Nach der Hochzeit: Behördengänge, Versicherungen checken und mehr

Der schönste Tag im Leben wird durch das gemeinsame Ja-Wort und die Ringe besiegelt. Doch dieser „bürokratische“ Akt ist das Einfachste am Heiraten. Denn mit der Hochzeit gehen etliche Veränderungen einher, die erst einmal für ziemlich viel Bürokratie sorgen. Damit Sie nach Ihrer Trauung nicht im Verwaltungschaos untergehen, finden Sie hier eine übersichtliche Checkliste mit allem Wichtigen, was ansteht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 21, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wer sich beim Heiraten für einen gemeinsamen Namen entscheidet, muss mehr Aufwand nach der Hochzeit in Kauf nehmen. Der Ehepartner, bei dem sich der Nachname ändert, hat deutlich mehr zu tun, nachdem die Ringe getauscht wurden.

    Checkliste: Was ist nach der Hochzeit zu tun?

    Behördengänge - anstrengend, aber wichtig

    Beim Heiraten ändert sich für viele nicht nur der Status, sondern auch der Nachname. Von dieser Namensänderung sind verschiedene Dokumente betroffen. Wichtig ist, dass Sie die Änderungen zügig angehen. Denn diese Dokumente verlieren ihre Gültigkeit, wenn nicht der korrekte Name darauf vermerkt ist.

    Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass eine Namensänderung ungefähr zwischen 70 und 120 Euro kostet.

    Das müssen Sie ändern, wenn Sie einen anderen Nachnamen angenommen haben:

    • Personalausweis
      Wer ohne gültigen Personalausweis kontrolliert wird, riskiert ein Bußgeld. Einen neuen Ausweis beantragen Sie bei Ihrem Meldeamt oder einem Rathaus. Die Kosten belaufen sich auf 28,80 Euro.
    • Reisepass
      Wenn Sie einen Reisepass besitzen und diesen in naher Zukunft, zum Beispiel für die Flitterwochen, nutzen wollen, muss auch er geändert werden. Ein neuer Reisepass kostet 59 Euro.

    Reisepass per Expressanfertigung

    Stehen die Flitterwochen unmittelbar an und Sie benötigen einen Reisepass sehr schnell, können Sie eine Expressanfertigung buchen. Gegen einen Aufpreis erhalten Sie Ihren Reisepass dann innerhalb weniger Werktage anstelle innerhalb einiger Wochen.

    • Führerschein
      Einen neuen Führerschein beantragen Sie bei der Zulassungsstelle.
    • Zulassungsbescheinigung
      Besitzen Sie ein Auto, muss auch in der Zulassungsbescheinigung der Name angepasst werden. Hierfür suchen Sie ebenfalls die Zulassungsstelle auf.
    • Beitragsservice
      Die Einzugsstelle für die Rundfunkgebühren müssen Sie bei Namensänderungen informieren.
    • Familienkasse
      Beziehen Sie Kindergeld, muss die Familienkasse über den neuen Nachnamen informiert werden, damit Sie weiterhin Ihre Bezüge erhalten.
    • Finanzamt
      Melden Sie dem Finanzamt Ihre neue Steuerklasse. Mit einer Heirat können Sie von einer Änderung der Steuerklasse profitieren. So bietet sich in manchen Fällen zum Beispiel eine gemeinsame Veranlagung an. Die neue Steuerklasse kann für das kommende Jahr oder auch rückwirkend für das laufende Jahr geändert werden. Empfehlenswert ist es, vorher einen Steuerberater zu konsultieren, um die beste Kombination der Steuerklassen herauszufinden.

