorteil einer laxeren Gesundheitsprüfung an eine höhere Wartezeit im Leistungsfall sowie an niedrigere Kapitalauszahlungen. Darüber hinaus erhöhen viele Versicherungsunternehmen die Tarife, wenn weniger Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Durch die höheren Beiträge soll das höhere Risiko für die Versicherer ausgeglichen werden.

    Warum überhaupt Gesundheitsfragen?

    Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine einmalige Summe oder eine Rente an die Hinterbliebenen. Um einschätzen zu können, wie wahrscheinlich ein früher Tod eines Versicherten ist, benötigt die Versicherung genaue Angaben zu dessen Gesundheitszustand. So haben zum Beispiel Raucher oder chronisch Nierenkranke eine niedrigere Lebenserwartung als gesunde Versicherte.

    Auf der Basis aller Risiken ermitteln Versicherungsunternehmen schließlich die Beitragshöhe für die Risikolebensversicherung.

    Hinweis

    Ab einer Versicherungssumme von 250.000 Euro erwarten die meisten Versicherer eine ärztliche Untersuchung. Bis zu dieser Summe reicht in der Regel die Beantwortung der Gesundheitsfragen aus.

    Was sind die Gesundheitsfragen eigentlich?

    Welche Schwerpunkte bei den Gesundheitsfragen gesetzt werden, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Es gibt somit keine einheitlichen Fragebögen, wenn es um Gesundheitsprüfungen von Antragstellern geht. Dennoch lassen sich allgemeine Tendenzen bei Gesundheitsfragen für Risikolebensversicherungen geben. Folgende Themenbereiche werden in der Regel von allen Versicherungsgesellschaften mit mehr als 20 Fragen abgedeckt:

    • Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen: Die Versicherer möchten sich hier einen Überblick verschaffen, für welche Behandlungen Sie in den vergangenen fünf Jahren einen Arzt in Anspruch genommen haben. Zu diesen Krankheiten können auch chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Nierenleiden zählen.
    • Vor kurzem aufgetretene Krankheiten: Sie müssen meist auch angeben, ob Sie in den letzten drei Monaten krank gewesen waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Arzt aufgesucht haben oder nicht.
    • Amtlich festgestellte körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen: Hat ein Amtsarzt eine Behinderung oder eine Minderung der Erwerbstätigkeit festgestellt, müssen Sie diese angeben.
    • Süchte oder Abhängigkeiten: Litten oder leiden Sie an einer Sucht, sind genaue Angaben dazu nötig. Hierzu gehört zum Beispiel eine exakte Angabe, ob Sie Raucher sind oder nicht. Ebenso müssen Sie angeben, wie viel Alkohol Sie trinken.
    • Allergien: Sie müssen genaue Angaben machen, wogegen Sie allergisch sind.
    • Tumorerkrankungen: Haben Sie an einem Tumor gelitten, ist das im Gesundheitsfragebogen anzugeben.
    • Psychische Erkrankungen: Ob Depression oder Phobien, diese Erkrankungen müssen im Fragebogen aufgeführt werden.
    • Unfälle: Hatten Sie einen körperlichen Schaden durch einen Unfall, muss dieser erwähnt werden.
    • Gewicht und Körpergröße: Auch anhand dieser Daten kann Ihr Gesundheitszustand ermittelt werden.
    • Risikosportarten: Sind sie zum Beispiel Fallschirmspringer in der Freizeit, ist dieses Hobby unbedingt anzugeben.

     Die Angaben aus der Gesundheitsprüfung werden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert.

    Angaben immer wahrheitsgemäß machen

    Versicherungsnehmer sollten immer ehrlich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sein. Bei Falschangaben riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Sie müssen immer bedenken, dass Ihre Angehörigen im Leistungsfall leiden, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben und der Versicherer die Zahlung ablehnt.

    Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft

    Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) wurde von deutschen Versicherern als Auskunftei ins Leben gerufen, um Versicherungsbetrug zu vermeiden. So sollen laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer jährlich Schäden von mehreren Milliarden Euro entstehen, weil Versicherte unwahre oder fehlerhafte Angaben beim Versicherungsantrag machen. Die Datensätze im HIS werden auch „Wagnisdatei“ genannt, weil Versicherungen anhand der dort gespeicherten Informationen einschätzen können, welche Risiken sie zum Beispiel beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung eingehen. 

    Speicherung von Daten zu sieben Versicherungssparten

    Im HIS werden Versicherten-Daten zu sieben Sparten zusammengeführt und sortiert nach:

    1. KFZ-Versicherung
    2. Unfallversicherung
    3. Rechtsschutzversicherung
    4. Sachversicherungen
    5. Lebensversicherungen
    6. Transportversicherungen
    7. Haftpflichtversicherungen

    Zu den jeweiligen Sparten werden Datensätze angelegt, die Auffälligkeiten aufweisen oder aufweisen könnten. So ist es zum Beispiel auffällig, wenn eine Versicherung mehrfach pro Jahr in Anspruch genommen wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Versicherungsnehmer mehrmals einen Fahrraddiebstahl an seine Hausratversicherung meldet.

