Kredit trotz Insolvenz

Eine Insolvenz geht oft auch mit einer Zahlungsunfähigkeit einher. Das betrifft Privatpersonen als auch Unternehmen. Sollte eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit zu einem Insolvenzverfahren geführt haben und somit Geld für jegliche Investitionen oder größere Anschaffungen nicht zur Verfügung stehen, darf die finanzielle Situation nicht überstrapaziert werden. Anschaffungen, wie ein neues Auto, sollte das alte kaputt sein, sind jedoch unumgänglich. Kredite während einer Insolvenz sind zwar erlaubt, dabei müssen aber gewisse Dinge beachtet werden. Im Folgenden erfahren Sie, wie der Kredit trotz Insolvenz funktioniert. 

Serkan Demirel

Autor im Resort für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: May 19, 2023

Author Serkan Demirel

Serkan Demirel

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Serkan ist Autor im Bereich für Ratgeber und Wissen und möchte Ihnen helfen mit unseren Ratgebern Ihre offenen Fragestellungen zu beantworten. Serkan ist studierter Volkswirt und hat eine Passion für alle Themen rund um Geldanlage.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Ein kurzer Überblick:

    • Grundsätzlich gewähren im Zuge eines Insolvenzverfahrens nur wenige Banken Kredite.
    • Das kann dadurch begründet werden, dass Kredite die finanzielle Situation eines möglichen Bürgen sowie die Restschuldbefreiung gefährden. 
    • Es gibt Ausnahmen, unter denen ein Kredit trotz Insolvenz erlaubt ist.
    • Sollte es eine Person geben, die für den Kreditnehmer bürgen kann, wird ein Kredit trotz bestehender Insolvenz möglicherweise gewährt.
    • Es kann jedoch vorkommen, dass die ausgezahlte Kreditsumme direkt gepfändet wird.
    • Außerdem sollte stets im Hinterkopf behalten werden, dass sich so der bereits bestehende Schuldenberg nur vergrößert. 

    Das Insolvenzverfahren

    Die Privatinsolvenz stellt den letzten Ausweg dar, wenn sich Schulden ansammeln und nicht mehr bezahlbar sind. Diese hat das Ziel, dass die Schuldner nach drei Jahren schuldenfrei sind, auch wenn sie nicht den gesamten Betrag ihrer Schulden tilgen können.

    Ebenso werden die Schulden aus den Registern der Auskunfteien entfernt. Der Hinweis auf eine sogenannte Restschuldbefreiung, die die Löschung der Schulden bezeichnet, bleibt für drei Jahre bestehen. 

    Im Zuge eines anstehenden Insolvenzverfahrens sollten sich die Betroffenen unbedingt an Berater für Schuldner oder Rechtsanwälte wenden, die gemeinsam mögliche Optionen durcharbeiten, welche dazu führen können, dass sich alle Parteien darauf einigen eine Insolvenz auszuschließen.

    Kann dieser Weg nicht eingeschlagen werden, muss vor Gericht der Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt werden. Anschließend muss dieses öffentlich bekannt gegeben werden. Das funktioniert über die Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. In Zusammenarbeit mit Treuhändern, welche sich einen Überblick über die Einnahmen der Betroffenen verschaffen, sollen die Schulden bestmöglich getilgt werden. 

    Der Anteil des Einkommens, welches das Existenzminimum übersteigt, wird an den Treuhänder gezahlt. Aufgrund dessen muss auch der Arbeitgeber über das Verfahren informiert werden. Auch in anderen Fällen, wie beispielsweise bei Erbschaften oder Geldgeschenken, die das Existenzminimum der Betroffenen überschreiten, wird das Geld direkt an den Treuhänder übergeben. 

    Die Regelinsolvenz

    Im Falle der Insolvenz von juristischen Personen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder GmbHs, steht neben der Zahlungsunfähigkeit vor allem die bilanzielle Überschuldung als Grund der Insolvenz im Vordergrund. Aus einer speziellen Bilanz, die auch Überschuldungsstatus genannt wird, zeigt sich, dass die auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten, die auf der Aktivseite aufgeführte Vermögenssumme übersteigt.

    Entweder der Schuldner selbst oder einer der Gläubiger beantragt die Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Dabei muss auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass die Organe der Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, sobald diese über eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung informiert worden sind, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Ist das nicht der Fall machen sich diese einer Insolvenzverschleppung strafbar. 

