Trennung & Scheidung - was passiert mit den Finanzen und Versicherungen?

Wer heiratet, denkt in der Regel nicht an ein Ende der Beziehung. Doch laut Statistik werden jedes Jahr mehr als 150.000 Scheidungen durchgeführt. Allein 2015 wurden 163.335 Ehen geschieden. Während jede Trennung emotionale Belastungen mit sich bringt, hat eine Scheidung auch zahlreiche rein administrative Konsequenzen. Dies gilt vor allem bei gemeinsam abgeschlossenen Versicherungsverträgen. In diesem Ratgeber finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen darüber, was mit Ihrem Versicherungsvertrag sowie Ihrem Versicherungsschutz im Falle von Trennung oder Scheidung passiert.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 10, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick

    Neben Unterhaltsansprüchen sowie anderen finanziellen Fragen gehören auch die gemeinsamen Versicherungen zu überprüfen. Verträge wie die Hausrats- oder Haftpflichtversicherung können im Falle der Trennung für den Partner erlöschen. Um im Schadensfall nicht ohne Versicherung dazustehen, sollte deshalb unbedingt überprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch nach der Trennung besteht.

    Unabhängig von einem möglichen Gefühlschaos ist es wichtig, dass Sie sich nach oder während einer Trennung einen Überblick über alle gemeinsamen Verträge verschaffen. Dabei handelt es sich sowohl um Finanzverträge, zum Beispiel für die Geldanlage oder Konten, als auch um Versicherungsverträge.

    Überprüfen Sie Ihren Status quo mit Hilfe der folgenden Fragen:

    • Wer ist Versicherungsnehmer der Police?
    • Wer ist nach einer Trennung nicht mehr versichert?
    • Welche Konditionen sieht der Versicherer im Falle einer Trennung vor?
    • Welche Finanz- und Versicherungsverträge gibt es?
    • Von welchen Konten werden die Versicherungsverträge abgebucht?

    Die wichtigsten 3 Schritte

    Berücksichtigen Sie Ihre finanzielle Lage

    Eine Trennung oder Scheidung ist in der Regel immer mit zusätzlichen Kosten für das Gericht, für den Anwalt oder für eine neue Wohnung verbunden. Aus diesem Grund kann es bei beiden Partnern zu einem finanziellen Engpass kommen, der eine Beitragszahlung nicht unbedingt zulässt. Ziehen Sie die entsprechenden Konsequenzen, indem Sie:

    • Versicherungen beitragsfrei stellen: Manche Versicherungsgesellschaften bieten es den Versicherungsnehmern an, für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge zu bezahlen. In dieser Zeit genießen Sie in der Regel keinen Versicherungsschutz. Bei manchen Versicherungen müssen Sie die Beiträge nach Ablauf der beitragsfreien Zeit in einem Stück bezahlen.
    • Versicherungen ruhen lassen: Wenn Sie eine Versicherung ruhen lassen, werden keine Beiträge oder Zahlungen fällig. Dies ist zum Beispiel bei einer Lebensversicherung möglich. In diesem Fall können Sie die Versicherung später wieder aufnehmen.
    • Versicherungen kündigen: Eine sehr konsequente Lösung ist das Kündigen von Versicherungen. Allerdings müssen Sie bei Produkten wie Lebensversicherungen immer mit finanziellen Verlusten rechnen. In anderen Fällen sind Sie an Kündigungsfristen gehalten und können den Vertrag nicht vorzeitig auflösen.
    • Versicherungen verkaufen: Eine Alternative zur Kündigung ist es, zum Beispiel gemeinsame Verträge für die Lebensversicherung zu verkaufen. Hier sollten Sie jedoch genau auf die entsprechenden Angebote achten, um die Verluste beim Verkauf zu minimieren

    Informieren Sie alle Vertragspartner

    Wenn Sie sich getrennt haben, sollten Sie die Änderungen unverzüglich an Banken und Versicherungen melden. Geben Sie Ihre neue Anschrift sowie eine mögliche neue Bankverbindung an. Nach einer Scheidung nehmen viele auch ihren Geburtsnamen wieder an. In diesem Fall ist es ebenfalls wichtig, dass die entsprechenden Vertragspartner umgehen informiert werden. In vielen Fällen erhalten Sie von Ihrer Versicherung auch Unterstützung bei einer Trennung.

