Evakuierung im Ernstfall

Breiten sich Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Großbrände oder Wirbelstürme zu stark aus oder besteht eine Gefahr durch Chemieunfälle oder andere von Menschen verursachte Unglücke, kann die zuständige Katastrophenschutzbehörde oder die Polizei eine Evakuierung anordnen. Doch auch im Falle eines Bombenfundes und einer damit verbundenen Kampfmittelbeseitigung müssen Anwohner in einem bestimmten Umkreis ihre Wohnungen und Häuser verlassen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 15, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Checkliste: Evakuierungsplan für den Ernstfall (PDF)

    Verhaltensregeln während und nach einer Evakuierung

    Um Chaos und Panik zu vermeiden, ist es wichtig, bei einer Evakuierung im Ernstfall Ruhe zu bewahren. Wurde eine Evakuierung angeordnet, befolgen Sie stets die Anweisungen der Katastrophenschutzbehörde und der Polizei.

    Um eine behördliche Anweisung handelt es sich beispielsweise bei der Evakuierung wegen einer Bombenentschärfung. Daher ist den Anweisungen der Polizei oder Ordnungsbeamten Folge zu leisten, denn der Staat hat die Pflicht, Sie und Ihr Leben zu schützen.

    Informieren Sie sich nach Bekanntgabe einer Evakuierung über das gefährdete Gebiet und prüfen Sie, ob Sie Ihren Aufenthaltsort verlassen müssen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, privat unterzukommen, informieren Sie sich außerdem über offizielle Notunterkünfte.

    Während einer Evakuierung:

    1. Benachrichtigen Sie in einem Notfall die Rettungskräfte.
    2. Unterstützen Sie Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen beim Verlassen der Schutzzone. Falls Sie das gesperrte Gebiet nicht allein verlassen können oder bettlägerige Menschen in der Schutzzone kennen, wenden Sie sich bitte an die Hilfsorganisationen Ihrer Stadt. Die Rettungskräfte kümmern sich um einen barrierefreien Transport zu den Notfall-Sammelstellen.
    3. Nehmen Sie Ihre Haustiere, Ihr Notfallgepäck sowie die Dokumentenmappe mit.
    4. Schalten Sie beim Verlassen des Gebäudes alle elektronischen Geräte sowie das Licht aus. Schließen Sie Gas- und Wasseranschlüsse und löschen Sie offene Feuerstellen.
    5. Auch wenn während einer Evakuierung die Polizei in der Schutzzone zahlreich vertreten ist und somit Einbrüche sehr unwahrscheinlich sind, sollten Sie beim Verlassen Ihres Zuhauses Türen und Fenster schließen.
    6. Sollten Sie die Schutzzone mit Ihrem eigenen Fahrzeug verlassen, bilden Sie wenn möglich Fahrgemeinschaften. Bei Nutzung des Nahverkehrs sind mögliche Einschränkungen im Fahrplan zu beachten.
    7. Befinden sich Ihre Kinder in öffentlichen Einrichtungen, wie Kindergarten oder Schule, werden sie in der Regel von ihren Lehrern und Betreuern zu einer Notfall-Sammelstelle gebracht. Dort können Sie Ihre Kinder anschließend abholen. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus dem Kindergarten oder der Schule ab, wenn Sie dazu durch die Polizei, den Rundfunk oder durch Lautsprecherdurchsagen aufgefordert werden.
    8. Nutzen Sie nach Möglichkeiten individuelle Unterkünfte bei Verwandten oder Bekannten außerhalb der Schutzzone. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben, stehen Ihnen öffentlich bereitgestellte Notunterkünfte zur Verfügung.
    9. Blockieren Sie während einer Evakuierung keine Verkehrswege. Die Rettungskräfte, die Polizei und die Feuerwehr sind auf freie Straßen angewiesen.
    10. Das Internet, das Radio oder das Fernsehen halten Sie bei einer Evakuierung auf dem Laufenden. Informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand und bleiben Sie bis zur Entwarnung außerhalb der Schutzzone.

    Wurde eine Evakuierung angeordnet, sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, die Schutzzone zu verlassen. Notfalls ist die Polizei dazu berechtigt, die Evakuierung mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

    Feuerwehreinsatz Evakuierung

    Foto: Joerg Huettenhoelscher / IStock Photo

    Wichtige Telefonnummern für den Fall einer Evakuierung:

    • Notruf: 112
    • Feuerwehr: 112
    • Polizei: 110
    • Bundespolizei: 0800-6888000
    • Behördenrufnummer: 115
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

    Wird die Evakuierung rechtzeitig angekündigt (beispielsweise nach einem Bombenfund), benachrichtigen Sie bitte zeitnah die Hilfsorganisationen Ihrer Stadt, falls Sie pflegebedürftige Angehörige haben. Damit kann ein Transport im Voraus geplant sowie durchgeführt werden und ist mit weniger Stress für alle Beteiligten verbunden.

