Mindestrente: Diskutierte Idee, aber noch keine Realität

Deutschland gilt noch immer als Sozialstaat, der seinen Bürgern Zugang zu Gesundheitsleistungen oder Basisabsicherung bietet. Damit soll ein Mindestmaß an sozialer Absicherung für alle Bürger gesichert werden. Genau diese Absicherung fehlt in Form einer Mindestrente aber noch. Lesen Sie hier, welche Konzepte diskutiert werden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 19, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    In Deutschland gibt es keine gesetzliche Mindesrente. Oft wird die Grundsicherung fälschlicherweise für eine solche Basisrente gehalten. Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt aus, kann die Grundsicherung beantragt werden. In dieser sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht übernommen werden.

    Das deutsche Rentensystem basiert auf den Zahlungen, die Arbeitnehmer in die Rentenkasse tätigen. Dabei gilt in der Regel: Je länger ein Arbeitnehmer Rentenabgaben geleistet hat und je höher diese waren, desto höher fällt später sein Rentenbezug aus. Die Höhe der gesetzlichen Rente ist demnach immer abhängig von den bereits erworbenen Rentenpunkten. Je höher das Einkommen ist und je länger eine Person im Erwerbsleben stand, umso höher ist das Rentenpunktekonto.

    In der Praxis sind die Renten oftmals aber so gering, dass Rentner einen Anspruch auf Grundsicherung haben – mit dieser wird die Rente dann aufgestockt.

    Entkopplung von Rente und Einzahlungen

    Oft wird in Konzepten versucht, den Rentenanspruch von Höhe und Dauer der Einzahlungen zu entkoppeln. So soll allen eine gleiche Rente garantiert werden. Die SPD nennt dies etwa „Lebensleistungsrente“.

    Eine Folge dieses Modells: Kindererziehung und Haushaltsführung werden der beruflichen Arbeit gleichgestellt.

    Mindestrente in anderen Ländern

    Auch wenn die Mindestrente in Deutschland nicht vorhanden ist: Andere europäische Länder zahlen ihren Bürgern bereits eine solche. Das System existiert meist schon seit mehreren Jahren. Somit sind diese Länder Deutschland einen Schritt voraus.

    Frankreich In Frankreich gibt es ein allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer. Demnach erhalten Rentner eine Mindestrente von 629 Euro. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf eine volle Rente besteht. Wurden Beiträge in der Arbeitslebenszeit geleistet, erhöht sich der Beitrag auf 687,32 Euro. Das müssen mindestens 120 Versicherungsquartale gewesen sein.
    Griechenland In Griechenland wird für alle Bürger, deren Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 1993 liegt, 486,84 Euro Mindestrente gezahlt. Alle, deren Rentenversicherung später startet, erhalten 70 Prozent des Mindestlohns eines in Vollzeit beschäftigten und verheirateten Arbeitnehmers als Mindestrente. Der Mindestbetrag liegt demnach bei 495,74 Euro.
    Italien In Italien gibt es ebenfalls eine Mindestrente. Sie beträgt 6.531,07 Euro pro Jahr für vor dem 1. Januar 1996 Versicherte. In manchen Fällen wird die Altersrente bis zur Höhe der Mindestrente aufgestockt. Keine gesetzliche Mindestrente erhalten diejenigen, die im beitragsorientierten System versichert waren.
    Portugal Die Portugiesen erhalten auch eine Mindestrente. Sie beträgt 30 Prozent des durchschnittlichen Monatsverdienstes, darf aber nicht unter 419,22 Euro liegen.
    Spanien In Spanien erhalten Rentner eine Mindestrente. Sie liegt bei 593,50 Euro für Rentner in Einpersonenhaushalten. Wer verheiratet ist, bekommt eine höhere Zahlung. Ab 65 Jahren ist die Mindestrente in Spanien ebenfalls höher. Dann liegt sie bei 634,50 in einem Einpersonenhaushalt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Rentenzahlung vom Wohnsitz ab.
    Zypern Auf Zypern erhalten die Einwohner 85 Prozent der vollen Grundrente als Mindestrente. Das sind für Alleinstehende 88,22 Euro pro Woche. Der Betrag erhöht sich, wenn unterhaltspflichtige Personen mit im Haushalt leben.
    Niederlande In den Niederlanden erhalten alle Bürger eine Mindestrente. Sie ist an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt.
    Schweden In Schweden existiert eine sogenannte „Einheitsrente“, die alle Bürger erhalten. Sie entspricht einer Mindestrente. Sie erhöht sich um die Beträge, die Arbeitnehmer während ihres Berufslebens eingezahlt haben.

    Grundsicherung in Deutschland

    In Deutschland gibt es keine Mindestrente im eigentlichen Sinne. Stattdessen greift bei sozial schwächeren Rentnern dann das System der Grundsicherung. Es ist für alle in Deutschland wohnhaften Bürger gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten können.

    Macht eine Mindestrente Sinn?

    Politik und Gesellschaft diskutieren immer wieder, ob eine Mindestrente sinnvoll ist. Das Besondere an einer solchen Rente wäre, dass sie in gleicher Höhe für alle Rentner gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob und wie viel ein Rentenempfänger zuvor in die Rentenkasse eingezahlt hat.

    Somit hätte grundsätzlich jeder Bürger einen Anspruch auf eine Rentenzahlung, sobald er das Renteneintrittsalter erreicht.

    Das spricht für die Mindestrente

    Mit einer Mindestrente könnten vor allem Rentner abgesichert werden, die lange im Niedriglohnsektor gearbeitet haben, aber deren Rentenbeiträge nicht für eine ausreichende Rente im Alter ausreichen. Ebenso wäre die Gefahr von Altersarmut für Frauen vermindert, die sich der Kindererziehung und dem Haushalt gewidmet und deshalb kaum oder nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben.

    Die Befürworter der Mindestrente heben hervor, dass dadurch vor allem die Sozialkassen entlastet wären, weil die Bezieher der Mindestrente keine Grundsicherung beantragen müssten. Die sogenannte „Lebensleistungsrente“ würde überwiegend über Steuereinnahmen finanziert werden. Somit hätten die Bezieher durch ihre Steuerzahlungen ebenfalls die Mindestrente mitfinanziert und würden die Rentenkassen nicht zusätzlich belasten.

    Das spricht gegen die Mindestrente

    Gegen die Mindestrente können die erhöhten Ausgaben angeführt werden. Wenn plötzlich jeder Bürger ein Anrecht auf eine Rentenzahlung hat, müssen diese Kosten gedeckt werden. Zum einen könnte es dadurch eine höhere Steuerbelastung für alle geben, zum anderen würde die Mindestrente für fehlende Haushaltsausgaben in anderen Bereichen sorgen.

    Aus sozialer Sicht spricht ebenfalls gegen die Mindestrente, dass dadurch tatsächlich die großen Unterschiede zwischen arm und reich nicht bekämpft werden. Die Mindestrente kann nur ein Symptom lindern, nicht jedoch die Ursache. So würden trotz Mindestrente weiterhin viele Arbeitgeber im Niedriglohnsektor arbeiten oder Selbständige auf eine freiwillige Rentenversicherung verzichten.

    Ziele & Alternativen

    Die Mindestrente hätte zum Ziel, dass alle Bürger des Landes im Alter über eine Mindestabsicherung verfügen, unabhängig davon, wie viel und ob sie in eine Rentenkasse eingezahlt haben.

    Allgemein soll das System der Grundsicherung bereits den dringendsten Bedarf abdecken. Die Mindestrente wäre ähnlich angelegt, würde aber im Gegensatz zur Grundsicherung nur Personen im Rentenalter abdecken.

    Neben dem Konzept der Mindestrente gibt es auch die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Gegen oder für dieses Konzept werden in der Regel die gleichen Argumente wie bei der Mindestrente angeführt.

    Noch schwerer wiegt in den Augen der Gegner jedoch die Tatsache, dass sich bei einem bedingungslosen Grundeinkommen gleichzeitig die Lebenshaltungskosten erhöhen werden. Vor allem bei Mieten oder Lebensmitteln rechnen Experten dann mit steigenden Kosten, welche den positiven Effekt der einheitlichen Zahlung eines Grundeinkommens durch eine steigende Inflation zunichtemachen.

    Einführung der Mindestrente

    Die solidarische Lebensleistungsrente ist ein anderer Begriff für die Mindestrente, der die politische Debatte vor den Bundestagswahlen im Jahr 2017 immer wieder bestimmt.

    In Deutschland ist das Konzept einer Mindestrente bisher immer wieder an der Uneinigkeit der Regierungsparteien gescheitert. Schon 2012 gab es auf Antrag der Linken im Bundestag eine Beratung über die Einführung einer Mindestrente.

    Auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD enthält einen Passus „Lebensleistung in der Rente honorieren“. Doch tatsächlich haben sich die Koalitionäre bis dato nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können.

    Es gibt sowohl aus den Reihen der CDU/CSU als auch innerhalb der SPD Gegner und Befürworter des Konzepts. Innerhalb der SPD sprachen sich vor allem Sigmar Gabriel sowie Andrea Nahles für die Einführung einer Mindestrente aus. Im September 2016 haben auch CDU-Rentenexperten ein Papier vorgelegt, in welchem eine Mindestrente sowie eine Pflichtversicherung genauer beschrieben werden.

    Eine große Streitfrage hinsichtlich einer Mindestrente ist die Finanzierung. Während einige Politiker das Rentenpaket mit Steuermitteln finanzieren wollen, denken andere über eine Pflichtversicherung nach, die dann auch für Selbständige oder Freiberufler gelten soll.

    Eine Mindestrente wird es voraussichtlich im Jahr 2022 auch nicht geben. Höhere Rentenbeiträge sowie Steuererhöhungen wären die Folge dessen.

    Wer sich für die Mindestrente einsetzen möchte, sollte sich an die Gewerkschaften und Parteien richten, welche die Einführung dieses Konzepts befürworten. 

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