    Im Job

    • Personalabteilung
      Informieren Sie Ihre Personalabteilung über den neuen Familienstand, eventuell Ihren neuen Nachnamen sowie die geänderte Lohnsteuerklasse. Hat sich der Status der Krankenversicherung geändert, sollten Sie das auch angeben.
    • Kollegen, Mitarbeiter und Kunden
      Schreiben Sie eine Rundmail und informieren Sie über Ihren Namenswechsel.
    • Visitenkarten
      Hat sich Ihr Name durch die Hochzeit geändert, sollten Sie natürlich Ihre Visitenkarten erneuern.
    • Mail-Adressen
      Sofern Ihre dienstliche Mail-Adresse Ihren Nachnamen enthält, sollten Sie diese selbst ändern oder durch den Administrator anpassen lassen.
    • Netzwerke
      Wenn Sie an firmeninterne Netzwerke wie ein Intranet oder spezielle Arbeitssoftware angebunden sind, gilt es, Ihre Zugangsdaten auf den aktuellen Stand zu bringen.

    Im Privatbereich

    • Abonnements
      Aktualisieren Sie Ihren Namen bei Abonnements. Im schlimmsten Fall können Zeitungen oder andere Abos nicht mehr zugestellt werden.
    • Banken
      Hat sich Ihr Name geändert, müssen Sie Bank-, Kredit- oder Zahlkarten anpassen. Diese können Sie in der Regel kostenlos bei Ihrer Bank beantragen. Überlegen Sie in diesem Zusammenhang am besten gleich, ob Sie ein gemeinsames Konto nutzen wollen.
    • Vereine und Clubs
      Wenn Sie Mitglied in einem Sportverein oder Fitnessclub sind, müssen Sie Ihren neuen Namen schnellstmöglich mitteilen. Nur so können Beiträge ordentlich verbucht und bei Ihnen abgebucht werden. Es kann zum Beispiel auch sein, dass Sie SEPA-Lastschriftanträge nochmals ausfüllen müssen.

    Sparmöglichkeiten

    Verheiratete Mitglieder sparen häufig bei den Beiträgen. So können Sie zum Beispiel eine Familienmitgliedschaft beantragen. Sparmöglichkeiten gibt es außerdem bei Automobilclubs. Prüfen Sie nach der Hochzeit gleich, wo Sie einsparen können.

    • Vermieter
      Informieren Sie Ihren Vermieter über den neuen Namen. Eventuell muss der Mietvertrag angepasst werden.
    • Klingelschild und Namensschild
      Wenn Sie bereits gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus leben, sollten Sie das Klingelschild erneuern. Empfehlenswert ist es, den alten Namen noch für eine gewisse Zeit anzukleben, damit Post mit dem alten Namen Sie immer noch erreichen kann.
    • Soziale Netzwerke
      Wenn der Nutzername Ihrer Sozialen Netzwerke Ihren echten Nachnamen enthält, müssen Sie diesen anpassen. Netzwerke wie Facebook verlangen in der Regel in den AGB, dass der Klarname verwendet wird. Eine Änderung des Namens ist jedoch in beruflich genutzten Netzwerken wie XING oder LinkedIn unbedingt erforderlich.
    • Mail-Adresse
      Sollte Ihre private Mail-Adresse Ihren alten Nachnamen enthalten, sollten Sie eine neue Adresse erstellen.
    • Website
      Betreiben Sie eine Website, müssen Sie dort ebenfalls Ihren Namen im Impressum ändern.
    • Elektrizitäts-/Gasanbieter
      Benachrichtigen Sie Ihren Energieversorger, dass sich Ihr Nachname geändert hat.
    • Schulen, Kindergärten und Kitas
      Wenn Ihre Kinder eine dieser Einrichtungen besuchen, sollten Sie diese unbedingt über den neuen Namen informieren. So ist sichergestellt, dass Sie als Erziehungsberechtigte korrekt geführt werden.
    • Danksagungskarten
      Schreiben Sie Karten an Freunden und Bekannte, in welchen Sie sich für Glückwünsche und Hochzeitsgeschenke bedanken.
    • Karten für Hochzeitsgäste
      Schicken Sie Ihren Hochzeitsgästen noch einmal eine Karte, in welcher Sie sich separat bedanken. Eine schöne Idee sind zum Beispiel ausgewählte Hochzeitsbilder oder ein Hochzeitsfilm.
    • Offene Rechnungen
      Bezahlen Sie alle Rechnungen, die noch von Ihrer Hochzeit offen sind.
    • Textilreinigung
      Lassen Sie den Anzug des Bräutigams und das Hochzeitskleid reinigen. Gerade beim Hochzeitskleid kann sich ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Wäschereien lohnen.