    Nach dem Schadensereignis:

      1. Warten Sie auf die Entwarnung durch die Rettungskräfte oder durch die Katastrophenschutzbehörden. 
      2. Bewahren Sie auch nach der Entwarnung Ruhe und haben Sie bei der Rückkehr in Ihr Zuhause Geduld.
      3. Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.
      4. Kehren Sie erst in Wohnungen oder Häuser zurück, wenn dies ausdrücklich erlaubt wurde.

    Schutzvorkehrungen für den Fall einer Evakuierung

    Hubschraubereinsatz während einer Evakuierung

    Foto: ollo / © iStock.com/Ollo

    Bei einer Evakuierung muss das gefährdete Gebiet schnellstmöglich geräumt werden. Da die tatsächliche Dauer der Sperrung vorher nicht absehbar ist, müssen Sie trotz der Eile alle wichtigen Unterlagen und Medikamente mitnehmen.

    Ein wohlüberlegter Evakuierungsplan verschafft in kritischen Momenten wichtige Zeit, wodurch Chaos und Panik verhindert werden.

    Was gehört ins Notfallgepäck?

    • Dokumentenmappe
    • Geld, Geldkarte, Wertsachen
    • Ausweis und Führerschein
    • Wichtigste Inhalte der Hausapotheke: Erste-Hilfe-Material, persönliche Medikamente
    • Hygieneartikel (Seife, Shampoo und Duschgel, Zahnbürste und Zahnpasta, etc.)
    • Brille und/oder Kontaktlinsen mit Kontaktlinsenflüssigkeit
    • Handy mit allen wichtigen Telefonnummern
    • Getränke und Verpflegung für mindestens 12 Stunden
    • Wechselkleidung passend zum Wetter
    • Ladekabel für elektronische Geräte
    • Taschenlampe oder Stirnlampe
    • Beschäftigungsmaterial wie Bücher, Spiele oder Tablet
    • Falls Sie die offiziellen Notunterkünfte der Stadt nutzen, denken Sie an eine Decke oder einen Schlafsack
    • Haben Sie Kinder dabei, denken Sie zusätzlich an Windeln, Säuglingsnahrung, ein Kuscheltier und ein paar Snacks

    Was gehört in die Dokumentenmappe?

    Viele Dokumente besitzen Sie grundsätzlich nur im Original. Sind sie einmal verloren, kostest es viel Zeit und Mühe, sie wieder zu beschaffen. Daher sollten alle wichtigen Unterlagen immer an einem zentralen Ort gelagert werden, sodass man sie notfalls schnell findet und mitnehmen kann.

    Hinzu zählen Familienurkunden, Sparbücher, Versicherungspolicen, Zeugnisse, Verträge oder Impfpässe. Es sollte zudem individuell geprüft werden, welche Dokumente wichtig sind.
    Im Original sollte in der Dokumentenmappe sein:
    • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch

    Im Original oder als beglaubigte Kopie sollte in der Dokumentenmappe sein:

    • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
    • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide
    • Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse
    • Verträge und Änderungsverträge
    • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

    Als einfache Kopie sollte in der Dokumentenmappe sein:

    • Personalausweis, Reisepass
    • Führerschein und Fahrzeugpapiere
    • Impfpass
    • Grundbuchauszüge
    • sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
    • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien
    • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
    • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
    • Mitglieds- oder Beitragsbücher

    Im Original

    • Familienurkunden: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Stammbuch (falls vorhanden)
    • Fahrzeugbrief

    Im Original oder als beglaubigte Kopie

    • (Änderungs-)Verträge: Miet-, Kredit- oder Leasingvertrag
    • Qualifikationsnachweise: Schul-, Hochschul-, Ausbildungszeugnisse, Nachweise über zusätzliche Qualifikationen
    • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungsverträge
    • Einkommens-, Renten-, Pensionsbescheinigungen sowie Einkommensteuerbescheide
    • Vollmachten, Patientenverfügung und Testament

    Als einfache Kopie

    • Personalausweis, Reisepass
    • Führerschein und Fahrzeugschein
    • Grundbuchauszüge
    • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien
    • Sämtliche (Änderungs-)Bescheide über erhaltene Leistungen
    • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
    • Meldebescheinigungen
    • Impfpass
    • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen

    Was gehört in die Hausapotheke?

    Eine gut ausgestattete Hausapotheke ist nicht nur für den alltäglichen Gebrauch nützlich, auch im Falle einer Evakuierung finden sich so alle wichtigen Medikamente an einem Ort und können schnell mitgenommen werden.