    Datenschutzhinweis

    Die Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz maximal vier Kalenderjahre lang gespeichert. Eine Löschung von Daten kann beantragt werden, wenn sich eine Meldung an das HIS als fehlerhaft erwiesen hat.

    Wichtig

    Versicherungen sind dazu verpflichtet, die Versicherungsnehmer über die Meldung ihrer Daten an das HIS aufzuklären.

    Die Versicherungsunternehmen melden somit an das HIS, wenn besondere Schadenfolgen oder atypische Schadenhäufigkeiten vorliegen. Außerdem werden Auffälligkeiten bei Schäden oder Leistungsfällen sowie abgeschlossene Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen eingetragen. Auch sogenannte „erschwerte Risiken“ finden in der Wagnisdatei Platz. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen risikoreichen Beruf eines Versicherten handeln.

    Mögliche Nachteile für gesundheitlich Vorbelastete oder Menschen mit gefährlichen Berufen

    Gesundheitliche Vorbelastungen oder gefahrenträchtige Berufe werden im HIS in der Regel unter erschwerten Risiken geführt. Auf der Basis dieser Daten können Versicherungsunternehmen einen Antrag auf eine Risiko-Lebensversicherung ablehnen.

    HIS im Interesse der Versicherungsnehmer

    Durch das Führen einer zentralen Datei im HIS kann Versicherungsbetrug deutlich eingeschränkt werden. Auf diese Weise profitieren auch die Versicherten davon, da die Mehrkosten für den Betrug sonst auf die Tarife umgelegt werden. Sinken die Betrugsfälle, sind die Versicherer nicht gezwungen die Versicherten durch höhere Tarife zu belasten.

    Wichtig

    Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) lehnen Versicherungsunternehmen Anträge von Versicherten nicht aufgrund eines Eintrags im HIS ab. Die Ablehnung erfolgt erst, nachdem die Anträge aufgrund eines Hinweises im HIS nochmals genauer geprüft werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Angaben der Versicherten nicht stimmig sind oder die Risiken nicht abgesichert werden können, erfolgt eine Ablehnung.

    Kann ich einen Eintrag ins HIS verhindern?

    Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Anfrage oder Ablehnung in die zentrale Wagnisdatei eingetragen wird, stellen Sie eine sogenannte „anonyme Risikovoranfrage“. Diese Art der Anfrage wird auch „Vorabanfrage“ genannt.

    Für eine anonymisierte Anfrage füllen Sie einen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß aus. Er wird ohne Ihre persönlichen Daten an das gewünschte Versicherungsunternehmen geschickt, das auf der Basis dieser Daten ein Angebot für eine Risiko-Lebensversicherung machen kann.

    Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass Sie Angebote von verschiedenen Versicherern einholen können, um diese anschließend genau zu vergleichen. Sonst müssten Sie jedes Mal einen Antrag stellen und bei einer Ablehnung mit einem Eintrag in das HIS rechnen. Ein solcher Eintrag könnte sich negativ auf die Entscheidungen der anderen Versicherer auswirken.

    Vergleichbar ist die anonyme Risikoanfrage mit einer Kreditkonditionenanfrage bei Banken. Werden nur die Kreditkonditionen angefragt, erfolgt kein Eintrag in das Schufa-Register. Ein solcher Eintrag könnte ebenso wie eine eingetragene Kreditanfrage zu einer Ablehnung durch den Anbieter führen.

    Versicherungsmakler oder -berater empfehlenswert


    Damit die Risikoanfrage vollkommen anonym abläuft, empfiehlt es sich, hierfür einen Versicherungsmakler oder -berater in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleister können in Ihrem Aufrag Konditionen bei verschiedenen Versicherern erfragen.

    Kann ich erfahren, ob im HIS ein Eintrag über mich vorliegt?

    Die zentrale Wagnisdatei wird im Auftrag der Versicherungswirtschaft von der Informa HIS GmbH betrieben. Das Unternehmen ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDsG) dazu verpflichtet, jedem Verbraucher einmal pro Jahr Auskunft über seine Einträge zu geben. Die Daten werden auf Antrag auf dem Postweg übermittelt.

    Wichtig: Aus Datenschutzgründen erhalten Verbraucher am Telefon keine Informationen über Ihre Einträge.

    Wenn Sie die über Sie gespeicherten Daten im HIS einsehen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Für diesen Antrag benötigt der Betreiber der Datei folgende Angaben:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • aktuelle Postadresse
    • optional: Weitere Meldeadressen der vorangegangenen fünf Jahre.

    Die Formulare für einen Antrag auf Einsicht in die im HIS gespeicherten Daten finden Sie auf der Homepage des Betreibers.