Nebenjob für Studenten – Neben dem Studium Geld verdienen

Neben dem Studium zu jobben kann für viele Studierende eine Möglichkeit sein, die anfallenden Kosten im Studium zu decken. Doch welche Nebenjobs gibt es für Studierende? Und welche gesetzlichen Vorgaben müsst Ihr dabei beachten? Wir informieren Euch rund um den Nebenjob im Studium und geben Euch nützliche Tipps für die Jobsuche.

Serkan Demirel

Autor im Resort für Ratgeber und Wissen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 28, 2023

Author Serkan Demirel

Serkan Demirel

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Serkan ist Autor im Bereich für Ratgeber und Wissen und möchte Ihnen helfen mit unseren Ratgebern Ihre offenen Fragestellungen zu beantworten. Serkan ist studierter Volkswirt und hat eine Passion für alle Themen rund um Geldanlage.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Weitere Infos zum Themengebiet:

    Dieser Ratgeber ist Teil einer Serie zum Thema Studienfinanzierung:

    Allgemeine Regelungen im Nebenjob für Studenten

    Bei einem Nebenjob im Studium gelten für Euch die gleichen Regelungen wie für alle Arbeitnehmer. Nach dem gültigen Arbeitsrecht habt Ihr folgende Ansprüche:

    1. Ihr bekommt einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
    2. Im Krankheitsfall könnt Ihr sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten.
    3. Ihr habt Anspruch auf den Mindestlohn. Ausnahmen gelten nur bei Pflichtpraktika, die Ihr während des Studiums absolviert oder maximal dreimonatigen Praktika zur Berufsorientierung.
    4. Ihr habt Anspruch auf bezahlten anteiligen Urlaub.
    5. Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
    6. Bei Streitigkeiten im Job könnt Ihr die kostenlose Beratung beim Amtsgericht nutzen.

    Geringfügige Beschäftigung für Studenten

    Viele Studierende jobben neben dem Studium an der Kasse im Supermarkt, in einem Café oder geben Nachhilfe. Diese Tätigkeiten werden als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. In der Regel sind dabei entweder der Verdienst oder die Beschäftigungsdauer begrenzt.

    Die geringfügige Beschäftigung unterteilt sich in zwei Arten:

    520-Euro-Minijob

    Die Minijob-Grenze stieg zum 1. Oktober 2022 von zuvor 450 Euro auf 520 Euro im Monat.
    Wenn Ihr in einem 520-Euro-Minijob arbeitet, dürft Ihr maximal 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr verdienen. Aus Eurem Stundenlohn ergibt sich damit Eure Arbeitszeit. Wenn Ihr zum Beispiel einen Stundenlohn von 11 Euro erhaltet, dürft Ihr maximal 47,27 Stunden im Monat arbeiten. Die genauen Arbeitszeiten könnt Ihr mit Eurem Arbeitsgeber absprechen.

    In einem Minijob müsst Ihr keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Trotzdem solltet Ihr gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Studierende bis 25 Jahre sind in der Regel über die Eltern familienversichert und bleiben das auch im Minijob, wenn ihr monatliches Einkommen 520 Euro nicht überschreitet. Außerdem fallen keine Abgaben für die Arbeitslosenversicherung an und Ihr seid über Euren Arbeitgeber unfallversichert. Die einzige Versicherung, für die Ihr während Eures Minijobs Beiträge zahlen müsst, ist die Rentenversicherung. Die Höhe des monatlichen Beitrags beträgt 3,6 Prozent Eures Einkommens. Bei 450 Euro sind das 16,20 Euro. Steuern müsst Ihr als 520-Euro-Minijobber nicht zahlen.

    Überschreitung der Verdienstgrenze

    Wenn Ihr die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro überschreitet, gilt Eure Beschäftigung nicht mehr als Minijob. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhaltet, oder parallel in mehreren Minijobs arbeitet. Dann können Steuern sowie Abgaben zur Sozialversicherung fällig werden.

    Kurzfristige Beschäftigung

    Die zweite Form der geringfügigen Beschäftigung ist die kurzfristige Beschäftigung, auch Semesterferien-Job genannt. Dabei ist die Beschäftigungsdauer auf 70 Tage oder drei Monate in einem Jahr beschränkt. Eine Verdienstgrenze wie beim 520-Euro-Minijob gibt es nicht und auch Eure Arbeitsstunden sind nicht beschränkt. Das bedeutet, dass Ihr in diesem Zeitraum in Vollzeit arbeiten und zum Beispiel die Semesterferien nutzen könnt, um neben dem Studium Geld zu verdienen. Bevor Ihr Euren Nebenjob beginnt, sollte im Arbeitsvertrag die Beschäftigungsdauer oder die Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Arbeit auf einer Messe) begrenzt werden.