    Sorgen Sie für sich vor

    Wenn Versicherungsverträge aufgelöst oder umgeschrieben werden, sollten Sie unbedingt Ihren eigenen Versicherungsschutz kontrollieren. So kann es zum Beispiel wichtige Versorgungs- und Absicherungslücken geben. Dies gilt insbesondere für Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ganz besonders sollten Sie sich um die Krankenversicherung kümmern.

    Lassen Sie sich beraten!

    Bei einer Scheidung wird in der Regel immer ein Anwalt zu Rate gezogen. Nehmen Sie seine Hilfe auch zur Beratung in Anspruch, wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben. Möglich ist auch, dass Sie Ihren Versicherungsmakler um Hilfe bitten, sofern Sie diesen Service nutzen.

    Diese Verträge sollten Sie prüfen

    Es gibt zahlreiche Versicherungen und Finanzprodukte, die Sie im Laufe einer gemeinsamen Ehe abschließen können. Wichtig ist, dass Sie nach der Trennung zunächst die wichtigsten Policen prüfen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, worauf Sie im Trennungsfall achten müssen.

    Krankenversicherung

    In Deutschland ist die Krankenversicherung verpflichtend für alle Bürger. Für Familien besteht die Möglichkeit, dass Ehepartner und Kinder über die Gesetzliche Krankenversicherung kostenlos mitversichert sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehepartner oder Kinder kein Einkommen haben oder weniger als 400 Euro monatlich verdienen.

    Im Falle einer Trennung ist folgendes zu beachten:

    • Innerhalb der Trennungsphase bleibt der Ehepartner nach Paragraph 10 des Sozialgesetzbuchs V kostenlos mitversichert.
    • Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Scheidung erlischt der Mitversicherungsanspruch.
    • Innerhalb von drei Monaten muss sich der Ex-Partner dann freiwillig gesetzlich versichern. Dabei kann er bei der gleichen GKV bleiben oder eine andere GKV auswählen. Sie ist zu seiner Aufnahme verpflichtet.
    • Waren beide Partner privat krankenversichert, muss der Unterhaltspflichtige die Kosten für die PKV des Ex-Partners übernehmen.
    • Private Krankenversicherungen beider Partner laufen nach der Scheidung unverändert weiter. Wichtig ist dann, ob eine Unterhaltspflicht besteht.

    Krankenvorsorgeunterhalt nach der Scheidung

    Hat ein Ehepartner nach der Scheidung kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen und keinen eigenen Krankenversicherungsschutz, gilt der Krankenvorsorgeunterhalt. In diesem Fall müssen die Unterhaltszahlungen des Ex-Partners die Beiträge zur Krankenversicherung mit abdecken. Sie gehören dann zum Lebensbedarf des anderen, der meist auch die gemeinsamen Kinder betreut.

    Nach der Scheidung hat der unterhaltbeziehende Partner Anspruch auf eine freiwillige Versicherung in der GKV. Waren beide Partner privat krankenversichert, kann er auf einer Übernahme der Kosten für die PKV im Rahmen des Unterhalts bestehen.

    Sonderfall Kinder

    Waren Kinder während der Ehe gesetzlich krankenversichert und profitierten von der kostenlosen Mitversicherung, muss dieser Anspruch nach den Bedingungen von Paragraph 10 des SGB V geprüft werden. Bestand eine private Krankenversicherung für die Kinder, muss im Rahmen des Krankenvorsorgeunterhalts geklärt werden, wer die Versicherungsprämien übernimmt und ob eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung genutzt wird.

    Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen

    Die Thematik „Krankenversicherung und Scheidung“ ist sehr komplex. Empfehlenswert ist es deshalb, dass Sie sich hier professionelle Beratung holen, zum Beispiel durch Ihren Anwalt.

    Private Haftpflichtversicherung

    Trennen sich zwei Ehepartner, bleibt der gemeinsame Versicherungsschutz der Privaten Haftpflichtversicherung für die Dauer der Trennung erhalten. Sobald die Scheidung rechtsgültig ist, sind nur noch der Versicherungsnehmer sowie dessen Kinder über die Privathaftpflicht abgesichert. Deshalb sollten Sie sich nach einer Trennung am besten sofort um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern.