    Was tun mit dem Brautkleid?

    Das Brautkleid fristet nach der Hochzeit häufig ein Nischendasein im Schrank. Nach ein paar Jahren passt es nicht mehr und es gibt schließlich keinen Anlass mehr. Denn geheiratet wird eigentlich nur ein Mal. Es gibt viele verschiedene Ideen, was sich nach dem Heiraten mit dem Kleid anstellen lässt.

    • Umnähen: Aus einem handgenähten Brautkleid lässt sich mit einigen Handgriffen ein komplett neues Kleid nähen.
    • Als Taufkleid verwenden: Viele Elemente des Brautkleids können zum Beispiel für ein Taufkleid genutzt werden.
    • Färben: Ist das Kleid kein umfangreiches Ballkleid, sondern ein schlichtes Etuikleid, kann es weitergenutzt werden. Damit die Ähnlichkeit zum Hochzeitskleid nicht zu groß ist, können Sie es ja umfärben.

    Außerdem lassen sich Brautkleider auch überall problemlos mieten. So kann eine hohe Ausgabe erspart werden und die Frage, was danach damit getan werden kann, muss nicht mehr beachtet werden. 

    Versicherungen: Einsparungsmöglichkeiten & Änderungen

    Bei Versicherungen gilt nach der Hochzeit der Grundsatz: Prüfen Sie alle Policen und die Tarife hinsichtlich ihrer Gültigkeit und ihrer Preisstaffelung. Durch diese Prüfung können sie vielfach deutlich einsparen, indem Sie Policen zusammenlegen.

    • Doppelte Privathaftpflichtversicherungen
      Kündigen Sie die teurere der beiden Versicherungen und nutzen Sie eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung.
    • Hausratversicherungen
      Kündigen Sie Ihre jeweilige Hausratversicherung und schließen Sie einen Tarif für Verheiratete ab.
    • Krankenversicherung
      Wenn ein Ehepartner wenig oder gar kein Geld verdient, kann er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel über den Ehepartner mitversichern. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Hier muss jeder seinen eigenen Beitrag bezahlen.
    • Lebensversicherungen
      Prüfen Sie in Ihrer Police, wer begünstigt ist. Ändern Sie dann das Bezugsrecht zugunsten des Ehepartners. Ihre Frau oder Ihr Mann erhält dann im Todesfall die Auszahlungssumme.
    • Kfz-Versicherung
      Bei der Kfz-Versicherung sollten Sie den Partner als zusätzlichen Fahrer eintragen.
    • Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersvorsorge
      Diese beiden Absicherungen sind besonders dann wichtig, wenn nur einer der beiden Partner berufstätig ist. Sollte der berufstätige Partner versterben, bleibt dem Hinterbliebenen sonst nur noch der Gang zum Sozialamt. Seit 2001 gibt es gesetzlich nur noch die Erwerbsminderungsrente.

    Woran Sie außerdem nach der Hochzeit denken können

    • Testament
      In Ihrem neuen Lebensabschnitt sind Sie nicht mehr nur für sich allein verantwortlich. Prüfen Sie, ob nicht ein Testament sinnvoll ist, damit Erbstreitigkeiten vermieden werden.
    • Patientenverfügung
      Mit einer Patientenverfügung hinterlegen Sie, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Körper geschehen soll. Außerdem teilen Sie mit dieser Verfügung mit, wie Ihr Ehepartner verfahren soll, wenn Sie nur noch ein Beatmungsgerät am Leben hält.
    • Vollmachten erteilen
      Überlegen Sie genau, ob es sinnvoll ist, Ihrem Ehepartner Vollmachten für den Kontozugriff zu geben.

    Fazit

    Folgende Versicherungen können nach der Hochzeit zusammengelegt werden:

    • Hausratversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Auslandskrankenversicherung
    • Kfz-Versicherung

    Folgende Versicherungen sollten zusätzlich nach der Hochzeit abgeschlossen werden:

    • Kapital- oder Risikolebensversicherung
    • Familienunfallversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung

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