    Sobald das Amtsgericht die Insolvenzgründe überprüft hat und entschieden hat, dass der Antrag auf die Insolvenz gerechtfertigt war, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und somit auch ein Insolvenzverwalter ernannt. Nur diesem ist es ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestattet über die Insolvenzsumme zu verfügen. Außerdem erstellt er ein Vermögens-, Masse- und Gläubigerverzeichnis. 

    Nun werden alle Gläubiger kontaktiert und dazu aufgefordert, deren Ansprüche gegenüber dem Schuldner zu nennen. Daraufhin wird von diesen jegliche Forderung auf ihre Gültigkeit überprüft. Auf der im Anschluss stattfindenden Versammlung der Gläubiger werden diese über die Lage der Insolvenz des Unternehmens sowie die Möglichkeit über die Geschäftstätigkeitsfortführung informiert. Zudem wird in der Versammlung über die Liquidierung des Unternehmens entschieden. Abschließend wird über die Verwertung der Massegegenstände beraten. Sobald das erfolgt ist, wird der mögliche Rest unter den anwesenden Gläubigern entsprechend der Quote der Masse aufgeteilt. Nachdem alle Gegenstände aus der Masse verteilt wurden, wird das Insolvenzverfahren vom Amtsgericht aufgehoben.

    Anschließend wird die Aktiengesellschaft oder GmbH automatisch gelöscht. Die Dauer sowie der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens sind stark davon abhängig, wie viele Gläubiger es gibt und ob nach dem Verfahren die Geschäftstätigkeit des Unternehmens fortgeführt werden soll. Außerdem sind die Art sowie die Verwertbarkeit des Massevermögens maßgeblich in der Komplexität eines Insolvenzverfahrens. Sollte es sich um große Unternehmensinsolvenzen handeln, kann das Verfahren über viele Jahre hinweg andauern.

    Die Privatinsolvenz

    Für Privatpersonen, welche als dauerhaft zahlungsunfähig gelten, wurde bereits im Jahr 1999 das Privatinsolvenzverfahren kreiert. In der Regel ist es jeder natürlichen Person gestattet das Verfahren bei einem zuständigen Amtsgericht anzufragen. Ehemals Selbstständige, die über mehr als 20 Gläubiger verfügen, müssen hingegen das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. 

    Privatpersonen, welche ein Verfahren zur Privatinsolvenz beantragen möchten, können Unterstützung bei Beratungsstellen für Schuldner finden. Dafür muss der Schuldner eine Übersicht all seiner Schulden sowie der zugehörigen Gläubiger aufstellen. Im Anschluss muss dieser einen außergerichtlichen Vergleich herbeiführen. Bei einer geringen Anzahl an Gläubigern sowie dem Angebot von Zahlungen oberhalb der potentiellen Massequote, kann dies erfolgreich sein. Oft bestehen noch bessere Chancen, wenn die Schuldner auf Angehörige zurückgreifen können, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen.

    Sollte der außergerichtliche Versuch, eine Lösung zu finden, keinen Erfolg mit sich bringen, muss sich der Schuldner dies durch einen Steuerberater, Notar, Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle für Schuldner bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung ist die Voraussetzung für die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht.

    Meist wird im Zuge der Antragstellung auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens auch eine Restschuldbefreiung beantragt. Sollten keine Ausschlussgründe vorliegen, wird das Verfahren eröffnet. Als Ausschlussgründe gelten beispielsweise die Durchführung einer Restschuldbefreiung in den zehn letzten Jahren oder auch eine Verurteilung aufgrund von Insolvenzbetrug.

    Das Insolvenzverfahren ist für Privatpersonen verglichen mit dem Regelinsolvenzverfahren stark vereinfacht. Hierbei wird ebenso vom Amtsgericht ein Treuhänder beauftragt, welcher im Zuge des Verfahrens sämtliche finanzielle Angelegenheiten seines Schuldners übernehmen wird. Dabei wird zuerst mögliches, noch vorhandenes Vermögen, unter den verschiedenen Gläubigern aufgeteilt.

    Wurde eine Restschuldbefreiung beantragt, folgt darauf eine sechs Jahre andauernde Wohlverhaltensphase. Während dieser werden jegliche Einkünfte, die über dem Freibetrag der Pfändung liegen, an den Treuhänder abgeführt. Anschließend verteilt dieser das Geld unter den Gläubigern. Ebenso wird der Teil des Einkommens, welcher nicht als notwendig für die Deckung der Lebensunterhaltskosten betrachtet wird, an die Gläubiger weitergeleitet. Die Höhe der Pfändungsfreibeträge hängt dabei von den möglichen Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab.