    In einer kurzfristigen Beschäftigung fallen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Abgaben zur Arbeitslosenversicherung an. Im Gegensatz zum 520-Euro-Job müsst Ihr auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Allerdings wird Euer Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung versteuert. Wie hoch die Steuern ausfallen, ist abhängig von Eurer Steuerklasse. Wenn Euer Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) liegt, könnt Ihr das Geld über eine Einkommenssteuererklärung im darauffolgenden Jahr zurückerstattet bekommen.

    Werkstudentenjob

    Als Werkstudent seid Ihr neben dem Studium in einem Unternehmen beschäftigt und übernehmt dort meist unterstützende Tätigkeiten. Im besten Fall passen Eure Aufgaben inhaltlich zu Eurer Studienrichtung, sodass Ihr Euer theoretisches Wissen aus dem Studium direkt in der Praxis anwenden könnt.

    Eine Voraussetzung für die Arbeit als Werkstudent ist, dass Ihr an einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert seid. Außerdem sollte das Studium weiterhin Eure Hauptbeschäftigung sein. Dazu könnt Ihr die 20-Stunden-Regel beachten.

    Die 20-Stunden-Regel besagt, dass Ihr während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürft. Die Semesterferien sind von dieser Regel ausgenommen, sodass Ihr in dieser Zeit auch in Vollzeit arbeiten könnt. Auch wenn Eure Arbeitszeit überwiegend auf das Wochenende oder den Abend bzw. in die Nacht fällt, könnt Ihr die 20 Stunden für insgesamt 26 Wochen bzw. 182 Tage in 12 Monaten überschreiten. Eine Verdienstgrenze gibt es für Werkstudenten nicht.

    Ausnahmen von der Krankenkasse prüfen lassen

    Wenn Eure Arbeitszeit als Werkstudent von der 20-Stunden-Regel abweicht, solltet Ihr immer von Eurer Krankenkasse prüfen lassen, ob eine der Ausnahmeregelungen erfüllt ist. Im Zweifelsfall können sonst andere Versicherungsbestimmungen auf Euch zukommen.

    Wie bei einer geringfügigen Beschäftigung müsst Ihr als Werkstudent keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Allerdings seid Ihr rentenversicherungspflichtig und zahlt reduzierte Beiträge in die Rentenkasse ein. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von Eurem Lohn, kann aber maximal 9,3 Prozent Eures Einkommens betragen. Zudem müsst Ihr Einkommenssteuern zahlen, die Ihr wie bei einer kurzfristigen Beschäftigung durch den Grundfreibetrag im nachfolgenden Jahr mit einer Steuererklärung zurückerhalten könnt.

    Studentische Hilfskraft

    Als studentische Hilfskraft arbeitet Ihr an einem Institut oder einer Fakultät Eurer Hochschule. Dabei unterstützt Ihr in der Forschung und Lehre, indem Ihr zum Beispiel Seminare vorbereitet, Präsentationen erstellt, Daten verwaltet oder bei Experimenten assistiert.

    Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von einer wissenschaftlichen Hilfskraft gesprochen. Der Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen ist der Studienabschluss. Während als studentische Hilfskraft meist Studierende eines höheren Semesters ohne Abschluss eingestellt werden, besitzen wissenschaftliche Hilfskräfte bereits ein abgeschlossenes Studium. Die Arbeitsaufgaben unterscheiden sich allerdings nicht.

    Als studentische Hilfskraft werdet Ihr nach geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Der Stundenlohn kann zwischen 10 und 14 Euro variieren. Die Regelungen zu Verdienstgrenzen und Sozialversicherungsabgaben entsprechen den Vorgaben einer geringfügigen Beschäftigung. Außerdem gilt für Euch als studentische Hilfskraft wie bei einem Werkstudentenjob die 20-Stunden-Regel.

    Midi-Job für Studierende

    Midi-Jobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen Ihr zwischen 520 und 1.300 Euro verdienen könnt. Die Regelungen zu den Sozialabgaben und Steuern bei dieser Form des Nebenjobs ähneln denen einer Beschäftigung als Werkstudent. Wenn Ihr die 20-Stunden-Regel einhaltet oder Ihr Eure Arbeitszeit vorwiegend am Wochenende oder abends bzw. nachts leistet, fallen keine Sozialversicherungsabgaben an. Nur für die Rentenversicherung werden Euch Beiträge vom Lohn abgezogen. Außerdem seid Ihr einkommenssteuerpflichtig, könnt das Geld aber durch eine Steuererklärung zurückerhalten, wenn Euer Lohn unter dem Grundfreibetrag liegt.