    Achtung: Es sollte Vorsicht geboten werden, wenn der Versicherungsnehmer bereits während der Trennung einen neuen Partner hat und diesen dann in die bestehende Versicherung aufnimmt. So erlischt der Versicherungsschutz des Ex-Partners nämlich nicht erst zum Zeitpunkt der Scheidung, sondern unter sofortiger Wirkung.

    Kümmern Sie sich sofort um eine neue Versicherung

    Hat der Versicherungsnehmer während der Trennungsphase einen neuen Partner und nimmt er diesen in den Versicherungsschutz auf, wird der Ex-Partner sofort aus dem Vertrag gestrichen. Somit kann es Ihnen passieren, dass Sie gar nicht mitbekommen, dass Sie ohne Haftpflichtversicherung sind. Eine frühe eigene Absicherung bei einer Trennung wird somit umso wichtiger.

    Altersvorsorge

    Im Falle einer Scheidung werden grundsätzlich alle in der Ehe erworbenen „Versorgungsanrechte“ aufgelistet. Bei diesen Anrechten handelt es sich um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur betrieblichen Altersvorsorge. Jeder Partner erhält anschließend ein sogenanntes „Rentenkonto“ beim Versorgungsträger des Partners. Auf diese Koten werden die Anrechte anschließend so aufgeteilt, dass jeder die Hälfte der Gesamtsumme erhält. Diese Aufteilung übernimmt das Familiengericht, sofern keine anderen Regelungen zum Beispiel in einem Ehevertrag festgehalten wurden.

    Dieses Prozedere wird auch „Versorgungsausgleich“ genannt. Er soll dafür sorgen, dass Versorgungsansprüche gerecht unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Auf diese Weise sollen zum Beispiel Frauen nicht bei einer Scheidung benachteiligt werden, wenn sie durch die Kindererziehung nicht gearbeitet hatten. Der Versorgungsausgleich ist sowohl für kinderlose Paare als auch für Paare mit Kindern gültig. Er greift auch, wenn die Partner wieder neue Lebenspartner oder geheiratet haben.

    Diese Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt

    • Pensionen für Beamte
    • Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Einkünfte über berufsständische Versorgungen von Ärzten oder Anwälten
    • Betriebsrenten
    • Einkünfte aus Rürup- oder Riester-Renten
    • Einkünfte aus Private Rentenversicherungen
    • Private Berufsunfähigkeits-, Erwerbs- oder Invaliditätsversicherungen

    Private Rentenversicherungen

    Ob die private Rentenversicherung unter den Versorgungsausgleich fällt, hängt davon ab, ob sie auf Rentenbasis oder kapitalbildender Basis abgeschlossen wurde. Bei einer Rentenversicherung auf Rentenbasis gilt der Versorgungsausgleich und der Ehepartner muss die Hälfte der Ansprüche an seinen Ex-Partner abgeben.

    Gleiches gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer sein Wahlrecht (kapitalbildend oder rentenbildend) noch nicht ausgeübt hat.

    Im Falle einer Auszahlung der Rentenversicherung, fällt der Ausgleich unter den sogenannten „Zugewinnausgleich“ und nicht unter den Versorgungsausgleich. Der Versicherungsnehmer muss dann in der Regel weniger an seinen Ex-Partner bezahlen.

    Riester-Rente: Zulagen

    Ist ein Paar kinderlos, nutzt eine Riester-Rente und lässt sich scheiden, passiert nichts. Beide können ihre Riester-Zulagen behalten und den Vertrag weiterführen. Hat das Paar Kinder, erhält derjenige die Kinderzulage, der auch die Kindergeldzahlungen erhält. Ändert sich der Kindergeldbezug nach der Scheidung müssen Sie das sowohl bei der Zulagenstelle als auch beim Anbieter Ihrer Riester-Rente melden.

    Lebensversicherungen

    Nach einer Scheidung sollten Sie den Vertrag Ihrer Lebensversicherung prüfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung handelt. Wichtig ist, wer dort als Begünstigter eingetragen ist. Wurde pauschal nur der „Ehegatte“ eingetragen, erlischt der Anspruch des Ehepartners mit der rechtsgültigen Scheidung. Wurde dort der Name des Ehepartners eingetragen, ist eine Änderung wichtig. Eine andere Situation ergibt sich wiederum, sollte der Ex-Partner namentlich sowie unwiderruflich in der Lebensversicherung begünstigt sein. In diesem Fall wird eine Einverständniserklärung des Begünstigten benötigt, sollte dieser aus der Versicherung genommen werden.

    Zugewinnausgleich

     

    Im Falle eines Zugewinnausgleichs wird das Anfangsvermögen jedes Ehegatten mit dessen Endvermögen verglichen. Der Partner, der im Laufe der Ehe mehr Vermögen hinzugewinnen konnte, muss dem anderen Partner die Hälfte von dem Betrag abgeben, der mehr hinzugewonnen wurde.

    Kfz-Versicherung

    Nach der Scheidung läuft der Vertrag der Kfz-Versicherung für den Versicherungsnehmer in der Regel normal weiter. So bleibt der Schadensfreiheitsrabatt für ihn erhalten. Will der andere Partner jedoch ein neues Auto versichern, wird er in der Regel in die ungünstigste Schadensfreiheitsklasse eingestuft. 

    Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

    Telefonieren Sie mit der Kfz-Versicherung und schildern Sie die Situation. Häufig rechnen die Versicherungen dann mit einer besseren SF-Klasse.

    Hausratversicherung

    Grundsätzlich gilt bei einer Hausratversicherung, dass der Versicherungsschutz mit dem Tag der Trennung nur noch für den Versicherungsnehmer gilt. Sobald der Versicherungsnehmer auszieht, meldet er den Umzug bei seinem Versicherer. Danach ist der Hausrat der alten sowie der neuen Wohnung in der Regel für drei Monate versichert. Nach seinem Auszug ist der andere Ehepartner jedoch nicht mehr versichert.

    Allerdings gibt es Versicherer, die beiden Ehepartnern einen dreimonatigen Versicherungsschutz über die Hausratpolice nach der Trennung gewähren. Sofern Sie nicht der Versicherungsnehmer sind, sollten Sie sich umgehend um eine neue Hausratversicherung kümmern.

    Passen Sie die Wohnfläche an

    Nach einer Trennung ziehen die Ex-Partner meist zunächst in kleinere Wohnungen um. Achten Sie darauf, dass Sie die Wohnfläche sowie die Versicherungssumme in Ihrer Police entsprechend anpassen, um Geld zu sparen. Andernfalls verlieren Sie währenddessen viel Geld, das für die Versicherung des vorherigen Wohnorts wegfällt.

    Sonstige Versicherungen

    Rechtsschutzversicherung

    Wurde eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung genutzt, gilt diese bis zur rechtsgültigen Scheidung für beide Ehepartner. Danach ist nur noch der Versicherungsnehmer abgesichert. Er behält auch die Police. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich um einen eigenen Rechtsschutz kümmern, wenn Sie bisher nur mitversichert waren.

    Private Unfallversicherung

    Besteht für jedes Familienmitglied eine eigene Police, gibt es nach der Scheidung keine Änderungen. Andernfalls sollten Sie nach der Scheidung Ihre Familien-Unfallversicherung in einzelne Unfallversicherungen abändern und das Bezugsrecht für den Fall des Unfalltodes prüfen und ggf. ändern. 

    Wohngebäudeversicherung

    Der Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich gesehen der Eigentümer des Gebäudes, der auch im Grundbuch eingetragen ist. Meist sind dort beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen. Somit bleibt der Versicherungsschutz für beide Partner auch nach der Scheidung bestehen. Wird das Haus nach der Scheidung verkauft, kann die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Er hat nach dem Kauf einen Monat Zeit, den Anbieter oder den Vertrag zu wechseln.

    Besitzübertragung ändert Versicherungsschutz

    Der gemeinsame Versicherungsschutz besteht nur so lange wie beide Ehepartner noch Besitzer der Immobilie sind. Geht der Besitz auf einen der beiden über, erlischt die Versicherung für den anderen. Aufgrund dessen ist es wichtig sofort den Versicherungsschutz zu prüfen und einen neuen abzuschließen.

    Vermögen und Kredite

    Viele Ehepaare verfügen nach einer langen gemeinsamen Zeit über gemeinsame Konten, Vermögen oder auch Kredite. Um weitere Streitigkeiten diesbezüglich zu vermeiden, ist es wichtig diese gerecht untereinander aufzuteilen.


    Konto

    Bei einem gemeinsamen Girokonto ist Handeln wichtig. Das gemeinsame Guthaben wird ebenso geteilt wie gemeinsame Schulden. Die Aufteilung wird in der Regel vom Gericht vorgenommen.

    Vermögen

    Wenn Sie Festgelder, Sparbücher, Kapitalanlagen oder Wertpapiere gemeinsam besessen haben, müssen diese nun gerecht aufgeteilt werden. 

    Kredite

    Nicht nur Guthaben muss verteilt werden, sondern auch ein aufgenommener Kredit. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass die gemeinsame Baufinanzierung gerecht aufgeteilt wird.

    Übersichtliche Verwaltung Ihrer Finanzen

    Denken Sie bei der Aufteilung von Versicherungen an alle Policen. Niemand denkt zu Beginn einer Ehe an eine Scheidung. Dennoch sollten Sie alle Verträge und Policen übersichtlich verwalten. So entsteht im Falle einer Trennung oder Scheidung weniger Aufwand für beide Parteien.

    Hier finden Sie Unterstützung

    Wer sich von seinem Partner oder seiner Partnerin getrennt hat, kann sich außerhalb von Familie und Freundeskreis professionelle Unterstützung holen. Dies ist bei Versicherungsfragen oder rechtlichen Fragen rund um gemeinsame Verträge wichtig. In vielen Fällen sind Freunde und Verwandte ohnehin subjektiv und nicht vom Fach. Diese Instanzen können Ihnen weiterhelfen:

    • Versicherungsberater oder Versicherungsmakler: Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz oder Versicherungsverträgen haben, können Sie die Versicherungsberater der jeweiligen Versicherer kontaktieren. Sie helfen Ihnen zu den Produkten dieses Anbieters konkret weiter. Haben Sie einen eigenen Versicherungsmakler, kann er Ihnen im Rahmen seines Maklervertrags mit Beratung nach der Scheidung zur Seite stehen. Empfehlenswert ist es außerdem, den Makler schon während eines Scheidungsprozesses oder eines Trennungsjahrs zu kontaktieren. So können Sie schon im Vorfeld wichtige Entscheidungen bezüglich Ihrer Versicherungen treffen.
    • Rechtsanwalt: Es gibt kaum eine Scheidung, die ganz ohne Rechtsanwalt vollzogen wird. Da Sie diesen rechtlichen Beistand ohnehin nutzen, sollten Sie die Chance ergreifen und Ihren Anwalt auch um Hilfe bei Versicherungs- oder Vertragsfragen hinzuziehen. Viele Anwaltskanzleien arbeiten außerdem mit Maklern oder Steuerberatern zusammen, sodass Sie noch weitere Aspekte über Ihren Anwalt abklären können.
    • Trennungsforen: Wer sich mit administrativen Fragestellungen überfordert fühlt, kann sich auch im Internet in entsprechenden Foren Hilfe holen. Beachten Sie jedoch, dass diese Ratschläge in der Regel weder rechtsverbindlich sind, noch von Profis stammen. Foren sollten Sie am besten nutzen, um Tendenzen bei bestimmten Fragestellungen zu erhalten oder sich vorab zu bestimmten Fragen zu informieren. Wenn es an die konkrete Umsetzung geht, sollten Sie später lieber Ihrem Anwalt oder dem Versicherungsmakler oder -berater vertrauen. Manche Entscheidungen können Ihnen diese beiden Instanzen jedoch nicht abnehmen. Somit bleibt das Forum im Netz auch als mögliche Hilfe bei Entscheidungsfragen übrig.
    • Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen: Unterstützung in rechtlichen oder vertraglichen Fragen können viele verschiedene gemeinnützige Gruppen bieten. Wer gemeinsame Kinder hat, erhält zum Beispiel Unterstützung durch Verbände für alleinerziehende Eltern. Nach einer kurzen Recherche im Netz finden Sie auch den passenden Verband oder Verein in Ihrer Nähe. Hilfestellung können außerdem kirchliche Einrichtungen nach Trennungen bieten.

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