        • Täglich einzunehmende Medikamente auf Vorrat
        • Fieberthermometer
        • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
        • Allergiemedikamente
        • Erkältungsmittel
        • Fiebersaft für Kinder
        • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
        • Mittel gegen Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Elektrolyte zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen
        • Splitterpinzette
        • Haut- und Wunddesinfektionsmittel
        • Verbandsmaterial: Verbandschere, Mull-Kompresse, Dreiecktuch, Pflaster und Binden

    Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Hausapotheke auf die Haltbarkeit der Medikamente. Ist auf den Produkten kein Verfallsdatum angegeben, notieren Sie auf der Verpackung das Datum des Anbruchs.

    Mögliche Informationsquellen im Falle einer Evakuierung

    Wurde eine Evakuierung angeordnet, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich über den Ablauf und den aktuellen Stand informieren können:

    Offline

    • Rundfunk: Die Stadt informiert ihre Bürger über das Radio und das Fernsehen
    • Lautsprecherdurchsagen
    • Ansagen der Rettungskräfte und des Ordnungsamtes auf der Straße
    • Personal in den Notunterkünften
    • Bürgertelefon
    • Informationstelefon der Feuerwehr oder der Polizei
    • Bleibt für die Evakuierung der Schutzzone genug Zeit, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid per Post, wann Sie Ihr Zuhause oder Ihren Arbeitsplatz verlassen müssen

    Online

    • Internetseite der jeweiligen Stadt
    • Social-Media-Kanäle der jeweiligen Stadt, dazu gehören u. a. Twitter und Facebook. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Stadt über jeden Kanal verfügt
    • Manche Gemeinden richten für den Fall einer Evakuierung einen WhatsApp-Channel ein, um die Bürger zu informieren
    • Deutschlandweite Warn-App „NINA“: Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) veröffentlicht und ist sowohl für iOS als auch Android verfügbar. Sie können in der App Orte aussuchen, für die Sie benachrichtigt werden möchten, sollte es Warnmeldungen geben. Dazu gehören beispielsweise auch Wetterwarnungen und allgemeine Notfalltipps.

    Haftung im Schadensfall

    Polizeieinsatz während einer Evakuierung

    Foto: Ints Vikmanis / © iStock.com/5xinc

    Für Kosten, die durch Unwetterschäden, wie Sturm und Hagel, Feuer oder Blitzschlag, entstehen, kommen sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung auf.

    Die Wohngebäudeversicherung deckt dabei alle Schäden ab, die am Haus selbst (Dach, Wände, etc.) entstanden sind, die Hausratversicherung dagegen alle Schäden an den Gegenständen im Haus (Möbel, Kleidung, Wertgegenstände, etc.). Möchten Sie Ihr Zuhause zusätzlich gegen Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdrutsch oder Lawinen versichern, müssen Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen.

    Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am Auto auf, die durch äußere Einflüsse (z.B. Baum auf Auto gestürzt) entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch selbstverschuldete Schäden ab.

    Bei einem Bombenfund und einer anschließenden kontrollierten Sprengung oder Bombenentschärfung, entstehen selten Schäden an Gebäuden oder Kraftfahrzeugen. Sollte dennoch etwas beschädigt werden, kommen in den meisten Fällen die Versicherungen auf. Kosten, die durch eine Kampfmittelbeseitigung am Gebäude oder am Inventar entstehen, werden wie bei Unwetterschäden durch die Wohngebäudeversicherung sowie die Hausratversicherung geregelt.

    Schäden am Auto werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Versicherungen nach den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV Schäden, die infolge eines Kriegsereignisses entstehen, nicht übernehmen müssen. Informieren Sie sich somit vorher bei Ihrer Versicherung, wie diese den Versicherungsschutz im Falle einer Detonation nach Kampfmittelbeseitigung handhabt.

    Fazit

    Bewahren Sie im Falle einer Evakuierung Ruhe und vertrauen Sie den Rettungskräften. Die Katastrophenschutzbehörden und die Polizei kennen sich mit den Gefahrensituationen aus und sind für solche Fälle geschult. Infomieren Sie sich während einer Evakuierung über die gängigen Informationskanäle und behindern Sie die Einsatzkräfte nicht bei der Arbeit.

    Sollten Sie keine Möglichkeit haben, privat unterzukommen, bietet die Stadt während einer Evakuierung allen Bürgern Notunterkünfte und Verpflegung an. Nehmen Sie zu Ihrer Sicherheit die Warnmeldungen von Einsatzkräften stets ernst und kehren Sie erst in die Schutzzone zurück, wenn diese offiziell wieder freigegeben wurde. In der Regel wird das abgesperrte Gebiet nach einer Kampfmittelbeseitigung am gleichen Abend wieder freigegeben.

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