    Jobben neben dem Studium - Pro und Contra

    Mit einem Nebenjob im Studium könnt Ihr nicht nur Eure finanzielle Situation aufbessern. Zusätzlich kann der Job Euch auch wichtige Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, von denen Ihr im späteren Leben und Beruf profitieren könnt.

    Die Vorteile eines Nebenjobs im Studium sind:

    • Berufserfahrung und berufliche Orientierung: In der Uni erweitert Ihr vor allem Euer theoretisches Wissen zu einem Fachgebiet. Ein Nebenjob kann daher eine sinnvolle Ergänzung zum Studium sein und Euch wichtige praktische Erfahrungen vermitteln. Dabei erhaltet Ihr einen Einblick in das Berufsleben und lernt typische Arbeitsabläufe kennen. So könnt Ihr einerseits abwägen, ob das Berufsfeld der Bereich ist, in dem Ihr später arbeiten möchtet. Andererseits kann ein Nebenjob auch ein Sprungbrett für Eure Karriere sein. Beispielsweise könnt Ihr als Werkstudent nach dem Studium die Chance auf eine Anstellung im Unternehmen bekommen.
    • Persönliche Weiterentwicklung: Neben dem Studium zu jobben kann Eure Selbstständigkeit stärken. Ihr lernt, Euer selbst verdientes Geld zu verwalten und könnt eigenständig entscheiden, wofür Ihr es ausgeben wollt. Diese Fähigkeiten können im gesamten Leben hilfreich sein.
    • Finanzierung des Studiums: Mit dem Geld, das Ihr in Eurem Nebenjob verdient, könnt Ihr Eure Lebenshaltungs- und Studienkosten begleichen. Zusätzlich dazu habt Ihr im besten Fall aber auch die Möglichkeit, Euch etwas zu gönnen, das über die notwendigen Anschaffungen hinaus geht.

    Der Nachteil eines Nebenjobs im Studium kann die Doppelbelastung sein, die die Vereinbarung von Job und Studium mit sich bringt. Daher solltet Ihr Euch gut überlegen, ob Euer Studienplan eine Nebenbeschäftigung zulässt und Ihr Euch der Herausforderung gewachsen fühlt.

    Wie finde ich einen Nebenjob?

    Wenn Ihr eine passende Stelle für einen Job neben dem Studium sucht, könnt Ihr Euch als erstes an die Jobvermittlung Eurer Hochschule wenden. Die Mitarbeiter stehen häufig mit lokalen Unternehmen in Kontakt, die Werkstudenten oder befristete Aushilfen zur Unterstützung des Alltagsgeschäfts suchen. In einigen Fällen werden solche Stellen auch direkt über den Uni-Mailverteiler veröffentlicht.

    Darüber hinaus könnt Ihr die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit nutzen, um als Student einen Nebenjob zu finden. Wenn Ihr konkret nach einem Minijob sucht, ist die Minijob-Zentrale der richtige Anlaufpunkt. Außerdem kann sich ein Blick in andere Online-Stellenbörsen lohnen. Hier finden sich Minijobangebote in allerlei Branchen.

    Bei der Suche nach einem Nebenjob als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft könnt Ihr Euch nach Stellenausschreibungen der Hochschule per E-Mail oder am Schwarzem Brett umschauen oder die Lehrenden direkt ansprechen und fragen, ob an einem Fachgebiet eine Aushilfe benötigt wird. Oft werden an vielen Hochschulen auch Rundmails mit Stellenausschreibungen verschickt.

    Fazit

    Als Student könnt Ihr in verschiedenen Arten von Nebenjobs arbeiten. So könnt Ihr die Kosten Eures Studiums decken und gleichzeitig berufliche Erfahrungen sammeln. Ob als Minijobber, Werkstudent

    oder studentische Hilfskraft – achtet dabei immer auf die jeweils geltenden Verdienst- und Arbeitszeitgrenzen, um den vollen Lohn zur Finanzierung Euers Studiums nutzen zu können.

    Übrigens: Auch wenn Ihr BAföG erhaltet, könnt Ihr einen Nebenjob ausüben. Die Verdienstgrenze liegt dabei bei 450 Euro. Außerdem könnt Ihr Euer Studium zusätzlich durch ein Stipendium finanzieren.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten