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Hausrat­versicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 02, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Hausratversicherung

    • Eigenes Eigentum absichern
      Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut innerhalb Ihrer vier Wände.
    • Hoher Leistungsumfang wichtig
      Schäden durch Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel sind abgedeckt.
    • Absicherung des Fahrrads
      Bei einem hochwertigen Fahrrad lohnt sich eine Fahrrad-Zusatzversicherung.
    • Optionale Zusatzleistungen
      Weitere Zusatzleistungen sorgen für einen Rundum-Schutz.

    Neben der Haftpflichtversicherung gilt die Hausratversicherung als eine der wichtigsten Privatversicherungen. Sie springt ein, wenn an den Besitztümern in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung etwas zu Schaden kommt. Erfahren Sie hier im Überblick, worauf Sie beim Hausratversicherung Vergleich und Abschluss der Versicherung achten sollten.

    Die Hausratversicherung greift bei vielen Schäden an Ihrem Hausrat und schützt Sie somit vor hohen Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie hochwertige Designer-Möbel oder günstiges Inventar aus dem Möbelhaus besitzen, denn bei einem Diebstahl oder einem Wasserschaden wünscht sich jeder vollständigen Ersatz der Besitztümer. Da die Policen schon zu günstigen Konditionen angeboten werden, sollte auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichtet werden.

    Leistungen der Hausratversicherung

    Im Vergleich zu anderen Versicherungen sind die Leistungen einer Hausratversicherung relativ festgelegt. Es handelt sich nämlich um eine verbundene Sachversicherung, die für alle Gefahren nur im Verbund abgeschlossen werden kann. Es können demnach nicht wahlweise einzelne Risiken versichert werden, doch können in der Regel weitere einbezogen werden.

    Diese Schäden sind standardmäßig bei fast allen Anbietern im Service von Hausratversicherungen abgedeckt:

    • Einbruch: Neben dem Einbruch fällt darunter auch Raub unter der Anwendung oder Androhung von Gewalt
    • Vandalismus: Abgedeckt ist außerdem die vorsätzliche Beschädigung des Hausrats durch einen Eindringling
    • Leitungswasser: Wasserschäden durch ausgetretenes Leitungswasser, Frost oder Bruch werden von der Hausratversicherung übernommen
    • Feuer: Feuerschäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder dem Kontakt mit einem Luftfahrzeug sind abgedeckt
    • Sturm und Hagel: Hagelschäden sind unabhängig von der Größe der Hagelkörner versichert, Sturmschäden erst ab Windstärke 7; allerdings sollte bedacht werden, dass damit keine Sturmschäden abgedeckt sind, die am Gebäude entstehen

    Mit einer Hausratversicherung sind alle beweglichen Gegenstände im Wohnraum sowie dazugehörigen Gebäuden (z.B. Garagen, Terrassen, Loggien) gegen alle zuvor aufgeführten Ereignisse und dem entsprechenden Hausratschaden geschützt.

    Zum Hausrat zählen:

    • Gebrauchsgegenstände
    • Verbrauchsgegenstände
    • Einrichtungsgegenstände

    Dazu zählen nicht Gebäudeteile wie etwa verklebtes Parkett. Der Versicherungsschutz umschließt aber nicht nur den Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch den aller anderen Personen, mit denen er in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Zudem bezieht sich der Schutz immer auf den Neuwert und nicht auf den Zeitwert der betroffenen Gegenstände.

    Ebenfalls mitversichert sind etwa motorisierte Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Kanus, Surfgeräte und Schlauchboote. Gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte, die sich nicht in ausschließlich gewerblich genutzten Räumen befinden, sind genauso versichert wie geliehene Gegenstände (Ausnahme: Hausrat von Untermietern).

    Wertgegenstände mit Entschädigungsgrenze

    Für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Urkunden, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Münzen, Briefmarken, Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten ist eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme vorgesehen.

    Aus diesem Grund sollten Sie einen möglichst genauen Wert dieser Gegenstände einreichen, dafür ist der Wiederbeschaffungspreis ausschlaggebend. So kann festgestellt werden, ob die Begrenzung von 20 Prozent ausreichend ist oder erhöht werden muss. Für Haushalte mit wertvollem Hausrat sind andere Deckungskonzepte für einen Schutz empfehlenswert, etwa eine Allgefahrendeckung.

    Optionale Leistungen bei einer Hausratversicherung

    Neben den oben aufgeführten Leistungen ist es möglich als zusätzlichen Service, weitere Risiken mitzuversichern. Dabei gilt es abzuwägen, welche Leistungen nach eigenem Ermessen sinnvoll sind. Zusätzliche Leistungen gehen grundsätzlich mit einem Mehrbeitrag der Tarife einher. Empfehlungen für Zusatzoptionen können z.B. folgende sein:

    • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
      Dies betrifft Schäden, die nicht durch einen direkten Blitzeinschlag verursacht wurden, sondern indirekt z.B. durch einen Einschlag in eine Überlandleitung.
    • Fahrraddiebstahl
      Durch den Zusatz der Fahrradversicherung wird Ersatz geleistet, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde. Dies gilt nur für den Fall, dass es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde oder es in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum untergebracht war. War das Fahrrad in Ihrem eigenen Keller verwahrt, ist es ohnehin über die Hausratversicherung abgedeckt.
    • Glasbruch
      Mit diesem Zusatz können Sie Glasschäden an Fenstern, Türen, verglasten Möbeln, Tischen, Spiegeln und sogar dem Ceran-Kochfeld abdecken.
    • Diebstahl aus dem eigenen Auto
      Gegenstände, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die Kfz-Versicherung reguliert werden können, werden ersetzt. Das gilt bspw. für Sonnenbrillen, nicht aber für elektronische Geräte und Wertsachen.
    • Wasserschäden durch Aquarium
      Tritt Wasser aus einem Aquarium aus, können die dadurch entstandenen Schäden durch eine zusätzliche Klausel abgedeckt werden.

    Schließlich kann es sinnvoll sein, Elementarschäden mit in die Hausratversicherung einzuschließen, wie etwa Schäden durch Hochwasser, Lawinen oder Erdrutsche. Es sollte allerdings beachtet werden, dass Versicherungsunternehmen diesen zusätzlichen Schutz und Service ablehnen können, wenn Sie in einem Überschwemmungsgebiet wohnen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur Elementarversicherung.

    Sogar im Urlaub ist Ihr Hab und Gut am Ferienort bis zu einer Obergrenze als Hausrat versichert, z. B., wenn der Koffer aus dem Hotelzimmer entwendet wird.

    Diebstahl im Garten mitversichern

    Regulär zahlt die Hausratversicherung nur bei sogenanntem Einbruchdiebstahl, bei dem die Langfinger z.B. die Tür aufknacken oder ein Fenster einschlagen. Stehlen Diebe dagegen ungesichertes Mobiliar aus Ihrer Wohnfläche, Rasenmäher oder Kinderwagen aus dem Garten, gehen die Geschädigten oft leer aus. Zum Glück bieten viele Versicherungen an, das Garteninventar gegen einen geringen Aufpreis mitzuversichern.

    Teilweise umfasst der Diebstahlschutz sogar die zum Trocknen aufgehängte Wäsche außerhalb der Wohnfläche. Immerhin kommen bei einer durchschnittlichen Waschmaschinenfüllung schnell ein paar Hundert Euro Wiederbeschaffungswert zusammen.

    Achtung: Was normalerweise nicht in den Garten gehört, ist dort auch nicht versichert. Wer z.B. Kinderspielzeug, Handy, CDs, Grillbesteck oder Geschirr von der letzten Gartenparty einfach draußen herumliegen lässt, sieht im Schadensfall keinen Cent.

    Leistungsausschlüsse

    Werden die genannten Zusatzoptionen nicht gewählt, zählen sie grundsätzlich zu den Leistungsausschlüssen. Üblicherweise zählen auch folgenden Einschränkungen dazu, die in der Regel nicht durch zusätzliche Vereinbarungen abgedeckt werden können. Achten Sie daher beim Hausratversicherung Vergleich auf:

    • Einfacher und Trick-Diebstahl
      Im Gegensatz zu Raub und Einbruch ist Diebstahl ohne eine Form der Gewaltanwendung nicht versichert.
    • Gebäudebestandteile

      Im Gegensatz zum Hausrat ist das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, selbst nicht versichert. Auch speziell angepasste Einbauküchen gehören dazu.

    • Schäden, ermöglicht durch geöffnete Fenster und Türen

      Wenn durch eigenes Verschulden, etwa aufgrund eines gekipptes Fenster, Schäden entstehen, sind die Kosten nicht versichert. Manche Hausratversicherungen bieten an, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. Der Schaden muss in einem solchen Fall allerdings nicht voll übernommen werden.

    • Sengschäden

      Diese sind als Folge eines Brandes innerhalb des Haushalts mitversichert, nicht aber wenn Sie unabhängig davon verursacht werden, etwa durch eine glühende Zigarette. Manche Versicherungen bieten für diesen Fall Zusatzklauseln an.

    Zudem gibt es weitere Gründe für Leistungseinschränkungen, die sich aus individuellen Entscheidungen und Bewertungen des Versicherungsträgers ergeben:

    • Längere Abwesenheiten: Ihre Wohnung könnte unter Umständen vom Versicherer als „nicht ständig bewohnter Haushalt“ eingestuft werden, wenn Sie länger fort sind. Bei längeren Abwesenheiten sollten Sie sich daher mit Ihrer Versicherung oder Versicherungsvermittler in Verbindung setzen.
    • Zurückhalten von Informationen: Als Versicherter ist es Ihre Pflicht, die Hausratversicherung im Schadensfall unmittelbar und umfassend zu informieren.
    • Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen: Diese werden teils für besonders wertvolle Gegenstände erwartet, dazu zählt etwa ein Safe für Wertgegenstände. Außerdem schreiben einige Hausratversicherer Rauchmelder vor (die seit einigen Jahren gesetzlich bereits vorgeschrieben sind). 
    • Unsachgemäße Handhabung der Heizung: Entstehen Rohrschäden durch eine nicht sachgemäße Wartung der Heizung, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.

    Im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen Kosten verschiedenster Art. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in diesem Zusammenhang eine Liste erstellt, wofür die Hausratversicherung aufkommen sollte:

    • Transport- und Lagerkosten, die entstehen, wenn die versicherten Sachen eingelagert werden müssen.
    • Aufräumungskosten werden gezahlt, wenn die versicherten Gegenstände entsorgt werden müssen.
    • Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die beispielsweise bei einem Einbruch oder bei Vandalismus entstehen.
    • Schlossänderungskosten werden übernommen, wenn im Zuge des Versicherungsfalles Schlüssel für Wohnung oder Tresor ersetzt werden müssen.
    • Reparaturkosten für Nässeschäden, welche in einer Mietwohnung den Ersatz von Tapeten, Bodenbelägen etc. nötig machen.
    • Bewegungs-und Schutzkosten können anfallen, falls andere Sachen zur Wiederherstellung der versicherten Gegenstände bewegt werden müssen.
    • Kosten für provisorische Maßnahmen, die dem Schutz der versicherten Gegenstände dienen.
    • Bewachungskosten, die entstehen, falls eine unbewohnbare Wohnung nicht anders geschützt werden kann.

    Für wen sich eine Hausratversicherung lohnt

    Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung für jeden sinnvoll, der Mieter oder Eigentümer ist und sein Wohnungsinventar gegen unvorhersehbare Schäden schützen und somit sorgenfreier leben will. Im Fall eines Schadens ersetzt die Versicherung den Neuwert oder die Reparatur der Gegenstände. Bei einem Brand kann schnell die komplette Wohnungseinrichtung betroffen sein. Das ist für viele finanziell nicht tragbar.

    Berechnung der Kosten

    Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Versicherungssumme, der Quadratmeterzahl ihrer Wohnung sowie den gewünschten Zusatzleistungen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, die sich im Schadensfall nachteilig für Sie auswirkt, sollten Sie regelmäßig den Gesamtwert Ihres Hausrates überprüfen und die Versicherungssumme gegebenenfalls anpassen.

    Wesentlich praktischer als den Wert der Gegenstände zu ermitteln, ist es, den Wert der Versicherung anhand der Wohnungsgröße zu berechnen. Von Experten werden hier 650 Euro pro Quadratmeter empfohlen.

    Daraus ergibt sich dann die Höhe der Deckungssumme. Wer kaum teure Gegenstände und nur wenig Inventar besitzt, kann die Versicherungssumme auch am tatsächlichen Wert ausrichten und den Beitrag so gering halten.

    Sie sollten beachten, dass sich die Versicherungsprämie nicht nur nach dem Wert der Einrichtung und den zusätzlichen Leistungen richtet, sondern auch nach Ihrem Wohnort. In einer Großstadt ist das Einbruchrisiko wesentlich höher als auf dem Land, daher ist eine Hausratversicherung dort teurer.

    Schritt für Schritt zur Hausratversicherung

    Damit Sie sinnvoll durch Ihre Hausratversicherung geschützt sind, sollte Sie auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Das Leistungsspektrum und Services der verschiedenen Versicherungsanbieter ähnelt sich sehr, sodass hier für den Vergleich insbesondere die Zusatzleistungen entscheidend sind.

    Haben Sie sich erst vor kurzem ein hochpreisiges Fahrrad angeschafft, ist es ratsam, einen Fahrraddiebstahl durch die Hausratversicherung abzudecken – und das in einem ausreichenden Umfang.

    Verschiedene Anbieter lassen sich am einfachsten über einen Vergleichsrechner gegenüberstellen, bei dem individuelle Einstellungen vorgenommen werden können und Angebote zahlreicher Versicherungen berücksichtigt werden. So erfahren Sie leicht, wie eine günstige Hausratversicherung für Sie ausfallen könnte.

    Dafür müssen für den Versicherungsvergleich folgende Angaben und Daten genannt werden:

    1. Zunächst müssen Gebäudetyp, Wohnfläche und Postleitzahl eingegeben werden.
    2. Anschließend tragen Sie Ihre persönlichen Daten wie Ihr Geburtsdatum ein.
    3. Nun können Sie angeben, ob Sie eine zusätzliche Glasversicherung, eine Versicherung gegen Elementarschäden oder eine Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit benötigt.
    4. Geben Sie außerdem an, ob Sie in den letzten 5 Jahren versichert waren.

    Anschließend wird Ihnen eine Liste mit verschiedenen Anbietern bereitgestellt, aus der Sie das passende Angebot auswählen können. Auch besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung und die Laufzeit anzugeben, sowie weitere Zusatzoptionen und ergänzende Services. Nun können Sie den Vertrag direkt online abschließen oder zunächst eine kostenlose Beratung für weiterführende Informationen anfordern.

    Wechsel und Kündigung

    Wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer bestehenden Hausratversicherung unzufrieden sind, sollten Sie über einen Wechsel nachdenken. Es ist immer sinnvoll, regelmäßige Vergleiche der Hausratversicherung durchzuführen, um das beste Angebot im Test zu finden.

    Haben Sie einen besseren Tarif und eine günstige Hausratversicherung gefunden, müssen Sie Ihren bestehenden Vertrag zunächst kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfristen! In der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

    Zusätzlich besitzen Sie noch bestimmte Rechte zur außerordentlichen Sonderkündigung. Wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Hausratversicherung kündigen.

    Wenn Sie wissen, auf welche Leistungen sie besonders viel Wert legen, können Sie diese schnell und unkompliziert in unseren Vergleichsrechner eintragen. So erhalten Sie die besten Angebote und Tarifvarianten für eine Hausratversicherung in einem übersichtlichen Nutzungserlebnis auf einem Blick.

    Vorgehen im Schadensfall

    Im Schadensfall muss der Versicherte umgehend den Versicherungsträger informieren und den Schaden genau beschreiben. Zudem muss der Versicherte dafür sorgen, dass der Schadensfall nicht größer wird und somit die Kosten steigen.

    So wird von ihm bei einem Einbruch erwartet, dass er die Polizei ruft, die evtl. gestohlene Kreditkarte sperrt und weitere Schritte unternimmt, um die Wohnung vor weiteren Einbrüchen zu schützen.

    Zeitnah, spätestens aber nach einer Woche, sollte der Schaden der Versicherung mitgeteilt werden, da sonst die Kostenübernahme verweigert werden kann. In jedem Fall müssen Sie dem Versicherungsträger eine Liste mit allen entwendeten oder beschädigten Gegenständen übermitteln und, soweit vorhanden, Rechnungen und Kaufbelege beilegen. Auch kann es sinnvoll sein, Fotos der Einrichtung oder von getragenem Schmuck einzusenden, falls Kaufbelege nicht mehr vorhanden sind.

    Fragen und Antworten

    Besteht Versicherungsschutz für Sachen, die ich auf Reisen bei mir führe?

    Ja, vorübergehend (längstens für drei Monate) sind diese Sachen über eine so genannte Außenversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung bedingungsgemäß mit abgedeckt. Dabei sind jedoch unter Umständen geringere Entschädigungsgrenzen zu beachten. Außerdem ist auch hier bei diesem Service – wie in der Hausratversicherung – der einfache Diebstahl nicht mit versichert. Es empfiehlt sich, eine gesonderte Gepäckversicherung abzuschließen.

    Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

    Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.

    Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

    Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.

    Was sind Entschädigungsgrenzen?

    Das ist die Höchstgrenze, zu denen ein Versicherer leistet. Zu einzelnen Gefahren können im Vertrag und je nach Tarif unterschiedliche Höchstentschädigungsgrenzen festgelegt sein. Zum Beispiel für das Abhandenkommen von Bargeld. Diese Grenzen werden als Prozentsatz von der Versicherungssumme oder als Betrag festgelegt. Sie sollten genau prüfen, ob in Ihrer Police alle Gefahren ausreichend abgesichert sind!

    Was sind Überspannungsschäden und muss ich diese unbedingt versichern?

    Überspannungsschäden sind Schäden, die an elektrotechnischen / elektrischen Einrichtungen infolge überlagerter Spannungsspitzen oder durch eine unzulässige Nennspannung entstehen. Ursache können zum Beispiel atmosphärische Entladungen durch Blitze sein, die sich über das Stromnetz fortsetzen.

    Überspannungsschäden sind in der Hausratversicherung, mit und ohne Mehrbeitrag, in den Versicherungsschutz einschließbar. Dabei sind die unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen bei den einzelnen Anbietern zu berücksichtigen. Solche Schäden, als Folge eines Brandes oder einer Explosion, sind in der Regel mitversichert. Sie sollten diese Klausel unbedingt in den Vertrag aufnehmen, wenn Sie Fernseh- oder Audiogeräte oder einen Computer besitzen!

    Was versteht man unter grober Fahrlässigkeit?

    Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie die normalen Sorgfaltspflichten außer Acht lassen. Sorgfaltspflichten sind Verhaltensregeln, durch die Schäden normalerweise vermieden werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie das Haus für längere Zeit verlassen und dennoch – quasi als Einladung für Diebe – die Türen und Fenster offen lassen. Oder Sie lassen brennende Kerzen für längere Zeit unbeaufsichtigt und begünstigen so den Ausbruch eines Feuers.

    Welche Extras soll ich zusätzlich zum Hausrat-Grundschutz in meinen Vertrag einschließen?

    Wir empfehlen aus der Erfahrung heraus, den vertraglichen Einschluss folgender Klauseln zu berücksichtigen:

    • Überspannungsschäden an technischen Geräten und Einrichtungen
    • Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem verschlossenem KfZ
    • Fahrraddiebstahl in ausreichend hoher Summe (meist werden die Entschädigungsgrenzen prozentual in Bezug auf die gesamte Versicherungssumme angegeben)
    • Sengschäden (das heißt, alle Schäden an Hausratgegenständen, die nicht durch ein offenes Feuer entstanden sind)
    • Implosion von technischen Geräten
    • Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsch und Erdsenkungen

    Kann man die Kosten der Hausratversicherung steuerlich absetzen?

    Nein, da die Hausratversicherung eine reine Sachversicherung ist, kann sie nicht steuerlich abgesetzt werden.

    Sollte man das Fahrrad über die Hausratversicherung versichern oder mit einer eigenen Fahrradversicherung?

    Eine Fahrradversicherung als Teil der Hausratversicherung ist durchaus sinnvoll, insbesondere bei hochpreisigen Fahrrädern. Denn versichert ist das Fahrrad nur, wenn es aus den eigenen vier Wänden, etwa aus dem Fahrradkeller oder der Garage, gestohlen wurde. Mit der Zusatzversicherung ist das Fahrrad dann auch im öffentlichen Raum geschützt.

    Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?

    Die richtige Versicherungssumme ermitteln Sie, indem Sie den Neuwert Ihres kompletten Hausrates bestimmen. In der Regel wird die Summe aber anhand einer einheitlichen Pauschale pro Quadratmeter berechnet. Experten empfehlen hier 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. So kann die Gefahr einer Unterversicherung minimiert werden.

    Wer erhält keine Hausratversicherung, was sind Ablehnungsgründe?

    Versicherungsunternehmen ist es freigestellt, Anträge für eine Hausratversicherung abzulehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Das könnte der Fall sein, wenn die Wohnung als zu stark gefährdet gilt oder der Antragssteller als zahlungssäumig bekannt ist.

    Was bedeutet die Selbstbeteiligung?

    Durch eine Selbstbeteiligung können Versicherungsbeiträge gesenkt werden. Im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer einen Teil der Schadenssumme selbst tragen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden. Allerdings sollte bedacht werden, dass Schäden unterhalb dieser Summe komplett selbst getragen werden müssen. Erst ab der je nach Tarife vereinbarten Summe werden Versicherer tätig.

    Wer muss zahlen, wenn bspw. die Waschmaschine des Nachbarn über mir ausläuft und in meiner Wohnung Schäden verursacht?

    Wurde der Wasserschaden durch Ihren Nachbarn verursacht, so muss seine Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden übernehmen. In diesem Fall sollte umgehend nach Feststellung des Wasserschadens die entsprechende Versicherung informiert werden. Zu Beweissicherung ist es empfehlenswert, Fotos vom Schaden zu machen.

    Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und kurz die Wohnung verlasse, um etwas zu besorgen?

    Nein. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Das bedeutet, dass Sie bei kleineren Besorgungen Ihren Versicherungsschutz nicht einbüßen.

    Gibt es Rabattmöglichkeiten?

    Wer die Beiträge für die Hausratversicherung als Jahresbeitrag entrichtet, kann bei manchen Anbietern ein paar Prozente sparen.