BAföG im Studium: Infos zu Voraussetzungen, Höhe u. v. m.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) ist eine staatliche Unterstützung, die Studierenden dabei hilft, die Kosten eines Studiums leichter zu bewältigen. Damit sollen vor allem die Studierenden unterstützt werden, die ihr Studium nicht durch eigene Mittel oder die Unterstützung der Eltern finanzieren können. Das Gesetz besteht seit 1971 und fördert seitdem die Chancengleichheit in der Bildung. In diesem Artikel informieren wir Euch über die Voraussetzungen sowie Förderungshöhe und -dauer und geben Euch nützliche Tipps und Hinweise zur BAföG-Beantragung, Rückzahlung und zu den zuständigen Anlaufstellen.

 

Serkan Demirel

Autor im Resort für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: April 28, 2023

Author Serkan Demirel

Serkan Demirel

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Serkan ist Autor im Bereich für Ratgeber und Wissen und möchte Ihnen helfen mit unseren Ratgebern Ihre offenen Fragestellungen zu beantworten. Serkan ist studierter Volkswirt und hat eine Passion für alle Themen rund um Geldanlage.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Weitere Infos zum Themengebiet

    Dieser Ratgeber ist Teil einer Serie zum Thema Studienfinanzierung:

    Was wird mit BAföG gefördert?

    Studierende können BAföG für ihre Erstausbildung an einer Hochschule erhalten, die sie in Vollzeit absolvieren. Wenn Ihr nach Eurem abgeschlossenen Bachelorstudium ein weiterführendes Masterstudium aufnehmt, könnt Ihr dafür ebenfalls finanzielle Unterstützung bekommen. Die Voraussetzung ist dabei, dass das Masterstudium auf dem Bachelorstudium aufbaut und Ihr noch kein weiteres Studium abgeschlossen habt. Das BAföG umfasst auch Auslandsaufenthalte während des Studiums wie Austauschjahre oder Pflichtpraktika. Nachfolgende Fort- oder Weiterbildungen (z. B. Promotion) nach dem Studium werden nicht gefördert.

    Sonderfall: Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch

    Wenn Ihr Euren Studiengang wechselt oder das Studium abbrecht, kann das Auswirkungen auf Eure BAföG-Zahlungen haben. In diesem Fall könnt Ihr die Unterstützung nur weiterhin erhalten, wenn der Wechsel oder Abbruch aus einem wichtigen oder unabweisbaren Grund geschehen ist.

    • Als wichtiger Grund das Studium neu auszurichten, zählt die fehlende intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung. Außerdem liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn Ihr feststellt, dass das Studium nicht Euren Neigungen und Interessen entspricht. Ein Studiengangwechsel ist dann bis zum vierten Semester möglich, denn die ersten drei Semester werden in der Regel als Orientierungsphase angesehen. Das neue Studium ist nach dem Fachrichtungswechsel vollständig förderfähig. Allerdings ist der Wechsel aus einem wichtigen Grund nur einmal möglich.
    • Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn Ihr zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, Allergie oder einer anderen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage seid, das Studium fortzusetzen. Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch aus einem unabweisbaren Grund ist jederzeit möglich und nicht von einem bestimmten Semester abhängig. Auch hier ist das neue Studium nach dem Fachrichtungswechsel vollständig förderfähig.

    Im Zweifelsfall solltet Ihr vor einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch immer mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) klären, ob Ihr danach weiterhin BAföG erhalten könnt.

    BAföG-Voraussetzungen – Wer bekommt BAföG?

    Grundsätzlich haben alle Studierende einen Anspruch auf BAföG, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:

    1. Staatsangehörigkeit

    Ihr besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Daueraufenthaltsrecht.

    2. Alter

    Ihr solltet vor Beginn des Studiums jünger als 30 Jahre sein. Bei Masterstudiengängen liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren.

    3. Eignung für die Ausbildung

    Ihr wurdet an einer Hochschule aufgenommen und könnt während des Studiums einen Nachweis über Eure positiven Leistungen erbringen.

    4. Einkommen und Vermögen

    Ihr bzw. Eure Eltern seid nicht in der Lage, Eure Ausbildung mit den eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen.

    BAföG trotz überschrittener Altersgrenze

    Wenn Ihr über 30 bzw. 35 Jahre alt seid, könnt Ihr trotzdem Anspruch auf BAföG haben, wenn Ihr Euren zweiten Bildungsweg absolviert oder die Studienzulassung aufgrund einer Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung erhalten habt. In dem Fall kann es sich lohnen, einen Antrag beim BAföG-Amt zu stellen und Euren Anspruch vor Studienbeginn prüfen zu lassen.

    Wie viel BAföG bekomme ich?

    BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen ausgezahlt, das Ihr nach dem Ende der Förderungsdauer zurückzahlen müsst. Außerdem könnt Ihr zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, die Ihr nicht zurückzahlen müsst. Darunter fallen Zuschläge für:

    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Kinderbetreuung
    • Auslandsaufenthalte (Studiengebühren, Reisekosten, Krankenversicherung, Lebenshaltungskosten)

    Die Höhe des BAföG kann sich von Studierendem zu Studierendem unterscheiden. Ausgangspunkt für die Berechnung ist immer ein pauschal festgelegter Bedarfshöchstsatz. Dieser soll die durchschnittlichen Kosten für Euren Lebensunterhalt (z. B. Lebensmittel, Miete, Kleidung) und Eure Ausbildung (z. B. Lehrbücher, Fahrtkosten) abdecken.

    Welcher Bedarfshöchstsatz für Euch gilt, richtet sich nach Eurem Alter und Eurer Wohnsituation. Wenn Ihr während des Studiums in einer eigenen Wohnung oder WG wohnt, ist der Bedarfssatz höher, als wenn Ihr bei Euren Eltern lebt. Ab dem 25. Lebensjahr seid Ihr außerdem nicht mehr familienversichert, weshalb die Bedarfssätze Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigen. In der nachfolgenden Tabelle findet Ihr eine Übersicht über die BAföG-Höchstsätze.

    Wohnsituation Max. Bedarfssatz (Stand Februar 2022)
    Bei den Eltern wohnend 483 Euro

    Bei den Eltern wohnend

    + Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

    592 Euro
    Nicht bei den Eltern wohnend 752 Euro

    Nicht bei den Eltern wohnend

    + Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag

    861 Euro

    Der jeweilige BAföG-Höchstsatz dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe Eures BAföG. Auf diesen Bedarfssatz wird ein gewisser Anteil der Euch selbst bzw. Eurer Familie zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angerechnet. Dazu zählen:

    • Euer Einkommen und Vermögen
    • das Einkommen Eures Ehe-/Lebenspartners
    • das Einkommen Eurer Eltern

    Die BAföG-Höhe ergibt sich folglich aus dem Bedarfssatz minus dem anrechenbaren Einkommen.

    Bei dieser Berechnung gibt es bestimmte Freibeträge, unter denen das Einkommen nicht auf Euer BAföG angerechnet wird:

    • Bei Eurem eigenen Einkommen liegt der Freibetrag bei 5.421 Euro jährlich. Das ermöglicht Euch, neben dem Studium zum Beispiel in einem Mini-Job etwas Geld dazuzuverdienen. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 8.200 Euro. Außerdem werden Euch auch begabungs- und leistungsabhängige Stipendien, durch die Ihr bis zu 300 Euro monatlich erhaltet, nicht angerechnet.
    • Beim Einkommen Eures Ehe-/Lebenspartners liegt der Freibetrag bei 1.330 Euro monatlich.
    • Der Freibetrag für das Einkommen Eurer Eltern liegt bei bis zu 2.000 Euro monatlich

    Anpassung der BAföG-Höhe

    Die Höhe Eures BAföG kann sich im Laufe des Studiums verändern, wenn sich das Einkommen Eurer Eltern ändert, beispielsweise durch Ruhestand oder Jobverlust. Dann könnt Ihr einen Aktualisierungsantrag stellen, sodass die BAföG-Höhe neu berechnet wird.

    Wie lange bekommt man BAföG?

    BAföG könnt Ihr über die gesamte Regelstudienzeit Eures Studiengangs erhalten. Allerdings müsst Ihr nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis vorlegen, der beweist, dass Ihr bestrebt seid, das Studium zügig abzuschließen. Das bedeutet, Ihr solltet alle Prüfungen bestanden haben, die bis zu diesem Semester fällig waren.

    Bei einem Auslandsaufenthalt könnt Ihr innerhalb der EU über die gesamte Dauer Eures Auslandsstudiums BAföG erhalten. Außerhalb der EU ist die Förderungsdauer auf ein bis zweieinhalb Jahre begrenzt.

    Durch eine Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes oder die Beteiligung in einem Hochschulgremium kann sich ein Studium verzögern. Wenn Ihr die Regelstudienzeit aus einem dieser Gründe nicht einhalten könnt, kann Euch das BAföG-Amt eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gewähren. Dafür solltet Ihr rechtzeitig vor Ende des vierten Semesters einen Antrag stellen.

    Hilfe zum Studienabschluss

    Wenn Ihr Euer Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen könnt, habt Ihr die Möglichkeit, Hilfe zum Studienabschluss zu beantragen. Dabei handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, dass Ihr nach dem Ende der BAföG-Zahlungen für bis zu ein Jahr erhalten könnt. Für den Antrag auf Hilfe zum Studienabschluss benötigt Ihr eine Bescheinigung Eurer Hochschule darüber, dass Ihr Euer Studium in dem Zeitraum abschließen werdet, in dem Ihr die Unterstützung bekommt.

    BAföG beantragen – So geht’s

    Um BAföG zu erhalten, müsst Ihr einen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. An Hochschulen ist die zuständige Stelle dafür in der Regel das Studierendenwerk an Eurem Studienort. Dort oder online unter bafög.de könnt Ihr Euch alle notwendigen Formulare beschaffen und erhaltet auf Wunsch auch Unterstützung beim Ausfüllen der Dokumente. Anschließend könnt Ihr den Antrag direkt vor Ort abgeben oder per Post versenden.

    Unter bafoeg-digital.de könnt Ihr den Antrag auch vollständig online bearbeiten und einreichen. Auf der Website könnt Ihr Euch mithilfe der elektronischen Ausweisfunktion anmelden, Eure persönlichen Angaben speichern, alle notwendigen Nachweise hochladen und den Antrag mit wenigen Klicks abschicken.

    BAföG-Rückzahlung

    Wann muss man BAföG zurückzahlen?

    Die BAföG-Rückzahlung wird fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Für die Abwicklung der Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Etwa ein halbes Jahr vorher erhaltet Ihr einen Bescheid, der Euch über den Starttermin und die Höhe der Rückzahlung informiert.

    Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

    Insgesamt müsst Ihr maximal 10.010 Euro zurückzahlen über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Das Geld wird in monatlichen Raten alle drei Monate per Lastschriftverfahren von Eurem Konto abgezogen. Wie hoch die Raten ausfallen, erfahrt Ihr im Bescheid des Bundesverwaltungsamtes. Abhängig von Eurem Verdienst ist es auch möglich, die Rückzahlung für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Aktuell liegt die Verdienstobergrenze dafür bei 1.330 Euro. Wenn Ihr zusätzlich Euren Ehe-/Lebenspartner oder Kinder versorgen müsst, liegt die Grenze etwas höher.

    Ausnahmen bei der BAföG-Rückzahlung

    Wenn Ihr die Darlehensrückzahlung vor dem angesetzten Zeitraum abschließt, kann Euch ein Teil der Schuld erlassen werden. Wie hoch der Nachlass ist, teilt Euch das Bundesverwaltungsamt in diesem Fall mit. Solltet Ihr das Darlehen nach 20 Jahren noch nicht vollständig abbezahlt haben, Ihr Euch aber um die Zahlung bemüht habt, wird die restliche Summe erlassen.

    Fazit

    Mit BAföG könnt Ihr über Euer gesamtes Studium von staatlicher Unterstützung profitieren. Die Voraussetzungen, Bedarfssätze und die Rückzahlung sind dabei klar geregelt. Allerdings kann es sich immer lohnen, Euch im BAföG-Amt beim Studierendenwerk der Hochschule individuell beraten zu lassen. Häufig ergeben sich dadurch Möglichkeiten, das BAföG flexibler zu gestalten und Eurer Situation entsprechend anzupassen. So könnt Ihr Euch sorgenfrei auf Euer Studium konzentrieren.

    Quellen:

    https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick_node.html

    https://www.studentenwerke.de/de/bafoeg

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