    Außerdem muss der Schuldner gegenüber dem Treuhänder stets seiner Meldepflicht nachkommen. Diese gilt im Falle eines Wechsels von Wohnort oder Arbeitsplatz. Hat sich der Treuhänder im Zuge der Wohlverhaltensperiode an alle Auflagen gehalten, gestattet das Gericht den Antrag auf die Restschuldbefreiung. Somit wird der Schuldner von den verbleibenden Verbindlichkeiten befreit und kann einen finanziellen Neuanfang wagen.

    Kredit während der Insolvenz

    Bevor Banken Kredite ausstellen, wird die Insolvenz des potentiellen Kreditnehmers überprüft. Im Zuge dessen sehen sich die Banken die Einnahmen von diesem, jedoch auch Ausgaben, wie Versicherungen, Miete oder andere Kredite, an. Diese Daten werden zum einen von der Schufa, andererseits von Auskunfteien bereitgestellt. Über diese Informationen wird ersichtlich, ob im Moment ein Insolvenzverfahren gegen den potentiellen Kreditnehmer läuft. Banken, die nicht mit der Schufa zusammenarbeiten, können diese Informationen im Insolvenzregister einsehen. 

    An Hand dieser Daten wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass der Kredit nicht zurückbezahlt werden kann. Sollte ein hohes Risiko für eine Zahlungsunfähigkeit bestehen, erhöht die Bank die Kreditzinsen. Ab einem gewissem Risiko kann die Bank auch den Kredit verwehren. Das ist meist bei einer Privatinsolvenz der Fall.

    Auch bei anderen Kreditformen, wie beispielsweise bei einem Ratenkauf, Rahmenkredit, Dispo oder bei der Beantragung einer Kreditkarte lehnen Banken, sollten sich die potentiellen Kreditnehmer in einer Privatinsolvenz befinden, den Kreditantrag ab. Das liegt daran, dass eine Privatinsolvenz lediglich das Existenzminimum sichert. Für Banken bedeutet das, sollte der Kredit nicht zurückgezahlt werden können, dass diese nicht auf das Geld unterhalb der Pfänungsgrenze zugreifen können. Außerdem gilt die private Insolvenz als Zeichen dafür, dass die finanzielle Situation des Betroffenen nicht gut ist und sich diese auch keinen Kredit leisten können. 

    Ist ein Kredit trotz Insolvenz erlaubt?

    Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn eine Verschuldung vorliegt und Betroffene sich nicht eigenständig aus der Situation befreien können. Hier dient das Insolvenzverfahren als Lösung, um von den Schulden loszukommen. Das Verfahren besteht jedoch nicht nur aus dem einjährigen Insolvenzverfahren, sondern auch aus der sogenannten Wohlverhaltensphase. Somit dauert der ganze Prozess zwischen 3 bis 6 Jahre an. Im Verlauf dieses Zeitraums müssen jegliche Einnahmen, die oberhalb der Pfändungsgrenze liegen, an die Gläubiger gezahlt werden, so dass die Betroffenen am Ende des Verfahrens eine Restschuldbefreiung bekommen. Das bedeutet, dass bei Ablauf der Wohlverhaltensphase alle restlichen Schulden erlassen werden, die bei Eintritt in das Insolvenzverfahren noch bestanden. Konnte in dieser Phase trotz des laufenden Insolvenzverfahrens ein neuer Kredit aufgenommen werden, bestehen diese Schulden selbstverständlich noch nach der Wohlstandsphase. Das Selbe gilt auch für Steuerschulden oder etwaige Bußgelder, welche während der Wohlverhaltensphase angefallen sind. 

    Einen Kredit während der Insolvenz zu beantragen, ist grundsätzlich nicht verboten. Banken können Kredite gewähren, wenn das Risiko eines Zahlungsausfalls gering ist. Findet sich ein Bürge für den potentiellen Kreditnehmer, der das Risiko des Kredits übernimmt, können die Chancen noch besser sein. Der Bürge könnte jedoch ebenfalls in eine schlechte finanzielle Situation geraten, wenn etwas schief geht. Deshalb wird eher davon abgeraten das Kreditrisiko einer anderen Person zu tragen. 

    Nicht nur für die bürgende Person kann der Kredit ein Problem darstellen. Sollte das Ziel der Privatinsolvenz, die Restschuldbefreiung, aufgrund eines neuen Kredits nicht erreicht werden können, kann die finanzielle Situation der betroffenen Person nicht gerettet werden. Das Geld, welches während eines Insolvenzverfahrens übrig bleibt, darf nicht für unangemessene Verbindlichkeiten genutzt werden. Der restliche Betrag oberhalb der Pfändungsgrenze muss stets an die Gläubiger abgetreten werden. Aufgrund dessen kann ein zusätzlicher Kredit als Benachteiligung für die Gläubiger eingestuft werden. Dies ist bereits bei einer Kreditsumme von 7.500 Euro der Fall. Außerdem kommen diese Sachverhalte schnell vor Gericht, was wiederum hohe Kosten mit sich bringt. 

    Zudem werden Kredite auf Girokonten eingezahlt und da dieses Geld das Existenzminimum übersteigt, kann es direkt an die Gläubiger gehen. Der Kredit wurde somit umsonst aufgenommen und muss trotz dessen zuzüglich der Zinsen getilgt werden. Sollte also der Wunsch nach einem zusätzlichen Kredit bestehen, muss dies zuvor unbedingt mit dem Treuhänder abgeklärt werden. 

    Außerdem sollte stets bedacht werden, dass Schulden, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens gemacht wurden, nicht über die Restschuldbefreiung ausgelöscht werden. Diese müssen wie jeder andere normale Kredit abbezahlt werden. Sollte also erneut die Kontrolle über die Finanzen verloren gehen, kann nicht so schnell eine erneute Privatinsolvenz beantragt werden. Hierfür gilt eine Sperrfrist von elf Jahren.

    Wer erteilt einen Kredit trotz Insolvenz?

    Grundsätzlich steht einem Kredit trotz Insolvenz nichts im Wege, jedoch ist es aufgrund der schlechten Bonität des potentiellen Kreditnehmers im Falle einer Insolvenz schwierig einen passen Kreditgeber zu finden, der die Beantragung genehmigt. Da der Kreditgeber auf die Rückzahlung des Kredits angewiesen ist, was bei Antragstellern, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, ein hohes Risiko darstellt, tendieren Banken eher dazu die Kreditvergabe zu verweigern. Bei einer Genehmigung des Kredits trotz Insolvenz geht dieser oft mit sehr ungünstigen Konditionen einher. Bürgen oder zweite Kreditnehmer, welche im Vertrag aufgeführt werden, und über eine gute Kreditwürdigkeit sowie ein passendes Einkommen verfügen, können die Chancen auf eine Bewilligung des Kredits erhöhen. Zudem können private Kreditgeber in Erwägung gezogen werden, da diese meist flexiblere Konditionen anbieten.

    Ein Überblick über alle ausstehenden Optionen wird im Folgenden aufgezeigt.

    Optionen für einen Kredit trotz Insolvenz

    • Ein Darlehen von Angehörigen

      Wenn man sich Geld von Familie oder Freunden leiht, spielt die Bonität eine eher geringe Rolle. Jedoch kann auch diese Art von Kredit die Restschuldbefreiung gefährden. Sollte es sich bei dem Darlehen um eine Schenkung seitens der Familie handeln, wird die Hälfte der Summe direkt an den Treuhänder und anschließend an die Gläubiger geleitet. In solchen Fällen sollte vorher mit dem Treuhänder Rücksprache gehalten werden, woher das Geld, das auf dem Konto eingegangen ist, stammt. Sollte Hilfe von Angehörigen in Erwägung gezogen werden, stellen Sachgeschenke die bessere Option dar. Statt sich also Geld für einen neuen Kühlschrank zu leihen, können die Angehörigen diesen sich einfach selbst kaufen und ihn anschließend der Person schenken, die den Kredit aufnehmen möchte. Bei solchen Sachgeschenken muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese als Vermögensgegenstände gelten, die auch im Zuge eines Insolvenzverfahrens erhalten bleiben. Hierzu zählt alles, das einem bescheidenen Lebensstil, der eigenen Arbeit, oder Dingen, die aus gesundheitlichen Gründen im Besitz sind, dient. Ein Kühlschrank würde hier beispielsweise dazugehören.
    • Ein privater Kredit über Kreditmarktplätze

      Plattformen für Kredite trotz Insolvenz gibt es mittlerweile reichlich. Hier können Kreditgeber und potentielle Kreditnehmer zusammenfinden. Dabei ist es nicht selten, dass Kreditgeber aus eigenen Mitteln private Kredite anbieten. Jegliche Voraussetzungen, wie Zinsen oder die Tilgungszeit, können stark variieren. Die Chancen einen Kredit trotz Insolvenz zu erhalten, sind hier gegeben, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt. 
    • Ein Schweizer Kredit

      In Luxemburg, in der Schweiz und in Liechtenstein existieren weder Schufa-Einträge noch Auskunfteien. Dort hat ein negativer SCHUFA-Eintrag also auch keine Auswirkung auf die Bewilligung eines Kredits. Die einzige Sicherheit ist hierbei meist ein regelmäßiges Einkommen, das als ausreichend erscheint, um den Kredit zu tilgen. Zudem bieten Schweizer-Kredite den Vorteil, dass diese nicht in der SCHUFA vermerkt werden. Dennoch besteht die Verpflichtung über die Meldung der Privatinsolvenz bei potentiellen Kreditgebern. Das Risiko einer Ablehnung liegt hier also ebenfalls vor. 
    • Eine Bürgschaft

      Ein Bürge, der im Falle eines Zahlungsverzugs für den Kreditnehmer einspringen kann, stellt für die Banken eine zusätzliche Sicherheit dar. Der Bürge kann dabei eine Privatperson, die über ein regelmäßiges und ausreichend hohes Einkommen verfügt und einen positiven SCHUFA-Eintrag nachweisen kann, sein. 

    Kreditwürdigkeit

    Wie bereits zuvor erwähnt, erfolgt nach der Wohlverhaltensperiode die sogenannte Restschuldbefreiung. Die zuvor verschuldete Person ist nun schuldenfrei. Die Restschuldbefreiung wird allerdings für einen Zeitraum von drei Jahren bei Auskunfteien und der Schufa gespeichert. Die Bonität wird demnach noch nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode angezweifelt, wenn entsprechende Anbieter die Daten bei den Auskunfteien überprüfen. Das liegt daran, dass diese befürchten, dass die Kontrolle über die Finanzen des Betroffnen noch einmal verloren gehen könnte. 

    Falls also auf einen Kredit trotz Insolvenz verzichtet werden kann, sollte gewartet werden, bis die Daten aus den Registern der Auskunfteien gelöscht wurden. Nach Ablauf der drei Jahre können auch Kredite mit günstigeren Konditionen beantragt werden. Außerdem können in diesem Zeitraum schon Sparmaßnahmen, wie die Kündigung unwichtiger Versicherungen oder passendere Verträge für Strom oder Energie, vorgenommen werden. 

    Momentan wird jedoch diskutiert diese Frist auf einen Zeitraum von sechs Monaten zu verkürzen. Das zugehörige Urteil ist das VI ZR 225/21.

    Kann aufgrund eines Kredits trotz Insolvenz eine Restschuldbefreiung untersagt werden?

    Die Verweigerung der Restschuldbefreiung ist nach dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens das Schlimmste, das dem Insolvenzschuldner widerfahren kann. Diese führt dazu, dass keine Schulden erlassen werden und das Insolvenzverfahren keinen Erfolg hatte. Zur endgültigen Schuldenbefreiung ist dann eine weitere Insolvenz nötig.

    Wichtig:

    Nur weil trotz Insolvenz ein Kredit aufgenommen wurde, folgt nicht automatisch die Versagung der Restschuldbefreiung. Jedoch ist dies wahrscheinlich, wenn der aufgenommene Kredit eine unangemessene Verbindlichkeit darstellt oder einer der Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt.  

    Unangemessene Verbindlichkeiten liegen vor, wenn in diesen keine nachvollziehbare Nutzung in der individuellen Situation des Schuldners gesehen werden kann. Das trifft vor allem dann zu, wenn diese Verbindlichkeiten, wie beispielsweise der Kredit trotz Insolvenz, einer wirtschaftlichen Vernunft entgegenstehen. 

    Folgende Beispiele sollen hierzu einen klaren Überblick verschaffen:

    1. Beispiel:

    Um seine berufliche Tätigkeit auszuüben, benötigt ein Schuldner ein Fahrzeug. Da er mit seinem alten Pkw einen Unfall erlitten hat, muss er sich durch einen Kredit einen Gebrauchtwagen finanzieren. Hier liegt demnach keine unangemessene Verbindlichkeit vor, da der Schuldner keine andere Wahl hat. Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann also nicht erfolgen. Dass der Kreditnehmer weiterhin seinem Beruf nachgehen kann, kommt vor allem den Gläubigern zugute. Sollte er hingegen seine Stelle verlieren, kann er die monatlichen Abgaben auch nicht mehr finanzieren. 

    2. Beispiel:

    Der Kühlschrank des Schuldners geht plötzlich kaputt und da dieser kaum über Rücklagen oder andere liquide Mittel verfügt, finanziert er ein gebrauchtes Modell für 100 Euro durch zehn Raten. Hier wird ebenfalls keine unangemessene Verbindlichkeit gesehen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass das Sozialamt oder Jobcenter ein Darlehen für den neuen Kühlschrank vergibt.

    3. Beispiel:

    Um seine neue Freundin zu beeindrucken, kauft der Schuldner ein Cabrio. Das alte Fahrzeug dient lediglich noch der Fahrt ins Büro, wofür er jedoch auch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könnte. Da aufgrund der finanziellen Situation des Schuldners der Kauf eines neuen Autos keine Notwendigkeit darstellt, ist hier eine unangemessene Verbindlichkeit gegeben. 

    Ob Kredite während einer Insolvenz als unangemessen eingestuft werden können, ist immer von der individuellen Situation des Schuldners abhängig. Jedoch sollte, da eine Versagung der Restschuldbefreiung bei der Aufnahme eines neuen Kredits nie ganz ausgeschlossen werden kann, eher darauf verzichtet werden. 

    Mögliche Konsequenzen eines Kredits trotz Insolvenz

    Im Zuge eines privaten Insolvenzverfahrens müssen in vielen Lebensbereichen große Einschränkungen getätigt werden. Dennoch sollte gut abgewogen sein, ob ein Kredit während einer Insolvenz eine sinnvolle Lösung darstellt. Es besteht die Tatsache, dass die Erhaltung eines Kredits trotz Insolvenz sehr gering ist und somit die Gefahr groß ist, in eine neue Schuldenfalle zu geraten. Daher sollte gut durchdacht sein, ob die anfallenden Kreditraten auch während einer Insolvenz getilgt werden können. Die Raten müssen dabei aus dem Teil des nicht pfändbaren Vermögens, das nur das Existenzminimum umfasst, gezahlt werden.

    Außerdem sollte beachtet werden, dass die Schulden, die durch einen zusätzlichen Kredit entstehen, auch nach der Restschuldbefreiung noch bestehen. Diese unterliegen nicht der Befreiung und werden somit in voller Höhe eingefordert. Es sollte stets bedacht werden, dass eine erneute Privatinsolvenz erst nach einer Frist von elf Jahren beantragt werden kann und ein Start mit neuen Schulden aus der vergangenen Insolvenz keinen guten Neuanfang darstellt. 

    Ein Kredit trotz Insolvenz ist grundsätzlich nicht verboten. Dennoch ist das Risiko, die Restschuldbefreiung zu gefährden, hoch. Erhält ein Gläubiger die Information über das Bestehen eines neuen Kredits, trotz der bereits laufenden Insolvenz, kann dieser seinem Schuldner die Restschuldbefreiung versagen. Schlimmstenfalls kommt es somit zu einer kompletten Untersagung der Restschulden, so dass die Insolvenz zwecklos wird und die Schulden weiterhin bestehen.

    Sollte der Insolvenzverwalter nicht über den neuen Kredit informiert werden, besteht ein zusätzliches Risiko. Wird der Kredit trotz Insolvenz auf das Girokonto des Schuldners ausgezahlt, kann die Summe direkt zur Schuldentilgung vom Insolvenzverwalter einbehalten werden. Es empfiehlt sich also die Beantragung eines Kredits trotz Insolvenz immer zuvor mit dem zuständigen Insolvenzverwalter abzusprechen. 

    Fazit: Abschließend lässt sich also sagen, dass von einem Kredit trotz Insolvenz abzuraten ist. Das Risiko in eine erneute Schuldenfalle zu geraten und somit das bereits laufende Insolvenzverfahren zu gefährden, sind zu hoch. Außerdem ist der Nutzen des neuen Kredits nur sehr gering und der Aufwand, diesen zu erhalten, groß.

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